Ein gebrauchtes Fahrrad ist oft eine kostengünstige Alternative zum Neukauf. Jedoch lauern beim Kauf und Verkauf von gebrauchten Fahrrädern einige Fallstricke. Der Markt für Gebrauchte ist deshalb etwas unübersichtlicher - und es gibt einige Besonderheiten.
Gebraucht-Fahrräder am besten beim Händler kaufen
Meist etwas teurer, aber in der Regel seriös sind Händler. Viele der großen Fahrradmärkte haben inzwischen Secondhand-Abteilungen.
Der Vorteil beim Händler: Hier werden die Räder noch einmal vom Fachmann überprüft, bevor sie angeboten werden, fehlendes Zubehör kann man gleich mit kaufen. Ein weiterer Vorteil: Man bekommt meistens eine professionelle Beratung kostenlos dazu und man kann mehrere Modelle testen. Außerdem muss der Händler bei Mängeln für mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung gewähren.
Kleinanzeigen in Zeitungen, Fachzeitschriften oder im Internet sind eine weitere Möglichkeit, sich über das Angebot zu informieren. Auch bei Online- oder Live-Auktionen - z.B. von der Polizei, der Stadt oder bei Ebay - kann man fündig werden. Aber: In diesen Fällen ist es schwierig, eine ausgiebige Probefahrt zu machen. Dasselbe gilt meist auch für den Kauf eines Rads auf Flohmärkten.
Vertrauenswürdige Verkäufer erkennen
Bevor man sich ein gebrauchtes Fahrrad kauft, nimmt man zunächst - wenn möglich - den Vorbesitzer und das Fahrrad in Augenschein. Ist es gründlich geputzt oder nur halbherzig gesäubert? Die Antwort auf diese Frage gibt schon einen ersten Hinweis, wie gut der Besitzer sein Rad gepflegt hat. Ein vertrauenswürdiger Anbieter spricht offen über Vorschäden und Mängel.
Einen ersten Eindruck bekommt man, wenn folgende Fragen geklärt sind:
- Wie alt ist das Rad?
- Wie viele Kilometer wurde es gefahren?
- Wie oft wurde ein Service gemacht?
- Welche Teile sind erneuert, welche seit Anbeginn unverändert?
- Ist das Rad im Freien oder wettergeschützt aufbewahrt worden?
Erfragen Sie auch die Anzahl der Vorbesitzer und das Kaufdatum. Eine Originalrechnung ist sehr hilfreich, um Kaufdatum und Anzahl der Halter abzugleichen (falls die Adresse des Käufers auf der Rechnung steht).
Vorsicht beim Onlinekauf: Immer mehr Fake-Shops
Verbraucherschützer warnen vor einer starken Zunahme von betrügerischen Online-Shops, die Fahrräder und Zubehör anbieten, aber nicht liefern.
Einige Tipps, um Fake-Shops zu erkennen:
- Neben dem unschlagbar günstigen Preis ist ein weiteres Indiz für möglichen Betrug die Vorkasse als einzige verfügbare Zahlungsoption.
- Fake-Shops haben häufig kein Impressum.
- Prüfen Sie die Adresse (zum Beispiel per Google Maps) und ob sich der Händler wirklich an der angegebenen Adresse befindet.
- Oder rufen Sie die im Impressum angegebene Telefonnummer an. Führt diese ins Leere, gilt: besser nicht kaufen.
- Außerdem können Verbraucher und Verbraucherinnen die Handelsregisternummer (handelsregister.de*) überprüfen.
- Alle Alarmglocken sollten schrillen, wenn ein deutscher Anbieter dazu auffordert, das Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen.
- Genauso merkwürdig ist es, wenn ein Online-Shop plötzlich Fahrradprodukte im Angebot hat, obwohl vorher ganz andere Produkte gelistet waren.
Wer dabei ein komisches Gefühl hat, lässt am besten die Finger davon. Die Verbraucherzentrale Hamburg* veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig die URLs fragwürdiger Online-Verkäufer, nicht nur für Fahrräder. Dort finden sich weitere Hinweise zum Erkennen von Fake-Shops.
Checkliste: Vor dem Gebraucht-Rad-Kauf
Wenn Sie diese Punkte bei der Besichtigung beachten, können Sie den technischen Zustand des Fahrrads besser beurteilen.
- Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie?
- Halten und funktionieren die Bremsen?
- Fühlt sich das Fahrrad sicher an?
- Dreht sich das Tretlager ohne Reibungsverluste?
- Lässt sich das Rad locker schieben, oder schleift etwas?
- Ist es verrostet oder stark verkratzt?
- Sind die Bremsbeläge noch ausreichend vorhanden?
- Sind Ritzel und Reifen schon verschlissen?
- Wie sieht der Rahmen aus? Haben die Schweißnähte kleine Risse?
Probefahrt: Darauf müssen Sie achten
Bei der Probefahrt sollten Sie auf jeden Fall die Bremsen und die Schaltung ausgiebig testen. Prüfen Sie, ob Sie alle Gänge sauber einlegen können und nichts hakt. Wie ist die Federung? Funktioniert das Licht vorn und hinten? Ist das Fahrrad verkehrssicher?
Gesamtzustand des Fahrrads: Achten Sie besonders auf Kratzer und Rost. Die geben erste Hinweise darauf, ob sich das Rad einen rauen Umgang gefallen lassen musste oder pfleglich behandelt wurde.
Die richtige Größe
Nehmen Sie Ihr Kind zum Fahrradkauf mit. Die richtige Größe lässt Ihr Kind bequem sitzen. Kommt das Kind im Stand auch gut auf den Boden, erreicht es richtig die Pedale und den Lenker? Zu den Einstellungen für Bremshebel und Erreichbarkeit der Klingel kann ggf. der Fachhändler Hilfestellung geben. Das Kind sollte auch keine Probleme haben, das Rad wieder aufzurichten, wenn dieses am Boden liegt. Tipp: Je leichter das Fahrrad ist, umso besser kommt das Kind damit zurecht.
Die gute Beleuchtung
Sehen heißt, gesehen werden. Seit Einzug der LED-Beleuchtung sollte das Fahrradlicht eine gute Ausleuchtung bieten. Die Qualität und die korrekte Einstellung lassen dennoch oft Verbesserungspotenzial zu und sollten im Dunkeln überprüft werden, zumal die Kabel leicht beschädigt werden können. Auf der sicheren Seite ist man hier auf jeden Fall mit einem Nabendynamo, ein Akku- oder ein batteriebetriebenes System muss regelmäßig ausgetauscht bzw. aufgeladen werden.
Tipp: Ein sehr hilfreiches Feature ist das Standlicht. Hier können auch Kinder im Stand, z.B. an einer Ampel, leichter erkannt werden.
Die passende Gangschaltung
Um das Fahrverhalten von Kindern abzudecken, reicht eine Dreigang-Nabenschaltung. Alles über drei Gänge überfordert jüngere Kinder, bzw. es werden mehr Gänge oftmals nicht genutzt.Tipp: Nabenschaltungen sind nahezu wartungsfrei und lassen sich leicht bedienen.
Gestohlene Fahrräder erkennen
Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, das Eigentum an einem gestohlenen Objekt zu erwerben. Eigentümer bleibt in solch einem Fall weiterhin der oder die Bestohlene. Wenn sich also der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet, muss man das Rad zurückgeben. Anschließend müsste man den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. Umso wichtiger ist es, bei Bedarf jederzeit den Verkäufer kontaktieren zu können und Fahrräder nicht anonym zu kaufen.
Viele gestohlene Fahrräder sind in der sogenannten Inpol-Sachfahndungsdatei per Rahmennummer registriert. Die Polizei kann über diese Datei Rahmennummern abgleichen und zuordnen. Auch über die Fahrrad-Codierung lässt sich Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln.
Darauf sollten Sie beim Kaufvertrag achten
Auch wenn es sich um ein gebrauchtes Fahrrad handelt, sollten Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Lassen Sie sich alle vorhandenen Originalunterlagen zum Fahrrad aushändigen, egal ob Kauf- oder Reparaturrechnungen. Denn so ergibt sich eine nachvollziehbare Vergangenheit, die im Zweifel als Nachweis dient, dass das Rad nicht gestohlen wurde.
Im Vertrag sollten die Rahmennummer, der Name des Verkäufers und am besten noch dessen Ausweisnummer dokumentiert sein. Die Rahmennummer ist eingraviert und findet sich meist unter dem Tretlager oder am Sattelrohr. Bestehen Sie auf die Vorlage eines Ausweises und übernehmen Sie die Daten in den Kaufvertrag. Noch besser wäre es, eine Ausweiskopie zu verlangen - vorausgesetzt der Verkäufer ist dazu bereit. So kann man bei Schwierigkeiten leichter an den Vertragspartner herantreten.
Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann dabei helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.
Sachmängelhaftung beim privaten Kauf bzw. Verkauf
Private Käufer und Verkäufer sollten sich zur Sachmängelhaftung (bzw. Gewährleistung) ausdrücklich einigen und keinen Vertrag per Handschlag schließen. Achtung: Fehlt im Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung, haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel, die bei der Übergabe vorlagen. Im ersten Jahr wird sogar vermutet, dass die Mängel bei Übergabe schon vorhanden waren. Das muss der Käufer nicht einmal beweisen. Schließen Sie daher einen schriftlichen Vertrag und verwenden Sie einen ADAC Musterkaufvertrag, dieser enthält einen Haftungsausschluss.
Sachmängelhaftung beim Kauf vom Händler
Ein Händler, der ein Fahrrad an eine Privatperson verkauft, darf die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Er haftet mindestens ein Jahr für Mängel, die das Fahrrad bei Übergabe schon hatte. Auch hier gilt: Zeigt sich ein Mangel in den ersten zwölf Monaten, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (sog. Beweislastumkehr). Der Verkäufer muss innerhalb dieser Zeit beweisen, dass das Fahrrad bei Übergabe mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er den Mangel kostenlos beseitigen.
Tipps und Infos rund ums E-Fahrrad
Der Boom ist ungebrochen: Millionen Elektrofahrräder sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Auch auf dem Gebrauchtradmarkt sind sie daher immer stärker präsent. Der ADFC gibt Tipps, worauf zu achten ist.
Hochwertige Elektrofahrräder kosten viel Geld. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Preise für neue Fahrräder deutlich angestiegen. Daher ist der Kauf eines gebrauchten Elektrofahrrads für viele Menschen attraktiv, verspricht er doch deutliche Einsparmöglichkeiten.
Kaufvorbereitung
Die Suche nach einem gebrauchten Elektrorad unterscheidet sich zunächst nicht von der nach einem herkömmlichen Fahrrad. Zunächst muss klar sein, für welchen Einsatzbereich das Fahrrad gedacht ist und welche Ausstattung nötig ist. Hier kommt bereits die Elektronik ins Spiel: Wer lange Touren oder Radreisen machen möchte, braucht einen großen Akku, um viel Reichweite zu haben. Für den Stadteinsatz oder kurze Ausflüge spielt die Akku-Kapazität eine untergeordnete Rolle.
Elektronik ist schwer zu beurteilen
Will man ein Gebraucht-Pedelec von Privat kaufen, sind Grundkenntnisse der Fahrradtechnik hilfreich, um den Zustand des Fahrrads beurteilen zu können. Hat man ein interessantes Modell gefunden, muss man es genau in Augenschein nehmen. Verschleißteile wie Reifen, Bremsbeläge und Kette sollten noch in gutem Zustand sein. Der Blick auf den Rahmen und Komponenten kann offenbaren, wie gut das Rad gepflegt wurde, woraus sich auf den Gesamtzustand schließen lässt.
Was sich aber wenig bis gar nicht beurteilen lässt, ist der Zustand von Motor und Akku. Bei einer Probefahrt sollte man auf die Motorengeräusche hören. Die weit verbreiteten Mittelmotoren besitzen ein Getriebe, das während der Fahrt hörbar ist. Das Geräusch sollte gleichmäßig und nur in ruhiger Umgebung deutlich vernehmbar sein.
Auch das Baujahr ist von Bedeutung, denn die noch junge Elektrorad-Technik schreitet schnell voran. Schon nach wenigen Jahren kann ein Pedelec bereits veraltet sein. Nicht jeder Antriebshersteller hat dann noch alle Ersatzteile oder Ersatz-Akkus auf Lager.
Akku auslesen lassen
Der Akku ist ein Verschleißteil, dessen Kapazität mit der Zeit sinkt. In welchem Zustand die Batteriezellen sind, kann man von außen nicht erkennen. Man kann den Akku aber im Fachhandel, der die entsprechenden Fabrikate führt, auslesen lassen. Dafür wird eine Gebühr erhoben, aber danach weiß man, ob der Akku noch eine Weile durchhält oder bald mehrere hundert Euro für einen Ersatz fällig sind. Im Idealfall hat der oder die Verkäufer:in bereits den Akku auslesen lassen, wenn man zur Probefahrt kommt.
Viele Online-Shops für gebrauchte E-Räder
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das gebrauchte Elektrorad im Fachhandel oder bei einem der immer zahlreicher werdenden Online-Shops für gebrauchte Elektroräder kauft. Der Vorteil ist, dass die angebotenen Räder technisch durchgecheckt (auch „refurbished“ genannt) sind, und es auch eine Gewährleistung gibt. Dafür ist der Preisvorteil nicht mehr so groß.
Auf der Plus-Seite steht aber, dass ein:e Ansprechpartner:in vorhanden ist. Auch der Online-Handel hat häufig Partnerwerkstätten, die sich um technische Probleme kümmern können. Werkstätten behandeln ihre eigenen Kunden oft bevorzugt, zudem müssen sie sich mit dem jeweiligen Antriebshersteller auskennen.
ADFC: Einsatz für den Radverkehr
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.
Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können. Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
Vorteile einer ADFC-Mitgliedschaft
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch dank Ihrer Mitgliedschaft - nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben.
Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden.
Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden.
Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.
Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind - rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
ADFC-Radtouren und Radkarten
Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten.
Tipps zum Gebrauchtradkauf vom ADFC
Der ADFC rät von Blindkäufen ohne Probefahrt ab - auch bei gebrauchten Fahrrädern. Seriöse Anbieter:innen werden Kaufinteressierten immer eine Probefahrt ermöglichen. Während der Probefahrt sollte man prüfen, ob das Fahrgefühl stimmt, ob das Fahrrad leicht läuft, ob sich enge Kurven sicher fahren lassen und ob das Rad spurtreu geradeaus läuft. Gleichzeitig klärt sich auch, ob das Inserat mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmt.
Unfallschäden aufspüren
Vor der Proberunde wird die Sicherheit überprüft: Wenn man das Fahrrad von vorne betrachtet, dürfen Lenker und Vorbau nicht verbogen sein. Vorder- und Hinterrad müssen in einer Spur laufen. Ist dies nicht der Fall, könnte der Vorbesitzer einen massiven Sturz mit dem Rad erlebt haben. In dem Fall lieber weitersuchen!
Die Kette sollte rostfrei sein, nicht zu viel Schmutz und Öl aufweisen und sich flüssig über die Ritzel bewegen. Der Rahmen darf Gebrauchsspuren haben, aber keine Risse oder große Roststellen. Insbesondere Rahmen und Gabeln aus Carbon sollten eine unbeschädigte Oberfläche haben.
Rastet der Lenker beim Steuern ein oder läuft das Steuerlager nicht geschmeidig? Hat das Tretlager Spiel, wenn man die Kurbeln quer zur Fahrtrichtung drückt? Dann sind aufwendige Reparaturen nötig - der Kostenaufwand will gut überlegt sein.
Bremsen richtig prüfen
Wenn man das Fahrrad schiebt, sollten bei angezogener Bremse die Räder blockieren - und die Bremsgriffe dürfen sich nicht bis zum Anschlag durchziehen lassen. Rissfreie Außenhüllen der Bremszüge und ausreichend dicke Bremsschuhe sind ebenfalls beruhigend. Drehen die Laufräder nach dem Bremsversuch wieder frei und haben beide Beläge den gleichen Abstand zus Felge, sind die Bremsen okay.
Bei Scheibenbremsen fällt die Beurteilung schwerer. Sie sollten kräftige Bremswirkung zeigen und dabei keine unangenehmen Geräusche machen. Bei Zweifeln sollte lieber eine Werkstatt aufgesucht werden.
Wertverlust eines Fahrrads
Wenn Neupreis und Alter des Fahrrads bekannt sind, kann man sich an diesen Faustregeln orientieren: Ein Fahrrad verliert beim Neukauf rund 20 Prozent an Wert. Nach etwa zwei Jahren liegt er nur noch bei 50 Prozent. Und danach halbiert sich der Wert alle vier Jahre.
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