Autofahren und Alkohol passen nicht zusammen, das ist allgemein bekannt. Doch auch auf dem Fahrrad darf man nicht betrunken unterwegs sein. Welche Promillegrenzen gelten für Radfahrer und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Promillegrenze auf dem Fahrrad
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland höher als für Kraftfahrer. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat.
Relative Fahruntüchtigkeit
Schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.
Sanktionen bei Alkohol am Steuer eines Fahrrads
Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
Was droht ab 1,6 Promille?
Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
MPU bei Trunkenheit auf dem Fahrrad
Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden.
Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.
Fahrradfahren während der Probezeit
Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind und ein Kraftfahrzeug führen. Allerdings gilt diese Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.
Promillegrenzen im europäischen Ausland
Im Vergleich zu Deutschland fallen die Regelungen in anderen Ländern teilweise strenger aus. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.
E-Bikes und Pedelecs
E-Bikes und Pedelecs werden im Bezug auf die Promillegrenze unterschiedlich behandelt. Pedelecs, die nur eine Tretunterstützung bis 25 km/h bieten, werden wie Fahrräder behandelt. E-Bikes, die auch ohne Treten fahren oder eine Unterstützung bis 45 km/h bieten, gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen den strengeren Regeln für Autofahrer.
Weitere wichtige Hinweise
Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.
| Promillewert | Auswirkungen | Mögliche Konsequenzen |
|---|---|---|
| Unter 0,3 Promille | Keine Auffälligkeiten | Keine |
| Ab 0,3 Promille | Auffällige Fahrweise oder Unfall | Strafanzeige, Punkte, Bußgeld |
| Ab 1,6 Promille | Absolute Fahruntüchtigkeit | Geldstrafe, Punkte, MPU, evtl. Führerscheinentzug |
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