Wer sich für ein gebrauchtes Motorrad entscheidet, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen - nach einer erfolgreichen Probefahrt und einer Detailprüfung im Stand. Was Sie beachten sollten.
Warum ein schriftlicher Kaufvertrag wichtig ist
Ein Motorradkauf unter Privatleuten erfolgt häufig ohne die Gewährleistung, die man beim Kauf eines Motorrads bei einem Händler erwarten kann. Diese Verkäufe unterliegen nicht dem Verbraucherschutz, was bedeutet, dass es hier besonders wichtig ist, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Mit einem Vordruck/Muster-Kaufvertrag macht der Motorrad-Kauf zwischen Privatpersonen kaum mehr Arbeit - aber beide Seiten sind abgesichert und können bei Bedarf später beweisen, was vereinbart wurde.
ADAC Musterkaufvertrag: Nichts vergessen
Damit Käufer und Verkäufer beim Abschluss eines Kaufvertrags nichts übersehen, haben die ADAC Juristen und Juristinnen die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Hier steht für Sie der ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf bereit:
Kaufvertrag für gebrauchte Motorräder (PDF, 181 KB)
Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf von Unternehmer oder Unternehmerin an Verbraucher bzw. Verbraucherin ist ein Haftungsausschluss unwirksam. Als Unternehmer oder Unternehmerin gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner bzw. ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel selbstständige Handwerker, Ärzte oder Architekten bzw. Handwerkerinnen, Ärztinnen oder Architektinnen, die ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkaufen.
Ausschluss der Sachmängelhaftung
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren, wenn nichts anderes vereinbart ist. Als Privatperson können Sie diese Haftung vertraglich ausschließen, wenn Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug verkaufen wollen.
Mit einer entsprechenden Ausschlussklausel haften Sie nicht für Mängel an dem Fahrzeug, die Sie nicht kannten. Der ADAC Kaufvertrag enthält einen Ausschluss der Sachmängelhaftung und steht hier zum Download bereit:
Kaufvertrag für den Privatkauf von Gebrauchtwagen (PDF, 469 KB)
Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Verkauft ein Unternehmer an eine Privatperson (Verbraucherin oder Verbraucher), ist ein Haftungsausschluss unwirksam. Als Unternehmer gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel, wenn ein selbstständiger Handwerker, Architekt oder eine Anwältin ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkauft.
Vollmachten für Kauf und Verkauf
Möchten Sie jemanden mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf Ihres Motorrads beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:
- Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs (PDF, 46 KB)
- Vollmacht für den Kauf eines Fahrzeugs (PDF, 41,7 KB)
Tipps für Motorrad-Verkäufer
Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Motorrads auf der sicheren Seite:
- Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn er bzw. sie eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
- Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
- Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
- Händigen Sie dem Käufer bzw. der Käuferin die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
- Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer bzw. die Käuferin das Motorrad nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer bzw. der Käuferin zur Zulassungsstelle und melden das Motorrad sofort um. Oder setzen Sie es vor Übergabe außer Betrieb.
Laden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunter: PDF, 66,9 KB
Motorrad privat kaufen: Tipps für Käufer
Diese Tipps sind wichtig für Käufer und Käuferinnen:
- Lassen Sie das Motorrad vor Unterschrift zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken. Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.
- Sind Fahrzeugteile nicht mehr im Originalzustand (Umrüstung von Auspuffanlage, Beleuchtung etc.), prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
- Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
- Fragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer sollten im Vertrag stehen.
- Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des oder der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift des oder der Bevollmächtigten mit in den Vertrag auf.
- Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.
- Die auf das Motorrad abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
- Melden Sie das Motorrad unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).
Kaufvertrag richtig ausfüllen
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Fahrzeugpapieren überein? Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Besonders wichtig sind folgende Angaben:
- Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
- Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
- Fahrzeugidentifikationsnummer des Motorrads
- Kaufpreis
- Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
- Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben
Achten Sie darauf, dass der ausgehandelte Kaufpreis korrekt im Vertrag steht und denken Sie daran, das Häkchen bei "keinen Unfallschaden" zu setzen, wenn Ihnen die Unfallfreiheit zugesichert wurde.
Prüfen Sie, ob Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel im Vertrag stehen und Zusatzausstattung oder Zubehör vollständig aufgeführt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, machen Sie keine Angaben ins Blaue. Kreuzen Sie "keine Angaben" an.
Die Übergabe des Motorrads
Das Motorrad sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer bzw. die Besitzerin wechseln:
- Originalschlüssel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen) und Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör (z.B. Winterreifen)
Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, haften Sie weiter für Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug ab. Alternativ können Sie das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.
Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach. Wird ein abgemeldetes Auto verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
Haftung für Mängel und Unfallschäden
Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann.
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend. Geringfügige Lackkratzer, übliche Gebrauchsspuren und kleine Schönheitsfehler gelten nicht als Unfallschaden.
Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzen Sie "soweit bekannt" an, heißt das, Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel.
Checkliste Pflichtangaben
Unbedingt notwendige Angaben für den Abschluss eines Motorrad-Kaufvertrags sind: die Kaufsache (Motorrad + ggf. Zubehör), der Kaufpreis und die Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer). Dennoch empfehlen wir dir, mindestens die Pflichtangaben in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, da hierdurch beide Vertragsparteien für den “Fall der Fälle” abgesichert sind.
- Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
- Marke und Modell des Motorrads
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer, erstmaliges Zulassungsdatum, Kilometerstand am Tag des Verkaufs
- Soweit bekannt: bisheriges amtliches Kennzeichen und die Nummer der Zulassungsbescheinigung
- Der vereinbarte Kaufpreis
- Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit des Verkaufs
- Unterschriften beider Vertragsparteien
Weitere sinnvolle Angaben:
- Personalausweis-Nummer oder Pass-Nummer von Käufer und Verkäufer
- Bei Vertretung (wenn Verkäufer nicht Eigentümer ist): Vollmacht
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung
- Bekannte Mängel und Unfallschäden
- Im Kauf eingeschlossenes Zubehör wie Motorrad-Gepäckbox, Abdeckhaube, Ersatzräder o. Ä.
- Mitverkaufte, nachträglich montierte Ausstattung, Datum der Montage, soweit vorhanden
- Bei Anzahlung: Höhe der Anzahlungssumme
Wichtig: Alles, was Käufer und Verkäufer miteinander vereinbaren, sollte im Motorradkaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Verkäufer sollten sich genau überlegen, ob sie die Gewährleistung ausschließen wollen, da Gewährleistungsrechte (keine Garantie) dem Käufer von Gesetzes wegen zustehen.
Keine Probefahrt ohne Zulassung/Versicherung
Vorsicht bei der Probefahrt: Da Motorräder häufig nur in der Saison gefahren werden, ist es anders als beim Pkw durchaus üblich, dass das Motorrad beim Verkauf abgemeldet ist oder sich in der Ruhephase des Saisonkennzeichens befindet. Rechtlich gesehen ist es dann stillgelegt. Dann ist für eine Probefahrt des Motorrads im öffentlichen Straßenverkehr ein Kurzzeit-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen erforderlich. Andernfalls drohen ein Punkt in Flensburg und ein Strafverfahren, da die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs eine Pflichtversicherung ist. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann eine Geldstrafe und bei schweren Verstößen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem ist das Motorrad bei einem Unfall nicht versichert.
Einfacher ist es bei Kleinkrafträdern wie Motorrollern und Mopeds der 50-ccm-Klasse (i. d. R. bis 45 km/h): Diese sind nicht zulassungspflichtig, sondern lediglich versicherungspflichtig. Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich bis zum nächsten Ablauf des Versicherungsjahres, also in der Regel bis zum 28. oder 29.2. eines Jahres. Ist es abgelaufen, besteht bei einer Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr keine Versicherung - auch bei Rollern und Mopeds ist das ein Straftatbestand. Ein neues Versicherungsjahr bei Mopeds und Rollern beginnt in Deutschland grundsätzlich am 1.
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