Die Abgasuntersuchung (AU), früher bekannt als Abgassonderuntersuchung (ASU), ist in Deutschland für jedes Kraftfahrzeug Pflicht. Im Verkehrsbereich ist die Vielzahl an Abkürzungen gerade für Fahranfänger und frisch gebackene Fahrzeughalter oft verwirrend. Die Abgasuntersuchung dient dem Umweltschutz, indem sie durch strenge Kontrollen Dreckschleudern aus dem Verkehr zieht. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Ab wann ist die Abgasuntersuchung für Motorräder Pflicht?
Lange Zeit waren Motorradfahrer von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, doch seit April 2006 müssen auch Motorräder zu einer Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK). Motorräder müssen wie Pkw alle 2 Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Das gilt aber nur für Modelle, die seit dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Krafträder, die zuvor zugelassen wurden, müssen nicht zur Abgasuntersuchung. Eine Ausnahme von der AUK besteht überdies auch für Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.
Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf zulassungspflichtige Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, d.h. alle Krafträder und Fahrzeuge der Klasse L (zwei-, drei und leichte vierrädrige Krafträder), die ein eigenes, amtliches Kennzeichen führen müssen und seit dem 1. April 2006 angemeldet wird.
Fristen für die Abgasuntersuchung
Wie oft Sie zur Abgasuntersuchung müssen, hängt vom Alter und Typ Ihres Fahrzeugs ab. Neuwagen sind nach drei Jahren erstmalig zu Gast bei der AU. Die meisten anderen Fahrzeuge haben alle zwei Jahre einen Termin beim TÜV oder anderen Prüfstellen. Da die AU zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt wird, findet sie im gleichen Rhythmus statt. Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur HU und AU, danach ist der „TÜV“ alle zwei Jahre fällig. Für Motorräder und Wohnmobile können diese Fristen abweichen.
Ab wann müssen Neuwagen das erste Mal zur Abgasuntersuchung? Neue Pkw müssen erst 36 Monate nach der Neuzulassung erstmals zur Abgasuntersuchung.
Ab wann müssen Oldtimer zur Abgasuntersuchung? Oldtimer, die ab dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden, müssen zur Abgasuntersuchung. Stichtag für Diesel-Oldtimer ist der 1. Januar 1977.
Ab wann müssen Motorräder zur Abgasuntersuchung? Motorräder müssen wie Pkw alle 2 Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Das gilt aber nur für Modelle, die seit dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Krafträder, die zuvor zugelassen wurden, müssen nicht zur Abgasuntersuchung.
Bußgeldkatalog für Abgasuntersuchungen
Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung, sollten Sie diesen unbedingt einhalten. Aus diesem Grund sieht die Straßenverkehrszulassungsordnung hohe Sanktionen für die Überziehung der Abgasuntersuchung vor. Wird der Termin für die Abgasuntersuchung versäumt, müssen Sie zunächst mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Überziehen Sie den Termin aber über einen langen Zeitraum, droht ein Bußgeld mit Punkten. Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung versäumt, werden die Prüfer bei der nächsten in der Regel viel strenger sein und somit erhöht sich zum einen die Kosten, zum anderen ist es auch möglich, dass Sie durchfallen.
Wie funktioniert die Abgasuntersuchung beim Motorrad?
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung. Auch die Technik unterliegt dem Wandel der Zeit - vom damaligen Überprüfen des Zündzeitpunkts oder des Schließwinkels bis hin zum heutigen Einsatz modernster EDV- und Messtechnik unter Nutzung der fahrzeugeigenen, elektronischen OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose). Gemäß 55. Der Verordnungstext wird diesbezüglich als monatsgenau interpretiert. Somit darf eine beigestellte Prüfung, die zur Verwendung im Rahmen einer eigenen Hauptuntersuchung durch den Prüfer genutzt werden soll, nicht älter sein als maximal der Monat, der vor dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung liegt.
Zunächst wird bei der AU eine Sichtprüfung durchgeführt. Gibt es erkennbare Mängel an schadstoffrelevanten Bauteilen wie Einspritzanlage, Luftfilter und Auspuff? Anschließend erfolgt eine Endrohrmessung. Bei Benzinern erfasst die Messung Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoff, Sauerstoff und Stickoxide. Welche Grenzwerte diese jeweils erreichen dürfen, hängt vom verbauten Katalysator ab. Die Prüfer gleichen die Ergebnisse der Abgas-Messung dann mit den gesetzlich vorgeschriebenen minimalen und maximalen Grenzwerten ab.
Für diese Messung muss der Motor zunächst auf Betriebstemperatur gebracht werden. In vielen Fällen beträgt die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Motortemperatur ca. 80 °C. War die Sichtprüfung ohne Beanstandung, werden mit einem speziellen Abgastestgerät verschiedene abgasrelevante Einstellungen und Werte des Motors sowie der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs untersucht. Lassen Sie Ihren Motor regelmäßig warten. Falls Sie mit einer Motortemperatur von nur 40 oder 50 °C zu uns kommen oder das Fahrzeug direkt vor der HU noch einmal gestanden hat, muss der Motor vor der AU zunächst erst einmal auf Betriebstemperatur gebracht werden.
Messvorschriften für Motorräder
- Welche Motorräder werden getestet? Alle zulassungspflichtigen Zweiräder mit Zwei- oder Viertaktmotor (Leichtkrafträder, Krafträder, Kraftroller und Quads/ATVs) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989.
- Wann muss eine AU absolviert werden? Die AU ist an die alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung (HU) gekoppelt, muss aber nicht zwingend zeitgleich, sondern kann bis zu einem Monat im Voraus durchgeführt werden.
- Wie wird gemessen?
- Motorräder mit einem Endtopf: Mess-Sonde wird 30 Zentimeter tief in den Endtopf eingeführt.
- Motorräder mit mehreren Endtöpfen: Falls keine Verbindung zwischen den Krümmern besteht (zum Beispiel Interferenzrohr oder Sammler), muss jeder Endtopf einzeln gemessen werden, daraus wird der Mittelwert errechnet. Falls eine Verbindung zwischen den Krümmern besteht, genügt laut TÜV die Messung an einem Endtopf.
- Messung dauert fünf Sekunden.
Grenzwerte für Motorräder
Welche Grenzwerte für welche Modelle? Maschinen mit G-Kat: maximal 0,3 Vol.% CO, gemessen bei erhöhtem Standgas (2000 bis 3000/min), anders als beim Auto darf sich der Prüfer am Motorrad-Drehzahlmesser orientieren. Bisher ist nicht exakt definiert, wie mit Motorrädern umzugehen ist, die zwar serienmäßig einen G-Kat haben, der aber bei Ersatz des Serienschalldämpfers durch ein Kat-loses Zubehörteil entfernt worden ist. Eine Grauzone, da dies nur bei Motorrädern, die der Abgasnorm Euro 3 entsprechen, eindeutig nicht erlaubt ist.
Maschinen ohne G-Kat: maximal 4,5 Vol.% CO, gemessen bei Standgas. Den Motorradherstellern steht es jedoch frei, eigene Grenzwerte anzugeben. Diese können sogar über den gesetzlich festgeschriebenen liegen. So hat BMW bereits für die große Mehrheit seiner Modelle (u. a. R 1100, 1150 GS und F 650 GS) den Grenzwert auf 1,0 Vol.% CO heraufgesetzt, und Kawasaki gibt für die G-Kat bestückte KLV 1000 (baugleich mit Suzuki V-Strom 1000) sogar 4,5 Vol.% an.
Was wird bei der Abgasuntersuchung gemessen?
Bei einer Abgasuntersuchung wird die Einhaltung der Abgasgrenzwerte anhand des für das jeweilige Fahrzeug vorgeschriebenen Verfahrens überprüft. Der Prüfer gleicht die ermittelten Ist-Werte mit den vorgeschriebenen Soll-Werten ab. Nach der Durchführung der AU erstellt das System automatisch einen Prüfbericht.
In erster Linie geht es um die Abgase, die ein Fahrzeug ausstößt. Die Werte werden von einem Experten mit den aktuellen Minimal- und Maximalwerten abgeglichen. Liegen sie während der Abgasuntersuchung nicht im Normbereich, sind Sie durchgefallen.
Ausnahmen von der Abgasuntersuchung
Oldtimer sind mindestens 30 Jahre alt und ihre Abgassysteme entsprechen demnach nicht dem neusten Stand. Es ist nahezu unmöglich, dass sie in einer modernen Abgasuntersuchung bestehen. Dennoch sind jede Menge Fahrzeuge mit historischem H-Kennzeichnen unterwegs - wie kann das sein? Oldtimer gelten als wertvolles Kulturgut und sind deshalb unter bestimmten Umständen von der Abgasuntersuchung befreit. Zwar müssen alle Oldtimer regelmäßig zur HU, die AU entfällt aber für Benziner mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 und Diesel mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977.
Ab wann braucht man keine Abgasuntersuchung? Motorräder müssen nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Januar 1989 das erste Mal zugelassen wurden oder sie einen Kompressionszündungsmotor (Diesel) besitzen.
Die Abgasuntersuchung gehört seit 2010 fest zur Hauptuntersuchung und prüft, ob die austretenden Emissionen die Grenzwerte einhalten. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz und sollte von Autofahrern nicht versäumt werden - auch, weil ansonsten Bußgelder drohen. Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren, alle anderen im Abstand von zwei Jahren zur AU anrücken.
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