Voraussetzungen für die Wiederzulassung eines alten Motorrads

Wer sein Fahrzeug zeitweise nicht braucht, kann dieses außer Betrieb setzen, um Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge zu sparen. Der Gesetzgeber räumt jedoch die Möglichkeit einer Wiederzulassung ein. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

Wann ist eine Wiederzulassung möglich?

Haben Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dieses erneut zulassen zu lassen. Zuständig dafür ist die Zulassungsbehörde am Wohnort des Halters. Damit Ihrem Antrag stattgegeben wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für die Wiederzulassung

  • Offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen dürfen nicht mehr als 30 Euro betragen.
  • Ab Kfz-Steuerschulden von 5 Euro kann es zu Problemen kommen.

Notwendige Unterlagen für die Wiederzulassung

Die zuständige Behörde verlangt für die Wiederzulassung eines Motorrads, Pkw oder sonstigen Kfz die Vorlage verschiedener Unterlagen. Hier ist eine Übersicht der notwendigen Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigungen I und II (Kfz-Schein und Kfz-Brief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Personalausweis des Fahrzeugbesitzers
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Unternehmer müssen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung und einen Auszug aus dem Handelsregistereintrag vorlegen, während eingetragene Vereine einen Vereinsregister-Auszug benötigen. Sollten Sie nicht im Besitz der Fahrzeugdokumente sein, ist die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen. In diesem Falle ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt notwendig (§ 5 StVG in Verbindung mit § 27 VwVfG).

Wiederzulassung ohne Halterwechsel vs. mit Halterwechsel

In der Regel erfolgt die Wiederzulassung beim Kfz ohne Halterwechsel. Der Besitzer ist demnach vor und nach der Abmeldung identisch. Ändert sich der Besitzer eines Fahrzeugs, werten viele Behörden dies nicht als Wiederzulassung eines Kfz mit Halterwechsel, sondern gehen von einer Zulassung bzw. Ummeldung aus.

Fristen und Gültigkeit

Der Gesetzgeber gibt generell keine bestimmte Anzahl von Jahren vor, in der eine Wiederzulassung erfolgen muss. Allerdings sollten Fahrzeughalter beachten, dass die Betriebserlaubnis bei einer Außerbetriebssetzung nach 7 Jahren erlischt. Erst nach diesen sieben Jahren ist die Betriebserlaubnis erloschen. Dann ist der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) ungültig. Nach dieser Zeit benötigen Sie für eine Wiederzulassung ein sogenanntes Vollgutachten für das Fahrzeug.

Reservierung des Kennzeichens

Haben Sie bei der Abmeldung Ihr Kennzeichen für eine mögliche Wiederzulassung reserviert? Auch in diesem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, denn in der Regel können Sie das Kennzeichen nur für maximal ein Jahr bei der Zulassungsstelle reservieren.

Wiederzulassung ohne Kfz-Brief

Wie zuvor beschrieben, verlangt die Zulassungsstelle für die Wiederzulassung die Vorlage zahlreicher Unterlagen. So ist die Wiederzulassung eines Kfz ohne Brief nicht möglich. Der Halter sollte sich daher darum bemühen, einen Ersatz für den Fahrzeugbrief bzw. die jeweilige Zulassungsbescheinigung zu organisieren. Neue Dokumente lassen sich bei der Zulassungsstelle beantragen.

Wenn [die ZBII] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird. Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen. Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs erlangen wollte. Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 1. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine ZBII ausgegeben worden ist.

Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen.

TÜV-Bescheinigung

Da sichergestellt werden muss, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist, erlaubt der Gesetzgeber prinzipiell keine Wiederzulassung ohne gültige TÜV-Bescheinigung. Erfolgt die Wiederzulassung innerhalb von 7 Jahren, reicht ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung aus. Die HU steht für Sie also nur an, wenn diese innerhalb der Außerbetriebssetzungszeit erforderlich war.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Kennzeichen nicht zur Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) fahren dürfen. Verwenden Sie entweder einen Fahrzeugtransporter, ein Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen. Einzige Ausnahme: Hat ihr Auto noch ein entstempeltes, amtliches Kennzeichen, dürfen Wege direkt zur Hauptuntersuchung und zur Wiederzulassung zurückgelegt werden, sofern die Zulassungsstelle im selben oder angrenzenden Bezirk liegt.

Kosten einer Wiederzulassung

Möchten Sie ein stillgelegtes Auto wiederzulassen, erhebt die zuständige Zulassungsstelle Gebühren. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, hängt vor allem vom damit einhergehenden Aufwand ab. In der Regel beträgt die Gebühr für die Wiederzulassung 12,40 Euro. Es können aber noch andere Kosten anfallen, wenn Sie zum Beispiel ein neues Kennzeichen benötigen. Für das Beantragen von alten Dokumenten fallen ebenfalls Kosten an.

Hier ist eine Übersicht der möglichen Kosten:

Kostenart Betrag (ungefähre Angaben)
Grundgebühr Ab 12,40 Euro
Neue Kennzeichen Variabel
Wunschkennzeichen 12,80 Euro zusätzlich zur Zulassungsgebühr
Beantragung neuer Dokumente Variabel
Hauptuntersuchung (TÜV) Variabel
Gebühren- oder Steuerrückstände Variabel

Für die Wiederzulassung können Sie mit Kosten zwischen 50 und 150 Euro rechnen. Wenn an Ihrem Fahrzeug noch Reparatur-Arbeiten gemacht werden müssen, fallen die Kosten natürlich höher aus.

Zusätzliche Hinweise

  • Versicherung: Bei der Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs müssen Sie Ihre Versicherung informieren und wieder eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Kennzeichen: Das bisherige amtliche Kennzeichen kann nur weiter genutzt werden, wenn es bei der Abmeldung des Fahrzeugs zu diesem Zweck reserviert wurde.
  • Online-Zulassung: Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen.

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