Die Vielzahl an Abkürzungen im Verkehrsbereich ist gerade für Fahranfänger und frisch gebackene Fahrzeughalter oft verwirrend: HU, AU, TÜV.
Wie der Name verrät, kontrollieren Prüfer vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder anderen Institutionen bei der Abgasuntersuchung (AU) die Emissionen des Wagens. Die Abgasuntersuchung gehört seit 2010 zur Hauptuntersuchung (HU). Sie können beide Prüfungen aber auch separat durchführen lassen.
Die Regierung hat die Abgasuntersuchung schon mehrmals abgewandelt. Ursprünglich hat sie diese Prüfung in den 1980ern unter dem Namen Abgassonderuntersuchung - kurz ASU - eingeführt. Allerdings nur für Benziner. Etwa zehn Jahre später wurde daraus die Abgasuntersuchung. Bis 2009 gab es nach bestandener Prüfung noch eine eigene AU-Plakette.
Erst seit Anfang 2010 ist die AU fest in die Hauptuntersuchung integriert. Zwischenzeitlich haben die Tester, statt mit Sonde im Auspuff zu messen, die Abgasuntersuchung per OBD-Schnittstelle durchgeführt - also mit dem On-Board-Diagnosesystem.
Abgasuntersuchung beim Motorrad: Ab wann ist sie Pflicht?
Lange Zeit waren Motorradfahrer aber von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, doch seit April 2006 müssen auch Motorräder zu einer Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK).
- Dies gilt für Fahrzeuge, die mehr als 50 ccm Hubraum haben.
- Schneller als 45 km/h fahren.
- Ab dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden.
Krafträder, die zuvor zugelassen wurden, müssen nicht zur Abgasuntersuchung. Eine Ausnahme von der AUK besteht überdies auch für Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.
Fahrzeuge, die von der AU befreit sind
Es gibt auch Ausnahmen von der AU-Pflicht:
- Verbrenner-Fahrzeuge mit drei Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h, einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969.
- Diesel-Fahrzeuge mit maximal drei Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von allenfalls 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977.
- Motor- und Leichtkrafträder, Trikes und Quads, die ihre erste Zulassung vor dem 1. Januar 1989 haben.
Wie oft ist die Abgasuntersuchung erforderlich?
Wie oft Sie zur Abgasuntersuchung müssen, hängt vom Alter und Typ Ihres Fahrzeugs ab. Neuwagen sind nach drei Jahren erstmalig zu Gast bei der AU. Die meisten anderen Fahrzeuge haben alle zwei Jahre einen Termin beim TÜV oder anderen Prüfstellen.
Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für:
- Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum.
- Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Fristen für die Abgasuntersuchung
Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Anders sieht es beim Saisonkennzeichen aus: Fällt die Untersuchung in den "Ruhezeitraum", ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen.
Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung. Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr "rückdatiert". Die nächste Hauptuntersuchung ist somit für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig.
Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert - und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.
Abgasmessung
Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle Fahrzeuge zu einer Abgasuntersuchung, ob Autos, Motorrad oder Wohnmobil, ob Benzin oder Diesel. Statt der OBD muss eine Endrohrmessung durchgeführt werden, bei der eine Messsonde die Abgase im Auspuff überprüft.
Was wird bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft?
Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft. Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft. Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben.
Die Plakette
Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein.
Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe orange, ist das Fahrzeug im Jahr 2025 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht.
Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.
Was passiert, wenn die Frist überschritten wird?
Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine Plakette nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung
Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, wird Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur machen.
Erforderliche Dokumente für die Hauptuntersuchung
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
- Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
- Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B.
Mängelklassen bei der HU
Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.
Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!
Einstufung und Definition der Mängelklassen:
| Einstufung | Definition |
|---|---|
| HW - Hinweise | Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt. |
| GM - Geringe Mängel | Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist. |
| EM - Erhebliche Mängel | Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt. |
| VM - Gefährliche Mängel | Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde. |
| VU - Verkehrsunsicher | Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. |
Verwandte Beiträge:
- Polo Motorradbekleidung: Test, Kollektion & Kaufberatung
- Motorrad Kostüm für Erwachsene: Die besten Outfits für Biker
- Angststreifen Motorrad entfernen: Tipps & Tricks
- Thermo-Unterwäsche Motorrad Herren: Test, Kaufberatung & Modelle - Perfekter Komfort beim Motorradfahren
- Radfahren bei Minusgraden: Tipps & Tricks für kalte Tage
- Motorrad fahren ohne Führerschein? So funktioniert die B196-Regelung in Deutschland!
Kommentar schreiben