Motorrad an Ampel vorfahren erlaubt: Was sagt die StVO?

Jeder kennt das Vorurteil über Motorradfahrer: Ständig am Rasen und keine Rücksicht nehmen. Es gibt aber auch Situationen, in denen Motorradfahrer im Stau oder an der Ampel versucht sind, sich an den anderen Fahrzeugen vorbeizuschlängeln. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Rechtslage: Durchschlängeln verboten?

Eine ausdrückliche Vorschrift, die sich mit dem Durchschlängeln von Motorrädern befasst, gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Stattdessen lässt sich ein Verbot indirekt aus einschlägigen Vorschriften ableiten.

Verbot des Rechtsüberholens

Gemäß § 5 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung ist links zu überholen. Wer sich in einer Stausituation als Motorradfahrer zwischen der rechten und der Überholspur durchschlängelt, überholt dabei die auf der Überholspur fahrenden bzw. stehenden Fahrzeuge rechts. Das Verbot dieses Verhaltens ist von Gerichten schon bestätigt worden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.1990, Aktenzeichen: 5 Ss OWi 151/90). Unter Hinweis auf die Verkehrssicherheit wird ein solches Vorgehen für nicht zulässig erklärt, begründet mit der Überlegung, dass der langsam im Stau Fahrende überraschend zur Fahrbahnmitte fahren oder bei Stillstand die Fahrzeugtür öffnen könnte.

Grundsatz der Einhaltung der Fahrbahn

Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeuge Fahrbahnen benutzen (bei zwei Fahrbahnen die rechte). Ein Motorrad, das sich etwa bei einer Stauung wegen einer Rotlicht zeigenden Ampel mittig zwischen Fahrzeugen durchschlängelt, benutzt keine Fahrbahn, sondern fährt zwischen den Fahrstreifen. Dies ist nicht erlaubt.

Befahren des Seitenstreifens

Fährt man dagegen auf einer Autobahn auf einem neben der rechten Fahrbahn entlangführenden Seitenstreifen am Stau vorbei, ist das auch nach § 2 Satz 2 Straßenverkehrsordnung unzulässig, da danach der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist, die ja nach Satz 1 zu befahren wäre. Dieser Streifen ist für Notfälle und ggf. Rettungsfahrzeuge vorgesehen.

Ausnahme: Überholen an der Mittelleitplanke?

In einem Stau, bei dem beide Fahrbahnen einer Autobahn hoffnungslos verstopft sind, ist es verlockend, sich zwischen den auf dem linken Fahrstreifen stehenden Wagen und der Mittelleitplanke durchzuquetschen. Hierbei wird, da man ja links vorbeifährt, nicht gegen das Rechtsüberholverbot verstoßen. Es gibt aber noch eine zu beachtende Regelung:

Nach § 5 Absatz 4 Satz 2 Straßenverkehrsordnung muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Die Rechtsprechung, z. B. das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 08.06.2001 - 10 U 77/01) hält in der Regel bei „normalen“ Umständen einen Seitenabstand von knapp einem Meter für ausreichend aber auch erforderlich. Auf einer durch einen Stau voll besetzten Autobahn lässt sich der Abstand von einem Meter aber auch von einem Motorradfahrer so gut wie nie einhalten.

Konsequenzen bei Verstößen

Sowohl beim Stau als auch vor Rotlicht zeigenden Ampeln ist das Durchschlängeln damit zwar nicht ausdrücklich, aber doch durch Auslegung einschlägiger Vorschriften, verboten und kann Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten nach sich ziehen. Wenn dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsbeteiligter nachgewiesen wird oder dadurch eine Sachbeschädigung oder gar Körperverletzung entstanden ist, können die Bußgelder auch höher ausfallen. Bei gewichtigeren Verstößen können dann auch Punkte in Flensburg drohen.

Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder:

Verstoß Bußgeld
Nicht ausreichender Seitenabstand beim Überholen 30 Euro
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (innerorts) 30 Euro
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (außerorts) 100 Euro
Sachbeschädigung Bis zu 145 Euro
Missbrauch der Rettungsgasse Mindestens 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Sicherheit geht vor

Neben der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Seite ist natürlich zu beachten, dass das Durchschlängeln zumeist mit einem erhöhten Risiko für den sich Schlängelnden - also uns Motorradfahrer - verbunden ist. Beim Fahren zwischen oder dicht neben Fahrzeugen kommt es immer wieder zu Unfällen. Ein Verstoß gegen die oben genannten Ge- und Verbote führt dann regelmäßig zu einer Allein- oder zumindest einer hohen Mithaftung.

Bei Stau oder beharrlich Rotlicht zeigenden Ampeln ist daher Abwarten dringend zu empfehlen. Irgendwann geht es immer weiter, auch wenn es zunächst nicht so aussehen mag.

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