Autoführerschein und das Fahren von Mopeds: Was Sie wissen müssen

Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom. Das Zeitalter der lauten und stinkenden Zweitakter scheint also der Vergangenheit anzugehören und es gibt inzwischen für fast jeden Einsatzzweck und jede Leistungsklasse ein geeignetes Modell.

Welche Führerscheine sind nötig?

Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins.

Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM. Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden.

Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren

Die Klasse AM ist für Kleinkrafträder erforderlich. Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland. Beim Kleinkraftrad wird der Versicherungsschutz durch das Kennzeichen nachgewiesen.

Die Mofa-Kennzeichen wechseln jedes Jahr die Farbe und werden immer im März neu ausgegeben.

Wie fährt sich ein Motorroller?

Nicht nur das Parken, auch das Fahren mit Rollern ist praktisch, denn sie sind relativ leicht und vor allem wendig. Doch wie alle motorisierten Zweiräder bieten sie nicht die gleiche passive Sicherheit und nicht die gleiche Fahrstabilität wie ein Auto.

Ausnahme hierbei sind die Roller mit drei Rädern, sie verfügen über eine bessere Spurstabilität als Zweiräder, vor allem in Kurven und beim Bremsen. Ihr Fahrverhalten entspricht dennoch eher einem Motorroller als dem eines Autos.

Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Stadtroller (45 km/h)
    • Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum
    • Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen
    • Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren
    • Preise zwischen 1000 und 3000 Euro
    • Räder zwischen 10 und 14 Zoll groß
    • Triebsatzschwinge, die Motor und Automatikgetriebe sowie die Hinterradführung vereint
    • Beliebt bei Jugendlichen, denn die Kleinkraftroller dürfen mit dem Führerschein AM gefahren werden, den man abhängig vom Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erwerben kann
  • Elektroroller
    • Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei
    • Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h)
    • Einstiegsmodelle bereits ab unter 1000 Euro
    • Teilweise bescheidene Reichweite
    • Nur wenige Exemplare kommen bis 200 km weit
    • Einige Varianten schaffen bis zu 90 km/h, kosten dann aber mindestens 4000 und bis zu 6000 Euro
  • 125er-Roller
    • Große Vielfalt an Modellen
    • Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde
    • Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert
    • Anschaffungspreise zwischen 2000 und 6000 Euro
    • Nicht alle Modelle verfügen über ABS, was in dieser Klasse aber Standard sein sollte
  • Großroller
    • Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller
    • Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort
    • Große Auswahl an Modellen
    • Langstreckentauglichkeit mit Technik-Komponenten aus dem Motorradbereich
    • Hohes Gewicht (teilweise über 250 kg)
    • Hohe vierstellige oder fünfstellige Anschaffungspreise
    • Vergleichsweise teure Motorradfahrerlaubnis nötig

Mit dem Autoführerschein bestimmte Motorroller fahren

In vielen Fällen besteht noch immer eine große Unsicherheit darüber, mit welchen Führerscheinklassen Roller gefahren werden dürfen. Die rechtlichen Vorgaben sind mitunter sehr verwirrend. Eine wesentliche Rolle spielt u. a. das Datum des Führerscheinerwerbs.

Im Führerschein der Klasse B, der zur Fahren von PKW berechtigt, sind auch die Klassen AM und L mitinbegriffen. Krafträder, z.B. Zweirädrige Kleinkrafträder, z.B. Dreirädrige Kleinkrafträder, z.B. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350kg), z.B. Alle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximalem Hubraum von 50 ccm bzw.

Für das Fahren von Motorrollern, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen, wird kein Führerschein benötigt. Jeder, der vor dem Jahr 1965 geboren wurde, kann mit solch einem Gefährt fahren. Ein Mofa-Roller ist grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Der Hubraum des Motors ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Mit solchen Rollern ist die Benutzung von Fahrradwegen vorgeschrieben.

Der Mokickroller darf auch mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden. Etwas schneller sind sogenannte Mokickroller. Es handelt sich hierbei um den klassischen Motorroller, wie er heute vielerorts zu sehen ist. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Bei Rollern mit Elektromotor entspricht dies einer Nenndauerleistung von 4 kW.

Derartige Roller dürfen auch mit einem Autoführerschein bewegt werden. Dabei spielen weder das Geburtsdatum des Führerscheininhabers, noch das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis eine Rolle. Vorgaben zur Motorleistung existieren bei diesen Rollern nicht. Die entsprechende Fahrerlaubnis kann übrigens schon ab 16 Jahren erworben werden - es handelt sich um den Führerschein AM.

Am kompliziertesten sind die Bestimmungen zu Motorrollern, die einen Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern besitzen. Dazu zählen auch die älteren Leichtkrafträder mit einem Hubraum von 80 Kubikzentimetern. Personen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dürfen Motorroller mit ebendiesem Schein im Straßenverkehr bewegen.

Mit allen Autoführerscheinen, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wurden, dürfen lediglich noch Mokickroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Alternativ muss der A1 Führerschein gemacht werden, der zum Fahren von 125 ccm Krafträdern berechtigt. In ihm ist auch der AM Führerschein, der zum Fahren des Mofas berechtigt, enthalten.

Motorroller, die einen Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimeter haben, dürfen nicht mehr mit einem Autoführerschein gefahren werden. Seit dem 19. Januar 2013 besteht die Option, durch eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auch solche Roller zu fahren. Wird nachgewiesen, dass über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein solcher Roller gefahren wurde, kann durch eine praktische Fahrprüfung in einer Fahrschule die Fahrerlaubnisklasse A2 erworben werden.

Diese berechtigt zum Fahren von Motorrollern mit einer Höchstleistung von 34 kW. Nach weiteren zwei Jahren kann durch eine erneute Fahrprüfung die Klasse A erworben werden.

Dasselbe wie für Mokickroller, gilt übrigens auch für Dreirad Roller mit gleicher Leistung. Ebenso inbegriffen sind Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, die die bereits genannte maximale Leistung aufweisen. Ihr Gewicht darf eine maximale Leermasse von 350 kg aufweisen. Vierrad und Dreirad Roller dürfen also ebenfalls von jedem mit einem Autoführerschein gefahren werden, solange die Leistung den genannten Werten entspricht.

Für Kraftfahrzeuge mit einer höheren Leistung als 15 kW (24 PS) muss der Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben worden sein. Wer ihn später erworben hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein.

125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.

125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.

Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung (B196):

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.

Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro.

Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Mopedführerschein: Ab wann und wie teuer?

Wenn junge Menschen schneller und bequemer unterwegs sein wollen als mit dem Fahrrad, aber ein Auto nicht in Frage kommt, bietet sich ein Moped an. Es ist - in den meisten Fällen - deutlich günstiger als ein Pkw und relativ einfach zu handhaben. Seit kurzem gibt es die Fahrzeuge sogar mit Elektro-Antrieb.

Moped fahren ohne Führerschein: In Deutschland nicht erlaubt

Schlechte Nachrichten, für alle, die am liebsten sofort losfahren wollen. Ein Moped ganz ohne Führerschein zu fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Es wird vielmehr mindestens ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Dieser wurde erst 2013 in Deutschland eingeführt und beinhaltet die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen M und S.

Darf ich Moped mit Pkw-Führerschein fahren?

Nicht, wenn Sie bereits einen Autoführerschein der Klasse B besitzen. Dieser beinhaltet nämlich auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Damit können Sie mit dem Autoführerschein auch Kleinkrafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zum 50 ccm fahren.

Moped: Führerschein ab welchem Alter?

Die Altersregelungen für den Mopedführerschein sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und wurden teilweise 2020 angepasst.

  • In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Fahrerlaubnis für Roller, der AM-Führerschein, ab einem Alter von 15 Jahren erlangt werden.
  • Nicht möglich ist das momentan in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, hier dürfen Sie erst ab 16 Moped fahren.
  • In Bayern, Berlin und im Saarland steht die Entscheidung des Landesgesetzgebers noch aus. Dementsprechend ist es aktuell ebenfalls erst ab 16 Jahren möglich, den Mopedführerschein zu machen.

Wie hoch sind die Kosten für den Mopedführerschein?

Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. So werden zum Beispiel die Anmeldung bei der Fahrschule, die Übungsstunden und die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung separat berechnet.

Die Kosten für die Übungsstunden fallen meist am stärksten ins Gewicht. Deshalb kommt es für den Gesamtpreis des Führerscheins neben der Region und der Fahrschule auch auf bereits vorhandene Vorerfahrungen an.

Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Tipps vom ADAC zum sicheren Roller fahren

  • Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben
  • Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt
  • Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet
  • Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten
  • Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz
  • "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten.

Bitte beachten: Auch wenn das Führen eines Fahrzeuges mit dem entsprechenden Führerschein erlaubt ist, sollte man nie sofort am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man keine Fahrpraxis besitzt.

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