Egal, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder abgemeldetes Motorrad handelt - bevor Sie damit auf der Straße unterwegs sind, müssen Sie das Motorrad zunächst offiziell anmelden. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für die Anmeldung eines alten Motorrads in Deutschland.
Grundlegende Voraussetzungen für die Motorradzulassung
Sie benötigen, bevor Sie Ihr neues Motorrad zulassen können, einige Unterlagen. Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren.
Folgende Dokumente sind in der Regel erforderlich, um ein Motorrad zuzulassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr.
Gebrauchtes Motorrad anmelden
Wollen Sie ein abgemeldetes oder gebrauchtes Motorrad zulassen, benötigen Sie weitere Unterlagen: Dazu zählen eine TÜV-Bescheinigung sowie ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.
Motorradzulassung ohne Führerschein
Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist. Allerdings benötigen Sie einen gültigen Führerschein, um das Motorrad legal fahren zu dürfen.
Kosten der Motorradzulassung
Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen, liegen die Kosten etwa zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen.
Online-Zulassung
In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen. Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.
Oldtimer-Zulassung
Sie können, wenn Sie beispielsweise ein Oldtimer-Motorrad ohne Papiere besitzen, dieses zulassen - auch wenn es einen höheren bürokratischen Aufwand bedeutet. Wenn Sie Ihr Fahrzeug als Oldtimer anmelden wollen, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Geregelt werden diese in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) im Paragraph 2 Nummer 22. Diese Kriterien gelten auch für Motorrad und Traktor.
Die Erstzulassung Ihres Fahrzeugs war vor mindestens 30 Jahren. Der Originalzustand ist weitestgehend erhalten. Um sicherzustellen, dass diese Kriterien erfüllt sind, muss ein Oldtimergutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) etwa bei TÜV oder DEKRA angefertigt werden.
Vorteile der Oldtimer-Zulassung
Über diese Vorteile können Sie sich freuen, wenn Sie Ihr Kfz auf ein H-Kennzeichen ummelden:
- Für Oldtimer gilt ein jährlicher Steuersatz von pauschal 191,73 Euro (Pkw und Lkw) und 46,02 Euro für Motorräder. Diese Steuer gilt unabhängig von Hubraum und Emissionen.
- Außerdem zahlen Sie günstigere Beiträge für die Versicherung und können auch ohne Feinstaubplakette in Umweltzonen fahren.
Einen Oldtimer anmelden geht auch ohne Papiere. Bei vielen historischen Fahrzeugen kommt es vor, dass die Fahrzeugpapiere über die Jahre verschwunden sind. Da Sie sich bei der Zulassung zum Oldtimer aber als Verfügungsberechtigter ausweisen müssen, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Wenn dieser fehlt, können Sie Ihre Berechtigung etwa mit dem Kaufvertrag und Original-Rechnungen nachweisen.
Es kann erforderlich sein, eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere abzugeben.
H-Kennzeichen
Das Historische Kennzeichen wurde 1997 als besondere Möglichkeit für Oldtimer eingeführt. Es entspricht grundsätzlich dem regulären Euro-Kennzeichen. Einziger Unterschied: Die Erkennungsnummer endet mit dem Buchstaben H. Für Besitzer eines Oldtimers lohnen sich die Schilder durchaus, denn sie bringen finanzielle Vorteile mit sich. Damit man das H-Kennzeichen für sein Motorrad bekommen kann, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.
Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer - für Autos fällt eine Pauschale von jährlichen 191,73 Euro, für Motorräder von 46,02 Euro an (Stand: Januar 2017). Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Nicht jedes alte Motorrad ist gleich ein Oldtimer. Ob das H-Kennzeichen vergeben wird, stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge als Oldtimer bezeichnet werden dürfen. Die Erstzulassung der Motorrads muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben.
Grundsätzlich erhalten zudem nur solche Fahrzeuge ein Oldtimerkennzeichen, die gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unterstützen. Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile. Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt.
Ihr altes Motorrad erfüllt diese Kriterien? Dann erhalten Sie im Anschluss an die Prüfung ein offizielles Oldtimer-Gutachten, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA ausgestellt. Auch Sonderformen wie Zustands- oder Wertgutachten sind hier möglich. Die Zulassung Ihres Oldtimers mit H-Kennzeichen ist nicht aufwendig.
Kosten für die Oldtimer-Zulassung
Bei der Zulassung Ihres Kfz als Oldtimer müssen Sie mit einigen Kosten rechnen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Für das Oldtimer-Gutachten müssen Sie zwischen 150 und 500 Euro aufbringen. Allerdings lohnt sich ein solches Gutachten auch, sollten Sie Ihren Oldtimer einmal verkaufen wollen. Eine gültige Hauptuntersuchung muss ebenfalls vorgelegt werden, die mit ca. 100 Euro zu Buche schlägt. Hinzu kommen die Anmeldegebühr von ca. 40 Euro und die Kosten für die Prägung neuer Kennzeichen von ca.
Ihr historisches Fahrzeug können Sie normal anmelden, ein H-Kennzeichen ist kein Muss. Dafür gehen Sie wie bei einem regulären Fahrzeug vor und legen der Zulassungsstelle Ihre Unterlagen vor.
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Motorrad, auch wenn es mit einem historischen Kennzeichen versehen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen müssen. Für Motorräder, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 liegt, ist im Rahmen der Untersuchung zudem eine Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben.
Für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder benötigen Sie das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.
Youngtimer vs. Oldtimer
Der Unterschied zwischen einem Oldtimer und einem Youngtimer liegt hauptsächlich im Alter und dem historischen Wert des Fahrzeugs. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das in der Regel mindestens 30 Jahre alt ist. Im Gegensatz dazu ist ein Youngtimer ein jüngeres Fahrzeug, meist zwischen 20 und 30 Jahre alt.
Zusammenfassung der benötigten Dokumente
Hier ist eine Zusammenfassung der Dokumente, die Sie für die Anmeldung eines alten Motorrads benötigen könnten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- TÜV-Bescheinigung (bei gebrauchten Motorrädern)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (bei gebrauchten Motorrädern)
- Oldtimer-Gutachten (falls zutreffend)
- Betriebserlaubnis; alternativ Nachweis über Einhaltung der Bau- bzw.
- Kaufvertrag und Original-Rechnungen (bei fehlenden Papieren)
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere (bei fehlenden Papieren)
Kostenübersicht
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Kosten bei der Anmeldung eines alten Motorrads:
| Kostenart | Ungefährer Betrag |
|---|---|
| Anmeldegebühr | 50 - 100 Euro |
| Oldtimer-Gutachten | 150 - 500 Euro |
| Hauptuntersuchung | ca. 100 Euro |
| Prägung neuer Kennzeichen | ca. |
| Kfz-Steuer für Oldtimer (Motorrad) | 46,02 Euro (jährlich) |
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