Die Abgasuntersuchung (AU) für Motorräder in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Ist Ihr Motorrad noch verkehrssicher, in einem vorschriftsmäßigen Zustand und umweltverträglich unterwegs? Durch die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen. Mehr als jedes zehnte Motorrad fällt bei der Hauptuntersuchung durch. Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen.

Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene UMA (Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems), früher bekannt als Abgasuntersuchung oder AU, ist in Deutschland für jedes Kraftfahrzeug Pflicht. Der Name ist seit 2006 ein anderer, inhaltlich bleibt es beim bewährten Ziel - nämlich der Sicherheit im Straßenverkehr und dem Schutz der Umwelt. Die Abgasuntersuchung dient dem Umweltschutz, indem sie durch strenge Kontrollen Dreckschleudern aus dem Verkehr zieht.

Seit wann ist die AU Pflicht?

Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung. MOTORRAD zeigt, was bei TÜV, Dekra und Co. zu erwarten ist, außer einer höheren Rechnung.

Fristen und Intervalle für die Motorrad AU

Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Bei Motorrädern ist dieser Check alle zwei Jahre Pflicht. Das gilt auch für neu angemeldete Bikes. Neue Pkw müssen zum ersten Mal nach drei Jahren zur HU und damit auch zur UMA antreten, danach alle zwei Jahre. Krafträder müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Für den gewerblichen Personentransport ist diese Fahrzeuguntersuchung sogar alle 12 Monate vorgeschrieben.

Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen. Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe orange, ist das Fahrzeug im Jahr 2025 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Nutzen Sie eine HU-Terminerinnerung, damit Sie keinen Hauptuntersuchungstermin mehr verpassen.

Was passiert bei Überziehung der Frist?

Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden. Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.

Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fahrzeuge sind prüfpflichtig?

Die Abgasuntersuchung von Motorrädern meint in der korrekten Bezeichnung die Abgasuntersuchung von Krafträdern (AUK). Diese ist am 01.04.2006 eingeführt worden und wird entsprechend §29 der StVZO mit der Hauptuntersuchung zusammen durchgeführt. Grundsätzlich muss solch eine Haupt- und Abgasuntersuchung von Motorrädern beziehungsweise Krafträdern alle 24 Monate durchgeführt werden.

Eine Abgasuntersuchung des Motorrads muss nicht bei jedem Fahrzeug-Typ durchgeführt werden. Zur Prüfung verpflichtet sind:

  • Krafträder mit einem Fremdzündungsmotor, der einen Hubraum von mehr als 50 cm² oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometer pro Stunde erbringt
  • Quads und dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leermasse von maximal 400 Kilogramm.

Nach den Richtlinien für eine Abgasuntersuchung von Motorrädern sind folgende Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeug-Typen von einer Untersuchung ausgenommen:

  • Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1989 zugelassen worden sind
  • Motorräder mit Dieselmotor
  • Kleinkrafträder

Ausnahmen im Detail:

  • Oldtimer mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden, müssen nicht zur AU.
  • Gleiches gilt für Oldtimer mit Dieselmotor, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 lag.
  • Motorräder müssen nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Januar 1989 das erste Mal zugelassen wurden oder sie einen Kompressionszündungsmotor (Diesel) besitzen.

Das Verfahren der Abgasuntersuchung

Bei der Abgasuntersuchung am Motorrad werden folgende Komponenten untersucht:

  • die Temperatur des Motors
  • die Motordrehzahl
  • die Kohlenmonoxid-Konzentration im Abgas
  • die Gemischaufbereitung

Damit das Motorrad die Abgasuntersuchung besteht, gibt es verschiedene Messwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Dabei kann der Motorrad-Hersteller die Grenzwerte selbst festlegen. Sofern jedoch keine Grenzwerte angegeben sind, gilt es, die allgemein vorgeschriebenen Werte für Krafträder einzuhalten:

  • 0,3 VOL% Kohlenmonoxid-Konzentration bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: Der Test wird im Leerlauf durchgeführt. Es wird erst dann gemessen, wenn die Motordrehzahl einen Wert zwischen 2000 und 3000 erreicht.
  • 4,5 VOL% Kohlenmonoxid-Konzentration bei Fahrzeugen, die entweder keinen oder einen ungeregelten Katalysator besitzen

Bei einer Abgasuntersuchung des Motorrads wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt, die die Konzentration der produzierten Schadstoffe messen soll. Dabei ist es zwingend erforderlich, die Sonde mindestens 30 Zentimeter in den Auspuff zu schieben. Anderenfalls kommt es zu einer Vermischung von Frischluft und Abgasen, was die Werte verfälschen kann. Sofern es nicht machbar ist, die Sonde in voller Länge einzuführen (beispielsweise wenn der Auspuff zu kurz ist), wird mittels eines Rohrs der Auspuff verlängert. In dieser Auspuff-Verlängerung wird nun die Sonde eingeschoben und die fachgerechte Messung durch den Fachmann vorgenommen.

Kosten der Abgasuntersuchung

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.

Die AU des Motorrads kann grundsätzlich von verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden:

  • Dekra
  • GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung)
  • TÜV (Technischer Überwachungsverein)
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)
  • freie Werkstätten
  • Autohäuser

Dabei unterscheiden sich sowohl die Preise der verschiedenen Einrichtung als auch die der Bundesländer untereinander. Grob können die Gebühren zwar zwischen 40 und 60 Euro eingeschätzt werden; für einen genauen Überblick empfiehlt es sich jedoch, die Kosten einer anstehenden Abgasuntersuchung bei der jeweiligen Prüfstelle zu erfragen und zu vergleichen.

Vorbereitung auf die HU/AU

Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.

Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.

Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen.

Checkliste zur Vorbereitung der HU

Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.

Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:

  • Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B.

Ergebnis der Hauptuntersuchung

Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren. Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.

Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung. Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Beanstandungen möglichst schnell beheben zu lassen.

Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt. Hinweise gelten nicht als Mängel. In den Hauptuntersuchungsbericht können Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion o.ä.) aufgenommen werden.

Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Sie müssen die festgestellten Beanstandungen unverzüglich und vollständig beheben lassen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten ist Allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

Wenn Ihr KFZ einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf unsere Prüfstelle die Prüfplakette nicht zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand informiert Das Fahrzeug muss auf fremder Achse (d.h. auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen) in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

Mängelklassen im Überblick

Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.

Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!

Einstufung der Mängelklassen:

Einstufung Definition Folgen
HW - Hinweise Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
GM - Geringe Mängel Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.
EM - Erhebliche Mängel Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.
VM - Gefährliche Mängel Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich.Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.
VU - Verkehrsunsicher Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich.

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