Mit dem Motorrad im Stau durch die Mitte erlaubt? Was Sie wissen müssen

Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet, um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind, bieten sie für Motorräder oft genug Raum. Doch was ist wirklich erlaubt?

Die rechtliche Situation in Deutschland

Die kurze Antwort lautet: Nein. Ein Jurist würde antworten: Das kommt darauf an … Generell gilt die Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer und in ihr ist sehr klar geregelt, das Überholen rechts ist verboten. Und wer sich im Stau durch die Mitte schlängelt oder die Rettungsgasse befährt, überholt automatisch rechts. Daraus lässt sich im Einzelfall jedoch leider keine Erlaubnis ableiten. Nimmt es ein Polizist sehr genau, droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Durchschlängeln im Stau - verbotenes Rechtsüberholen?

Eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hatte bereits über einen Fall zu entscheiden, in dem der Biker innerhalb einer Überholverbotszone an einer vor einer Ampel wartende Autoschlange vorbei nach vorne gefahren ist. Dabei komme es weder darauf an, ob der Überholende seine Fahrgeschwindigkeit erhöht, noch, dass er einen Wechsel der Fahrspur vornimmt oder auf seine ursprünglich benutzte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorgangs zurückkehre.

Es handelt sich, so das OLG, auch nicht um eine der in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen. Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen.

Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke
  4. Befahren der Rettungsgasse

Was ist verboten?

Rechts überholen

In Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen. Auch im Stau ist das sogenannte "Stauschlängeln" oder "Filtern" nicht erlaubt. Motorradfahrer verstoßen dabei gegen mehrere Vorschriften:

  • Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig.
  • Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand (gemäß § 5 Abs. 4 StVO) ist ebenfalls untersagt.

Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen.

Seitenstreifen

Ebenfalls tabu ist der Seitenstreifen. Hier sind mindestens 55 Euro Bußgeld fällig. Wird er, wie im Stau, benutzt, um schneller voranzukommen, sind es sogar 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Ausnahme: der Seitenstreifen darf im Falle eines Notfalls benutzt werden. Dieser könnte vorliegen, wenn im Sommer bei hohen Temperaturen unter der Schutzkleidung Überhitzung droht. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.

Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen.

Rettungsgasse

Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren. Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Überholen im Stau - links neben der linken Spur?

Manche Biker fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:

  • Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
  • Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
  • Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position.

Was ist erlaubt?

Links überholen

Zumindest theoretisch erlaubt wäre das Überholen ganz links und unter Berücksichtigung des Mindestabstands von einem Meter. Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist. Beim Überholen muss generell Abstand zum Nebenfahrzeug eingehalten werden. Bei Fahrrädern 1,5 Meter, bei mehrspurigen Fahrbahnen - wie auf einer Autobahn - 1 Meter.

In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.

Ausnahmen im Ausland

In Frankreich ist das Durchschlängeln im Stau in einigen Regionen versuchsweise legalisiert. Dort darf auf Autobahnen und Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h gilt, bei Stau überholt werden. In der Schweiz ist das Überholen im Stau generell untersagt. Nachbarland Österreicher ist Motorradfahrer-freundlicher. Hier dürfen Fahrer einspuriger Fahrzeuge ausdrücklich überholen, wenn der restliche Verkehr steht. Voraussetzung ist, dass der Verkehr stillsteht, genügend Platz vorhanden ist und keine durchgezogenen Linien missachtet werden. Zu beachten gilt jedoch auch der Grund des Staus. An Ampeln, Kreuzungen und Baustellen ist das Durchschlängeln erlaubt. Bei Staus aufgrund verkehrsbedingter Überlastung jedoch nicht. Auch in den Niederlanden darf überholt werden, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auto und Motorrad nicht mehr als 10 km/h beträgt.

Verhaltensregeln und Sicherheitshinweise

Generell gilt, egal ob das Durchschlängeln legal oder höchstens geduldet ist, sich nur mit äußerster Vorsicht durch stillstehenden Verkehr zu bewegen. Gerade im Stau und zäh fließenden Verkehr wird oftmals abrupt die Spur gewechselt oder bei komplettem Stillstand die Tür geöffnet und das Auto verlassen.

Tipps für Motorradfahrer im Stau

  • Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
  • Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau

Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 Euro 1 -
... mit Gefährdung 120 Euro 1 -
... mit Unfallfolge 145 Euro 1 -
Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt 75 Euro 1 -
... mit Gefährdung 90 Euro 1 -
... mit Unfallfolge 110 Euro 1 -
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten 30 Euro - -
Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 Euro - -
Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse 240 Euro 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 Euro 2 1 Monat

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