Bayerischer Rundfunk Radltour: Teilnahmebedingungen

Ab heute können sich Freizeitradlerinnen und -radler wieder zur traditionellen BR-Radltour anmelden. Auch 2025 ist die BR-Radltour in Bayern unterwegs: Von 3. bis 8. August geht es über sechs Etappentage von Bad Neustadt an der Saale (Unterfranken) nach Neuburg an der Donau (Oberbayern).

Anmeldung und Teilnahme

Die Online-Anmeldung startet am 8. April um 9 Uhr. Die Registrierung zur diesjährigen BR-Radltour war vom 7. bis einschließlich 30. April möglich. Da die Nachfrage nach Teilnahmeplätzen in der Regel sehr hoch ist und die Plätze begrenzt sind, entspricht die Registrierung keiner Teilnahmegarantie.

Das BR-Radltour-Team informiert Sie nach Ende des Anmeldezeitraums (30. April) schnellstmöglich darüber, ob Sie einen Teilnahmeplatz erhalten haben. Bitte sehen Sie von Mehrfachanmeldungen ab. 1.000 Teilnahmeplätze stehen bei Bayerns größtem Freizeitsport-Ereignis in diesem Jahr zur Verfügung.

Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 395 Euro. In der Teilnahmegebühr enthalten sind: Teilnahme an sechs Tagesetappen, Radeln auf abgesicherten Straßen, Gepäcktransport, sieben Übernachtungen in Gemeinschaftsunterkünften, Bereitstellung der Schlafmatratzen, Erste-Hilfe-Versorgung, Fahrrad-Reparaturservice, Radtrikot, kostenlose Getränke und Obst an mindestens einer Pause pro Etappe sowie die Teilnahmemöglichkeit an den Open Air-Konzerte. Für Verpflegungsangebote (Frühstück, Mittagspause, Abendveranstaltung) wird an den jeweiligen Orten gesorgt, die Kosten müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.

Pro Person muss jeweils ein Anmeldebogen ausgefüllt werden! Wenn Sie gemeinsam mit anderen Personen in der gleichen Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden möchten, vermerken Sie bitte den/die Namen der Person(en) oder der gesamten Gruppe im Feld „Gemeinschaftsunterkunft“ der Anmeldung.

Teilnahme mit Pedelec

Im Hinblick auf die Erfahrungen aus den Vorjahren führt eine hohe Anzahl an E-Bikes nicht nur bei Transport (u.a. Verladung) und Reparatur, sondern insbesondere bei der Bereitstellung der Ladeinfrastruktur zu erheblichen Mehraufwänden, die in größeren Mengen schwer zu bewältigen sind.

Da insbesondere die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur mit erheblichen Kosten verbunden ist, wird pro Teilnahmeplatz mit Pedelec („E-Bike“) eine Zusatzgebühr von 20 Euro erhoben. Aus logistischen Gründen können Teilnahmeplätze für Räder mit elektronischer Unterstützung nur sehr begrenzt angeboten werden. Bedenken Sie daher bei der Entscheidung mit Pedelec ("E-Bike") teilzunehmen, dass die Wahrscheinlichkeit einen Teilnahmeplatz zu erhalten, geringer ausfällt.

Zudem sollte beachtet werden: Eine eigenständige Aufladung innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte oder angrenzender Gebäude wird u.a. aus Brandschutzgründen nicht gestattet. Da die Lademöglichkeiten für Akkus begrenzt sein werden, ist vor Ort mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die Ladung von Ersatzakkus wird daher vor Ort nicht möglich sein. Die Ladeinfrastruktur ermöglicht es, täglich lediglich einen Akku pro Fahrrad aufzuladen. Eine Aufladung der Akkus während der Tagesetappen (zwischen 85 und 110 Kilometer) ist nicht möglich.

Im Anmeldeformular werden Sie nach der Angabe des Fahrradtyps gefragt. Diese Angabe ist für die logistischen Vorplanungen der Gesamtveranstaltung (u.a. Infrastruktur, Ersatzteile zur Reparatur, Transportlogistik) verbindlich. Der Anspruch auf Lademöglichkeiten innerhalb der BR-Infrastruktur besteht nur für Teilnehmende, die sich mit dem Fahrradtyp „Pedelec“ angemeldet haben.

Streckenverlauf und Etappenorte

Die BR-Radltour beginnt am Samstag, 27. Juli in Landau a.d. Isar (Niederbayern). Tags darauf geht es auf die erste von sechs Etappen. Zielort nach insgesamt 600 Kilometern ist am 2. August Neustadt a.d. Aisch (Mittelfranken). Die weiteren Etappenorte sind Geisenfeld in Oberbayern (28. Juli), Donauwörth in Schwaben (29. Juli), Berching in der Oberpfalz (30. Juli), Pegnitz in Oberfranken (31. Juli) und Ebern (1. August).

Auch 2025 ist die BR-Radltour in Bayern unterwegs: Von 3. bis 8. August geht es über sechs Etappentage von Bad Neustadt an der Saale (Unterfranken) nach Neuburg an der Donau (Oberbayern). Weitere Stationen sind Hammelburg, Miltenberg, Ochsenfurt und Herrieden.

Die Anreise zur diesjährigen BR-Radltour erfolgt am Samstag, 2. August 2025, nach Bad Neustadt an der Saale, wo auch der Check-in der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattfinden wird. Die Abreise erfolgt am Samstag, den 9. August von Neuburg an der Donau. Unterteilt in sechs Etappentage, führt die zwischen 550 und 600 Kilometer lange Strecke die Radlerinnen und Radler von der Fränkischen Saale bis hin zur Donau. Nach dem Anreisetag am Samstag, 2. August, findet die erste Etappe am 3. August als Rundkurs um Bad Neustadt an der Saale statt. Weiter geht es nach Hammelburg (Ankunft 4. August), Miltenberg (5. August), Ochsenfurt (6. August) über Herrieden (7. August) nach Neuburg an der Donau (8.

Startpunkt der Tour ist die „Stadt mit Herz in Herzform“ Bad Neustadt, wo die Radlerinnen und Radler erstmals auf die Fränkische Saale treffen. Weiter geht es nach Hammelburg, der „ältesten Weinstadt Frankens“, die ein Wiedersehen mit der Saale bereithält. Von dort aus führt die Route zum Main ins „ganz schön junge Mittelalter“ in die Stadt Miltenberg sowie im Anschluss in die „Stadt der Türme“ Ochsenfurt, die ebenfalls am Main gelegen ist.

Die einzelnen Etappen mit unterschiedlichen Höhenprofilen sind zwischen 85 und 110 Kilometern lang. Der landschaftlich abwechslungsreiche Streckenverlauf führt die Radlerinnen und Radler durch sanfte Hügel, merkliche Anstiege, Wälder und malerische Flusstäler. Motiviert von der großen Radlschlange und den vielen jubelnden Fans am Wegesrand werden auch die längeren Steigungen gemeistert.

Empfehlung

Um eine erfolgreiche Teilnahme an der Tour sicherzustellen, ist es empfehlenswert, zum Start mindestens einige hundert Trainingskilometer und Höhenmeter in den Beinen zu haben. Es wird empfohlen, bis zum Tourstart bereits einige hundertTrainingskilometer in den Beinen zu haben.

Verpflegung und Unterkunft

Die Teilnehmenden lernen Bayerns Vielfalt allerdings nicht nur vom Sattel aus kennen, sondern auch kulinarisch: bei den Mittagspausen und den Abendveranstaltungen sorgt die jeweilig heimische Gastronomie mit Spezialitäten der einzelnen Regionen für das leibliche Wohl.

Nach der jeweiligen Ankunft in den Etappenorten wird in Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Sporthallen) im eigenen Schlafsack übernachtet. Matratzen werden vor Ort bereitgestellt und gemeinsam mit dem Gepäck der Teilnehmenden vom THW von Ort zu Ort transportiert.

Musik-Events

Wie in jedem Jahr finden in allen Etappenorten der Radltour hochkarätige Open Air-Konzerte bei freiem Eintritt statt. Wie in jedem Jahr finden in allen Etappenorten der BR-Radltour kostenfreie Open Air-Konzerte statt. Die internationalen und nationalen Künstlerinnen und Künstler, auf die sich die Besucherinnen und Besucher freuen können, werden Mitte Mai bekanntgegeben.

Weitere Stationen sind Hammelburg, Miltenberg, Ochsenfurt und Herrieden. In jedem Etappenort gibt es ein abwechslungsreiches Programm und hochkarätige Open Air-Konzerte bei freiem Eintritt für alle. Die Konzerte werden von Bayern 1 bzw. Bayern 3 präsentiert.

Programm

  • Ab 17.30 Uhr (Einlass: 17.00 Uhr) beginnt das Vorprogramm mit Auftritten der Bayern 1 Band oder der Bayern 3 Band.
  • Nach den Konzert-Highlights des jeweiligen Abends sind alle eingeladen, die Party mit einem DJ von Bayern 1 oder Bayern 3 ausklingen zu lassen.
  • Der Eintritt zu allen Konzerten ist frei.
  • Schon vor dem Einlass zum Abendprogramm auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände ist in den Etappenorten für beste Stimmung gesorgt: beim Zieleinlauf der 1.000 Radlerinnen und Radler!
  • Nach täglich 85 bis 110 geradelten Kilometern wird der beeindruckende Tross nach jeder Etappe im Ortskern des Zielortes begrüßt - Ankunft ist jeweils zwischen 16.15 Uhr und 17.00 Uhr.

Kostprobe

  • Die österreichische Musiklegende Rainhard Fendrich eröffnet am Sonntag, 3. August in Bad Neustadt a. d. Saale (Unterfranken) die Reihe der Open Air-Konzerte bei der BR-Radltour 2025.
  • Am Montag, 4. August zeigt die BR-Radltour in Hammelburg, was für tolle internationale Musik aus Bayern kommen kann.
  • International geht es dann wieder in Miltenberg am Dienstag, 5. August zu: Der schottische 80er-Superstar und Frontmann von Ultravox, Midge Ure, kommt an den unterfränkischen Main.
  • Am Festplatz am Main in Ochsenfurt stehen am Mittwoch, 6. August Sophie & The Giants auf der Bühne.
  • Auf dem Festplatz in Herrieden (Mittelfranken) hat sich für Donnerstag, 7. August Besuch aus Seattle angekündigt: US-Star Ray Dalton. Im vergangenen Herbst konnte er bereits beim Bayern 3 Pop-Up Festival überzeugen.
  • Der Abschlussabend am Freitag, 8. August auf dem Volksfestplatz in Neuburg a. d. Donau gehört einem der aktuell beliebtesten und erfolgreichsten deutschen Sänger: Kamrad. Während er in der Jury von "The Voice of Germany" Talente fördert, steht er bei der BR-Radltour selbst auf der Bühne.

Sicherheit und Teilnahmebedingungen

Nach dem Motto „Tagsüber radeln, abends feiern!“ stehen bei der BR-Radltour das Dabeisein und das gesunde Ankommen im Mittelpunkt. Gefahren wird auf abgesicherten Straßen, begleitet von Polizei, Sanitätern und THW sowie Fahrrad- und Motorradordnern. Für kleinere Pannen steht an den Zwischenstationen eine mobile Fahrradwerkstatt bereit. Zur Stärkung legen die Radlerinnen und Radler drei Pausen ein: in Ostheim v.d. Rhön, in Fladungen - der nördlichsten Stadt Bayerns - sowie in Bischofsheim i.d. Rhön. In allen Pausen besteht die Möglichkeit sich mit Getränken zu versorgen und kleine Snacks einzunehmen.

Wichtiger Hinweis: Auf der gesamten BR-Radltour besteht zum Schutz aller Teilnehmenden Helmpflicht. Für mich besteht - wie für jeden aktiven Teilnehmenden - eine uneingeschränkte Helmpflicht. Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss des „BR-Radltages“.

Gemeinsam mit 1.000 weiteren Radsportbegeisterten wird auf abgesicherten Straßen geradelt.

Haftung und Verantwortung

Als Teilnehmer*in der BR-Radltour 2025 durch Bayern vom 02.08.2025 - 08.08.2025 (für Teilnehmende, die die Abreise ggf. mit Sonderzügen tätigen, gilt der 09.08.2025 als Endtermin). Für den einwandfreien technischen Zustand meiner persönlichen Ausrüstung (insbesondere Fahrräder, Kleidung, Helme, etc.) bin ausschließlich ich selbst verantwortlich. Auch für die Verkehrssicherheit meines Fahrrads, insbesondere für die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile, bin ausschließlich ich selbst verantwortlich.

Meine Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Ich habe mich so zu verhalten, dass keine anderen Teilnehmenden der Veranstaltung oder andere Verkehrsteilnehmende durch mein Verhalten gefährdet oder geschädigt werden. Mit der Anmeldung erkläre ich, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen meine Teilnahme bestehen.

Ich verzichte auf jegliche Schadensersatzansprüche gegen Straßen- und Wegeeigentümer, insbesondere von Bund, Ländern und Kommunen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters sowie Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen, die der BR nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung oder aus Sicherheitsgründen habe ich als Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Mir ist bewusst, dass Transportfahrzeuge im Begleittross am Ende des Teilnehmerfeldes lediglich dazu da sind, Teilnehmende, die sich aufgrund Verletzungen, Erschöpfung oder technischer Defekte zu weit vom Hauptfeld entfernt haben, bis zur nächsten Pausenstation bzw. in den nächsten Etappenort mitzunehmen. Diese dienen ausdrücklich nicht als Shuttleservice. Eine Pflicht zur Mitnahme durch den Veranstalter besteht nicht.

Reisegepäckversicherung

Zum über den BR abgesicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.

  1. Mitgeführtes Reisegepäck Der BR leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch Unfall eines Transportmittels; Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch.
  2. Im Schadensfall erstattet der BR bis jeweils maximal € 500, - für
    • abhanden gekommenen oder zerstörten Sachen den Zeitwert;
    • beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert;
    • Filmen, Bild-, Ton- und Datenträgern den Materialwert;
    • amtlichen Ausweisen und Visa die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung.
  • Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör, EDV-Geräte sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als aufgegebenes Reisegepäck nur dann abgesichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden;
  • EDV-Geräte und Software einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind insgesamt bis € 500,- abgesichert;
  • Sportgeräte einschließlich Zubehör sind insgesamt bis € 500,- abgesichert. Soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden, sind sie nicht abgesichert;
  • Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis € 50,- abgesichert;
  • Absicherung für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen
  • Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug: Absicherung bei Diebstahl des Reisegepäcks während der versicherten Reise aus einem abgestellten Kraftfahrzeug und aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnissen besteht, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die Behältnisse fest verschlossen sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt.

Die geschädigte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen anzuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen. Dem BR ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen.

Schäden an aufgegebenem Reisegepäck sind dem Beförderungsunternehmen bzw. der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden. Nicht sofort erkennbare Schäden sind nach der Entdeckung unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Reisegepäckstücks, schriftlich anzuzeigen. Dem BR sind entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.

Kann wegen Panne oder Unfall des von der geschädigten Person auf der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht fortgesetzt werden, übernimmt der BR die Reparaturkosten zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis € 100, - je Schadensfall. Ist eine Reparatur am Schadensort nicht möglich, erstattet der BR die Mehrkosten für die Fahrt zum Ausgangspunkt oder zum Zielort der Tagesetappe bis zu € 100, - je Schadensfall. Kommt das von der geschädigten Person auf der Reise benutzte Fahrrad durch Diebstahl abhanden, erstattet der BR den Zeitwert, maximal jedoch € 500, - je Schadensfall. Nicht entschädigt werden während der Reise geliehene oder gemietete Fahrräder.

Kann wegen Diebstahls des von der geschädigten Person auf der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht planmäßig fortgesetzt werden, übernimmt der BR die Mehrkosten für die Rückfahrt zum Wohnort der geschädigten Person oder zum Ausgangsort bzw. a) zerstörte oder abhanden gekommene Fahrräder den Zeitwert;b) beschädigte Fahrräder die notwendigen Reparaturkosten und ggf.

Die geschädigte Person ist verpflichtet, den Diebstahl des Fahrrads unverzüglich der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen. Dem BR ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen.

Schäden an aufgegebenen Fahrrädern sind dem Beförderungsunternehmen bzw. der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden. Nicht sofort erkennbare Schäden sind nach der Entdeckung unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Fahrrads, schriftlich anzuzeigen. Dem BR sind entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.

Datenschutzbestimmungen

Durch diese Datenschutzerklärung werden Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit der BR-Radltour informiert. Die geltenden Datenschutzbestimmungen finden Sie untenstehend. Wer ist Verantwortlicher? Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten?

Welche Daten werden verarbeitet?

  • Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Land
  • Korrespondenz, Zusendung von Infomaterial zur BR-Radltour und ggf.
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Soweit im Formular nicht anders bezeichnet, handelt es sich bei den o. g. Daten um Pflichtangaben, ohne die Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Bewerbungsverfahren) bzw. zur Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. Die Daten werden zu den o. g. Zwecken innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Dies gilt nicht, soweit die Daten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung seitens des Bayerischen Rundfunks darüber hinaus erforderlich sind.

Rechte der Teilnehmenden

Soweit die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, steht Ihnen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) und Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) zu.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO, Art. Statt an den BR können Sie sich auch an die Datenschutzaufsichtsbehörde im Sinne von Art. 51 DS-GVO wenden.

Einwilligung zur Bild- und Tonaufzeichnung

Mit der Teilnahme am „BR-Radltag“ am 3. August 2025 in Bad Neustadt a. d. Saale erkläre ich unwiderruflich meine Einwilligung dazu, dass mein Bild und meine Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom BR oder von autorisierten Dritten (wie insbesondere arte, 3sat, phoenix, WDR, SWR, NDR etc. sowie Kooperationspartner und Sponsoren der BR-Radltour) in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, unentgeltlich für alle linearen und digitalen (Online-)Medien Verwendung finden dürfen. Dies gilt auch für Werbe- und Imagezwecke des BR und der Landesrundfunkanstalten der ARD.

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