Eine Fahrt mit dem Motorrad ist für viele Kinder ein unvergessliches Highlight. Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten nehmen auf ihren Touren gern Kinder als Motorrad-Beifahrer mit. Das ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn das Motorrad für zwei Personen zugelassen ist.
Gesetzliche Bestimmungen und Altersgrenzen
Die Mitnahme von Kindern ist im § 35a Abs. 9 StVZO geregelt. Hier wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein Motorrad über einen Beifahrersitz verfügen muss. Das gilt jedoch „nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können“.
Prinzipiell kennt die Straßenverkehrsordnung bei der Frage, ab welchem Alter man ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf, keine eindeutige Antwort. Vielmehr richtet sie sich nach dem physischen Reifegrad eures Schützlings. Die Kids müssen dazu in der Lage sein, sich ausreichend festhalten zu können. Außerdem müssen die Füße die Fußrasten erreichen. In den meisten Fällen sind die Kleinen im Alter zwischen acht und zehn Jahren weit genug entwickelt, um gemeinsam mit Papa oder Mama auf Tour zu gehen.
Es ist weniger eine rechtliche als vielmehr eine Gewissensfrage der Eltern, die mit sich ausmachen müssen, ob es eine gute Idee ist, Kinder auf dem Motorrad oder dem Moped mitzunehmen. Eltern von sehr jungen Kindern sollten diese Fragen eher verneinen.
Sicherheitsausrüstung und Vorbereitung
Sicherheit ist auf dem Motorrad das A und O. Das Kind umfasst die Taille des Fahrers und bildet mit ihm eine Einheit.
Motorradkleidung ist Pflicht und steht nicht zur Diskussion. Wie bei Erwachsenen auch ist es bei Kindern wichtig, dass sie bei der Fahrt eine vernünftige Schutzausrüstung tragen. Die spezielle Motorradkleidung kann entweder gekauft oder ausgeliehen werden.
Helmpflicht
Hinzu kommt die Helmpflicht, die übrigens auch für das E-Bike gilt. Eltern sollten beim Kauf eines Motorradhelms für Kinder verschiedene Dinge beachten. So sollte dieser beispielsweise speziell für Kinder produziert worden sein, da bei den Kleinen die Nackenmuskulatur noch nicht vollständig ausgereift ist. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden.
Das Kind sollte Visier und Verschluss eigenständig öffnen können, dies üben Eltern und Kind am besten direkt beim Kauf. Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Weitere Schutzkleidung
Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen.
Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann.
Für Kinder unter 7 Jahren braucht euer Bike Radverkleidungen und die Kinder benötigen passende Schutzkleidung. Erreicht das Kind mit seinen Füßen noch nicht die Fußstützen, kann man sich notfalls mit einem Kinder-Soziussitz behelfen. Damit die kleinen Beifahrer mit ihren Füßen nicht in die Speichen gelangen, sollte man zudem unbedingt Radverkleidungen am Hinterrad des Bikes anbringen.
Kommunikation und Verhalten während der Fahrt
Um den Ausflug möglichst sicher zu gestalten, sollten Eltern mit ihren Kids vorher über das richtige Verhalten während der Fahrt sprechen. Dazu gehört unter anderem, wie man sich bei Kurven zu verhalten hat.
Zudem solltet ihr mit dem Kind ein Zeichen vereinbaren, falls es mit euch kommunizieren möchte. Das kann zum Beispiel ein Klopfzeichen sein. So merkt ihr auch ohne Sprechanlage, dass ihr kurz an die Seite heranfahren und mit dem Kind reden solltet.
Verschiedene Hersteller bieten Kommunikationssysteme für Motorradhelme an, die für eine Fahrt mit Kindern nützlich sein können. Vereinbart dennoch ein alternatives Zeichen mit dem Kind. Vereinbart, dass die Sprechanlage nur für wichtige Informationen gedacht ist. Kinder sitzen als Beifahrer auf der Motorradtour hinter dem Fahrer.
Bevor ihr die Gegend unsicher macht, ist es ratsam, eine Übungsfahrt durchzuführen. So lernt euer Kind Schritt für Schritt das Motorradfahren kennen und kann mitteilen, ob ihm die neue Aktivität Spaß macht und an welcher Stelle es sich gegebenenfalls unwohl fühlt. Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann.
Ist das Kind bereits auf dem Übungsgelände unsicher, lehnt sich gegen die Schräglage oder wirkt auch nach mehreren Runden noch übermäßig ängstlich, sollte die große Ausfahrt mit dem Zweirad lieber um ein Jahr verschoben werden.
Während Absprachen mit einem Teenager oder erwachsenen Sozius leichter zu treffen sind, muss ein Kind auf eine besondere Art und Weise über die Verhaltensweisen als Beifahrer informiert werden.
Vor der Fahrt einige Notfallzeichen zu klären, ist sehr hilfreich. „Du fährst mir zu schnell!“ oder „Können wir hier mal anhalten?“ sind Nachrichten, die sich gut in Klopfzeichen an Taille, Arm, Schulter oder Helm klopfen lassen.
Kind auf dem Motorroller mitnehmen
Nicht nur Erwachsene erfreuen sich im Sommer der frischen Luft beim Motorrad- oder Mopedfahren. Gerne nehmen sie ihre Kinder mit.
Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich kein Mindestalter für den Sozius auf dem Motorrad bzw. Roller vor. Wollen Sie ein Kind auf einem E-Roller mitnehmen, muss dieser allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Welche Vorgaben gelten, erfahren Sie hier.
Auch wenn es keine Altersgrenze für Kinder gibt, gelten für die Personenbeförderung allgemeine Vorgaben. So muss das Kraftrad gemäß § 35a Abs. 9 StVZO mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein. § 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor.
Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden.
Für kleine Kinder gibt es zudem spezielle Kindersitze. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist es nicht sinnvoll, ein Kind auf einem Roller vorne mitnehmen zu wollen.
So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.
Für Kinder sind spezielle Motorradhelme erhältlich, die optimal schützen und leichter sind als Varianten für Erwachsene. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.
Fahrverhalten mit Sozius
Mit einem Motorrad-Beifahrer ändert sich das Fahrverhalten mit dem Bike wesentlich - setzen Sie sich deshalb zuvor mit den entsprechenden Anpassungen von Bremsen, Reifendruck und Dämpfung auseinander.
Wenn Sie mit einem Sozius auf dem Motorrad unterwegs sind, ändert sich das Fahrverhalten des Bikes. Durch das zusätzliche Gewicht wird die Achslastverteilung beeinflusst. Das fällt insbesondere dann auf, wenn Sie sich in einer Kurve befinden. Diese können Sie nicht so eng befahren wie ohne Mitfahrer auf dem Motorrad. Damit ein erhöhter Abrieb vermieden wird, sollten Sie den Reifendruck um jeweils 0,2 bar erhöhen.
Wichtig: Sind Sie zum ersten Mal mit einem Sozius auf dem Motorrad unterwegs, sollten Sie nicht gleiche eine große Strecke zurücklegen.
Verhalten des Sozius während der Fahrt
Wichtig ist, dass Sie sich als Motorrad-Beifahrer am Fahrer festhalten. So bilden Sie mit diesem eine Einheit. Beim Bremsvorgang sollten Sie sich mit Ihren Händen, sofern möglich, am Tank abstützen.
In der Regel sitzen Sie als Sozius sehr nah am Fahrer und legen die Arme um dessen Hüfte bzw. Taille. Bei niedrigeren Geschwindigkeiten können Sie sich durchaus an den hinteren Haltegriffen festhalten, um für kurze Zeit die Sitzposition zu verändern. In den Kurven bewegen Sie sich bestenfalls mit dem Fahrer mit - das geht am leichtesten, wenn Sie mit dem Kopf über die kurveninnere Seite des Fahrers schauen.
Überraschen Sie den Fahrer deshalb nicht mit plötzlichen Bewegungen oder einer ruckartigen Gewichtsverlagerung. Sie verändern als Motorrad-Beifahrer das Fahrverhalten bereits mit Ihrem bloßen Gewicht maßgeblich, plötzliche Bewegungen bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr.
Weitere wichtige Hinweise
- Richtige Vorbereitung: Alle technischen und mechanischen Sicherheitsvorkehrungen sollten getroffen werden.
- Vertrauen schaffen: Fahrer und Sozius sollten umsichtig und vorausschauend agieren.
- Einheit bilden: Die größte Freude am Fahren haben Sozius und Fahrer als eingeschworenes Team und bei direktem (Körper-)Kontakt.
- Nicht gegenlenken: Trotz möglicher Skepsis sollte sich ein Motorrad-Beifahrer jedoch niemals aus der Kurve lehnen, bzw. sich entgegen der Neigung des Fahrers bewegen. Auf diese Weise kann dieser nämlich die Kontrolle über das Bike verlieren.
- Sitzen bleiben: Das Motorradfahren bringt den meisten Bikern ein wunderbares Freiheitsgefühl - unabgesprochenes Aufstehen während der Fahrt ist trotz aller Begeisterung jedoch generell keine gute Idee.
- Grenzen respektieren: Egal, ob bei der Geschwindigkeit, dem generellen Fahrverhalten oder der Fahrdauer - äußert der Sozius Überforderung, Anstrengung oder Sorge, sind diese ernst zu nehmen.
- Übung macht die Meister: Mit Sozius auf dem Motorrad unterwegs zu sein, will gelernt werden! Kurze Strecken eignen sich hervorragend, um ein Gefühl für das Miteinander und das Bike zu bekommen.
Kindermotorräder
Äußert ein Kind den Wunsch, selbst Motorrad fahren zu wollen, kann auf spezielle Kindermotorräder zurückgegriffen werden. Selbstverständlich darf das Töchterchen oder Söhnchen damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, denn die Unfallgefahr wäre hier viel zu groß.
Die Kinder sollten lernen, sicher mit dem Kindermotorrad zu fahren.
Sanktionen bei Verstößen
Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Bußgelder im Überblick:
- Kind ohne Helm als Beifahrer: 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg
- Erwachsene/r selbst ohne Schutzhelm: 15 Euro Verwarnungsgeld
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