Die Wichtigkeit einer Probefahrt beim Motorradkauf

Ob gebraucht oder neu: Vor dem Motorradkauf ist eine Probefahrt ratsam. Denn nur so bekommen Sie ein Gefühl für die Maschine und können eventuelle Mängel erkennen. Die Auswahl auf dem Motorradgebrauchtmarkt ist groß, und der Kauf einer gebrauchten Maschine kann sich durchaus lohnen.

Gründe für eine Probefahrt

  • Fahrverhalten kennenlernen
  • Versteckte Mängel erkennen
  • Eigene Kompatibilität sicherstellen

Vorbereitung auf die Probefahrt

Hat das Wunschmodell bei der Detailprüfung im Stand überzeugt, sollten Sie zusätzlich eine Probefahrt durchführen. Vereinbaren Sie vorab einen Termin unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Probefahrt. Mindestens 30 Minuten sollten Sie dafür einplanen.

Um das Startverhalten beurteilen zu können, sollten Sie das Motorrad kalt starten. Überprüfen Sie außerdem Lichter, Bremsen, Kupplung sowie den Ölstand, den Reifendruck und sämtliche Kontrolllampen.

Prüfen Sie die Fahrzeugpapiere aufmerksam: Stimmen die Daten der Maschine mit den Angaben in den Papieren überein?

Begleitung und Streckenwahl

Wenn möglich, sollten Sie die Probefahrt in Begleitung absolvieren. Im Idealfall handelt es sich dabei um fachkundige Motorradkenner oder Experten aus der Kfz-Branche. Sie können auch den Verkäufer bitten, Sie zu begleiten. Der Vorteil: Fragen, die während der Fahrt aufkommen, können direkt beantwortet werden.

Da Sie sich mit der neuen Maschine erst vertraut machen müssen, empfehlen wir, die Probefahrt auf abgelegenen Straßen oder Parkplätzen zu beginnen. Danach können Sie die Maschine im normalen Straßenverkehr testen. Wichtig dabei: Berufsverkehr meiden und Streckenabschnitte mit höherem Tempo in die Route einplanen.

Gönnen Sie sich und dem Motorrad im Rahmen der Probefahrt auch eine Pause. So können Sie die neue Maschine ungestört inspizieren und nochmals einzelne wichtige Details begutachten.

Rechtslage und Versicherung während der Probefahrt

Eine Probefahrt muss der Versicherung nicht gemeldet werden. Klären Sie aber vor der Probefahrt unbedingt, wie das Motorrad versichert ist. Fragen Sie aber nach der Höhe der Selbstbeteiligung.

Beim Kauf vom Händler darf der Probefahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass das Motorrad vollkaskoversichert ist. Nach der überwiegenden Rechtsprechung haftet der Probefahrer nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Grob fahrlässiges Verhalten kann z.B. vorliegen bei: stark überhöhter Geschwindigkeit, Bremsprobe auf viel befahrener Straße, Rotlichtmissachtung.

Für Schäden, die bei der Probefahrt leicht fahrlässig verursacht werden, haftet der Probefahrer nicht.

Beim Kauf von Privat darf der Probefahrer nicht darauf vertrauen, dass es für das Motorrad eine Vollkaskoversicherung gibt. Fragen Sie daher vor der Probefahrt, wer im Schadensfall die Haftung übernehmen muss, und vereinbaren Sie dies schriftlich. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, haftet der Kaufinteressent für einen von ihm verschuldeten Schaden in vollem Umfang!

Für grob fahrlässiges Verhalten haftet der Probefahrer auch dann, wenn es eine Vollkaskoversicherung gibt. Auch bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung sollten sich Käufer und Verkäufer vor der Probefahrt darüber einig sein, wer z.B. die Kosten der Selbstbeteiligung tragen muss.

Untersuchen Sie das Motorrad vor der Probefahrt zusammen mit dem Verkäufer auf vorhandene Schäden. Damit vermeiden Sie Streit darüber, ob ein Schaden am Fahrzeug bereits vor der Probefahrt vorhanden war.

Lassen Sie sich als Verkäufer vor der Probefahrt den erforderlichen Führerschein des Probefahrers zeigen und behalten Sie während der Probefahrt ein Pfand.

Mit der ADAC Mustervereinbarung können Sie alle Regelungen für die Probefahrt schriftlich festhalten:

Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Fahrzeug

Checkliste für die Probefahrt

Anlassen des Motors:

  • Springt der Motor schnell und zuverlässig an?
  • Achten Sie auf die Anlassergeräusche und Kontrollleuchten.
  • Erlischt die Öldruck- und ggf. Batteriekontrollleuchte beim Anlassen sofort?
  • ABS-Kontrollleuchte beim Anfahren: Geht beim Anfahren die Kontrollleuchte für das ABS sofort aus?

Motor, Kupplung und Getriebe:

  • Lässt sich die Kupplung leicht betätigen und dosieren? Rutscht die Kupplung durch?
  • Lassen sich die Gänge leicht einlegen und wechseln?
  • Dreht der Motor auch in hohen Gängen gleichmäßig ohne Ruckeln und Vibrationen aus niedrigen Drehzahlen hoch?
  • Rauch- oder Dampfaustritt am Auspuff?
  • Auffällige Auspuffgeräusche?

Ketten- und Kardanantrieb:

  • Auf Kettenschwingungen und -geräusche beim Fahren mit konstanten Geschwindigkeiten achten.
  • Lastwechselreaktion bei Kardanantrieb: Achten Sie auf die Antriebsgeräusche und Fahrzeugbewegung beim Lastwechsel.

Fahrwerk:

  • Sind die Lenkkopflager in Ordnung?
  • Geradeauslauf prüfen.
  • Lenkerflattern?
  • Hochgeschwindigkeitspendeln.
  • Feder-Dämpfer-Verhalten.

Bremsen:

  • Wirksamkeit der Bremse.
  • Vibriert die Gabel oder der Lenker bei starker Bremsung?
  • Ist ein deutlicher Druckpunkt zu spüren?
  • Funktioniert das ABS?

Sonstiges:

  • Undichtigkeit nach der Probefahrt.
  • Funktionieren die Kupplungs- und Seitenständerzündschalter?
  • Funktion der Instrumente.
  • Elektriktest.

Tipps für Verkäufer

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn er bzw. sie eine Probefahrt machen will.
  • Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
  • Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
  • Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
  • Händigen Sie dem Käufer bzw. der Käuferin die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.

Tipps für Käufer

  • Lassen Sie das Motorrad vor Unterschrift zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken.
  • Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.
  • Fragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen.
  • Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer sollten im Vertrag stehen.
  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.

Der Kaufvertrag

Probefahrt erfolgreich, Detailprüfung im Stand gemacht - wer sich für ein gebrauchtes Motorrad entscheidet, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Was Sie beachten sollten.

  • Nichts vergessen: ADAC Musterkaufvertrag verwenden
  • Privater Kauf: Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig
  • Erst prüfen, dann unterschreiben: Wichtiges zum Kaufvertrag

Wichtige Angaben im Kaufvertrag

  • Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
  • Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
  • Fahrzeugidentifikationsnummer des Motorrads
  • Kaufpreis
  • Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
  • Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben

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