Als Radfahrer über rote Ampel: Strafen und Bußgelder

Ampeln, auch Lichtsignalanlagen genannt, gibt es in fast jeder Stadt und Gemeinde. Sie regeln den Verkehr an Kreuzungen, die stark befahren oder schwer einzusehen sind. Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit hohen Geldbußen und Punkten rechnen. Doch auch das Fahren mit dem Fahrrad über Rot kann den Führerschein gefährden.

Gilt ein Rotlichtverstoß auch für Radfahrer?

Ja, auch Radfahrer müssen sich an die Regeln der StVO halten und rote Ampeln beachten. Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet.

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Wenn Sie als Radler eine Straße mit Ampel überqueren, gilt für Sie die Ampel für den Autoverkehr, wenn eine Radfahrerampel fehlt. Fahren Sie auf einem Fahrradweg mit einer gesonderten Fahrradampel, muss sie beachtet werden. Wenn keine spezielle Radfahrerampel vorhanden ist, müssen sich Radfahrer an die Ampeln für den Autoverkehr halten. Früher mussten Sie sich nach der Fußgängerampel richten.

Bußgelder - Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad

Fahren Radfahrer über eine rote Ampel, stellt dies einen massiven Eingriff in den laufenden Verkehr dar. In Deutschland verlassen sich viele Verkehrsteilnehmer nahezu blind auf die Ampeln - bei grün geben sie Gas. Fährt nun ein Fahrrad bei Rot über die Ampel, müssen Autofahrer schnell reagieren und Ausweichmanöver durchführen. Schnell kommt es in dieser Situation zum Unfall. Entsprechend hoch ist das Bußgeld.

Wie hoch ist das Bußgeld? Mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren?

In den meisten Fällen ist der Bußgeldkatalog für Radfahrer um einiges milder als derjenige für Autofahrer. Beim Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad drohen empfindliche Strafen für Fahrradfahrer. Missachten Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel, ist die Strafe gemäß Bußgeldkatalog aus einem Bußgeld zwischen 60 Euro und 180 Euro und einem Punkt in Flensburg zusammengesetzt. Überfahren Radfahrer ein rotes Verkehrslicht mit dem Fahrrad, kann ein Ampelblitzer sie erwischen. Das Bußgeld passt sich je nach Verstoß an.

Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet in einen einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Behörde unterscheidet übrigens den einfachen Rotlichtverstoß, wo die Ampel weniger als eine Sekunde lang Rot leuchtet, vom qualifizierten Rotlichtverstoß mit mehr als einer Sekunde „Rot“.

Sind Sie mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel gefahren und es handelt sich hierbei um einen einfachen Verstoß, können Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Haben Sie dabei noch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld für das rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad auf 100 Euro. Verursachen Sie aber einen Unfall oder eine Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld laut Bußgeldkatalog mit dem Fahrrad abermals auf 120 Euro.

Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, die bereits länger als eine Sekunde leuchtete, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld rechnen, werden andere gefährdet mit 160 Euro und mit Unfallfolge oder bei einer Sachbeschädigung mit 180 Euro.

Bußgelder bei Rotlichtverstößen

Das Bußgeld für einen einfachen Rotlichtverstoß liegt für Radfahrende bei 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet, sind es 100 Euro. Bei einem Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung zahlen Radfahrende ein Bußgeld von 120 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, als der Radfahrende sie überfahren hat, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Mit Gefährdung anderer sind es 160 Euro, mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 Euro. Auch hier gibt es einen Punkt in Flensburg.

Tabelle: Bußgelder für Rotlichtverstöße

Verstoß Bußgeld in Euro Punkte Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war maximal eine Sekunde rot) 90 1
... mit Gefährdung 200 2 1 Monat
... mit Unfall 240 2 1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot) 200 2 1 Monat
... mit Gefährdung 320 2 1 Monat
... mit Unfall 360 2 1 Monat

Folgen für Fahranfänger in der Probezeit

Jeder Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad stellt einen A-Verstoß dar. Dabei ist es nebensächlich, ob die Ampel unter oder über eine Sekunde Rot leuchtete. Bereits ein „normaler“ Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann also den Führerschein gefährden und die Probezeit verlängern.

Was passiert also, wenn Sie die rote Ampel überfahren, mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich noch in der Probezeit befinden? Dabei ist es zunächst interessant, ob Sie bereits einen A- oder B-Verstoß begangen haben. Ist das bereits Ihr zweiter A-Verstoß in der Probezeit, also Ihr erster in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Haben Sie jedoch bereits zwei A-Verstöße begangen und haben nun eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, entziehen Ihnen die Behörden umgehend die Fahrerlaubnis. Danach folgt eine Sperrfrist für den Radfahrer, in der Sie erst einmal keinen neuen Führerschein erlangen dürfen. Ein begangener Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann sich so also auch auf den Autoführerschein auswirken.

Was droht, wenn Fahrradfahrer eine rote Ampel überfahren?

Missachten Fahrradfahrer eine rote Ampel, müssen sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen und je nach Schwere des Verstoßen zwischen 60 und 180 Euro zahlen.

Welche Auswirkungen hat die Dauer der Rotphase?

Wird eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, gilt für die Höhe der Sanktion wie beim Kfz die Dauer der roten Anzeige. Leuchtete die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, steigt das Bußgeld.

Hat ein solcher Rotlichtverstoß Folgen für die Fahrerlaubnis?

Ein Rotlichtverstoß auf dem Rad kann Auswirkungen auf den Führerschein haben. Da hier Punkte anfallen, können zu viel auf dem Konto die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Rote Ampel mit dem Fahrrad: So verhalten Sie sich richtig

Bei roter Ampel dürfen Sie bei genügend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorsichtig an stehenden Autos rechts vorbeifahren. Beim Abbiegen dürfen Sie sich vor oder hinter ihnen einordnen.

Grünpfeil für Radfahrer

Die bestehende Grünpfeilregelung gilt seit Ende April 2020 auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. ein Grünpfeil für Radfahrer vorhanden ist. Sie müssen - wie Autofahrer - kurz anhalten, ehe Sie bei Rot abbiegen dürfen.

Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel: Eine Gefahr im Straßenverkehr

Fahren Radfahrer über eine rote Ampel, stellt dies einen massiven Eingriff in den laufenden Verkehr dar. In Deutschland verlassen sich viele Verkehrsteilnehmer nahezu blind auf die Ampeln - bei grün geben sie Gas. Fährt nun ein Fahrrad bei Rot über die Ampel, müssen Autofahrer schnell reagieren und Ausweichmanöver durchführen. Schnell kommt es in dieser Situation zum Unfall.

Möglichkeiten des Einspruchs

Haben Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, haben Sie grundsätzlich das Recht darauf, Einspruch einzulegen, falls Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unbegründet ist oder Fehler bei der Feststellung des Rotlichtverstoßes gemacht wurden. Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.

Weitere wichtige Punkte

  • Alkohol: Gravierendere Strafen fallen indes beispielsweise an, wenn Sie alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs sind und über rot fahren.
  • Beobachtung: Am häufigsten werden Radfahrer bei Rotlichtverstößen durch direkte Beobachtung der Polizei ertappt. Wenn Beamte im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle vor Ort sehen, dass ein Radfahrer ein Rotlicht missachtet, können sie ihn direkt anhalten.
  • Verjährung: Die Verjährungsfrist für den Rotlichtverstoß liegt bei 2,5 Jahren.

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