Motorrad-Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU): Was Sie wissen müssen

So wie wir Menschen regelmäßig zur Kontrolle zum Zahnarzt müssen, haben auch Autos ihren regelmäßigen Termin zum Sicherheits-Check: Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrythmus.

Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.

Definiert ist sie als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO beurteilt wird.

Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss. Die Prüfung wird an einer Prüfstelle, einem Prüfstützpunkt oder beim Fuhrpark einer Firma durchgeführt. Auch viele Kfz-Werkstätten haben an bestimmten Tagen einen Prüfer vor Ort.

Eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen, und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht.

Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU. Hier erfahren Sie, wie Sie die Plakette richtig lesen. Man muss übrigens nicht warten, bis der "TÜV" fällig ist und kann die HU auch schon vorher machen.

Das ist zu Beispiel dann sinnvoll, wenn man sein Auto verkaufen möchte und Vertrauen mit einem frischen Stempel schaffen möchte. Die Zeit bis zur nächsten HU verlängert sich dann aber nicht. Sobald die neue Plakette angebracht ist, beginnt bei Pkw der Zwei-Jahres-Turnus erneut.

Nein. Die HU-Bescheinigung braucht man nicht im Auto mitführen. Als Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung (HU) gilt der Stempel mit dem Termin für die nächste HU in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher Fahrzeugschein genannt. Wichtig zu wissen: Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.

Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung) werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen.

Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine komplett neue HU gemacht werden. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette entfernt. Und für den Halter gibt es ein Verbot, mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.

2010 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist nun ein Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die allgemeine "TÜV"-Plakette ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Allerdings wird für die AU eine Extra-Bescheinigung ausgestellt, die auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen ist.

Die AU kann auch schon vor der HU von Werkstätten durchgeführt werden, die dafür anerkannt sein müssen. Allerdings darf die Abgasuntersuchung dann zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung maximal ein Monat zurückliegen (monatsgenau). Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung.

Anders sieht es beim Saisonkennzeichen aus: Fällt die Untersuchung in den "Ruhezeitraum", ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen. Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung.

Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr "rückdatiert". Die nächste Hauptuntersuchung ist somit für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert - und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.

Ist der Termin für die Hauptuntersuchung schon abgelaufen und es kommt zu einem Unfall, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Prüfintervalle für Krafträder und andere Fahrzeuge

Die Fristen für die Hauptuntersuchung (HU) variieren je nach Fahrzeugtyp und Gewicht:

FahrzeugtypErste UntersuchungFolgende Untersuchungen
Krafträder und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7enach 24 Monatenalle 24 Monate
Pkwnach 36 Monatenalle 24 Monate
Wohnmobile bis 3.500 kg zGGnach 36 Monatenalle 24 Monate
Wohnmobile über 3.500 bis 7.500 kg zGGnach 24 Monatenalle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate
Wohnmobile über 7.500 kg zGGnach 12 Monatenalle 12 Monate

Zur AU müssen grundsätzlich alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit Otto- bzw. Dieselmotor.

Aber es gibt innerhalb dieser Gruppen Ausnahmen:

  • Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor: Mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 oder drei Rädern oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 400 kg
  • Kraftfahrzeuge mit Diesel-Motor: Mit weniger als vier Räder oder einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977
  • Motor- und Leichtkrafträder mit und ohne Beiwagen (L3e, L4e), Trikes (L5e) und Quads (L7e): Mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren/Schlepper)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht Lastkraftwagen ähneln, und Stapler

Die Mängelklassen bei der HU

Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.

Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!

EinstufungDefinition
HW - HinweiseHinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
GM - Geringe MängelHierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.
EM - Erhebliche MängelMängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.
VM - Gefährliche MängelErhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.
VU - VerkehrsunsicherGefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette.

Abgasuntersuchung für Motorräder (AUK)

Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Haben Sie bereits eine Abgasuntersuchung machen lassen, darf diese Prüfung maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.

Sie gilt für alle Krafträder, die nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen wurden. Fällt Ihr nächster Termin für eine Hauptuntersuchung in die zulassungsfreie Zeit, können Sie die Untersuchung auf den Beginn der neuen Saison verschieben.

Wichtige Dokumente für die HU

Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) Ihres Krads mit zur Hauptuntersuchung. Sind Teile wie Lenker, Auspuff, Bremsen, Verkleidung, Reifen Originalteile? Falls nicht, sind sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen bzw. ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden?

Abgasuntersuchung im Detail

Motorräder müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung künftig auch eine Abgasuntersuchung bestehen. Im Februar hat der Gesetzgeber für alle Motorräder ab Erstzulassung 1. Januar 1989 verbindliche Grenzwerte für das Abgasverhalten festgeschrieben.

Bläst ein Bike mehr hinten raus, gilt das als erheblicher Mangel, folglich gibt’s von TÜV, Dekra oder den anderen Prüforganisationen keine neue HU-Plakette. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung.

Fristen für die Abgasuntersuchung

Pkw müssen alle zwei Jahre, Kfz über 3,5 Tonnen sogar jährlich zur AU. Neue Pkw müssen erst 36 Monate nach der Neuzulassung erstmals zur Abgasuntersuchung.

Oldtimer, die ab dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden, müssen zur Abgasuntersuchung. Stichtag für Diesel-Oldtimer ist der 1. Januar 1977.

Motorräder müssen wie Pkw alle 2 Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Das gilt aber nur für Modelle, die seit dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Krafträder, die zuvor zugelassen wurden, müssen nicht zur Abgasuntersuchung.

Eine Ausnahme von der AUK besteht überdies auch für Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.

Ab wann braucht man keine Abgasuntersuchung?

  • Oldtimer mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden, müssen nicht zur AU.
  • Gleiches gilt für Oldtimer mit Dieselmotor, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 lag.
  • Motorräder müssen nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Januar 1989 das erste Mal zugelassen wurden oder sie einen Kompressionszündungsmotor (Diesel) besitzen.

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