Altes Motorrad ohne Papiere zulassen: Tipps und Vorgehensweisen

Das Angebot war einfach zu verlockend, die fehlenden Papiere des Traumklassikers schienen kein Hinderungsgrund. Aber es kann eben passieren: Plötzlich steht er da, der lang ersehnte Oldtimer. Das Angebot war einfach zu verlockend, die fehlenden Papiere schienen kein Hinderungsgrund: Wie das Auto auch ohne Fahrzeugbrief angemeldet werden kann, erklären wir in diesem Ratgeber!

Ein Auto ohne Fahrzeugbrief anmelden ist nicht unmöglich, kann aber kompliziert werden, wie dieser Ratgeber beweist. Vielleicht als Restaurierungsprojekt, vielleicht als Scheunenfund, vielleicht als US-Klassiker in seiner alten Heimat. Der Verkäufer oder die Verkäuferin winkt mit einer lapidaren Handbewegung ab: "Die Papiere sind verschollen" oder "In Deutschland war er noch nie zugelassen", aber das sei alles kein Problem.

Allerdings sind die Zulassungsbestimmungen in Deutschland klar definiert: Wer ein Auto in den Verkehr bringen möchte, braucht neben der elektronischen Versicherungsnummer und dem Ausweis auch Fahrzeugbrief und HU-Bericht. Also müssen diese Unterlagen beschafft werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien: Das Fahrzeug war noch nie in Deutschland zugelassen - oder die alten Unterlagen sind verschollen. Prinzipiell sollte in beiden Fällen alles an Unterlagen gesammelt werden, was zu bekommen ist (was tun, wenn man den Fahrzeugbrief verloren hat, hier).

Erste Schritte und notwendige Unterlagen

Das Anmelden eines Autos ohne Fahrzeugbrief fängt logischerweise beim Kaufvertrag an, der belegt, dass das Fahrzeug offiziell und legal erworben worden ist (Tipps für den Gebrauchtwagenkauf, hier). Ein ordentlicher Kaufvertrag ist in jedem Fall eine gute Basis für alle weiteren Bemühungen um eine Zulassung.

Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, machen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!) und einer „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs zu sein.

Ist der Oldtimer vorher im Ausland gelaufen, sollten die entsprechenden Papiere vorliegen. Bei US-Klassikern ist es das "Certificate of Title". Dessen Erstellungsdatum ist nicht unbedingt mit dem Tag der Erstzulassung identisch. Baujahr und -monat sind in der Regel anhand der VIN (Vehicle identification number) zu erkennen. Ist ein genaues Datum nicht zu ermitteln, wird in den Unterlagen üblicherweise der 1. Juli des Baujahrs eingetragen.

Über die Verbraucherschutz-Datenbank "Carfax" lässt sich gegen Gebühr die Historie des Fahrzeugs prüfen. Bei britischen Autos ist das aufgrund der einmalig vergebenen Kennzeichen in ähnlicher Form möglich.

Begutachtung und technische Aspekte

Mit dem Title (oder vergleichbaren Unterlagen) geht es zur Begutachtung nach § 21 der StVZO (oft als Vollabnahme bezeichnet). Hier wird anhand der Erstzulassung festgestellt, welcher technische Stand gilt und was für eine Inbetriebnahme auf deutschen Straßen umgerüstet werden muss.

Ist eine H-Zulassung geplant, kann das Gutachten nach § 23 StVZO im gleichen Zug erstellt werden (alle Infos zum H-Kennzeichen, hier). Das H-Gutachten bestätigt die Authentizität des Autos, garantiert aber nicht dessen Zulassung.

Oft ist auch ein technisches Datenblatt erforderlich. TÜV und Dekra halten diese für viele Fahrzeuge gegen Gebühr bereit. Die Gutachten und die damit verbundene Erklärung über den technischen Zustand haben allerdings nichts mit der rechtlichen Seite der Inbetriebnahme (Besitzverhältnisse) zu tun.

Die Zulassungsstelle braucht eine "Ausfüll-Anleitung" für die Fahrzeugpapiere. Denen reicht nicht, wenn du ihr sagst, "das ist eine R 75/7". Yep, seh ich auch so, alles will mundgerecht präsentiert werden.

Bzw. ich kenne die Nummer aus alten Zeiten auch so, dass das Straßenverkehrsamt der von dir angegebenen TüV-Prüfstation Leerpapiere zuschickt (dir geben sie sie nicht mit..., wäre ja zu einfach, sonst anfällig für Missbrauch... ), und der Tüv das dann mundkonform alles hübsch einträgt.

Eidesstattliche Versicherung und Eigentumsnachweis

War das Auto bereits in Deutschland zugelassen, aber ist der Fahrzeugbrief (ZBII) nicht mehr auffindbar, muss ebenfalls eine Neuausfertigung beantragt werden, damit die Anmeldung glückt. Hilfreich ist es, wenn der:die Verkäufer:in den Verlust der Unterlagen bestätigt.

Es handelt sich dabei um eine eidesstattliche Versicherung, eine Falschaussage kann strafrechtliche Folgen haben. Wenn man diese nicht hat, muss man zum Notar gehen und eidesstattloch versichern, dass man keinen Schindluder treibt. Hat in meinem Fall 60€ gekostet und 10 Minuten gedauert. Ebenfalls recht unkompliziert.

Kann die eidesstattliche Versicherung nicht geleistet werden (etwa bei Erb:innen, die das Auto ihres Großvaters verkaufen), muss der Käufer oder die Käuferin diese ablegen - und den Fahrzeugbrief sofort bei der Zulassungsstelle einreichen, wenn er doch noch auftauchen sollte.

Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist.

Verfügungsberech­tigt ist nicht notwendig immer der Eigentümer - auch, wenn dies der Regelfall ist. Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen.

Auskunft beim KBA und Aufbietungsverfahren

Mit der Fahrgestellnummer kann die Zulassungsstelle beim KBA anfragen, ob es einen Vermerk zum Fahrzeug gab oder ob schon eine zweite Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde. Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs erlangen wollte.

Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 1. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine ZBII ausgegeben worden ist.

Weiterhin ist eine Aufbietung im Verkehrsblatt (www.verkehrsblatt.de) unumgänglich: Hier werden unter anderem das letzte Kennzeichen sowie die Fahrgestellnummer eingetragen. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden.

Wer die genannten Fahrzeugpapiere in Verwahrung hat, ist aufgefordert, diese innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung bei der Zulassungsbehörde vorzulegen. Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage.

Umgekehrt melden sich hier auch Oldtimer-Besitzende, deren Fahrzeug entwendet wurde. Gibt es keine Rückmeldung und auch sonst keine Gründe, die gegen eine erneute Vergabe der Zulassungsbescheinigung II sprechen, wird diese erstellt.

Sonderfälle und zusätzliche Hinweise

Noch schwieriger wird das Anmelden eines Autos ohne Fahrzeugbrief bei scheinbar "vergessenen" Fahrzeugen in Tiefgaragen oder auf zugewachsenen Grundstücken. Hier hängt es von der Zulassungsstelle ab, inwiefern diese der Argumentation folgen: Das Auto könnte von einem:er Bastler:in als Organspender gekauft worden sein, der oder die es nie auf sich zugelassen hat - daher taucht es nicht in den Papieren auf.

Schwierig und kostenintensiv wird es, wenn das Fahrzeug bereits länger als sieben Jahre nicht mehr zugelassen war. Denn wenn so viel Zeit verstrichen ist, werden die Daten aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht - im lokalen Verzeichnis der Kfz-Zulassungsstellen sogar noch früher.

Gegebenenfalls muss dann beim amtlichen Sachverständigen ein sogenanntes Vollgutachten (nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO) in Auftrag gegeben werden. „Gerade in diesen Fällen ist es empfehlenswert, Kontakt zur Kfz-Zulassungsstelle aufzunehmen - und zwar, bevor Geld in ein solches Gutachten investiert wird“, sagt Michelle Hoffmann.

Da jede Zulassungsstelle Handlungsspielraum hat, empfiehlt es sich generell zuerst dort abzufragen was die benötigen. Beim Bekannten hat z.B. der Kaufvertrag gereicht, auf dem vermerkt war das keine Papiere dabei waren. Da kann man 10 Leute fragen und bekommt 10 Antworten.

Der Zulassungsstellenreferendar hier in München erklärte mir, es komme neben der Diebstahlwahrscheinlichkeit des Fahrzeugtyps auf die Glaubwürdigkeit des Antragstellers an“, präzisiert ADAC-Verkehrsjurist Stefan Steinle den Ermessensspielraum.

  • Frag bei der Polizei nach einer Bescheinigung an, ob die Fahrgestellnummer als gestohlen gemeldet ist.
  • Du kannst Stvzo-konform umbauen und dann die Papiere beantragen.
  • Sollte später die ursprüngliche Zulassungsbescheinigung Teil II wieder auftauchen, so muss sie natürlich unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeliefert werden.

Grundsätzlich sollte man ein Fahrzeug nie ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II kaufen. Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie dann Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

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