Autofahren und Alkohol gehören nicht zusammen, aber auch mit dem Fahrrad darf man nicht betrunken fahren. Viele Fahrradfahrer wissen nicht, dass sie für einen Verkehrsverstoß neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg kassieren. Schon wer Schlangenlinien fährt oder bei Rot über die Ampel radelt, kann in eine Kontrolle geraten. Und dann kann es schnell ernst werden: Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug - sogar ein dauerhaftes Fahrverbot ist möglich.
Promillegrenze auf dem Fahrrad
Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Wer allerdings eine solch hohe Blutalkoholkonzentration erreicht und dennoch mit dem Fahrrad fährt, gilt bereits als absolut fahruntauglich und muss mit ernsthaften Folgen rechnen. Denn dieser Wert liegt schon im Bereich der Strafbarkeit.
Selbst ein weitaus geringerer Alkoholpegel als 1,6 Promille kann zu einer Strafanzeige führen. Beispielsweise immer dann, wenn geltende Fahrrad-Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall verursacht wird. Auch unter 1,6 Promille drohen Strafen, wenn du alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigst - etwa Schlangenlinien fährst oder in einen Unfall verwickelt bist. Bereits ab 0,3 Promille kann es dann zu einem Strafverfahren kommen.
Die Promillegrenzen auf dem Rad sind deutlich lockerer als beim Autofahren. Denn im Auto darf schon ab einem Wert von 0,5 Promille mit Strafen gerechnet werden. Außerdem wird hier schon ab der Alkoholgrenze von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen, was dann entsprechend hart bestraft wird.
Relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille
Schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.
Ist ein Radfahrer ab einem Wert von 0,3 Promille - und somit deutlich unterhalb der absoluten Promillegrenze liegt - unterwegs, kann er sich auch in diesem Fall strafbar machen. Strafrechtlich wird es nämlich dann relevat, wenn der Radfahrer durch seine Fahrweise auffällig wird bzw. in einem angetrunkenen Zustand einen Unfall verursacht.
Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille
Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt für Radfahrer bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad erwischt wird, begeht automatisch eine Straftat - auch ohne Unfall oder auffälliges Verhalten. Mit 1,6 Promille im Blut kommt es zu einer stark eingeschränkten Reaktionsgeschwindigkeit, die Wahrnehmung der Straßenverhältnisse wird schlechter und der Gleichgewichtssinn leidet. Genau deswegen wird hier von der absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen.
Was droht ab 1,6 Promille?
Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Gerät man mit einem Wert von 1,6 Promille auf dem Fahrrad in eine Kontrolle, ist normalerweise mit einer Strafanzeige zu rechnen. Für gewöhnlich gibt es dann drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die in der Höhe eines Nettomonatsgehalts angesetzt ist. In den meisten Fällen wird auch die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als Strafe verhängt.
Was passiert mit dem Führerschein?
Viele sind schockiert, wenn sie erfahren, dass ihnen der Führerschein entzogen werden kann - obwohl sie gar nicht Auto gefahren sind. Aber genau das passiert regelmäßig, wenn jemand betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird.
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.
Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg. Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein.
Ein besonders klares Urteil dazu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gefällt: In seinem Beschluss vom 3. Juli 2017 (Az.: 11 CS 17.988) bestätigte das Gericht, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, wenn die MPU nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad nicht fristgerecht nachgewiesen wird. Ein weiteres Problem: Wer die MPU nicht besteht oder erst gar nicht antritt, bekommt keinen neuen Führerschein.
Wer betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird und deshalb den Führerschein verliert, fragt sich natürlich: Wie lange dauert das Ganze eigentlich? Vor einer Neuerteilung legt das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine Sperrfrist nach § 69a StGB fest (§ 69a Abs. 1 StGB). In dieser Zeit darf dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate und kann - je nach Fall - auch zwölf Monate oder länger andauern.
Auch nach Ablauf der Sperrfrist bekommst du den Führerschein nicht automatisch zurück. Du musst aktiv einen Antrag stellen - meist bei der zuständigen Führerscheinstelle - und je nach Fall auch Nachweise über deine Abstinenz, deine Vorbereitung auf die MPU und dein Verantwortungsbewusstsein vorlegen.
Das Urteil zeigt, dass auch das Führen eines Fahrrads unter erheblichem Alkoholeinfluss im öffentlichen Verkehrsraum ausreicht, um begründete Zweifel an der Fahreignung einer Person zu wecken. Die Verweigerung einer angeordneten medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis, da die Behörde dann auf die Nichteignung des Betroffenen schließen darf.
Fahrverbot fürs Fahrrad
Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird. Verkehrsteilnehmer, die zu oft wegen Alkoholverstößen aufgefallen sind, können auch ein Fahrverbot fürs Fahrrad erhalten. Trinken Personen viel Alkohol und fahren mit dem Fahrrad, kann ein Fahrverbot die Folge sein.
Wer mehrfach negativ auffällt, weil er berauscht ein Kfz oder führerscheinfreie Fahrzeuge gefahren ist und somit eine Gefährdung für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellte, kann ein Fahrverbot für das Fahrrad erhalten. Erhält also die Behörde den Eindruck, dass sie nicht geeignet sind zum Führen von führerscheinlosen Fahrzeugen, weil die entsprechende Fahreignung fehlt, kann das Radfahren untersagt werden.
Das Fahrverbot für das Fahrrad ist eher selten. Nur in Ausnahmefällen erhalten Radfahrer ein solches Verbot. Verliert beispielsweise ein Kraftfahrer seine Fahrerlaubnis, darf er auch weiterhin fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Mofa, Rasenmäher-Traktor oder Fahrrad fahren.
Besteht für die Teilnahme am Straßenverkehr ein absolutes Fahrverbot, sind Fahrrad, Motorrad und Auto tabu.
Alkoholisiert Fahrrad gefahren? Tabelle der Konsequenzen
Die folgende Tabelle zeigt die Konsequenzen für Verstöße gegen die Promillegrenze auf dem Fahrrad:
| Promillewert | Auswirkungen |
|---|---|
| 0,3 Promille | Relative Fahruntüchtigkeit bei auffälliger Fahrweise oder Unfall |
| 1,6 Promille | Absolute Fahruntüchtigkeit, Geldstrafe, Punkte in Flensburg, MPU |
| Nicht bestandene MPU | Entzug der Fahrerlaubnis |
Das Fahrrad betrunken schieben?
Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.
Was gilt für E-Bikes und Pedelecs?
E-Bikes, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind hingegen Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln, die auch für Autofahrende gelten. Pedelecs), werden wie Fahrräder behandelt. Damit gilt auch hier die Grenze von 1,6 Promille.
Was gilt in der Probezeit?
Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind und ein Kraftfahrzeug führen.
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