Voraussetzungen und Kosten für das Abschleppen von Motorrädern

Wenn Ihr Motorrad nicht mehr fahrtauglich ist, stellt sich zunächst die Frage, wie Sie es sicher von der Straße in die nächste Werkstatt bekommen. In den meisten Fällen wird ein Abschleppdienst benötigt. Doch wie hoch sind die Kosten fürs Abschleppen, und was ist beim Abschleppen nach einem Unfall zu beachten?

Abschleppdienst Kosten im Überblick

Die Kosten für den Pannenservice variieren - abhängig von der Region, dem Wochentag und der Uhrzeit. Die Preise können schnell ins Geld gehen. Was das Abschleppen von Motorrädern aber tatsächlich kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wer trägt die Abschleppkosten?

Wer die Abschleppkosten trägt, hängt unter anderem davon ab, ob das Abschleppen durch falsches Abstellen im öffentlichen Parkraum verursacht wurde oder ob Sie einen Unfall selbst verschuldet haben. Für Mitglieder eines Automobilclubs wie dem ADAC werden je nach Vertrag die Abschleppkosten übernommen.

In einigen Fällen muss man die Abschleppkosten jedoch nicht aus eigener Tasche bezahlen:

  • Bei einem unverschuldeten Unfall: Wenn Sie selbst nicht schuld an dem Crash sind (und auch keine Mitschuld daran tragen), werden die Abschleppkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
  • Bei einer Panne: In solchen Fällen werden die Kosten für den Abschleppdienst meist nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Hierzu sollten Sie den eigenen Versicherungstarif oder den Schutzbrief prüfen.

Mitglieder eines Automobilclubs wie ADAC müssen nach einem Unfall oder einer Panne nicht lange mühsam recherchieren, welchen Abschleppdienst sie anrufen sollen. Sie kontaktieren einfach die Servicehotline Ihres Clubs. Die Mitarbeiter am Telefon kümmern sich dann um alles Nötige.

Eine ähnliche Funktion wie die kostenpflichtige Mitgliedschaft in ADAC und Co. hat ein Kfz-Schutzbrief. Meist wird ein Schutzbrief direkt angeboten, wenn ein Fahrzeughalter eine Kfz-Versicherung abschließt. Der Jahresbeitrag für Schutzbriefe ist meist deutlich günstiger als der für einen Verkehrsclub, was sich allerdings auch in einem etwas eingeschränkteren Service niederschlägt.

Motorrad abschleppen

Die Straßenverkehrsordnung stellt klar: Motorräder dürfen nicht abgeschleppt werden. Aus Sicherheitsgründen müssen Krafträder mittels Anhänger oder Transporter bewegt werden. Eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub wie dem ADAC bietet sich auch hier an.

Motorrad-Schutzbrief

Sie bleiben mit Ihrem Motorrad liegen, haben einen Unfall oder werden im Urlaub krank? Mit dem Motorrad-Schutzbrief helfen wir Ihnen schnell weiter und übernehmen die Kosten. Sie erreichen uns an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.

Der Motorrad-Schutzbrief ist eine Zusatzleistung, die Sie zusammen mit Ihrer Motorradversicherung abschließen. Der größte Vorteil: Im Gegensatz zur Mitgliedschaft in einem Automobilclub wie dem ADAC oder AvD ist der Kfz-Schutzbrief günstiger. Einer der Gründe für den niedrigeren Preis ist, dass er meist fahrzeug- und nicht personenbezogen ist. Das bedeutet: Nur ein Fahrzeug (Ihr eigenes Motorrad) ist versichert.

Voraussetzungen für den Motorrad-Schutzbrief: Wählen Sie den Motorrad-Schutzbrief als zusätzliche Leistung zu Ihrer Motorradversicherung. Einen Schutzbrief ohne Versicherung gibt es nicht. Eine weitere Voraussetzung ist zudem, dass Ihr Motorrad bei Vertragsabschluss nicht älter als neun Jahre ist.

Abschleppen wegen Falschparkens

Wenn Sie sich fragen, warum Ihr Auto abgeschleppt wurde, haben Sie vielleicht auf einem privaten Grundstück oder in öffentlichen Parkräumen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet:

  • Privatparkplatz: Sie haben versehentlich auf einem Parkplatz geparkt, der zu einem Privatgrundstück gehört oder stehen länger auf einem Privatparkplatz z.B. auf dem Grundstück eines Supermarkts, ohne einzukaufen?
  • Behindertenparkplatz: Ist ein Stellplatz per Schild und Straßenmarkierung als Behindertenparkplatz ausgewiesen, darf darauf nicht unbefugt geparkt werden.
  • Feuerwehrzufahrt: Sie parken unbefugt vor oder auch gegenüber einer Zufahrt für die Feuerwehr oder vor einem Hydranten, die durch ein absolutes Halteverbot frei gehalten werden sollen.
  • Gehweg oder Radweg: Wer unberechtigt auf Geh- und Radwegen parkt, muss mit einem Bußgeldbetrag von mindestens 55 Euro rechnen.
  • Halteverbot und gefährliche Stellen: Im absoluten Halteverbot darf man - anders als im eingeschränkten Halteverbot - nicht einmal für drei Minuten etwas ein- oder ausladen, es droht direkt ein Bußgeld von 55 Euro.

Was tun bei unrechtmäßigem Abschleppen?

Es gibt Firmen, die systematisch Parkplätze nach Falschparkern absuchen. Die Abschleppkosten sind oft beträchtlich, für das Abschleppen in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen kommen noch erhebliche Zuschläge dazu.

Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Hat die Firma überhaupt einen Auftrag, den Parkplatz zu überwachen und unberechtigt parkende Fahrzeuge zu entfernen?
  • Geht die Forderung über das eigentliche Abschleppen hinaus (Kosten für die Beweissicherung oder Parkraumüberwachung, Fahrtkostenpauschalen etc.)?
  • Gibt es Schilder, die das Abschleppen bei unberechtigtem Parken androhen? Ist erkennbar, dass das Kfz auf privatem Grund abgestellt ist?

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