Die theoretische Prüfung ist der erste große Schritt in Richtung Führerschein. Wer seinen Führerschein machen will, meldet sich in der Fahrschule an und beginnt dann mit der theoretischen Ausbildung. Hier lernen Fahrschülerinnen und Fahrschüler, welche Verkehrsregeln und Verkehrszeichen in Deutschland gelten, und wie man sich zum Beispiel im Falle einer Panne oder einem Unfall verhält.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Theorieprüfung
Bevor Sie für die Theorieprüfung zugelassen werden können, müssen Sie alle Pflichtstunden des Theorieunterrichts in der Fahrschule besuchen. Sind alle Theoriestunden absolviert, kann der Führerscheinanwärter beginnen, sich auf die Theorieprüfung für den Führerschein vorzubereiten.
Vor der Prüfung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausbildungsbescheinigung: Diese stellt die Fahrschule aus und ist ab Ausstellungsdatum maximal zwei Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Prüfung absolviert werden.
- Nachweis über die bezahlten Prüfungsgebühren
- Ausweisdokument: Zur Prüfung muss man einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Mindestalter
Die theoretische Prüfung dürfen Sie nicht früher als drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren, beim Autoführerschein B17 beispielsweise mit 16 ¾ Jahren, beim Mofa mit 14 ¾ Jahren.
Ablauf der Theorieprüfung
Die Theorieprüfung findet als Multiple-Choice-Test am PC oder Tablet bei anerkannten Prüfstellen wie TÜV oder Dekra statt. Zuerst erklärt der Prüfer die Bedienung des Bewerber-PCs. In der Regel absolvieren mehrere Prüflinge die Prüfung gleichzeitig.
Sie müssen ausreichende Kenntnisse über Verkehrsvorschriften sowie eine umweltbewusste und energiesparende Fahrweise nachweisen und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut sein. Die Fragen und Kriterien für das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Prüfung richten sich nach den Prüfungsrichtlinien (mit Fragenkatalog) des Bundesministeriums für Verkehr.
Die Fragen werden nacheinander gestellt. Durch ein Multiple-Choice Verfahren haben Sie in der Regel drei Antworten zur Auswahl, davon ist immer mindestens eine richtig. Zum Schluss sollten Sie alle Fragen noch einmal überprüfen. Per Mausklick können Sie die Prüfung „abgeben“. Ist sie ausgewertet, bekommen Sie das Ergebnis auf den Bildschirm.
Für die Beantwortung der Fragen gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Fragenanzahl und Fehlerpunkte
Je nach Führerscheinklasse müssen Sie bei der Theorieprüfung zwischen 20 und 40 Fragen beantworten, und es sind zwischen sechs und zehn Fehlerpunkte zulässig, um die Prüfung zu bestehen. Wichtig: Die Fragen haben unterschiedliche Wertigkeiten, die durch die Fehlerpunkte ausgedrückt werden (zwei bis fünf Fehlerpunkte). Bei der Fahrerlaubnis der Klasse B gibt es 30 Fragen, und es sind zehn Fehlerpunkte erlaubt. Man darf jedoch nur eine mit fünf Fehlerpunkten bewertete Frage falsch beantworten.
Bei den Klassen AM, A, A1 und A2 und der Erweiterung auf C1 gilt dasselbe.
Bei der Erweiterung auf die Lkw-Klasse C müssen Sie 37 Fragen beantworten, für die Klasse D sogar 40. Hier sind auch maximal zehn Fehlerpunkte zulässig, davon dürfen Sie aber nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von fünf falsch beantworten.
Prüfung in anderen Sprachen
Wer nicht gut Deutsch spricht, kann die Theorieprüfung auch in einer Fremdsprache absolvieren. Aktuell sind folgende Sprachen möglich: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch.
Die praktische Prüfung kann allerdings nur auf Deutsch gemacht werden.
Kosten und Gültigkeit
Die Prüfungsgebühr für die Theorieprüfung liegt bei 25 Euro. Zusätzlich berechnen die Fahrschulen für die Anmeldung Kosten zwischen 50 und 150 Euro.
Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, hat zwölf Monate Zeit, um die praktische Prüfung zu schaffen. Danach ist die theoretische Prüfung nicht mehr gültig.
Wenn man die theoretische Prüfung nicht beim ersten Mal besteht, darf man diese nach einem angemessenen Zeitraum - jedoch nicht vor Ablauf von zwei Wochen - und beliebig oft wiederholen. Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung automatisch als nicht bestanden, hier ist die Wartefrist für den Wiederholungsversuch länger und kann bis zu neun Monate betragen.
Vorbereitung auf die Theorieprüfung
Sind alle Theoriestunden absolviert, kann der Führerscheinanwärter beginnen, sich auf die Theorieprüfung für den Führerschein vorzubereiten. Dazu wird ein Fragenkatalog geübt und einstudiert. Die Fahrschule bietet in der Regel die Möglichkeit, eine Fahrschulprüfung in der Theorie zu absolvieren. Dieser Führerschein-Theorie-Test wird anschließend ausgewertet und eventuelle Fehler können detailliert besprochen werden, somit kann ein großer Lerneffekt eintreten.
Es ist jedem Führerscheinanwärter selbst überlassen, in welchem Umfang er sich vorbereitet. Hier sind einige Möglichkeiten:
- Lehrbücher: Ein Lehrbuch ist für alle anderen Lernarten eine gute Voraussetzung. Hier werden die wichtigsten Regeln zusammengefasst und erklärt.
- Führerscheinbögen: In den Bögen finden sich alle Fragen, die einen Theorieprüfling während der Prüfung erwarten können.
- Computer Programme auf CD: Funktioniert ähnlich wie die Fragebögen, nur das direkt am PC geübt wird und das System jede Fragerunde automatisch auswertet. Hilfreich ist zudem, dass die Fragen in Themengebiete eingeteilt eingesehen werden können, sodass eventuelle Schwächen ausfindig gemacht werden können.
- Online lernen: Eine Theorieprüfung kann online simuliert werden. Viele Onlineauftritte bieten sogenannte „Führerschein-Tests“ an.
- Apps: Ähnlich wie für den PC, werden Lernprogramme auch als Applikation fürs Smartphone angeboten.
- Am Computer in der Fahrschule: Je nachdem bei welchem Anbieter Sie sind, kann auch dort ein PC mit einem entsprechenden Lernprogramm für Sie als Fahrschüler zugänglich sein.
Wichtig ist, dass Sie die theoretische Führerscheinprüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine gute Vorbereitung lohnt sich außerdem, um Kosten zu sparen. Eine Anmeldung zur theoretischen Führerscheinprüfung ist mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden. Fallen Sie durch die Prüfung fallen, müssen Sie die Gebühr bei jedem weiteren Versuch erneut entrichten.
Kombination von Auto- und Motorradführerschein
Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Motorrad-Klassen mit dem Auto-Führerschein zu kombinieren, zum Beispiel A1 + Begleitetes Fahren ab 17 oder A2 + B.
Die Kombi zahlt sich aus.Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Führerschein Klasse A1 + B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzungen: Vorbesitz
- Führerschein Klasse A2 + B
- Mindestalter: 20 Jahre
- Voraussetzungen: Vorbesitz
Wie viel gespart wird ist schwierig zu sagen, da es auch vom Talent abhängig ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Prüfungen für Auto- und Motorradführerschein unabhängig voneinander sind. Wenn man eine besteht, ist sie bestanden. Man kann sie zusammen oder getrennt machen.
B196: Mit dem Autoführerschein 125er fahren
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.
Voraussetzungen für B196:
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Wichtig: B196 gilt nur in Deutschland und ist nicht auf die Klassen A2 oder A erweiterbar.
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