Endlich ist es so weit und die eigene Maschine steht vor der Haustüre. Die Freude ist groß und vermutlich kannst du es kaum erwarten endlich die ersten Runden zu drehen. Das kann jeder Motorradfan verstehen. Doch trotz der großen Freude müssen die ersten Touren erst einmal warten. Immerhin muss das Motorrad vorher zugelassen werden und dafür braucht es so einige Dokumente. Egal ob es die erste eigene Maschine ist oder du bereits zuvor ein Motorrad zugelassen hast, es schadet nie sich vorab noch einmal gründlich über die nötigen Unterlagen für die Zulassung zu informieren. Immerhin könnten sich die Regeln in der Zwischenzeit ja auch geändert haben.
Führerscheinbestimmungen für 125 ccm Motorräder
Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können. In Deutschland darf ein Motorrad mit 125ccm bereits ab 16 Jahren gefahren werden, wenn die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Der 125-Kubik-Führerschein ist also schon für Jugendliche zulässig.
Welcher Führerschein ist vorgeschrieben?
- Mindestens der Führerschein der Klasse A1 muss vorhanden sein.
- Auch die Klassen A und A2 berechtigen zum Fahren.
- Wichtig: Seit dem 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.
125er fahren mit dem Autoführerschein (B196):
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.
Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung (B196)
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Besitz des Führerscheins Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Absolvierung von neun 90-minütigen Doppelstunden in der Fahrschule (4 in Theorie und 5 in Praxis)
Wichtig: Nach der Ausbildung ist keine Fahrprüfung erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.
Was setzt B196 voraus?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Kosten für die Erweiterung der Klasse B (B196)
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Darf man B196 im Ausland fahren?
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Benötigte Dokumente für die Zulassung
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind die Grundvoraussetzung, was den meisten auch bekannt ist. Im Rahmen einer EU-Regelung wurden diese Papiere umbenannt und werden nun in vielen Portalen und auf Formularen als Zulassungsbescheinigung I und II bezeichnet. Ohne diese Beiden geht bei der Zulassungsstelle gar nichts. Wer eine neue 125er Motorradzulassung durchführt, muss zusätzlich auf jeden Fall den Besitznachweis (Kaufvertrag) und den Typenschein (auch Prüfungsbefund genannt) mitführen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Besitznachweis (Kaufvertrag bei Neuzulassung)
- Typenschein (Certificate of Conformity) bzw. Prüfungsbefund
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) bei gebrauchten Maschinen
- ggf. Vollmacht, falls jemand anderes die Zulassung vornimmt
Zusätzlich zu den Papieren für die Maschine musst du dich natürlich selbst identifizieren können. Ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis geht bei der Zulassungsstelle daher gar nichts. In deinem Ausweisdokument sollte auf jeden Fall bereits deine derzeitige Meldestelle eingetragen sein. Ist dies nicht der Fall, lohnt es sich dies vorab noch zu ändern.
In Deutschland braucht es bei jeder Zulassung außerdem den Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Ob du deine Maschine zusätzlich Teilkasko oder Vollkasko versicherst, interessiert die Zulassungsstelle nicht. Darüber solltest du dir dennoch rechtzeitig Gedanken machen.
Für den Nachweis der Haftpflichtversicherung gab es vor einigen Jahren gab es noch die Doppelkarte, mittlerweile ist diese durch die evB (ein elektronischer Code) ersetzt worden. Neben der Versicherung musst du der Zulassungsstelle auch ein SEPA-Lastschriftmandat ausstellen. Mit diesem bevollmächtigst du das Finanzamt jährlich die KFZ-Steuer von deinem Bankkonto abzubuchen. Halte daher deine Kontodaten bereit.
Bei der Zulassung von gebrauchten Maschinen muss auch stets der Prüfbericht der letzten Inspektion vom TÜV vorgelegt werden. Dazu gehört auch der Abgas- und Funktionstest. Hier kann eventuell vier Monate überzogen werden.
Falls du es selber nicht zur Zulassungsstelle schaffst und deine Eltern oder Freunde für dich schickst, musst du diesen eine Vollmacht ausfüllen. Viele vergessen dabei jedoch die Vollmacht für das SEPA-Lastschriftverfahren.
Für die Zulassung kannst du dir vorab im Internet auch schon einmal dein Wunschkennzeichen aussuchen. Für einen geringen Betrag kannst du dies online reservieren lassen und die Bestätigung (Reservierungsnummer ist meist ausreichend) einfach mit zur Zulassungsstelle bringen.
Kosten für die Zulassung
Dass beim Motorrad zulassen Kosten entstehen, dürfte klar sein. Weniger präzise lassen sich die genauen Kosten festlegen, da diese von der Zulassungsstelle und Deinen Wünschen (z. B. Wunschkennzeichen) abhängen. Für die Neuzulassung musst Du ca. 26 Euro zahlen. Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ca. 11 Euro. Ein Wunschkennzeichen schlägt mit ca. 10 Euro zu Buche.
Bei Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk kannst Du mit einer Gebühr von 5,60 Euro rechnen.
Falls Du nach einem Umzug immer noch im gleichen Zulassungsbezirk ansässig bist, fallen ca. 20 Euro an. Wird das Bike in einem anderen Bezirk angemeldet (ohne Halterwechsel) werden ca. 26 Euro fällig. Mit Halterwechsel (z. B. Kauf eines gebrauchten Bikes) schlagen ca. 29 Euro zu Buche.
KFZ-Steuer und Versicherung
Wie hoch sind die Kfz-Steuern für eine 125ccm-Straßenmaschine? Der Steuersatz liegt für Krafträder aller Art bei 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum bzw. einem Teil davon.
Wie wir oben bereits erwähnt haben, muss ein Kfz zwingend über einen Versicherungsschutz verfügen, damit Sie es zulassen können. Pflicht ist dabei das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der große Vorteil: Die 125cm-Versicherung verursacht geringere Kosten, als wenn Sie ein leistungsfähigeres Motorrad versichern möchten. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei unter anderem davon ab, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden und welches Modell versichert wird. Wichtig ist auch die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads sowie das Alter des Versicherungsnehmers.
Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Benutzung des Motorrads einen Schaden verursachen. Um eine gute Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich im Internet. Spezielle Portale erleichtern Ihnen die Suche nach passenden Anbietern. Entscheiden Sie sich jedoch nicht blind für den Anbieter mit den günstigsten Preisen. Studieren Sie genau die Versicherungsbedingungen.
Kosten der Versicherung einer 125er:
Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Saisonkennzeichen
Die wenigsten Motorradfahrer lassen ihre Maschine das ganze Jahr über angemeldet, um somit auch an schönen Wintertagen aufs Bike zu steigen. Falls Du das Motorrad nur saisonal fährst und die Monate der Stilllegung kennst, wieso dann jedes Mal abmelden? Je nach gewünschtem Zeitraum bekommt Du ein saisonales Nummernschild zugeteilt. Auf diesem Kennzeichen ist der Zeitraum (2 bis 11 Monate) vermerkt, in dem Du das Motorrad fahren darfst. Außerhalb Deiner „individuellen Saison“ ist das Kennzeichen ungültig und Dein Bike befindet sich automatisch in der Ruhezeit. Das ständige Ab- und Anmelden kannst Du Dir also sparen. Innerhalb Deines gewählten Zeitraums ist allerdings keine Unterbrechung oder Variation möglich. Falls Du den Gültigkeitszeitraum eines Saisonkennzeichen ändern möchtest, müsstest Du ein neues Kennzeichen beantragen. Das Saisonkennzeichen auch nicht mit dem Kurzzeitkennzeichen verwechseln.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Hier eine Tabelle, die die wichtigsten Punkte für die Anmeldung eines 125 ccm Motorrads zusammenfasst:
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Führerschein | A1, A2, A oder B196 (mit Auflagen) |
| Mindestalter | 16 Jahre (A1), 25 Jahre (B196) |
| Erforderliche Dokumente | Zulassungsbescheinigung I & II, Kaufvertrag, Typenschein, Personalausweis, eVB-Nummer, SEPA-Mandat, HU-Bericht (bei gebrauchten Motorrädern) |
| Kosten | Zulassung ca. 26€ (Neuzulassung), 11€ (Wiederzulassung), Wunschkennzeichen ca. 10€ |
| KFZ-Steuer | 1,84€ pro angefangene 25 ccm Hubraum |
| Versicherung | KFZ-Haftpflichtversicherung ist Pflicht |
| Saisonkennzeichen | Möglich für saisonalen Betrieb (2-11 Monate) |
Mit diesen Informationen sind Sie bestens gerüstet, um Ihr 125 ccm Motorrad in Deutschland anzumelden und die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen.
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