Motorräder müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) auch eine Abgasuntersuchung (AU) bestehen. Dieser Artikel zeigt, was bei TÜV, Dekra und Co. zu erwarten ist.
Die Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK)
Seit dem 1. April 2006 ist die Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) fester Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung. Im Februar hat der Gesetzgeber für alle Motorräder ab Erstzulassung 1. Januar 1989 verbindliche Grenzwerte für das Abgasverhalten festgeschrieben. Bläst ein Bike mehr hinten raus, gilt das als erheblicher Mangel, folglich gibt es von TÜV, Dekra oder den anderen Prüforganisationen keine neue HU-Plakette.
Wie wird gemessen?
Frank Ulrich, Prüfingenieur beim TÜV Filderstadt nahe Stuttgart, erklärt den Ablauf: Nach der Prüfung von Hupe, Licht, Lenkkopflager, Kette und Reifen, lässt er den Einzylinder im Stand tuckern und stellt den Adapter für die Mess-Sonde dahinter auf. Die Sonde muss mindestens 300 Millimeter tief in den Schalldämpfer eingeführt werden. Der Übergang zwischen Endtopf und Adapter wird mit einer hitzebeständigen Kunststoff-Manschette gasdicht abgeschlossen. Die Suzuki pröttelt derweil weiter vor sich hin. Nach nur fünf Sekunden hat sich der Balken auf dem Bildschirm eingepegelt: 1,468 Volumen-Prozent Kohlenmonoxid (Vol.% CO). Damit ist die Suzuki noch weit im grünen Bereich.
Grenzwerte und Toleranzen
Christoph Gatzweiler vom Industrie-Verband Motorrad (IVM) erklärt: »Die Werte sind so festgelegt, dass ein Fahrzeug nur dann die AU nicht besteht, wenn irgendwas nicht in Ordnung ist. Defekte Motorräder haben wesentlich mehr CO. Für ein gut gewartetes, technisch einwandfreies Motorrad, egal, ob mit oder ohne G-Kat, sollte die Abgasuntersuchung kein Problem darstellen.« Vor allem deswegen nicht, weil viele Hersteller von der ihnen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, die gesetzlichen Grenzwerte je nach Modell zum Teil deutlich nach oben zu korrigieren.
Messvorschriften im Detail
Welche Motorräder werden getestet?
Alle zulassungspflichtigen Zweiräder mit Zwei- oder Viertaktmotor (Leichtkrafträder, Krafträder, Kraftroller und Quads/ATVs) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989.
Wann muss eine AU absolviert werden?
Die AU ist an die alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung (HU) gekoppelt, muss aber nicht zwingend zeitgleich, sondern kann bis zu einem Monat im Voraus durchgeführt werden.
Welche Grenzwerte gelten für welche Modelle?
- Maschinen mit G-Kat: maximal 0,3 Vol.% CO, gemessen bei erhöhtem Standgas (2000 bis 3000/min).
- Maschinen ohne G-Kat: maximal 4,5 Vol.% CO, gemessen bei Standgas. Den Motorradherstellern steht es jedoch frei, eigene Grenzwerte anzugeben.
Wer darf messen?
Die amtlich anerkannten Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder speziell zertifizierte Fachwerkstätten.
Wie wird gemessen?
- Motorräder mit einem Endtopf: Mess-Sonde wird 30 Zentimeter tief in den Endtopf eingeführt.
- Motorräder mit mehreren Endtöpfen: Falls keine Verbindung zwischen den Krümmern besteht, muss jeder Endtopf einzeln gemessen werden, daraus wird der Mittelwert errechnet. Falls eine Verbindung besteht, genügt die Messung an einem Endtopf.
Die Hauptuntersuchung (HU)
Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher. Sie ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss.
Prüfintervalle
Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrhythmus.
Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung.
"TÜV"-Bericht mitführen: Ist das Pflicht?
Nein. Die HU-Bescheinigung braucht man nicht im Auto mitführen. Als Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung (HU) gilt der Stempel mit dem Termin für die nächste HU in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher Fahrzeugschein genannt. Wichtig zu wissen: Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
Nachprüfung bei erheblichen Mängeln
Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung) werden. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine komplett neue HU gemacht werden.
Mängelklassen bei der HU
Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.
Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!
| Einstufung | Definition |
|---|---|
| HW - Hinweise | Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt. |
| GM - Geringe Mängel | Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn mit unverzüglicher Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist. |
| EM - Erhebliche Mängel | Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt. |
| VM - Gefährliche Mängel | Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde. |
| VU - Verkehrsunsicher | Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. |
Vorbereitung auf die HU
Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen. Hierauf schauen Prüforganisationen wie TÜV und GTÜ bei Motorrädern:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Ggf. weitere Unterlagen
Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.
Motorrad TÜV Checkliste
Durch die kompakte Bauweise des Motorrads lassen sich viele Schritte bei einer HU Vorabprüfung Motorrad bequem zu Hause durchführen - eine TÜV Motorrad Checkliste hilft beim TÜV Motorrad bestehen. Wer ohne Sorgen zur Prüfstelle fahren möchte, kann die Motorrad HU Vorbereitung vorab in der Garage vornehmen und offensichtliche TÜV Motorrad Mängel beheben.
Kosten und Gebühren
Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also.
Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld verhängen.
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