Wer mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein will, benötigt neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzlich gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.
Welches Kennzeichen ist für ein Motorrad zulässig? An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden. Wie ein Nummernschild am Motorrad anzubringen ist und welche Regelungen diesbezüglich gelten, wird im Folgenden erläutert.
Größe und Aussehen von Motorradkennzeichen
Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben.
Wie klein darf ein Motorradkennzeichen sein? Ein Kennzeichen am Motorrad darf verschieden breit sein, die Höhe ist allerdings auf 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern) festgelegt. Welche Maße für die Breite genau möglich und welche Buchstaben-Zahlen-Kombination beim Motorrad erlaubt sind, erfahren Sie hier.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Anbringung des Kennzeichens
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Kosten für ein neues Motorradkennzeichen
Was kostet ein neues Motorradkennzeichen? Bundeseinheitliche Regelungen zu den Gebühren gibt es nicht. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro. Mit welchen weiteren Kosten Sie beim Motorradkennzeichen rechnen müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.
Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger. Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken.
H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder
Manche Autos sind wie guter Whisky: Mit dem Alter werden sie wertvoller. Wer sein altes Fahrzeug gut gepflegt und bei Reparaturen Originalbauteile verwendet hat, kann es mit dem H-Kennzeichen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anmelden. Um den Erhalt historischer Autos, Lastkraftwagen und Motorräder zu fördern, wurde 1997 in Deutschland das H-Kennzeichen eingeführt. Doch nicht jedes Auto, das alt ist, ist nach deutschem Verkehrsrecht ein Oldtimer. Welche Bedingungen muss ein Fahrzeug erfüllen, damit sein Halter das begehrte H-Kennzeichen anschrauben darf? Welche Vorteile bietet das Sonderkennzeichen für Oldtimer? Für welche Fahrzeugmodelle lohnt es sich und für welche nicht? Gibt es das H-Kennzeichen für Oldtimer auch als Saison-Kennzeichen?
Ein Kraftfahrzeug, das als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV §2, Nr. Das Alter eines Fahrzeugs ist also nicht allein ausschlaggebend dafür, ob es als Oldtimer angemeldet werden kann. Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen. Das H-Kennzeichen wird auch nicht zugeteilt, wenn starker Rost oder Unfallschäden wie große Beulen vorhanden sind. Den Originalzustand muss sich der Fahrzeughalter in Form eines Oldtimergutachtens von einem anerkannten Sachverständigen - etwa vom TÜV oder der DEKRA - bestätigen lassen.
Das H-Kennzeichen entspricht in Format und Aufbau dem regulären Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Hinter der Nummer trägt es jedoch zusätzlich den Buchstaben H für "historisches Kraftfahrzeug". Ein Oldtimer-Kennzeichen hat das Muster AB CD 123H. Vor dem H dürfen aus Platzgründen maximal sieben Buchstaben und Zahlen stehen.
Vorteile des H-Kennzeichens
Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen genießen eine Reihe von Vorteilen. Vor allem sparen sie bei der Kraftfahrzeugsteuer. Unabhängig von Hubraum und Emissionen beträgt die Kfz-Steuer für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge sowie Anhänger pauschal 191,73 Euro. Für Motorräder gilt ein Einheitssteuersatz von 46,02 Euro. Halter von automobilen Klassikern mit H-Kennzeichen profitieren zudem vom günstigeren Versicherungsschutz. Versicherer gehen nämlich davon aus, dass betagte Vehikel seltener und achtsamer im Straßenverkehr bewegt werden als andere Fahrzeuge.
- Fahrten in Umweltzonen sind gestattet.
- Günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge.
H-Kennzeichen und Hauptuntersuchung
Auch bei einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen müssen Fahrzeughalterinnen und -halter mit dem Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Prüffrist zur Hauptuntersuchung.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Motorrad, auch wenn es mit einem historischen Kennzeichen versehen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen müssen. Für Motorräder, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 liegt, ist im Rahmen der Untersuchung zudem eine Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben.
H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen
Seit einiger Zeit ist es möglich, Oldtimer saisonal zulassen, also das H-Kennzeichen und das Saison-Kennzeichen zu kombinieren. Dann zahlt der Halter noch weniger Kfz-Steuer und spart auch anteilig Versicherungsbeiträge. Ein H-Saison-Kennzeichen gilt auf Wunsch für einen durchgehenden Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten. Die Kfz-Steuer fällt nur für die Monate an, in denen das Auto auch gefahren wird. Die Versicherungsbeiträge sind in der Regel aber mindestens für sechs Monate zu zahlen.
Hinweis: Für die Nutzung eines H-Kennzeichens muss die erste Zulassung Ihres Motorrads vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein. Ein H-Kennzeichen wird in der Regel erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale beziehungsweise der zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird.
Youngtimer und Oldtimer
Der Unterschied zwischen einem Oldtimer und einem Youngtimer liegt hauptsächlich im Alter und dem historischen Wert des Fahrzeugs. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das in der Regel mindestens 30 Jahre alt ist. Im Gegensatz dazu ist ein Youngtimer ein jüngeres Fahrzeug, meist zwischen 20 und 30 Jahre alt.
Somit ist ein Youngtimer ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut und soll für künftige Generationen bewahrt werden. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze kann ein Youngtimer zum Oldtimer werden. In der Praxis folgen die meisten Versicherer dieser Unterscheidung zwischen den mindestens 30 Jahre alten Oldtimern und den 20 und 30 Jahre alten Youngtimern.
Ausnahmeregelungen für alte Motorräder
Die Zulassung eines Oldtimer-Motorrades kann mit Ausnahmeregelungen verbunden sein. Freunde alter Motorräder kennen die besonderen Herausforderungen, die sich beim Betrieb der alten Schätzchen auf öffentlichen Straßen ergeben. In Deutschland ist es - aus gutem Grund - Vorschrift, Motorräder auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu fahren. Zudem ist für Fahrzeuge ein fest installierter, beleuchteter Tachometer vorgeschrieben.
Auf Initiative des VFV hat der ‚Parlamentarische Arbeitskreis Automobiles Kulturgut (PAK)‘ Ausnahmeregelungen durchgesetzt, um die Vorschriften für die ganz alten Krafträder praktikabel zu machen:
- Motorräder, die vor 1938 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit zugelassenen Fahrrad-Ansteckleuchten im Straßenverkehr legal betrieben werden.
- Motorräder, die vor 1961 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit Anstecktachometern betrieben werden, wenn diese einige wenige, praktikable Bedingungen erfüllen.
- Motorräder, die vor 1959 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit den bei Leichtkrafträdern üblichen Kennzeichen betrieben werden.
Die Details zu diesen werden in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:
- § 72 StVZO n.F. (20.06.2024 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191).
Die Sätze 12 und 13 erlauben uns nun mehr Spielraum für die Zulassung alter Motorräder:
- Abweichend von § 57 (Link zur Einzelnorm) Absatz 1 und 2 dürfen an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1961 abnehmbare Geschwindigkeitsmessgeräte und Wegstreckenzähler verwendet werden, wenn diese während der Fahrt sicher angebracht sind, der Anbau im Sichtbereich erfolgt, ohne das Sichtfeld des Fahrers einzuschränken, die zulässige Abweichung der angezeigten Geschwindigkeit in den letzten Dritteln des Anzeigebereichs höchstens plus 7 Prozent des Skalenendwertes beträgt.
Benötigte Dokumente für die Zulassung
Bei der Zulassung eines Oldtimers sind folgende Dokumente erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
- Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
- Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen. Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.
Begutachtung nach § 23 StVZO
Maßgeblich ist die zum 1. Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält:
- bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
- die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
- bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.
Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen erhält, muss ein Sachverständiger diesen zum „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“ erklären.
Abweichungen vom Originalzustand
Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:
- Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
- anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
- Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
- originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
- die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.
Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein. Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
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