Auto und Motorrad Versicherungen im Vergleich

Wer sich auf dem Motorrad den Wind um die Nase wehen lässt, weiß, was Freiheit ist. Um diese Freiheit unbeschwert genießen zu können, ist eine passende Versicherung unerlässlich. In Deutschland gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5,1 Millionen Krafträder (Stand: Oktober 2024). Dementsprechend groß ist die Auswahl an Versicherern für Sie als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer.

Grundlagen der Motorradversicherung

Die Ver­si­che­rung für ein Motor­rad ist mehr als nur ein not­wen­di­ges Übel oder ein büro­kra­ti­scher Akt. Sie ist das finan­zi­el­le Fun­da­ment, das zwi­schen einem ärger­li­chen Zwi­schen­fall und einem exis­ten­zi­el­len Ruin ent­schei­det. Bevor wir uns den Details von Tari­fen und Klau­seln wid­men, ist es uner­läss­lich, die grund­le­gen­den Prin­zi­pi­en zu ver­ste­hen. In Deutsch­land ist die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­ne frei­wil­li­ge Leis­tung, son­dern eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung, die im Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz (PflVG) ver­an­kert ist. Der Grund­ge­dan­ke ist der Schutz der All­ge­mein­heit: Ein Motor­rad­un­fall kann, ins­be­son­de­re wenn Per­so­nen schwer ver­letzt wer­den, Kos­ten in Mil­lio­nen­hö­he ver­ur­sa­chen (Arzt­kos­ten, Reha, Schmer­zens­geld, lebens­lan­ge Ren­ten). Ohne den Nach­weis die­ser Ver­si­che­rung fürs Motor­rad - in Form der elek­tro­ni­schen Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) - ver­wei­gert die Zulas­sungs­stel­le die Anmel­dung Ihres Motor­rads kate­go­risch. Wer den­noch ohne gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­nimmt, begeht eine Straf­tat nach § 6 PflVG.

Wichtige Begriffe in der Versicherungswelt

Die Ver­si­che­rungs­welt nutzt vie­le Fach­be­grif­fe:

  • Haft­pflicht: Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Basis­ver­si­che­rung. Sie deckt aus­schließ­lich Schä­den ab, die Sie mit Ihrem Motor­rad ande­ren Per­so­nen, deren Fahr­zeu­gen oder Eigen­tum zufü­gen. Eine wich­ti­ge, oft über­se­he­ne Leis­tung ist die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che.
  • Kas­ko (Teil- & Voll-): Dies ist der frei­wil­li­ge Schutz für Schä­den an Ihrem eige­nen Motor­rad.
  • eVB-Num­mer: Die Abkür­zung für “elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung”. Es ist ein 7‑stelliger Code aus Buch­sta­ben und Zah­len, den Sie von Ihrem Ver­si­che­rer erhal­ten, sobald Sie eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben.

Nach­dem Sie die Grund­la­gen ken­nen, ist der nächs­te Schritt, die ver­schie­de­nen Schutz­ar­ten im Detail zu ver­ste­hen, um die rich­ti­ge Wahl für Ihr Bike zu tref­fen.

Verschiedene Schutzarten im Detail

Die rich­ti­ge Motor­rad­ver­si­che­rung ist kein Pro­dukt von der Stan­ge, son­dern ein Bau­kas­ten aus ver­schie­de­nen Schutz­stu­fen:

  • Haftpflichtversicherung: Das gesetz­li­che Mini­mum, deckt Schä­den an Drit­ten. Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflicht­versicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen. Übersteigt ein Schaden die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, muss er aus eigener Tasche beglichen werden. Schäden am eigenen Motorrad zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Zusammenstöße können teuer werden. Auch ohne Personenschaden können Kosten schnell in die Millionen Euro gehen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist essenziell.
  • Teilkaskoversicherung: Schützt Ihr eige­nes Bike vor Dieb­stahl, Unwet­ter, Brand und Tier­schä­den. Ach­ten Sie in der Teil­kas­ko auf die Klau­sel ‘Zusam­men­stoß mit Tie­ren aller Art’. Basis-Tari­fe zah­len oft nur bei ‘Haar­wild’ wie Rehen. Ein guter Tarif zahlt auch bei einem Unfall mit einer Kuh oder einem Hund. Eben­so wich­tig: Die Mit­ver­si­che­rung von Fol­ge­schä­den nach einem Mar­der­biss. Schäden durch Tiere sind in der Regel nur gedeckt, sofern sich Ihr Motorrad zum Schadenzeitpunkt in Bewegung befand und wenn es sich um gesetzlich definiertes Haarwild handelt. Auch Folgeschäden durch Marder unter der Motorhaube zählen in der Regel nicht zum Teilkaskoschutz. Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen übernehmen keine Abschleppkosten. Diese Leistungen bietet ein Schutzbrief.
  • Vollkaskoversicherung: Beinhal­tet die Teil­kas­ko und deckt zusätz­lich selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den und Van­da­lis­mus ab. In Ausnahmefällen muss eine Vollkaskoversicherung nicht leisten, etwa wenn die oder der Vollkaskoversicherte zum Schadenzeitpunkt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand oder ein berechtigter Vorwurf grober Fahrlässigkeit besteht. Ist Ihr Kraftrad noch nicht abbezahlt, sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung erwägen. Mit der Klausel Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit können Sie sich dagegen absichern.
  • Mallorca-Police: Regu­liert unver­schul­de­te Unfäl­le im Aus­land nach deut­schem Recht. Wenn Sie sich im Ausland einen Pkw mieten, sind die oft mit niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als in Deutschland. Im Schadenfall könnte die Deckungssumme nicht ausreichen. Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen.
  • Fahrerschutzversicherung: Ver­hin­dert die Rück­stu­fung der SF-Klas­se nach einem Scha­den.

Weitere Versicherungsoptionen

  • Schutzbriefe: Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich. Der umfassende Schutz ist bereits für niedrige zweistellige Beträge pro Jahr erhältlich. Der Service beinhaltet je nach Anbieter beispielsweise Hilfestellung bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall - im Inland wie in diversen weiteren Ländern. Einige Leistungen, etwa Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport sind auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive.
  • Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist. Sie ist als Zusatzbaustein der Motorradversicherung oder separate Versicherung erhältlich. Schließen Sie sie über einen Zusatzbaustein ab, wird der Rechtsschutzversicherer Sie nicht bei Streitigkeiten mit der Motorradversicherung selbst vertreten.
  • Unfallversicherung: Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht.

Spezielle Tarife und Kennzeichen

  • Oldtimer-Tarife: Besit­zer von klas­si­schen Motor­rä­dern (in der Regel älter als 30 Jah­re) soll­ten sich unbe­dingt nach spe­zi­el­len Old­ti­mer-Tari­fen umse­hen. Güns­ti­ge­re Prä­mi­en: Ver­si­che­rer gehen davon aus, dass Old­ti­mer gepflegt, wenig gefah­ren und sicher abge­stellt wer­den. Ein his­to­ri­sches Kenn­zei­chen ist oft, aber nicht immer, Bedin­gung. Wenn Sie Ihr Kraftrad als Oldtimer anmelden beziehungsweise zulassen möchten, muss Ihr Fahrzeug gewisse Voraussetzungen entsprechend § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Damit Ihr Kfz als sogenanntes historisches Kulturgut gilt, muss es mindestens 30 Jahre alt sein, in einem guten Originalzustand oder originalgetreu restauriert worden sein. Vorteile bietet ein Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) insbesondere für Motorräder ab 600 ccm, die ganzjährig zugelassen sind, da die Eingangssteuersätze für Oldtimer-Motorräder bei 46 Euro liegen. Trotz der Einstufung als Oldtimer können Sie Ihr Kraftrad wie ein reguläres Fahrzeug nutzen - bei Bedarf auch gewerblich.
  • Saisonkennzeichen: Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Im Winter ist es auf dem Bike kalt, die Unfallgefahr ist vergleichsweise höher und Winterreifen kosten Geld. Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat auch während dieser Ruhezeit Gültigkeit, sofern Sie das Fahrzeug nicht komplett abgemeldet haben. Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden.

E-Motorräder und Versicherung

Die Elek­tro­mo­bi­li­tät auf zwei Rädern boomt, und Ver­si­che­rer pas­sen ihre Pro­duk­te an. Zulas­sungs­pflich­ti­ge E‑Motorräder: Alle E‑Bikes, die schnel­ler als 45 km/h fah­ren, gel­ten als voll­wer­ti­ge Kraft­rä­der. Sie benö­ti­gen eine nor­ma­le Zulas­sung und eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Tari­fe sind oft güns­ti­ger als bei ver­gleich­ba­ren Ver­bren­nern, da Ver­si­che­rer von einem gerin­ge­ren Risi­ko aus­ge­hen. E‑Roller und E‑Mopeds bis 45 km/h benö­ti­gen ledig­lich ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen (Foli­en­kenn­zei­chen). Die Kos­ten hier­für sind pau­schal und lie­gen meist zwi­schen 30 und 70 Euro pro Jahr.

Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist. Denn der Akku, das Herzstück Ihres Fahrzeugs, ist genauso versichert wie die anderen Bestandteile des Fahrzeugs auch. Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 € - Bei Elektromotorrädern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Motorrädern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Faktoren, die die Versicherungsbeiträge beeinflussen

Die Fra­ge “Was kos­tet eine Motor­rad Ver­si­che­rung?” lässt sich nicht mit einer ein­zi­gen Zahl beant­wor­ten. Die Kos­ten der Motor­rad­ver­si­che­rung sind ein hoch­gra­dig indi­vi­du­el­les Puz­zle, das von Dut­zen­den Fak­to­ren beein­flusst wird. Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags - die meisten ähneln denen der Autoversicherung.

  • Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se): Der mit Abstand größ­te Hebel. Die Scha­den­frei­heits­klas­se ist der mäch­tigs­te Hebel zur Beein­flus­sung Ihrer Ver­si­che­rungs­prä­mie. Das Sys­tem belohnt unfall­frei­es Fah­ren mit ste­tig wach­sen­den Rabat­ten. Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Für jedes vol­le Kalen­der­jahr, in dem Sie kei­nen Scha­den mel­den, den Ihre Haft­pflicht- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung regu­lie­ren muss, stei­gen Sie eine SF-Klas­se auf. Jede höhe­re SF-Klas­se ist mit einem nied­ri­geren Bei­trags­satz (in Pro­zent) ver­bun­den. Fahr­an­fän­ger star­ten meist in der SF-Klas­se 0 mit einem sehr hohen Bei­trags­satz (oft 200-260%). Im Umkehr­schluss führt ein gemel­de­ter Scha­den zu einer Rück­stu­fung (Malus) in eine nied­ri­ge­re SF-Klas­se mit einem höhe­ren Bei­trags­satz. Müssen Sie Ihre Motorradhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft. Nutzen Sie den Service der Vollkaskoversicherung, werden Sie in der SF-Klasse zurückgestuft. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen SF-Rabatt, dort abgedeckte Schäden unterliegen nicht dem Fahrverhalten, sondern externen Einflüssen. Haben Sie eine gute SF-Klasse, ist Vollkaskoversicherung deshalb vielleicht preisgünstiger als eine Teilkaskoversicherung.
  • Zweit­wa­gen­re­ge­lung: Die güns­tigs­te Opti­on für vie­le Fahr­an­fän­ger. Das Motor­rad wird als Zweit­fahr­zeug (z.B. Über­tra­gung vom Pkw: Sie kön­nen die SF-Klas­se von Ihrem Auto auf Ihr Motor­rad über­tra­gen. Über­tra­gung von ande­ren Per­so­nen: Eine Über­tra­gung ist oft von Eltern oder Groß­el­tern mög­lich.
  • Art des Motorrads: Auch die Art des Motorrads kann eine Rolle spielen: Handelt es sich um ein Motorrad als Zweitfahrzeug, einen Leichtkraftroller oder ein schweres Kraftrad?
  • Saisonkennzeichen: Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt.

Spartipps für die Motorradversicherung

Neben dem gro­ßen Ver­gleich der Motor­rad­ver­si­che­run­gen gibt es zahl­rei­che wei­te­re Stell­schrau­ben, um die Prä­mie zu sen­ken, ohne auf wich­ti­gen Schutz zu ver­zich­ten:

  1. Saisonkennzeichen: Der abso­lu­te Top-Spar­tipp. Sie zah­len Steu­er und Ver­si­che­rung nur für die Mona­te, in denen Sie auch wirk­lich fah­ren (z.B. 03-10). In der Ruhe­zeit besteht bei­trags­frei wei­ter­hin Kas­ko­schutz.
  2. Selbstbeteiligung: Eine SB von 150 € in der Teil­kas­ko ist Stan­dard. In der Voll­kas­ko senkt eine Erhöhung von 300 € auf 500 € oder gar 1.000 € die Prä­mie spür­bar.
  3. Fahrer: Je weni­ger und je älter die ein­ge­tra­ge­nen Fah­rer, des­to güns­ti­ger der Bei­trag. Ver­mei­den Sie die Opti­on “belie­bi­ge Fah­rer”, wenn sie nicht benö­tigt wird.
  4. Jahreskilometer: Schät­zen Sie Ihre Jah­res­ki­lo­me­ter rea­lis­tisch ein. Gän­gi­ge Stu­fen sind 3.000, 6.000 oder 9.000 km. Zu hohe Anga­ben kos­ten unnö­tig Geld.
  5. Zweitfahrzeug: Beson­ders für Fahr­an­fän­ger die bes­te Opti­on. Wird das Motor­rad als Zweit­fahr­zeug ver­si­chert, star­tet es oft mit einer bes­se­ren SF-Klas­se.
  6. Berufsgruppenrabatte: Eini­ge Ver­si­che­rer gewäh­ren Son­der­ra­bat­te für bestimm­te Berufs­grup­pen.
  7. Fahrsicherheitstraining: Eini­ge Ver­si­che­rer beloh­nen die Teil­nah­me an einem zer­ti­fi­zier­ten Fahr­si­cher­heits­trai­ning.

Verhalten im Schadensfall

Ein Unfall ist immer eine Stress­si­tua­ti­on. Wer jedoch einen küh­len Kopf bewahrt und die rich­ti­gen Schrit­te befolgt, sichert sei­ne Ansprü­che und erleich­tert die Abwick­lung mit der Ver­si­che­rung erheb­lich:

  1. Schal­ten Sie sofort die Warn­blink­an­la­ge ein.
  2. Zie­hen Sie Ihre Warn­wes­te an, bevor Sie aus­stei­gen.
  3. Stel­len Sie das Warn­drei­eck in aus­rei­chen­der Ent­fer­nung auf.
  4. Ver­schaf­fen Sie sich einen Über­blick über Ver­letz­te. Bei Per­so­nen­schä­den ist die Poli­zei (110) immer Pflicht. Bei rei­nen Blech­schä­den ist es rat­sam, aber nicht zwin­gend, solan­ge die Schuld­fra­ge klar ist.
  5. Machen Sie Fotos von der Unfall­stel­le, den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen und den Schä­den.
  6. Fül­len Sie gemein­sam mit dem Unfall­geg­ner einen Euro­päi­schen Unfall­be­richt aus.
  7. Mel­den Sie den Scha­den unver­züg­lich Ihrer Ver­si­che­rung - auch wenn Sie nicht schuld sind. Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten eine Online-Scha­den­mel­dung oder eine 24/7‑Hotline an.
  8. Geben Sie am Unfall­ort nie­mals ein Schuld­ein­ge­ständ­nis ab! Klä­ren Sie die Schuld­fra­ge nicht selbst, über­las­sen Sie dies den Ver­si­che­run­gen.

Wechsel der Motorradversicherung

Die Treue zur alten Ver­si­che­rung wird sel­ten belohnt. Neu­kun­den erhal­ten oft bes­se­re Kon­di­tio­nen. Die meis­ten Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge lau­fen bis zum 31.12. eines Jah­res. Bei einer Kün­di­gungs­frist von einem Monat muss Ihre Kün­di­gung also spä­testens am 30. Novem­ber bei Ihrem alten Ver­si­che­rer ein­ge­gan­gen sein. Alten Ver­trag frist­ge­recht (zum 30.11.) kündigen.

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht:

  • Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
  • Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw.

Technische Änderungen und Versicherungsschutz

Indi­vi­dua­li­sie­rung gehört zum Motor­rad­fah­ren dazu. Doch nicht jede tech­ni­sche Ver­än­de­rung ist ohne Wei­te­res erlaubt oder ver­si­chert:

  • ABE (All­ge­mei­ne Betriebs­er­laubnis): Tei­le mit ABE (z.B. vie­le Aus­puff­an­la­gen, Len­ker) kön­nen meist ohne Ein­tra­gung ange­baut wer­den.
  • E‑Prüfzeichen: Ein im Bau­teil ein­ge­präg­tes Prüf­zei­chen (z.B. bei Blin­kern, Spie­geln).
  • Tei­le­gut­ach­ten: Bei Tei­len mit Tei­le­gut­ach­ten (z.B. Fahr­werks­än­de­run­gen) müs­sen Sie das Motor­rad nach dem Umbau einem Prü­fer (TÜV, Dekra) vor­füh­ren.

Grund­sätz­lich müs­sen Sie Ihrer Ver­si­che­rung jede leis­tungs­stei­gern­de Maß­nah­me mel­den. Ein Chip­tu­ning oder eine Hub­raum­er­wei­te­rung erhöht das Risi­ko und damit die Prä­mie. Auch teu­res Zube­hör (z.B. eine hoch­wer­ti­ge Aus­puff­an­la­ge, teu­re Kof­fer­sys­te­me) soll­te der Ver­si­che­rung gemel­det wer­den. In Stan­dard­ta­ri­fen ist Zube­hör oft nur bis zu einer bestimm­ten Sum­me (z.B. 1.000 €) mit­ver­si­chert.

Zukunft der Motorradversicherungen

Die Ver­si­che­rungs­bran­che ist im Wan­del. Digi­ta­li­sie­rung, KI und neue Tech­no­lo­gien ver­än­dern auch die Welt der Motor­rad Ver­si­che­run­gen. Das Prin­zip “Pay as you dri­ve” (Zah­le, wie du fährst) gewinnt an Bedeu­tung. Bei Tele­ma­tik-Tari­fen wird Ihr Fahr­ver­hal­ten über einen klei­nen Sen­sor am Motor­rad oder eine Smart­phone-App auf­ge­zeich­net. Ana­ly­siert wer­den Fak­to­ren wie Beschleu­ni­gungs- und Brems­ver­hal­ten, Geschwin­dig­keit in Kur­ven und die Ein­hal­tung von Tem­po­li­mits. KI-Sys­te­me beschleu­ni­gen die Scha­den­re­gu­lie­rung enorm. Anstatt wochen­lang auf einen Gut­ach­ter zu war­ten, kön­nen Sie heu­te oft Fotos des Scha­dens per App hoch­la­den. Eine KI ana­ly­siert die Bil­der, gleicht sie mit tau­sen­den von Scha­dens­fäl­len ab und kann die Repa­ra­tur­kos­ten in Minu­ten kal­ku­lie­ren.

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