Viele Menschen träumen von der Freiheit auf zwei Rädern. Wer bereits einen Autoführerschein besitzt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann schnell und ohne Prüfungsstress auf ein Motorrad umsteigen. Seit 2020 gibt es für Inhaber der Führerscheinklasse B die Möglichkeit, diese mit der Erweiterung B196 zu ergänzen.
Was ist der Führerschein mit Erweiterung B196?
Die Erweiterung B196 ermöglicht es Inhabern der Führerscheinklasse B (Autoführerschein), nach Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung Motorräder der Klasse A1 (125-ccm-Klasse) in Deutschland zu fahren - ganz ohne Prüfung.
Welche Voraussetzungen gelten für die B196 Erweiterung?
Um für den Aufbaukurs zugelassen zu werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins (Klasse B)
- Absolvierung von neun Schulungsstunden in einer Fahrschule:
- Mindestens vier theoretische Unterrichtseinheiten
- Mindestens fünf praktische Unterrichtseinheiten
- Jede Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten
Wer die Voraussetzungen erfüllt und an Theorie- und Praxisfahrstunden teilgenommen hat, bekommt von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser - und einem aktuellen Passfoto - geht man zum ortsansässigen Straßenverkehrsamt und lässt sich einen neuen Führerschein ausstellen. Hinter der Klasse B wird dann die Schlüsselnummer 196 eingetragen.
Intensivkurs: Umfang, Inhalte & Dauer
Das erwartet dich beim Intensivkurs:
- Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
- Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - heißt 10 Fahrstunden mit 45 Minuten je Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung
In den motorradspezifischen Theoriestunden wirst du mit den Besonderheiten zum Fahrverhalten von Motorrädern vertraut gemacht. Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt.
Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen.
Um mit dem Autoführerschein Motorrad fahren zu können, wird keine extra Prüfung erforderlich.
B196 Bescheinigung
Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Was kostet die Erweiterung?
Die Kosten für die B196-Erweiterung variieren je nach Fahrschule und Region.Für Fahr- und Theoriestunden, Passfotos und Bearbeitungsgebühr beim Straßenverkehrsamt müssen Sie je nach Bundesland mit zwischen 700 und 900 Euro rechnen. Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.
Was darf ich mit B196 fahren?
Mit der B196-Erweiterung dürfen Sie Krafträder (inklusive Beiwagen) mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS) fahren, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht über einem Wert von 0,1 kW/kg liegt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen sogar bis 15 kW geführt werden. Das heißt: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Wo gilt die Führerschein-Erweiterung?
Bei B196 handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B mit der nationalen Schlüsselnummer 196. Diese ist nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.
Gut zu wissen: Diese Erweiterung gilt nur für Deutschland und wird nicht im internationalen Führerschein vermerkt.
Für wen lohnt sich die Erweiterung?
Wer keine schweren Maschinen fahren, nicht mit dem Motorrad ins Ausland reisen und gelegentlich am Wochenende die Gegend erkunden möchte, für den ist die Erweiterung eine hervorragende Alternative zum A1-Führerschein. Da keine Extraprüfung abgelegt werden muss, fallen die Kosten deutlich geringer aus.
Mit Motorrädern der 125-ccm-Klasse können Sie je nach Marke und Modell bis zu 130 km/h fahren. Das reicht für die Landstraße allemal und sogar für kurze Abschnitte auf der Autobahn, um mit dem Strom mitzuschwimmen.
Welche Sonderregelungen gibt es?
Leichte Krafträder bis 125 cm3 dürfen alle fahren, die ihre Fahrererlaubnis der alten Klassen 2, 3 und 4 vor dem 1. April 1980 erworben haben. Diese Regelung berechtigt Sie zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle, die den Führerschein nach dem 1. April 1980 erworben haben, galt bis 2020 die Regelung, dass man nur mit der Führerscheinklasse A1 Motorräder fahren darf. Durch die Erweiterung B196 wurde ein vereinfachter und kostengünstigerer Zugang zum Motorradfahren geschaffen.
Führerscheinklassen bei Motorrädern
| Führerscheinklasse | Was darf gefahren werden? | Alter |
|---|---|---|
| A | Alle zwei- und dreirädrige Fahrzeuge | ab 20 (bei Vorbesitz der Klasse 2; mindestens 2 Jahre) |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW | ab 16 |
| A2 | Krafträder bis 35 kW; Motorleistung ohne Hubraumbegrenzung | ab 18 |
| A3 | Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren | ab 16 |
Übrigens: Ein Aufstieg der Klasse A1 auf A2 nach § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht möglich. Warum? Wie der Name schon sagt, ist es eher ein Führerschein-Upgrade - also eine Erweiterung der Klasse B und nicht die Fahrerlaubnis für Klasse A.
Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?
Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.
- Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
- Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
- Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
- Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
- Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
- Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
- Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.
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