Über die Legalisierung von Cannabis wird immer wieder hitzig diskutiert. Bis es aber tatsächlich soweit ist, handelt es sich bei dem Betäubungsmittel rechtlich um eine illegale Droge. Demnach sind sowohl der Besitz als auch der Erwerb von Cannabisprodukten in Deutschland verboten. Doch was droht, wenn Personen bekifft mit dem Fahrrad fahren? Zieht dieses Verhalten ein Bußgeld nach sich oder liegt bereits eine Straftat vor? Und können Sie, wenn Sie high mit dem Fahrrad fahren, Ihren Führerschein verlieren?
Darf man bekifft mit dem Fahrrad fahren?
Sowohl der Kauf als auch der Besitz von Cannabis ist in Deutschland gemäß Betäubungsmittelgesetz verboten. Wer bekifft mit dem Fahrrad fährt und dieses nicht mehr sicher führen kann, verstößt ebenfalls gegen das Gesetz.
Fahrradfahren unter Cannabis-Einfluss: Was sagt die Polizei?
Die Teillegalisierung von Cannabis ist kein Freifahrtschein dafür, high auf dem Fahrrad unterwegs zu sein. Wir klären auf, welche Regeln für Radler gelten. "Derzeit gibt es beim Führen eines Fahrrads unter Cannabiseinfluss keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert, ab dem die Fahruntüchtigkeit zwingend angenommen werden muss. Zu beachten ist jedoch: Wer das Rad unter Cannabiseinfluss nicht mehr verkehrssicher führen kann, gilt als fahruntüchtig und macht sich strafbar. Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft [...]."
Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer?
Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Wer allerdings eine solch hohe Blutalkoholkonzentration erreicht und dennoch mit dem Fahrrad fährt, gilt bereits als absolut fahruntauglich und muss mit ernsthaften Folgen rechnen. Denn dieser Wert liegt schon im Bereich der Strafbarkeit.
Gibt es eine vergleichbare Grenze in Bezug auf Drogen beim Radfahren?
Nein. Der Drogenkonsum ist vor und während der Fahrt generell verboten. Radfahrer, die unter Drogeneinfluss stehen, machen sich strafbar.
Welche Sanktionen sind für Verstöße gegen die Promillegrenze vorgesehen?
Wer mit 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, muss mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Ihm kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet werden.
Rechtliche Konsequenzen: Wann droht eine Strafe?
Wer bekifft beim Radfahren erwischt wird, begeht ggf. eine Straftat. Ausschlaggebend für eine entsprechende Bewertung sind dabei die Umstände der Tat. So heißt es unter § 315c Abs. 1. Möchten Sie im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führen - wozu grundsätzlich auch das Fahrrad zählt -, ist dies an eine geistige und körperliche Eignung gebunden.
Solche oder ähnliche Symptome können die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, wenn Personen bekifft mit dem Fahrrad fahren. Zusätzlich dazu verlangt der Gesetzgeber bei den Beteiligten das Risiko einer körperlichen Beeinträchtigung. Alternativ dazu kann auch eine Sachbeschädigung von wertvollen Gegenständen ab einem Wert von 750 Euro vorliegen.
Lassen sich alle Tatmerkmale nachweisen, wenn Personen bekifft mit dem Fahrrad fahren, droht gemäß StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Darüber hinaus kann das Gericht als Nebenstrafe ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängen oder den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Für Straftaten im Straßenverkehr sieht der Gesetzgeber zudem 2 oder 3 Punkte in Flensburg vor, je nachdem, ob ein Fahrerlaubnisentzug erfolgt.
Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist unter Umständen eine MPU erforderlich.
Müssen Personen, die bekifft ein Fahrrad fahren, Ihren Führerschein abgeben?
Wer bekifft ein Fahrrad fährt, muss grundsätzlich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Die Sperrfrist beträgt dabei zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Fahreignung verlangen. Als Nebenstrafe ist außerdem ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.
Die Rolle von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr
Während die Promillegrenze für Autofahrer hierzulande bei 0,5 Promille liegt, ist sie für Radfahrer deutlich höher. Denn erst ab 1,6 Promille begeht man eine Straftat. Doch trinkfeste Radfahrer sollten sich nicht zu früh freuen. Denn selbst ein weitaus geringerer Alkoholpegel als 1,6 Promille kann zu einer Strafanzeige führen. Beispielsweise immer dann, wenn geltende Fahrrad-Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall verursacht wird.
Relative Fahruntüchtigkeit
Ist ein Radfahrer ab einem Wert von 0,3 Promille - und somit deutlich unterhalb der absoluten Promillegrenze liegt - unterwegs, kann er sich auch in diesem Fall strafbar machen. Strafrechtlich wird es nämlich dann relevat, wenn der Radfahrer durch seine Fahrweise auffällig wird bzw. in einem angetrunkenen Zustand einen Unfall verursacht. Allerdings ist es nicht immer eindeutig nachweisbar, ob gewissen Ausfallerscheinungen auch tatsächlich einen Schluss ziehen lassen auf den Trunkenheitszustand des Radfahrers. Denn bestimmte Handlungen, wie zum Beipspiel das Nichteinschalten des Lichts oder die den Arm nicht in die entsprechende Richtung gezeigt, selbst das schlangenartige Fahren, müssen nicht immer ein Indiz dafür sein, dass der radfahrer betrunken ist. Diese Handlungen können ebenso von einem nüchternen Radfahrer vollzogen werden. Entsprechend kann die Polizei den Radfahrer, der mit unter 1,6 Promille unterwegs ist, längst nicht immer bestrafen oder die Weiterfahrt untersagen.
Statistiken zu Unfällen unter Alkoholeinfluss
Dass das Unfallrisiko beim Radfahren unter Alkohol erhöht ist, steht außer Frage. Doch was sagt die Statistik? Wie viele Unfälle ereignen sich unter Alkoholeinfluss bei Radfahrern? Von 1995 bis 2005 stieg die Zahl der verunglückten betrunkenen Radfahrer auf fast 5.000 pro Jahr an. Bei Autofahrern ist die Zahl der verunglückten alkoholisierten Autofahrer deutlich stärker zurückgegangen.
Cannabis am Steuer: Die aktuelle Situation
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Doch das bedeutet nicht, dass man nach einem Joint bedenkenlos am Straßenverkehr teilnehmen kann. Ähnlich wie beim Alkohol gibt es Regeln und Grenzen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Für Fahrer von Kraftfahrzeugen (Auto, Motorrad, E-Scooter) gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Überschreitest du diesen Wert, drohen Strafen - unabhängig davon, ob du tatsächlich unsicher gefahren bist.
THC-Grenzwert: Was Sie wissen müssen
Im Straßenverkehr gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blutserum. Wer aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, darf diesen Grenzwert nicht überschreiten.
THC kann im Blut noch mehrere Tage nach dem Konsum nachgewiesen werden.
Der Grenzwert und seine Herausforderungen
Dabei lässt sich der Cannabis-Grenzwert laut Experten nicht einfach analog zum Alkoholwert im Blut bestimmen. "Ein gelegentlicher Konsument ist gerade einmal sechs oder sieben Stunden oberhalb von einem Nanogramm pro Milliliter. Ein gewohnheitsmäßiger Konsument aber ist auch noch über diesem Grenzwert, wenn er mal zwei, drei Tage nicht konsumiert", erklärt Professor Frank Mußhoff. Er sagt: Auch bei einem regelmäßigen Konsumenten sei nach ein paar Tagen keine verkehrsrelevante Wirkung mehr anzunehmen. "Und das ist das Dilemma, das wir zurzeit haben."
Die Deutsche Verkehrswacht warnt
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) warnt davor, das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer Cannabis konsumiert hat, ist vorübergehend nicht verkehrstüchtig. Dabei ist die Sache äußerst komplex. Es gibt verschiedene Wirkungen: Müdigkeit, Wahrnehmungs- und Konzentrationsstörung sowie Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit und des allgemeinen Denkvermögens.
Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht erläutert: „Kernbotschaft muss die Notwendigkeit einer strikten Trennung von Drogenkonsum und aktiver Verkehrsteilnahme sein. Nur so senken wir hier das Unfallrisiko."
Vier Tipps: So kommst du sicher an dein Ziel
- Selbst Cannabis konsumiert? Dann lass jemand anderen fahren.
- Lege vorher fest, wer fährt und nicht kifft - auch nicht passiv!
- Auch für Mitfahrende gilt: nicht im Fahrzeug kiffen.
- Keine Mitfahrgelegenheit gefunden?
Bußgelder und Strafen im Überblick
Wenn eine Ordnungswidrigkeit wegen einer Cannabisfahrt nach § 24 a StVG begangen wird, droht folgendes:
- Bußgeld für Ersttäter 500 Euro
- 2 Punkte im Fahreignungsregister
- 1 Monat Fahrverbot
Ausblick
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) begrüßt, dass ab Mitte 2025 bundesweit alle Verkehrsunfälle unter Cannabis-Einfluss separat erfasst werden. So können ab nächstem Jahr valide Aussagen zu den Folgen für die Verkehrssicherheit getroffen werden.
Kirsten Lühmann, Präsidentin der DVW: „Wie hoch der negative Einfluss der Cannabis-Legalisierung auf die Verkehrssicherheit tatsächlich ist, können wir noch nicht abschätzen. Dazu brauchen wir mehr Zeit und mehr Daten."
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