Promillegrenze auf dem E-Bike: Was Sie Wissen Müssen

Nach einem Abend mit ein paar Gläsern Wein oder mehreren Bieren verzichten manche vernünftigerweise auf die Heimfahrt mit dem Auto. Doch Vorsicht beim Alkoholkonsum: Wo liegen die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder? Erfahre hier, ab wie viel Promille auf dem E-Bike man eine Straftat begeht.

E-Bikes und Pedelecs: Die Unterschiede

Meist wird von einem E-Bike gesprochen, wenn eigentlich ein Pedelec gemeint ist. Pedelecs können rechtlich entweder den Status „Fahrrad“ oder „Kraftfahrzeug“ haben. Solange die Pedelec-Trethilfe-Unterstützung unter 250 Watt liegt und bei 25 km/h endet, gilt dieses verkehrsrechtlich als „Fahrrad“.

  • Pedelec: Hier gilt die Promillegrenze wie für antriebslose Fahrräder bei 1,6 Promille.
  • E-Bike: Für E-Bikes gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für PKW-Fahrer!

E-Bikes sind Kleinkraftfahrzeuge mit Geschwindigkeiten bis 45 km/h. Ein E-Bike darfst du ab 16 Jahren mit mindestens der Fahrerlaubnis AM fahren.

Gut zu wissen: Mit dem Pedelec musst du gekennzeichnete Radwege benutzen. E-Bikes dürfen nur auf der Fahrbahn und nicht auf Radwegen fahren!

Die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder

Wer sich auf sein Fahrrad schwingt, darf nur eine begrenzte Menge an Alkohol im Blut haben. Für Fahrer auf dem E-Bike ist die Alkoholgrenze die gleiche wie für Autofahrer. Wirst du mit 0,5 Promille auf dem E-Bike erwischt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut handelt es sich um eine Straftat.

Laut Rechtsprechung gilt für Fahrradfahrer zusätzlich die relative Fahruntauglichkeit ab 0,3 Promille. Das bedeutet: Bei unauffälliger Fahrweise und maximal 1,6 Promille drohen keine Konsequenzen. Wer schwankend fährt oder die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschreitet, dem droht eine Strafanzeige.

Das sind die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder

  • E-Bikes (bis 45 km/h): 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit), 1,1 Promille (Straftat)
  • Pedelecs (bis 25 km/h) und Fahrräder: 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit), ab 0,3 Promille bei auffälliger Fahrweise

Schon gewusst: Die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder innerhalb Europas sind unterschiedlich. In vielen Ländern gelten strengere Regeln als in Deutschland. Die Alkoholgrenze für Fahrräder liegt meist bei 0,5 Promille.

Alkoholgrenzen auf dem E-Bike: Diese Strafen Drohen

Bei auffälliger Fahrweise, Gefährdung anderer oder einem Unfall darf die Polizei deinen Alkoholspiegel kontrollieren. Hast du die Promillegrenze überschritten, drohen dir hohe Strafen.

Diese Strafen drohen dir (Stand 01.08.2025):

  • Mehr als 0,3 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad und auffällige Fahrweise oder Unfall: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • Mehr als 1,6 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • Mehr als 0,5 Promille auf dem E-Bike/E-Scooter:
    • Beim ersten Mal: 3 Punkte, bis 528,50€ Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot, MPU
    • Beim zweiten Mal: 3 Punkte, bis 1.053,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
    • Beim dritten Mal: 3 Punkte, bis 1.578,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt beim Autofahren ein striktes Alkoholverbot. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille. Eine von der normalen Regelung abweichende Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit gibt es nicht.

Was Passiert mit dem Führerschein?

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg.

Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein.

Der Vorschlag des ADFC

Der Gesetzgeber sollte auch für Radfahrende einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen, der sich an den bestehenden Promillegrenzen und an der geringeren Gefahr durch Radfahrende orientiert.

Eine völlige Gleichsetzung von Auto- und Radfahrenden wäre nicht gerechtfertigt. Auch sonst orientieren sich die gesetzlichen Alkoholgrenzwerte an der Gefährdung, zum Beispiel Null Promille beim Fahren von Taxis, Linienbussen und Gefahrguttransporten.

Warum 1,1 Promille als Gefahrengrenzwert?

Mehr als 1 Promille gehen über einen leichten Rausch hinaus und werden bei geselligen Anlässen nur selten erreicht. Ab diesem Grad der Alkoholisierung wird Radfahren deutlich gefährlicher.

Ziel des ADFC-Gesetzesvorschlags ist es, Verkehrsunfälle zu verhindern - auch solche, bei denen allein Fahrradfahrende zu Schaden kommen. Die 1,1 Promille-Grenze als Bußgeldtatbestand soll Radfahrerende nicht entmündigen, sondern ihre Eigenverantwortung als Verkehrsteilnehmer.innen fördern.

2015 hat dieser Vorschlag beim 53. Verkehrsgerichtstag viel Zustimmung gefunden.

Fahrzeugtyp Promillegrenze Konsequenzen bei Überschreitung
Pedelec (bis 25 km/h) 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit), ab 0,3 Promille bei auffälliger Fahrweise Geldstrafe, Punkte in Flensburg, MPU, Führerscheinentzug (bei MPU-Nichtbestehen)
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h) 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit), 1,1 Promille (Straftat) Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe (bei Straftat)

Auch wenn Deutschland verglichen mit anderen europäischen Ländern recht großzügig ist, was die Promillegrenze angeht, möchten wir dir ans Herz legen, das Fahrrad lieber stehen zu lassen oder zu schieben, wenn es bei einem netten Abend ein paar Gläschen mehr geworden sind. So kannst du nicht nur für dich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer für Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.

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