Ein geselliger Abend bei guten Freunden oder ein Feierabendbier - Alkohol gehört für viele Menschen zum Alltag. Doch wie verhält es sich, wenn man nach dem Genuss von Alkohol noch Auto fahren möchte? In Deutschland gilt die 0,5 Promillegrenze. Doch ist dem wirklich so?
In diesem Artikel klären wir Sie darüber auf, wie hoch die Promillegrenze für Autofahrer ist und welche Strafen es bei Trunkenheit am Steuer gibt.
Die Promillegrenze in Deutschland
Wie bereits beschrieben, gilt die 0,5 Promillegrenze im Zusammenhang mit dem Autofahren nach dem Alkoholkonsum. Bis zu diesem Wert ist es also theoretisch erlaubt, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Wer Bier trinken und am Steuer Platz nehmen möchte, sollte sich darüber bewusst sein, dass bei einer Kontrolle auch ein Urin- oder Bluttest angeordnet werden kann. Denn am Ende ist meist der Blutalkoholwert entscheidend, wenn es darum geht, eine Sanktion oder Strafe zu verhängen.
Gesetzlich gibt es jedoch keine festgelegte Richtlinie, die besagt, dass Alkohol zu trinken, also der Alkoholkonsum, während der Fahrt verboten ist. Überschreitet der Konsum hinterm Steuer die 0,5 Promillegrenze nicht und ist der Fahrer durch seine Fahrweise auch nicht auffällig geworden, wird in der Regel keine Sanktion verhängt.
Dennoch sollten Verkehrsteilnehmer auf Alkoholkonsum am Steuer oder vor einer Fahrt verzichten, denn jeder reagiert anders und baut Alkohol verschieden ab. Kommt es zu einem Unfall und der Fahrer weist einen Wert von 0,3 Promille auf, kann bereits hier der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. In einem solchen Fall bringt es auch nichts, darauf hinzuweisen, dass das Gesetz den Alkoholkonsum am Steuer nicht ausdrücklich verbietet.
Ausnahmen von der Regelung
Zwei bestimmte Gruppen sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt hinterm Steuer ein absolutes Alkoholverbot. Ein Bier zu trinken und das beim Autofahren steht hier außer Frage. Weder beim Fahren noch vor einer Fahrt dürfen Führerscheinneulinge oder Fahrer unter 21 Alkohol konsumieren.
Alkohol am Steuer ist erlaubt, wenn die Promillegrenze beachtet wird. Neben zuvor erwähnten Konsequenzen, kann ein Alkoholkonsum am Steuer auch anderen Folgen nach sich ziehen.
Für alle Fahrzeugführer gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze - Alkohol am Steuer ist also grundsätzlich nicht verboten.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille wird deshalb von der Kaskoversicherung nichts mehr bezahlt. Fährt ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss, so kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kfz-Versicherer nicht nach bzw. handelt grob fahrlässig. Bei Unterzeichnung des Vertrages wird auch die Trunkenheitsklausel in den Allgemeinen Kfz-Versicherungsbedingungen akzeptiert. Diese besagt, dass ein Kfz nur in nüchternem Zustand geführt werden darf. Kommt es durch Trunkenheit am Steuer zu einem Unfall, zahlt die Pkw-Versicherung nicht. Und selbst wenn sie es tut, dann nur stark eingeschränkt. Entscheiden Sie sich als Fahrer also lieber für ein alkoholfreies Getränk.
Konsequenzen bei Verstößen
Fahranfänger und Fahrer unter 21 müssen bei einem Verstoß gegen die Null-Promillegrenzen bis zu einem Wert von 0,5 mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Verstoßen Fahrer gegen die 0,5 Promillegrenze schlägt dies bereits mit 500 Euro sowie zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat zu Buche. Kommt dies mehrmals vor, erhöhen sich die Sanktionen.
Bei einer Straftat, die ab 1,1 Promille vorliegt, können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Wird die Promillegrenze aber überschritten, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot.
Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt.
Die konkrete Sanktion für den Alkoholkonsum am Steuer richtet sich nach den gemessenen Werten und der Beeinträchtigung des Straßenverkehrs. Im glimpflichsten Fall kann kein relevanter Alkoholwert im Atem festgestellt werden und somit auch keine Sanktion begründet werden. Viel eher kommt es dazu, dass die kontrollierenden Polizisten eine Weiterfahrt verweigern.
Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer - das wird enorm teuer. Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden.
Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen.
Viele Betroffene fragen sich, ob sie ein Fahrverbot wegen Alkohol umgehen können. Dies ist aber nur in den seltensten Fällen möglich. Sie können sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, um die Erfolgschancen in Ihrem Fall zu besprechen.
Auch wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol mit dem Fahrrad fahren - ein Fahrverbot kann auch in diesem Fall drohen.
Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet.
Promillegrenzen für verschiedene Verkehrsteilnehmer
Nicht nur für Alkohol am Steuer gibt es Grenzwerte.Die Promillegrenze für Radfahrer ist allerdings nicht mit der für andere Verkehrsteilnehmer vergleichbar. Radler können erst ab einem Wert von 1,6 Promille belangt werden.
Für alle Kfz-Fahrer gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5.
Promillegrenze für Fahranfänger
Die Promillegrenze bzw. das Alkoholverbot für junge Fahrer ist im § 24c StVG festgeschrieben.Für Fahranfänger bedeutet dies, dass bereits ab einem Wert von 0,1 Promille eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wird.
Es handelt sich dabei um einen A-Verstoß. Außerdem verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird obligatorisch gefordert.
Auswirkungen von Alkohol auf den Körper
Wie schon oft erwähnt, kann nach dem Überschreiten der Promillegrenze ein sicheres Fahren nicht mehr gewährleistet werden. Dies hat mit der Wirkung von Alkohol im menschlichen Körper zu tun. Die Konzentrationsfähigkeit lässt nach, das Reaktionsvermögen sinkt, die Risikobereitschaft steigt und die Sehleistung wird leicht vermindert. Mit steigendem Promillewert erhöhen sich natürlich auch die Auswirkungen auf den Betroffenen.
Allgemein geht man von 0,1 Promille pro Stunde aus. Wie Sie in der obigen Grafik sehen, haben alleine drei Bier unterschiedliche Auswirkungen auf den Körper. Bei Frauen schlägt der Konsum generell schneller an als bei Männern.
Selbst wenn die Alkoholgrenze fürs Autofahren noch nicht überschritten wurde, kann der Konsum von Bier, Wein und Co. Konsequenzen haben. Verhält sich ein Kraftfahrer infolge von Alkoholgenuss ab 0,3 Promille auffällig im Straßenverkehr, gefährdet andere oder verursacht sogar einen Unfall, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zudem folgen drei Punkte und ein Gerichtsverfahren. Es können also selbst geringe Mengen Alkohol, bei denen sich der Betroffene noch unterhalb der 05-Promille-Grenze bewegt, rechtlich Folgen haben.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Wird die Promillegrenze im Straßenverkehr überschritten und der betreffende Fahrer dabei erwischt, geht dies nicht selten mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung einher. Die MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, wird von der Behörde angeordnet, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheinbesitzers bestehen. Durch eine erfolgreiche MPU kann bewiesen werden, dass eine verantwortungsvolle und sicherere Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin möglich ist. Die MPU ist oft Auflage für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Wird die MPU nicht bestanden, kann keine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgen. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, der Behörde ein negatives MPU-Gutachten vorzulegen.
Historische Entwicklung der Promillegrenze
Die Promillegrenze hat im Laufe der Zeit einige Änderungen durchlaufen. Erstmalig wurde sie 1953 vom Bundesgerichtshof eingeführt. Fast lächerlich erscheint dann der Wert bei der Einführung der Promillegrenze: 1,5 Promille.
Im Mai 1998 dann die bis dato letzte Änderung der Promillegrenze für Autofahrer und Co. in Deutschland: Sie beträgt seither 0,5.
Bußgeldtabelle für Alkohol am Steuer
Die folgende Tabelle zeigt mögliche Sanktionen bei Alkohol am Steuer:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze (Fahranfänger/unter 21 Jahre) | 250 Euro | 1 | - |
| 0,5 Promille oder mehr | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
| Wiederholungstäter | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
| Dritter Verstoß | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
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