Viele Menschen fragen sich, ob sie für das Fahren eines Mopeds einen Führerschein benötigen. In Deutschland ist die Antwort eindeutig: Ja, Sie benötigen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Moped zu fahren.
Brauche ich für ein Moped einen Führerschein?
Ja, Sie benötigen hierfür die Fahrerlaubnisklasse AM. Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B, haben Sie die Klasse AM automatisch miterworben. Sie dürfen also ein Moped auch mit einem Autoführerschein fahren. Gleiches gilt für Führerscheine der Klassen A1, A2, A und T. Ansonsten können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM auch separat erwerben.
Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor.
Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch miterworben.
Mindestalter und Gültigkeit
Gemäß § 10 FEV gilt für die Fahrerlaubnisklasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren. Dieser Führerschein ist allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig und kann bis zum 16. Lebensjahr nicht im Ausland genutzt werden.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) liegt dieses für den Moped-Führerschein eigentlich bei 15 Jahren. Dies stimmt aber nur in Bezug auf Deutschland, denn der Führerschein ist beschränkt und darf bis zum 16.
In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Fahrerlaubnis für Roller, der AM-Führerschein, ab einem Alter von 15 Jahren erlangt werden.
Nicht möglich ist das momentan in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, hier dürfen Sie erst ab 16 Moped fahren.
In Bayern, Berlin und im Saarland steht die Entscheidung des Landesgesetzgebers noch aus. Dementsprechend ist es aktuell ebenfalls erst ab 16 Jahren möglich, den Mopedführerschein zu machen.
Kosten für den Moped-Führerschein
Die Kosten für den Moped-Führerschein können stark variieren. Dies liegt vor allem daran, dass jede Fahrschule den Preis für die Fahrstunden selbst festlegt. Aber auch viele andere Kostenpunkte wie Antragsgebühren, Anschaffung von Unterrichtsmaterialien oder die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sind variabel. In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.
Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen. Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen. Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen. Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest absolvieren, welche ebenfalls zu Buche schlagen.
Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. So werden zum Beispiel die Anmeldung bei der Fahrschule, die Übungsstunden und die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung separat berechnet.
Die Kosten für die Übungsstunden fallen meist am stärksten ins Gewicht. Deshalb kommt es für den Gesamtpreis des Führerscheins neben der Region und der Fahrschule auch auf bereits vorhandene Vorerfahrungen an.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs.
Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben.
Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
125er fahren ohne Prüfung
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Kosten der Erweiterung
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Versicherungskosten
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.
Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Geltungsbereich der B196
Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
Überblick über Führerscheinklassen für Roller
Hier ist ein kurzer Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen, die zum Fahren von Rollern berechtigen:
- Mofa-Führerschein (Prüfbescheinigung): Mindestalter 15 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung erforderlich, Kosten ca. 200 Euro.
- AM-Führerschein: Roller-Führerschein für 15-Jährige, Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, Kosten ca. 1.000 Euro.
- B196: Für Besitzer des Autoführerscheins (Klasse B) seit mindestens fünf Jahren, 4 theoretische und 5 praktische Doppelstunden, keine Prüfung, Kosten ca. 500 Euro. Gilt nur in Deutschland.
- A2: Roller, Bike oder Trike bis 35 kW/48 PS, Mindestalter 18 Jahre, 16 Theorie-Doppelstunden (entfallen bei A1-Besitz), praktische Ausbildung erforderlich.
- A: Große Lösung für alle Roller und Motorräder ohne Leistungsbeschränkung, Voraussetzungen streng, ggf. keine Theorie und Praxis erforderlich bei A2-Besitz seit mind. 2 Jahren.
Welche 125er-Modelle gibt es?
Das Angebot ist in den letzten Jahren aufgrund der großen Nachfrage sehr gewachsen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Besitzer eines Autoführerscheins (Klasse B) dürfen automatisch Kleinkrafträder fahren.
- Zweiräder des Führerscheins Klasse B dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren.
- Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren.
- Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Tipps für sicheres Rollerfahren
- Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen.
- Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.
- Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.
Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative
Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten.
Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom.
Durch die neue B196-Führerscheinregelung haben sich die Verkaufszahlen in einigen Segmenten mehr als verdoppelt.
So fahren viele Elektroroller heute schon (je nach Strommix) weitgehend emissionsfrei und Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen seit 2021 die strenge Euro-5-Abgasnorm erfüllen.
Das Zeitalter der lauten und stinkenden Zweitakter scheint also der Vergangenheit anzugehören und es gibt inzwischen für fast jeden Einsatzzweck und jede Leistungsklasse ein geeignetes Modell.
Die gängigsten Motorroller gehören zur Klasse der Kleinkrafträder.
Sie dürfen maximal 45 km/h fahren und sind neben Fahrrad, Mofa oder Moped eine weitere Möglichkeit, um in der Stadt oder in ländlichen Gebieten mobil zu sein.
Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers.
Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren.
Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins.
Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM.
Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden.
Die Klasse AM ist für Kleinkrafträder erforderlich.
Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren.
Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden.
Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland.
Beim Kleinkraftrad wird der Versicherungsschutz durch das Kennzeichen nachgewiesen.
Die Mofa-Kennzeichen wechseln jedes Jahr die Farbe und werden immer im März neu ausgegeben.
Wie fährt sich ein Motorroller?
Nicht nur das Parken, auch das Fahren mit Rollern ist praktisch, denn sie sind relativ leicht und vor allem wendig.
Doch wie alle motorisierten Zweiräder bieten sie nicht die gleiche passive Sicherheit und nicht die gleiche Fahrstabilität wie ein Auto.
Ausnahme hierbei sind die Roller mit drei Rädern, sie verfügen über eine bessere Spurstabilität als Zweiräder, vor allem in Kurven und beim Bremsen.
Ihr Fahrverhalten entspricht dennoch eher einem Motorroller als dem eines Autos.
Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
Stadtroller (45 km/h)
- Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum
- Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen
- Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren
- Preise zwischen 1000 und 3000 Euro
- Räder zwischen 10 und 14 Zoll groß
- Triebsatzschwinge, die Motor und Automatikgetriebe sowie die Hinterradführung vereint
- Beliebt bei Jugendlichen, denn die Kleinkraftroller dürfen mit dem Führerschein AM gefahren werden, den man abhängig vom Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erwerben kann
Elektroroller
- Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei
- Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h)
- Einstiegsmodelle bereits ab unter 1000 Euro
- Teilweise bescheidene Reichweite
- Nur wenige Exemplare kommen bis 200 km weit
- Einige Varianten schaffen bis zu 90 km/h, kosten dann aber mindestens 4000 und bis zu 6000 Euro
125er-Roller
- Große Vielfalt an Modellen
- Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde
- Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert
- Anschaffungspreise zwischen 2000 und 6000 Euro
- Nicht alle Modelle verfügen über ABS, was in dieser Klasse aber Standard sein sollte
Großroller
- Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller
- Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort
- Große Auswahl an Modellen
- Langstreckentauglichkeit mit Technik-Komponenten aus dem Motorradbereich
- Hohes Gewicht (teilweise über 250 kg)
- Hohe vierstellige oder fünfstellige Anschaffungspreise
- Vergleichsweise teure Motorradfahrerlaubnis nötig
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