Kind als Beifahrer auf dem Motorrad: Alter und Voraussetzungen

Motorradbegeisterte nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit. Doch ein Kind als Beifahrer ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das sind die Regeln.

Altersbeschränkungen und rechtliche Grundlagen

Nicht nur Erwachsene erfreuen sich im Sommer der frischen Luft beim Motorrad- oder Mopedfahren. Gerne nehmen sie ihre Kinder mit. Motorrad- oder Mopedfahrer dürfen ihren Nachwuchs eigentlich fast immer mitnehmen, denn weder in der Straßenverkehrsordnung noch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist ein Mindestalter für Beifahrer angegeben.

Auch wenn es hier zunächst an einer Altersbegrenzung fehlt, gibt es diesbezüglich gleichwohl Bestimmungen. Allerdings gibt es laut der Deutschen Anwaltauskunft Voraussetzungen, die für Mitfahrer gelten. Aus dieser geltenden Rechtslage lässt sich also schlussfolgern: Kinder über sieben Jahren dürfen dann auf dem Motorrad oder dem Moped mitfahren, wenn sie erstens in der Lage sind, sich festzuhalten und zweitens, wenn sie so groß sind, dass sie mit beiden Füßen die Fußrasten sicher erreichen.

Allerdings dürfen Kinder unter sieben Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz sowie Radverkleidungen angebracht sind. Kleinere Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz für das Motorrad. Außerdem musst du dafür sorgen, dass die Kinderfüße nicht in die Speichen des Rades geraten können.

Wenn die Eltern regelmäßig Motorrad fahren, melden oft auch die Kinder Ansprüche an und wollen unbedingt mitfahren. Prinzipiell ist die Mitnahme der Kleinen nicht verboten und mit der richtigen Vorbereitung steht einer sicheren und gemeinsamen Ausfahrt mit dem Nachwuchs nichts im Wege.

Körperliche und geistige Reife

Wenngleich der Gesetzgeber viele Dinge im Straßenverkehr ganz klar regelt, bleibt im Fall der Frage, ab welchem Alter ein Kind auf dem Motorrad mitfahren darf, die Straßenverkehrsordnung vage. Grundsätzlich gilt: Das Kind muss geistig und körperlich reif genug sein. Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein.

Eine besondere Rolle kommt der Körpergröße des Sprösslings zu. Die Füße müssen sicher die Fußrasten erreichen. Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht. Ferner muss das Kind in der Lage sein, sich über längere Zeit gut festzuhalten. Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können.

Es sind also genügend Kraft und Ausdauer gefragt. Dies ist meist ab dem Grundschulalter der Fall. Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen.

Übrigens gilt in Österreich für das Mitfahren auf dem Motorrad ein Mindestalter von 12 Jahren.

Ausrüstung und Sicherheit

Will man einigermaßen sicher unterwegs sein, gibt es aber vieles bei der Ausstattung und Ausrüstung zu beachten. Und: Ein Kind muss grundsätzlich hinter dem Fahrer bzw. der Fahrerin sitzen.

Helmpflicht

Für alle Beifahrer - egal welchen Alters - besteht selbstverständlich eine Helmpflicht. In Deutschland und mindestens im EU-Ausland gilt für Motorradfahrer die Helmpflicht. Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar.

Kinder brauchen entsprechend passende Kinderhelme. Der Nachwuchs benötigt dementsprechend Kinderhelme. Wichtig ist zudem, dass es sich um einen Helm für Kinder handelt. Bei ihnen ist die Nackenmuskulatur noch nicht vollständig ausgeprägt. Ein Helm für Erwachsene könnte durch sein höheres Gewicht Schmerzen verursachen.

Die richtige Helmgröße ist von entscheidender Bedeutung. Kommt es zu einem Sturz, kann ein zu großer Helm verrutschen, seine Schutzwirkung verlieren und vielleicht zusätzliche Verletzungen verursachen. Eigenhändig sollte das Beifahrer-Kind den Verschluss und ebenso das Visier öffnen und schließen können. Das könnt Ihr direkt beim Kauf ausprobieren.

Vorsicht ist bei gebrauchten Helmen angeraten. Ist er heruntergefallen oder nach einem Sturz wurde er vielleicht unsichtbar beschädigt. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden.

Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.

Motorradbekleidung

Für Motorradfahrten bedarf es spezieller Schutzkleidung, die es auch für Kinder gibt. Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Inzwischen gibt es vielerorts - und sei es im Internet - eine Vielzahl an speziell für Kinder produzierte Schutzkleidung. Angefangen bei Helmen über Jacken und Hosen bis hin zu Stiefeln und Handschuhen.

Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam.

Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt.

Auch wenn es keine ausgewiesene Pflicht gibt, dass auf dem Motorrad geeignete Schutzkleidung getragen werden muss: Ohne sollten weder Erwachsene noch Kinder aufs Bike. Möchte das Kind einmal ausprobieren, ob ihm das Motorradfahren gefällt, könnt ihr dafür auf gebrauchte Schutzkleidung zurückgreifen oder euch sogar welche in Kindergröße leihen. Kinder wachsen schnell aus ihrer Kleidung heraus.

Daher lohnt es sich erst in eine eigene Ausrüstung zu investieren, möchte der Nachwuchs regelmäßig mitfahren. Es gibt auf dem Markt Funktionskleidung wie Skihosen oder Outdoorjacken. Sie vermitteln eine vermeintliche Schutzwirkung. Dennoch raten wir dringend davon ab, diese Kleidungsstücke auf dem Bike zu verwenden. Sie werden häufig aus Kunstfasern wie Polyamid hergestellt.

Kommt es zum Sturz und du rutschst über den Asphalt, kann sich das Material erhitzen oder sogar in die Haut einbrennen. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Motorrad-Kindersitz

Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.

Vorbereitung und Verhalten während der Fahrt

Eine Motorradtour mit Kindern sollte gut vorbereitet und auch gründlich eingeübt werden. Dann steht einer sicheren und entspannten Ausfahrt nichts mehr im Wege. Bevor es das erste Mal auf Tour geht Das Kind mal eben für ein paar Übungsrunden aufs Motorrad zu setzen, reicht nicht aus, um dann anschließend zur nächsten Tour aufzubrechen. Für ein sicheres und schönes Fahrerlebnis ist die richtige Vorbereitung essenziell.

Der Nachwuchs-Sozius benötigt eine detaillierte Einweisung: Wie muss sich das Kind festhalten? Was passiert in einer Kurve und wie muss es sich in die Kurven lehnen? Wie muss es sich bei einer starken bis Vollbremsung verhalten? Wurden diese Punkte theoretisch vermittelt, geht es an den praktischen Teil der Übungen.

Ein großer Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten bietet ideale Voraussetzungen für den Nachwuchs, um erste Erfahrungen auf dem Motorrad zu sammeln. So könnt ihr in entspannter Atmosphäre wichtige Fahrmanöver wie Anfahren, Bremsen oder auch das Ausweichen üben. Ist der Nachwuchs-Sozius schon auf dem Übungsgelände unsicher, wirkt nach mehreren Runden noch immer ängstlich und/oder lehnt sich gegen die Schräglage, ist es vielleicht besser, die große Ausfahrt mit dem Bike lieber um eine Saison zu verschieben.

Wer regelmäßig in der Gruppe oder mit einem Beifahrer mit dem Motorrad unterwegs ist, weiß die Vorzüge einer Kommunikationsanlage zu schätzen. Doch die Systeme haben ihren Preis. Damit der Sprössling sich auch ohne solch ein technisches Hilfsmittel bemerkbar machen kann, solltet ihr im Vorfeld eindeutige Zeichen vereinbaren. So kann ein Klopfen auf den Oberschenkel etwa signalisieren, wenn die Geschwindigkeit für das Kind zu schnell ist.

Ist klar, dass der Nachwuchs regelmäßig mitfahren möchte, ist eine Gegensprechanlage absolut empfehlenswert. So kann der Fahrer oder die Fahrerin während der Fahrt mit dem Kind in Kontakt bleiben.

Die ersten Touren

Ihr habt die Übungen zusammen erfolgreich absolviert, und dein Motorrad-Nachwuchs ist bereit für die erste gemeinsame Ausfahrt. Für dich als Fahrer bedeutet das: Passe deine Fahrweise an den unerfahrenen Passagier an: Fahre vorausschauend, ausgeglichen und defensiv. Halte genug Abstand. Vermeide heftiges Beschleunigen und Bremsen. Anfangs solltet ihr nur kurze Strecken fahren. Hier haben sich 30-Minuten-Trips bewährt. Achte bei längeren Strecken auf häufige Pausen. So kann sich das Kind bewegen und entspannen. Sucht gemeinsam Ziele aus, die auch für den Nachwuchs attraktiv sind. Erkundige dich während der Fahrt immer wieder mal danach, ob es noch Spaß macht.

Regeln für die Fahrt

  • Motorradkleidung ist Pflicht. Das gilt ohne Ausnahme, ebenso wie das Tragen eines Helms.
  • Das Kind umfasst die Taille des Fahrers. Trägt der Fahrer einen Nierengurt mit integrierten Haltegriffen, erleichtert er dem Kind, sich sicher festzuhalten.
  • Pilot und Co-Pilot neigen sich als Einheit in die Kurven. Das Kind darf sich in keinem Fall gegenlehnen.
  • Beine oder Arme während der Fahrt auszustrecken, ist absolut tabu.
  • Das Kind muss sich immer festhalten.

Bußgelder

Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Kind als Beifahrer auf dem Roller

Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht.

Voraussetzungen für die Mitnahme auf dem Roller

Wie ein Studium von Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zeigt, schreibt der Gesetzgeber grundsätzlich kein Mindestalter für die Personenbeförderung auf Krafträdern vor. Auch wenn es keine Altersgrenze für Kinder gibt, gelten für die Personenbeförderung allgemeine Vorgaben. So muss das Kraftrad gemäß § 35a Abs. 9 StVZO mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein. § 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor.

Bei Kindern unter 7 Jahren gelten gemäß § 35a Abs. Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden.

Um Kinder sicher auf einem Roller mitnehmen zu können, sollten diese nur den vorgesehenen und zugelassenen Platz für den Beifahrer nutzen. Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer. Für die Personenbeförderung mit Krafträdern gelten allerdings nicht nur Anforderungen an das Gefährt. Auch die Fahrer bzw. eventuelle Beifahrer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Besonderheiten beim Rollerhelm für Kinder

Für Kinder sind spezielle Motorradhelme erhältlich, die optimal schützen und leichter sind als Varianten für Erwachsene. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.

Auch hier sollte es sich um einen Helm für Kinder handeln. Die Nackenmuskulatur ist bei Kindern noch nicht vollständig ausgeprägt. Ein Erwachsenenhelm könnte Schmerzen verursachen oder im Falle eines Unfalls verrutschen und seine Schutzwirkung verlieren. Das Kind sollte Visier und Verschluss eigenständig öffnen können, dies üben Eltern und Kind am besten direkt beim Kauf.

Vorsicht bei gebrauchten Helmen: Diese sind nach einem Sturz eventuell unsichtbar beschädigt.

Wichtiger Hinweis

Wichtig! Auch wenn die Sanktionen für Verstöße verhältnismäßig gering ausfallen, sollten die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden. Denn die Missachtung der Vorgaben kann die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und bei einem Unfall schwerwiegende Konsequenzen haben.

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