Promillegrenze auf dem Fahrrad: Was Sie wissen müssen

Vorsicht bei Alkohol und Drogen gilt nicht nur für Autofahrer: Auch auf unmotorisierten Rädern gilt eine Promillegrenze. Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer. Fahrrad fahren mit Alkohol führt im schwersten Fall zum Führerscheinentzug. Doch ab wann drohen Strafen? Können Radfahrer auch den Autoführerschein verlieren?

Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer?

Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad. Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer.

Sanktionen bei Alkohol auf dem Fahrrad

Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Es ist also empfehlenswert, beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten. Sie können einen Promillerechner dazu nutzen.

Was sind Promille überhaupt?

Dieser Wert bezeichnet den Anteil an reinem Alkohol (Ethanol) in der Flüssigkeitsmenge im Körper (bzw. im Blut). Bei 1,6 Promille befinden sich Radfahrer bereits in einem Rauschzustand.

Promillegrenzen und Konsequenzen

Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

Schwingen sie sich mit mehr als 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur MPU. Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen - sie müssen Ihren Auto-Führerschein abgeben.

Deshalb gilt die Alkoholgrenze fürs Fahrrad in Deutschland nicht unter allen Umständen: Bei einer auffälligen Fahrweise oder gar einem Unfall, kommt es bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zur Strafanzeige!

Promillegrenze und Fahruntüchtigkeit

Bei einem Promillewert von 1,6 kann nicht jeder Fahrrad fahren. Bei 1,6 Promille im Blut kommt es zu einer stark eingeschränkten Reaktionsgeschwindigkeit, die Wahrnehmung der Straßenverhältnisse wird schlechter und der Gleichgewichtssinn leidet. Genau deswegen wird hier von der absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen.

Allerdings gilt die Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.

Was droht ab 1,6 Promille?

Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Was passiert mit dem Führerschein?

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg. Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein.

Alkoholisiertes Fahrradschieben

Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.

Promillegrenzen für E-Bikes und Pedelecs

Pedelecs), werden wie Fahrräder behandelt. Damit gilt auch hier die Grenze von 1,6 Promille. E-Bikes, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind hingegen Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln, die auch für Autofahrende gelten.

Ein Pedelec - umgangssprachlich oft auch als E-Bike bezeichnet - unterstützt das Fahren elektrisch bis zu 25 km/h. Bei Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Bis zu 1,6 Promille im Blut sind erlaubt, solange keine auffällige Fahrweise oder ein Unfall vorliegt. Wird diese Grenze aber überschritten, drohen härtere Strafen.

Im Gegensatz dazu steht das E-Bike: hier können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Darum gelten für E-Bikes strafrechtlich auch die gleichen Regeln wie für ein Auto. Also wird eine Fahrt mit mindestens 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit angesehen und ab 1,1 gilt sie als Straftat. Hier drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 528,50 Euro. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Strafen entsprechend.

Promillegrenze in der Probezeit und unter 21 Jahren

Für Fahranfänger in der Probezeit (die ersten zwei Jahre) sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt hinter dem Steuer zudem die 0,0 Promillegrenze. Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind und ein Kraftfahrzeug führen.

Wer einen Führerschein für Kraftfahrzeuge hat, der darf während der Probezeit keinen Tropfen Alkohol im Blut haben und muss sich an die strikte 0,0 Promillegrenze halten.

Promillegrenzen in anderen Ländern

Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus - andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.

DVR warnt vor Alkohol am "Herrentag"

DVR warnt mit Hinblick auf den bevorstehenden Feiertag "Christi Himmelfahrt": besonders heute ist Gefahr hinsichtlich der Unfälle groß. Das Radfahren unter alkoholisiertem Zustand wird besonders am "Herrentag" unterschätzt.

An Christi Himmelfahrt werden besonders viele Unfälle verursacht, bei denen Alkohol im Spiel ist. Nicht nur die Väter nutzen am freien „Herrentag“ das Fahrrad, um zum Badesee oder in den Biergarten zu radeln. Ein kühles Bier oder Glas Wein in gemütlicher Runde gehört für viele bei einem Ausflug in die Natur einfach dazu. Manch einer hält sich dabei nicht zurück, schließlich ist man „nur“ mit dem Fahrrad unterwegs.

„Für alle, die eine Herrentagstour mit alkoholischen Getränken planen, sollte das Auto oder Motorrad sowieso tabu sein. Aber auch auf das Fahren mit dem Rad oder E-Scooter unter Alkoholeinfluss sollte unbedingt verzichtet werden“, erklärt DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 5.474 Unfälle mit Personenschaden erfasst, bei denen Radfahrende unter Alkoholeinfluss standen. Auch bei E-Scootern sind die Zahlen besorgniserregend: 2023 gab es 1.402 alkoholbedingte Unfälle mit Personenschaden.

Zusammenfassung der Promillegrenzen und Folgen

Beim Fahrradfahren gibt es im Wesentlichen zwei Promillegrenzen, die es sich zu merken lohnt. Die erste Alkoholgrenze liegt bei 0,3 Promille. Fahrradfahren gilt rechtlich als in Ordnung - aber nur wenn das Fahrverhalten nicht auffällig ist und kein Unfall passiert. Sollte die Promillegrenze von 1,6 erreicht oder überschritten werden, hat das schon härtere Konsequenzen.

Denn ab hier wird von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Das wird als Straftat geahndet und entsprechend bestraft. Hier darf mit einer ordentlichen Geldbuße, drei Punkten in Flensburg und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) gerechnet werden. Besteht man die genannte Untersuchung nicht, kann ein Führerscheinentzug die Folge sein.

Die Promillegrenzen auf dem Rad sind deutlich lockerer als beim Autofahren. Denn im Auto darf schon ab einem Wert von 0,5 Promille mit Strafen gerechnet werden. Außerdem wird hier schon ab der Alkoholgrenze von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen, was dann entsprechend hart bestraft wird.

Konsequenzen bei Überschreitung der Promillegrenzen

Wird jemand auf dem Fahrrad angehalten, der die Alkoholgrenze von 0,3 Promille überschreitet, ist das erst einmal kein Problem. Dieser Promillewert führt rechtlich zu einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“. Das bedeutet, dass nur dann strafrechtliche Folgen zu erwarten sind, wenn eine unsichere Fahrweise vorliegt oder ein Unfall gebaut wird.

Baut man unter dem Einfluss von 0,3 Promille aber einen Unfall oder fällt durch besonders gefährliches Fahren auf, können verschiedene Folgen auf einen zukommen. So wird dieses Vergehen unter Umständen als Strafanzeige gewertet, die in den meisten Fällen mit zwei Punkten und einer Geldbuße bestraft wird.

Gerät man mit einem Wert von 1,6 Promille auf dem Fahrrad in eine Kontrolle, ist normalerweise mit einer Strafanzeige zu rechnen. Für gewöhnlich gibt es dann drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die in der Höhe eines Nettomonatsgehalts angesetzt ist.

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss als Straftat

Ab 1,6 Promille begeht man eine Straftat, die ein Strafverfahren nach sich zieht, egal ob der Radfahrer einen Führerschein besitzt, oder nicht. § 316 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) besagt, dass derjenige, der im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315 a) StGB oder § 315 c) StGB mit Strafe bedroht ist.

Eine sog. Trunkenheit im Straßenverkehr kann im äußersten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs kann sogar zu zehn Jahren Freiheitsstrafe führen. Wie erwähnt, ist auch der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Bei guter Verteidigung ist oft nur mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Übrigens ist die Strafbarkeitsgrenze ab 1,1 Promille in jedem Fall erreicht und es müssen keine zusätzlichen Ausfallerscheinungen oder Gefährdungen zutage treten. Es liegt dann eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die regelmäßig eine Strafbarkeit begründet.

Versicherungsschutz bei Alkohol am Steuer

Der Versicherer prüft bei einem Unfall im alkoholisierten Zustand, ob der Unfall ohne Alkohol vermeidbar gewesen wäre. Wenn der Alkoholgehalt zwischen 0,5 Promille und 1,09 Promille liegt, dann hat die Autoversicherung das Recht, die Leistung zum den Teil zu kürzen, der durch die Alkoholisierung entstanden ist.

Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit, sodass keine Teilschuld möglich ist und die Schadensersatzleistung in Höhe von bis zu 5.000 Euro vom Schadensverursacher zurückgeholt werden kann.

Überblick über Promillegrenzen und Konsequenzen

Hier ist eine Tabelle, die die Promillegrenzen und die entsprechenden Konsequenzen zusammenfasst:

Promillewert Fahrverhalten Konsequenzen
Unter 0,3 Normal Keine
Ab 0,3 Auffällig oder Unfall Strafanzeige, Punkte, Geldbuße
Ab 1,6 Unabhängig vom Verhalten Strafanzeige, Punkte, Geldbuße, MPU

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