Bald ist es wieder so weit: Raus an die frische Luft und mit Roller, Mofa oder Moped den Frühlingswind genießen. Doch bevor es losgeht, gibt es einiges zu beachten, insbesondere bei der Anmeldung und Versicherung Ihres Zweirads.
Was Sie über Kleinkrafträder wissen müssen
Motorroller definieren sich optisch durch einen Durchstieg zwischen Fahrersitz und Frontkarosserie, in den die Fahrerinnen und Fahrer ihre Füße stellen. Ebenso wie bei Mofas, Mokicks oder Mopeds liegt das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis bei 16 Jahren. Haben alle diese Kleinkrafträder lediglich einen Hubraum von bis zu 50 ccm und erreichen nur eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde, sind Zulassung und TÜV-Prüfung überflüssig. Es fällt auch keine Kfz-Steuer an.
Im Gegensatz zu Autos benötigen Zweiräder wie Mopeds, Roller und Mofas unter 50 ccm nur ein Versicherungskennzeichen und kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für ein Auto notwendig ist.
Die Mopedversicherung: Unverzichtbar für Ihre Sicherheit
Eine Haftpflichtversicherung ist jedoch immer notwendig. Dass sie besteht, ist durch ein Versicherungskennzeichen an Motorrollern, Mofas und Mopeds nachzuweisen. Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Durch eine Mopedversicherung sind Sie bei einem Unfall mit Ihrem Roller, Mofa, Mokick oder Moped vor den finanziellen Folgen von Schäden geschützt, die Sie anderen Personen zufügen. Diese Versicherung können Sie schon für rund fünf Euro im Monat abschließen. Damit sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von etwa 100 Millionen Euro abgesichert. Das ist weit mehr, als der Gesetzgeber vorschreibt. Wünschen Sie eine höhere Deckungssumme für zum Beispiel Personenschäden, können Sie mehr finanzielle Sicherheit für nur wenige Cent pro Monat hinzubuchen.
Für die meisten Mopedversicherungen gilt ein abgestufter Beitrag nach Versicherungsjahr. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie.
Neben einer Geldstrafe droht ihnen sogar bis zu ein Jahr Gefängnis, wenn Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ohne Roller- oder Mopedkennzeichen und damit ohne Versicherungsschutz fahren, machen sich strafbar. Wenn Sie unversichert einen Unfall verursachen, müssen Sie die anfallenden Kosten samt Schadensersatzforderungen selbst zahlen - gegebenenfalls sogar ein Leben lang. Wenn Sie einen Personenschaden ohne Versicherungskennzeichen verursachen, müssen Sie alleine zahlen.
Die Teilkasko als zusätzlicher Schutz
Eine Teilkasko bietet auch bei Motorradversicherungen zusätzlichen Versicherungsschutz. Sie greift bei Schäden, für die sich niemand haftbar machen lässt. Damit versichern Sie Ihr Kleinkraftrad in der Regel auch gegen Diebstahl, Unfälle mit Tieren sowie Sturm- und Hagelschäden mit einer Teilkasko.
Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an.
Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. Euro).
Leistungen der Teilkaskoversicherung im Überblick
- Diebstahl inkl. Teildiebstahl: Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
- Glasbruch: Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
- Zusammenstoß mit Tieren: Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
- Kurzschluss zzgl. Tierbiss: Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.
- Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes.
- Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert.
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag: Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.
- Beschädigung des Akkus: Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung.
- Abschlepp- bzw. Transportkosten zur Akku-Teststation: Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw.
- Kosten für Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs: Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
Das Versicherungskennzeichen: Gültigkeit, Aussehen und was bei Verlust zu tun ist
Die Kennzeichen haben in jedem Versicherungsjahr eine andere Farbe. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob für das Leichtkraftfahrzeug eine Haftpflicht vorhanden ist.
Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitrum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahrs (28.02. oder 29.02.).
Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt. In der Mopedsaison 2025/26 sind die Versicherungskennzeichen grün.
Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV.
Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig. Das Fahren ohne Kennzeichen ist verboten.
Wird man von der Polizei erwischt, kann für das Fahren mit Roller, Moped oder Mofa ohne Versicherungskennzeichen ein Bußgeld fällig werden.
Das Versicherungsjahr beginnt für Kleinkrafträder immer am 1. März und dauert bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach verlieren die Versicherungskennzeichen Ihre Gültigkeit und Sie brauchen ein neues. Die Farbe der Versicherungskennzeichen ändert sich jedes Jahr, sodass schon von Weitem erkennbar ist, wer ordentlich versichert ist und wer nicht. Schwarz, Blau und Grün wechseln sich dabei regelmäßig ab.
Haben Sie ihr Versicherungskennzeichen verloren oder wurde es vielleicht sogar geklaut? Dann geben Sie direkt Ihrer Versicherung Bescheid. Nachdem Sie den Verlust gemeldet haben, bekommen Sie ein neues Kennzeichen. Dafür müssen Sie noch mal die (anteilige) Jahresgebühr bezahlen. Gleichzeitig erstattet man Ihnen aber i. d. R. die Restprämie des verschwundenen Schilds.
Farben der Versicherungskennzeichen in den kommenden Jahren
In den kommenden Jahren sehen die Kennzeichenfarben für Roller und Co. wie folgt aus:
- 2024/2025: Schwarz
- 2025/2026: Grün
- 2026/2027: Blau
Anmeldung eines Rollers: Was ist zu beachten?
Unter 50 ccm Hubraum ist ein Motorroller zulassungsfrei und muss nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.
Die Anmeldung eines Rollers ist kostenlos.
Für ein Mofa unter 50 ccm ist keine Zulassung nötig. Für die Anmeldung bzw. die Moped-Versicherung ist der Typenschein nötig. Er bescheinigt, dass das Fahrzeug einer bestimmten Fahrgestellnummer des entsprechenden Typs entspricht.
Minderjährige können mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten ein Moped oder ein anderes Kleinkraftrad anmelden.
Ein Roller bis 50 ccm muss nicht bei der Zulassungsbehörde zugelassen werden, sondern benötigt lediglich ein Versicherungskennzeichen. Dieses Kennzeichen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Es beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt.
Für die Anmeldung sind ein Personalausweis bzw. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sein.
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen.
Ab dem 01. Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer.
Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden.
Versicherungsjahr und Gültigkeit
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend. Ab 1.
Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres.
Was tun bei Verlust des Kennzeichens?
Wer kein aktuelles Versicherungskennzeichen hat, ist ohne Haftpflichtschutz unterwegs.
Wer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht dabei hat oder sein Kennzeichen falsch anbringt, kommt meist mit einem kleinen Bußgeld von rund 10 Euro davon.
E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge
Im Straßenverkehr gibt es verschiedene Elektro-Kleinstfahrzeuge, für die ein Versicherungskennzeichen nötig ist. Vor allem in Städten sind E-Scooter beliebt. Dank Motorunterstützung erfolgt die Fortbewegung schnell und einfach. Segways sind elektrobetriebene Einpersonen-Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2020 hergestellt wurden. Um sie im Straßenverkehr zu fahren, ist ein Versicherungskennzeichen nötig.
Um einen E-Scooter anzumelden, sind die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) nötig.
Elektrokleinstfahrzeuge, sprich Kraftfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb und einer Geschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h sind ebenfalls versicherungspflichtig.
Ja, die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B.
Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein.
Besonderheiten bei E-Bikes und S-Pedelecs
- E-Bikes (egal mit welcher Höchstgeschwindigkeit) laufen allein mit dem elektrischen Motor und haben keine Tretunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig.
- S-Pedelec werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Daher benötigt man für diese Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis.
- Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig.
- Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
Wann leistet die Moped-Versicherung?
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Ab 3.
Nein. Gewerbliche und geschäftliche Nutzung (z.B.
Weitere wichtige Hinweise
- Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.
- In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden.
- Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.
- Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Tipps und Tricks
- Tipp: Sie können beim GVD online nachschauen, welche Versicherung welches Kürzel hat. Das kann bei einem Unfall durchaus hilfreich sein - z. B.
- Die Blechschilder sind inklusive - anders als z. B. bei der Autozulassung müssen Sie sich nicht extra ein Kennzeichen anfertigen lassen. Stattdessen bekommen Sie vom Versicherer ein zufälliges Schild.
- Sie können spontan in ein Versicherungsbüro gehen, mit einem Versicherungsvertrag und -kennzeichen wieder rauskommen und direkt mit Ihrem neuen Roller losdüsen, denn meistens sind ein paar Kennzeichen in der Filiale vorrätig.
- Tipp: Auch grundsätzlich lohnt sich ein Blick auf Ihre Versicherungen.
- Achtung: Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Angaben in der ABE auch der Realität entsprechen!
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