Viele Autobesitzer fahren regelmäßig in die Waschanlage, um ihr Fahrzeug gründlich zu reinigen. Doch was ist, wenn das Fahrzeug in der Waschstraße beschädigt wird? Oft entsteht Streit über den Ersatz des Schadens. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Was tun nach der Autowäsche?
So gehen Sie richtig vor, wenn Sie Ihr Auto in der Waschanlage hatten:
- Kontrollieren Sie direkt nach der Wäsche, ob das Auto beschädigt wurde.
- Melden Sie Schäden beim Anlagenbetreiber, bevor Sie das Gelände verlassen.
- Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die Schäden geben.
Sie können Schäden auch noch später melden. Der Nachweis, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, ist dann aber schwieriger.
Häufige Schäden und Verantwortlichkeiten
Entstehen Schäden durch nicht ordnungsgemäß arbeitende oder verschmutzte Reinigungsbürsten, muss der Waschanlagen-Betreiber diese in der Regel ersetzen. Der Betreiber muss darauf achten, dass sich in den Waschbürsten keine Fremdkörper verfangen, die Lack- und Schrammschäden verursachen können.
Im Rahmen seiner sogenannten Schutzpflicht muss der Waschanlagen-Betreiber über die Benutzung der Anlage aufklären und auf mögliche Gefahren hinweisen. Er muss zum Beispiel prüfen, ob ein Auto für seine Anlage geeignet ist. Weist er ein Fahrzeug nicht zurück, das offensichtlich in der Waschanlage beschädigt werden könnte, muss er Schadenersatz bezahlen.
Dachantenne
Der Waschanlagen-Betreiber haftet in der Regel, wenn eine Antenne Schaden nimmt, die man weder abnehmen noch einschieben kann. Ein allgemein formuliertes Schild "Antenne einschieben oder abnehmen" reicht als Hinweis auf die mögliche Beschädigung der Dachantenne nicht aus. Der Betreiber muss Kunden und Kundinnen einen konkreten Hinweis geben und wenn nötig von der Benutzung der Waschanlage abraten.
Scheibenwischer und Fenster
Der Waschanlagen-Betreiber ist nicht verpflichtet, Kunden und Kundinnen darauf hinzuweisen, dass die Scheibenwischer in der Ruhestellung sein müssen. Auch auf das Schließen der Fenster muss er nicht gesondert hinweisen.
Schadenersatz: Nachweis oft schwierig
Oft streitet der Waschanlagen-Betreiber ab, dass der Schaden in seiner Anlage entstanden ist. Er muss aber Schadenersatz zahlen, wenn der Kunde oder die Kundin die Anlage unter Beachtung der Betriebsanleitung genutzt hat und feststeht, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist. Dafür muss der Kunde oder die Kundin den Beweis liefern.
Schadenersatz ist auch dann möglich, wenn der Schaden durch nicht mehr aufzuklärende Fehler der Waschanlage entstanden ist und ein Fehlverhalten des Kunden oder der Kundin ausscheidet.
Wichtige Waschanlagen-Urteile
Der Betreiber einer Waschanlage haftet nicht für Beschädigungen, die durch den Gebläsebalken einer Waschstraße verursacht werden, wenn der Sensor am Gebläsebalken defekt ist. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und bekräftigt, dass der Betreiber einer Waschstraße grundsätzlich nur für schuldhafte Pflichtverletzungen haften muss.
Trocknungsbügel schlägt Windschutzscheibe ein
Beim Trocknungsvorgang in der Waschanlage kam es zur Kollision zwischen dem Trocknungsbalken und der Windschutzscheibe des Autos. Die Ursache dafür war eine defekte Platine bzw. ein damit verbundener fehlerhafter Sensor. Die Trocknungsanlage konnte den Wagen nicht korrekt erkennen und schlug gegen die Windschutzscheibe.
Das OLG Frankfurt am Main sprach dem Kunden der Waschanlage keinen Schadensersatz gegen den Betreiber zu. Die Richter nahmen zwar an, dass die Schadensursache in der Sphäre des Betreibers liegt. Dem Kunden war kein Fehlverhalten oder gar ein Defekt seines Wagens nachzuweisen. Dem Betreiber war es aber gelungen zu beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Beschädigungen waren letztlich auf einen Defekt der Waschanlage selbst zurückzuführen.
Serienausstattung des Autos bringt Schaden in der Waschanlage mit sich
Die Klägerin ließ ihr erst drei Monate altes Auto in einer Waschanlage reinigen. Beim Waschvorgang wurde die linke Heckverkleidung des Wagens beschädigt. Die Waschanlage entsprach dem Stand der Technik, die Waschbürsten waren einwandfrei. Ein Sachverständiger stellte fest, dass es an dem Auto serienmäßig eine Stelle gibt, die einen ungestörten Lauf der Waschbürste nicht garantiert.
Das Landgericht München I entschied, dass der Klägerin kein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Die Waschanlage entsprach den anerkannten Regeln der Technik, so die Richter. Dem Betreiber der Waschanlage ist keine Verletzung seiner Aufklärungspflichten anzulasten.
Nach Ansicht der Richter muss der Waschanlagenbetreiber zwar grundsätzlich seine Kunden und Kundinnen deutlich warnen, wenn die Waschanlage aufgrund ihrer Konstruktion für bestimmte Serienausstattungen von Autos nicht geeignet ist. Das muss er aber nur dann, wenn er einen solchen Umstand kennt (oder hätte kennen müssen). Die Anforderungen an die Sorgfalt des Waschanlagen-Betreibers dürfen nach Ansicht des Gerichts nicht überspannt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen
Die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Rechte und Pflichten des Anlagenbetreibers und des Kunden bzw. der Kundin. Sie hängen normalerweise in den Geschäftsräumen zur Kenntnisnahme aus.
Waschanlage: Klauseln in Geschäftsbedingungen wirksam?
In Klauseln der sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Waschanlagen ist oft geregelt, dass die Waschanlage nicht für außen an der Karosserie angebrachte Teile (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen) haftet. Oft sind Lackschäden und Schrammen ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagen-Betreiber grobes Verschulden trifft. Diese Haftungsbeschränkung wurde vom BGH als unzulässig erklärt, weil der Kunde bzw. die Kundin dadurch unangemessenen benachteiligt wird.
Sollte im Nachhinein unklar sein, ob und welche AGB für Ihren Vertrag gelten, sollten Sie die Bedingungen von einem Anwalt prüfen lassen. Es ist kostenfrei und daher eine gute Alternative zum "offiziellen" Rechtsstreit.
ADAC Waschanlagen Test
Insgesamt 150 Waschstraßen und sogenannte Portalanlagen hat der ADAC bundesweit getestet. Das Resultat: Waschstraßen waschen besser als sogenannte Portalanlagen. Die beste Waschstraße heißt "Soft Wash Park" und steht in Magdeburg.
Die wichtigste Testkategorie ist die "Waschleistung". Um diese abzuprüfen, wurden die Fahrzeuge der ADAC Ingenieure mit Testschmutz präpariert. Dieser wurde an mehreren kritischen Stellen wie Seitenspiegel oder Türgriff aufgetragen.
Die Gründe, warum Waschstraßen besser als Portalanlagen sind: In jeder geprüften Waschstraße gab es einen Mitarbeiter, der das Auto vor der Einfahrt mit seiner Hochdrucklanze und anderen Putz-Utensilien auf den Waschgang vorbereitete. Wie effektiv die manuelle Vorwäsche ist, bewies eine Aral-Tankstelle in Wolfsburg. Dort steht die sauberste aller Portalanlagen - hier wird per Hand vorgewaschen.
Waschanlagen im Winter
Im Prinzip genauso oft wie in den Sommermonaten sollte man im Winter das Auto waschen. Waschen Sie also auch im Winter frei nach Ihrem persönlichen Sauberkeitsempfinden: Dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihrem Fahrzeug eine Wäsche einfach guttut.
Vermeiden Sie deshalb den Wärmeschock, wenn das ca. 10 bis 30 Grad warme Wasser der Waschanlage auf Fahrzeugteile trifft, die kurz vorher noch der Eiseskälte ausgesetzt waren. Vor allem vorgeschädigte oder nachlackierte Lackoberflächen sind für den Laien nicht immer gleich sichtbar, leiden aber langfristig unter dem Wärmeschock.
Unbedingt vor der Einfahrt in die Waschanlage alle Reste von Schnee und Eis entfernen. Denn die ziehen die Bürsten sonst wie Schmirgelpapier über den Lack - und es gibt böse Kratzer!
Unterbodenreinigung in der Waschstraße
Oft werden Autofahrer in der Waschanlage gefragt, ob sie auch eine Unterbodenreinigung wünschen. Einige Waschanlagen bietet das als Zusatzprogramm an, andere wiederum verkaufen es als Zusatzleistung. Da sich das nach einem Vollservice anhört, stimmen viele dem Angebot zu.
„Bei älteren Autos kann durch das Reinigen des Unterbodens Feuchtigkeit in Hohlräume im Fahrzeugboden eindringen“, warnt der ADAC. Wie der ADAC weiter betont, haben moderne Autos bereits über einen ausreichenden Korrosionsschutz am Unterboden. Dadurch ist eine zusätzliche Reinigung nicht nötig, da die Kunststoffverkleidung bereits ausreichenden vor Streusalz, Schmutz, Eis und Kiessteine schützt.
Eine Unterbodenwäsche ist aber nicht immer sinnlos. Helfen könne sie nach dem Winter, um Streusalzreste zu entfernen, die Korrosion verursachen. Eine weitere Alternative sind regelmäßige Inspektionen und Wartungstermine, um das Fahrzeug optimal vor Korrosion zu schützen.
Waschstraße oder Waschanlage: Tipps und Empfehlungen
Vielmehr hängt die Qualität der Autowäsche entscheidend davon ab, wie die jeweilige Anlage vom Betreiber gepflegt und gewartet wird. In der Regel ist das Ergebnis ähnlich, beide Anlagen arbeiten mit den gleichen Waschmitteln und Materialien für die Bürsten.
Die Materialien
Das Material, das für die Bürsten und Lappen der Waschanlagen verwendet wird, heißt Polyethylen (PE). Beide Materialien sind gleichermaßen geeignet.
Eine maschinelle oder manuelle Vorwäsche zum ersten Entfernen grober Schmutzpartikel ist absolut sinnvoll, auch damit Lackschäden durch den sogenannten Schmirgeleffekt vermieden werden. Die Vorwäsche ist aber ohnehin meist Teil des Waschprogramms.
Waschprogramme
Grundsätzlich gilt: Ein normales Grundprogramm reinigt das Fahrzeug ausreichend. Premiumwaschgänge können jedoch unter Umständen ein besseres Reinigungsergebnis und einen länger anhaltenden Schutz bieten.
Was vor der Einfahrt beachtet werden muss
Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Herstellers aus der Bedienungsanleitung. Daneben sind die Hinweise des Waschanlagenbetreibers, die meist groß angeschrieben am Einfahrtstor stehen, zu beachten. Das ist auch wichtig, falls in der Waschanlage ein Schaden am Fahrzeug entsteht.
Nicht immer explizit vermerkt, aber selbstverständlich: Fenster und Schiebedach schließen, Seitenspiegel einklappen, Tankdeckel verriegeln und Scheibenwischer ausschalten - vor allem auch den Regensensor.
Waschanlagen-Modus
Moderne Fahrzeuge haben immer häufiger einen Waschanlagen-Modus. Falls vorhanden, sollte er vor dem Einfahren in die Waschanlage aktiviert werden. Er verhindert, dass Sensoren für Fahrerassistenzsysteme wie Einparkhilfe, Notbremsassistenten oder Licht- bzw. Regensensoren durch Bürstenbewegungen oder Wasserstrahlen fehlerhaft reagieren bzw. aktiviert werden.
Regelmäßige Motorradwäsche dient Ihrer Sicherheit und beugt dem Wertverlust der Maschine vor. Unbedingt die Hinweise zu Reinigung und Pflege in der Bedienungsanleitung beachten.
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