Motorrad Beleuchtung: Vorschriften und Tipps für den Umbau

Egal ob Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten - bei jedem An- und Umbau gibt es einiges zu beachten, damit es nicht nur wunschgemäß strahlt, sondern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Hier kommt unser Schraubertipp zum Thema Motorrad-Beleuchtung.

Grundlagen der Motorradbeleuchtung

Das Motorrad ist nicht nur ein Fahrzeug, um eine Strecke von A nach B zu überwinden. Vielmehr verbinden die Fahrer mit dem Gefährt auch ein Lebensgefühl. So symbolisiert es häufig Werte wie Freiheit, Unabhängigkeit und Wildheit. Das Kraftrad spiegelt die eigene Individualität wieder.

Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind.

Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.

In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt. Hilfreich bei der Bewertung ist stets, ob ein Fahrzeug nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Bei neueren Vehikeln (nach 1998) ist meist das letztere der Fall. Zu beachten ist, dass die Regeln nicht vermischt werden dürfen.

Wichtige Hinweise zum An- und Umbau

Der An- oder Umbau von Lampen und Leuchten erfordert zumindest rudimentäre Elektrik-Grundkenntnisse. Neben diesem eigentlich unverzichtbaren Vorwissen gibt es ein paar wichtige Regeln, die man beachten sollte.

Im Rahmen von Umbauten (zum Beispiel wenn die serienmäßig montierten Stecker nicht passen) keinesfalls den Kabelbaum zerschneiden, sondern besser Adapter besorgen beziehungsweise selber machen und verbauen. Die entsprechenden Stecker kann man im Zubehör (etwa Japan-Stecker) besorgen und mit einer passenden Crimpzange sorgfältig festpressen. Wenn es der Platz erlaubt, arbeite ich gern mit den soliden und wasserdichten AMP-Steckern. So lassen sich Fehlerquellen vermeiden, und das Ganze bleibt auch rückbaufähig.

Beim Verlegen zusätzlicher Kabel auf eine vernünftige Führung achten (Scheuerstellen vermeiden!) sowie Kontakte ordentlich isolieren. Im Lenkerbereich dürfen die Kabel auch bei vollem Lenkeinschlag nicht gespannt oder eingeklemmt werden. Zusätzliche Verbraucher schließt man weder direkt an der Batterie an noch an vorhandene stromführende Kabel, sondern schaltet sie möglichst über ein zusätzliches Relais und eine passende Sicherung.

Zugelassene Bauteile mit E-Zeichen müssen nicht eingetragen werden, sofern man die ursprüngliche Anbaulage beibehält beziehungsweise die Anbauvorschriften (EU- bzw. StVO-Zulassung) erfüllt. Bei der Auswahl der neuen Komponenten auf Qualität achten und Foren als Informationsquelle nutzen.

Vorschriften für die Motorradbeleuchtung

Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise auch für den LED-Tannenbaum zu Weihnachten.

Entscheidend ist das Signalbild. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden. Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben.

Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer geblendet werden.

Hauptscheinwerfer

Das wichtigste Bauteil für den perfekten nächtlichen Durchblick ist natürlich der Hauptscheinwerfer. Wer jemals ein Motorrad mit 6-Volt-Elektrik und 40-Watt-Bilux-Lampe auf dunkler Landstraße gefahren hat, weiß die neuen Entwicklungen sicher zu schätzen. Standardmäßig sind heute fast alle Motorräder mindestens mit H4-Licht ausgestattet, viele auch schon mit H7.

Bei den Lampen gibt es interessante qualitative Unterschiede, eigentlich nicht erstaunlich bei einer Preisspanne von 3 bis 20 Euro. Spezielle Markenprodukte erreichen dank besserer Glaskolben-Materialien und Füllungen sowie präziserer Fertigung deutlich mehr Leuchtkraft und Leuchtweite, werden aber oft auch wesentlich heißer. Das kann in Einzelfällen bei relativ kleinen Scheinwerfergehäusen mit schlechter Wärmeableitung zu einer verkürzten Lebensdauer führen, ebenso wie das Berühren des Glaskolbens mit den Fingern beim Einbau der neuen Lampe.

Der ist bei Naked Bikes normalerweise kein Problem, wird aber bei manchen verkleideten Maschinen zum Geduldsspiel und verlangt Fingerakrobatik. Zum Scheinwerfer gehört auch die Streuscheibe, die man, sofern sie verkratzt ist, gegebenenfalls mit Politur aufbessern kann (Achtung: Das ist - sehr streng genommen - eine zulassungstechnische Grauzone). Auch angelaufene oder verschmutzte Reflektoren lassen sich mit viel Friemelei eventuell noch reinigen. Bei den günstigen Preisen für Standard-Ersatzscheinwerfer stellt sich nur die Frage, ob sich der Aufwand lohnt.

Dann sollte man auch gleich zum Klarglas-Scheinwerfer greifen, der eine etwas höhere Lichtausbeute als die Riffelglas-Varianten hat. Bei meiner NTV hat eine Umrüstung auf Klarglas-Scheinwerfer (für rund 80 Euro von Polo) in Kombination mit einer Philips Motion-Lampe zu einer deutlich besseren Lichtausbeute geführt.

Beim Einbau/Umbau von Scheinwerfern gibt es aber einiges zu beachten. Im Scheinwerfergehäuse befinden sich in der Regel jede Menge Kabel, und der Platz ist extrem knapp kalkuliert. Beim Umbau unbedingt auf korrekte Verlegung achten, um keine Kurzschlüsse zu produzieren. Problematisch wird es vor allem, wenn der neue Scheinwerfer kleiner ist oder der Einsatz breiter baut, weil zum Beispiel der bei LED-Technologie notwendige Kühlkörper zusätzlichen Platz kosten. Für bestimmte Modelle (etwa solche mit Can-Bus) braucht man eventuell spezielle Adapter.

Sehr empfehlenswert ist es auch, sich vor dem Kauf umfänglich in den markenspezifischen Foren zu informieren, ob es bei diesem Typ spezielle Probleme gibt, denn vereinzelt kommt es zu Schwierigkeiten mit Regler/Lichtmaschine.

LED-Technologie

Die LED-Technologie liefert nicht nur das beste Licht und wird deshalb bei immer mehr Modellen serienmäßig verwendet, sondern bietet auch vielfältige Möglichkeiten, der Maschine mit zum Beispiel einem asymmetrischen Design ein ganz eigenes Aussehen zu verleihen. LED-Nachrüstscheinwerfer - zum Teil sogar mit adaptivem Kurvenlicht - werden von der Zubehör-Industrie sowohl als Einsatz als auch als Komplettscheinwerfer angeboten.

Eine interessante Verbesserung könnte die neu entwickelte Night Breaker LED in H7 von Osram sein, die bis zu 220 Prozent mehr Licht und eine fünfmal höhere Lebensdauer verspricht. Da es aber zurzeit noch keine ABE für Motorräder gibt, liegen noch keine Erfahrungswerte vor.

Zusatzlampen

Ein Kapitel für sich sind Zusatzlampen (Nebel-/Fernscheinwerfer etc.), die früher gern bei Harleys und Goldwings und heute oft bei Groß-Enduros verwendet werden. Hier ist das Angebot reichhaltig. Beim Anschluss der Lampen unbedingt eine Schaltung über ein Relais bevorzugen und die Anbauvorschriften beachten.

Eine relativ neue Spielart sind die Tagfahrlampen. Bei nachträglichem Einbau (nur genehmigte Produkte mit E-Zeichen + RL = Daytime Running Light verwenden) muss man nicht nur die vorgeschriebenen Abstände, sondern auch die entsprechende Schaltung beachten. Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald die Zündung aktiviert ist, und automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird (Ausnahme: Lichthupe). Meist benötigt man daher bei einem nachträglichen Einbau einen speziellen Umschalter (kostet 50 bis 100 Euro), der per Lichtsensor gesteuert diese Aufgabe übernimmt.

Eine recht originelle Lösung für Fans dieser Beleuchtung gibt es ganz neu von Louis in Form von Gazzini-Rückspiegeln mit integriertem Tagfahrlicht und E-Prüfzeichen, die für knapp 100 Euro pro Stück angeboten werden.

Blinker

Auch Blinker haben eigentlich schon immer eine Rolle als stilgebendes Element gespielt. Vorgeschrieben sind sie erst bei Motorrädern ab Baujahr 1962. Konnten sie in den 80ern gar nicht groß genug sein, wurde mit der LED-Technik ein Schrumpfungsprozess eingeleitet, möglich nur dank der enormen Leuchtkraft. Bei manchen Café-Racer-Umbauten sind sie kaum noch wahrnehmbar. Die Zubehör-Industrie bietet eine riesige Auswahl bis hin zu wahren Designobjekten zu durchaus stolzen Preisen. Als 3-in-1-Version gibt es sie auch mit integriertem Rück-/Bremslicht.

Zwar lässt sich prinzipiell jedes Motorrad mit 12-Volt-Elektrik auf LED-Blinker umrüsten, die ein E-Prüfzeichen haben (vorn mit einer 1, hinten mit einer 2 - die meisten tragen beide Kennzahlen). Doch so einfach der Kauf ist, so tückisch kann der Anbau sein. Für manche neueren Modelle gibt es praktische Komplett-Sets, die besonders für nicht so versierte Schrauber eine gute Alternative sein können. Für alle anderen steht je nach Motorrad-Typ eine mehr oder weniger aufwendige Bastelei an.

Befestigung und Anschluss ans Bordnetz

Relativ leicht zu lösen ist die mechanische Befestigung. Für die oft zu großen Löcher in den Halterungen der Original-Blinker gibt es manchmal sogenannte Aufnahme-Cover, die sich aber aus entsprechenden Scheiben selbst bauen lassen. Wählt man allerdings eine andere Anbauposition oder eine komplett andere Befestigung, braucht man eventuell eine Verlängerung, um die vorgegebenen Abstände (EG vorn 240 mm, hinten 180 mm; StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm) einzuhalten.

Deutlich schwieriger kann sich der Anschluss ans Bordnetz gestalten. Das Problem liegt dabei an der geringeren Stromaufnahme der LEDs. Tauscht man die Standardblinker mit je 21 Watt gegen zwei LED-Blinker mit nur je 1,5 Watt, ändert sich nämlich die Blinkfrequenz, weil das Relais aufgrund der abweichenden Last nicht mehr korrekt funktioniert. Schnelleres Blinken beziehungsweise Dauerleuchten der Blinker sind die Folge.

Die Lösung besteht entweder im Einbau eines sogenannten lastunabhängigen Relais oder spezieller Widerstände. Am einfachsten ist es, wenn das Motorrad ein separates Blinkrelais (keine kombinierte Einheit!) für die Blinker sowie zwei getrennte Kontrollleuchten (rechts/links) und weder Blinkpiepser noch eine Warnblinkanlage hat. Dann lassen sich meist günstige Universal-Blinkgeber verwenden.

Gibt es dagegen nur eine Kontrollleuchte und/oder eine Warnblinkanlage, blinken nach einer Umrüstung manchmal auch die nicht betätigten Blinker ungewollt mit. In diesem Falle würde ich zum Kellermann-Blinkrelais greifen, das ohnehin qualitativ hochwertiger ist und mit knapp 30 Euro auch nicht die Welt kostet. Dank der etwas aufwendigeren Konstruktion beziehungsweise Verkabelung (5 statt 3 Kabel) reicht es, das Relais zusätzlich mit je einem linken und einem rechten Blinker zu verbinden, um dieses Problem zu lösen.

Wichtig ist es, beim Einbau keine Kabel zu vertauschen. Unbedingt die Montageanleitung beachten und sicherheitshalber die Polung mithilfe einer Prüflampe kontrollieren. Passen die originalen Stecker nicht, kann man wieder die schon erwähnten Adapterkabel verwenden oder sich selbst welche basteln.

Möchte man aber sein Original-Blinkrelais behalten oder hat ein Motorrad, das gar kein separates Blinkrelais, sondern nur eine zentrale Elektronikeinheit hat, wird der Umbau komplizierter. Zur Anpassung der Blinkfrequenz muss man dann nämlich mit Widerständen (in der Regel mit 6,8 Ohm Leistungswiderstand) arbeiten, die man im Zubehör oft auch schon mit der passenden Verkabelung erwerben kann. Wer will, kann natürlich auch selbst basteln.

Aus Platzgründen werden diese relativ großen Widerstände eher im Bereich der hinteren Blinker verwendet und können zum Beispiel unter dem Bürzel oder Seitendeckel versteckt werden. Bei der Verkabelung darauf achten, dass sie in Parallelschaltung (nicht Reihenschaltung!) montiert werden. Es ist ganz erstaunlich, wie heiß solche Widerstände im Betrieb werden können, 80 bis 100 Grad werden durchaus erreicht. Deshalb sollte man bei der Montage darauf achten, die Widerstände nicht auf Kunststoffteilen oder mit Kontakt zu Kabeln zu befestigen und auch nicht einfach anzukleben. Perfekt zur Wärmeableitung ist dagegen eine kleine Aluplatte, auf die man die Widerstände montiert.

Brems- und Rücklicht

Umbauten an Brems- und Rücklicht sind meist völlig unproblematisch. Die neuen Leuchten werden oft fertig verkabelt geliefert, und die Herausforderung liegt im Bereich der Befestigung. Auch hier geht der Trend zu Mini-Leuchten, die zwar schick aussehen, aber oft das Nummernschild nicht mehr korrekt ausleuchten. In diesem Fall ist eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung erforderlich.

Spätestens seit der Lichtpflicht für Motorräder ist klar, dass neben dem Scheinwerfer auch das Rücklicht dazu dient, besser gesehen zu werden und sich aus der Masse der Verkehrsteilnehmer abzuheben. Umso verwunderlicher ist es, dass der Gesetzgeber erst bei Erstzulassungen ab 1988 auf die glorreiche Idee kam, auch ein Bremslicht für Motorräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h zu verordnen. So unglücklich alle Minimalisten darüber waren, sinnvoll war es auch schon vorher.

An Moppets vor 1983 ist noch ein gelbes Bremslicht möglich. Ihre Existenzberechtigung weisen die Rückleuchten ursprünglich durch die urdeutsche Wellenlinie oder aktuell durch das sogenannte E-Prüfzeichen nach, wobei es sich hierbei nicht unbedingt um eine EG-Genehmigung handelt. Das E mit entsprechender Zahl verrät uns nur, in welchem Land das Leuchtmittel seine Prüfung bestanden hat. Ob es dann wirklich für die hintere Beleuchtung an Krafträdern zugelassen ist verrät die eigentliche Prüfnummer 50R-….

Hierbei handelt es sich um die Anwendung einer ECE-Richtlinie, genau genommen der Richtlinie 50. In dieser Richtlinie geht es u.a. um Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger und Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen. Welches Bauteil bzw. welche Gruppe genau gemeint ist, verrät diese Prüfnummer - außer bei Blinkern die 11 und 12 - nicht. Spätestens bei einem anderen Ländercode als E1, also Deutschland, kann man alle Hoffnungen begraben. Somit müsst ihr wohl den Angaben des Händlers oder Kataloges vertrauen.

Die ECE schreibt natürlich auch die Größe der Lichtausbeute vor, die der Abnahme zu Grunde liegt. Durch den Vorbau einer Verkleidung vor der Streuscheibe ist daher nicht mehr sicher gestellt, ob genügend Lux das Licht der Welt erblicken. Das gilt natürlich äquivalent für das nachträgliche Einschwärzen. Dazu besteht aber heutzutage auch keine Notwendigkeit mehr, da sich genügend Hersteller der Glaseinfärbung inklusive der notwendigen Prüfungen angenommen haben.

Seit 1. März 2007 gesellt sich zu StVZO und EG eine neue Verordnung hinzu, die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Sie soll nach und nach erweitert werden und letztendlich die StVZO ersetzten. Also wurden schon einmal ein paar Paragraphen aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die FZV überführt. Wer z.B. im Internet in dem alten Gesetzeswerk blättert, findet unter diesem Paragraphen nur noch den Vermerk »weggefallen«.

Was uns besonders stutzig macht, die Nummernschildbeleuchtung an sich - zumindest bei Zweirädern - ist in der neuen Verordnung nicht mehr vorgeschrieben! Hört sich unglaubwürdig an, ist aber so. Diese Richtlinie weist aber grundsätzlich darauf hin, dass sie erst für Fahrzeuge mit mindesten vier Rädern gilt, also nicht für Motorräder. Weiterhin wird bezüglich der Nummernschildbeleuchtung auch auf die ECE-Regelung Nr. 4 verwiesen, jedoch mit dem Zusatz »mit Ausnahme von Krafträdern«.

Da Verordnungen Gesetzeskraft haben, sollte man sich auf den Stand vom 01.03.2007 berufen können, falls der Gesetzgeber irgendwann auf die Idee kommt, etwas zu ändern, aber auch in der Version vom 3. Februar 2011 hat sich hier noch nichts geändert.

Bleibt die Frage, was in der StVZO vor Einführung der mittigen Positionierung des Rücklichtes stand. Es war nur festgelegt, dass die Rückleuchte am weitest hinten liegenden Teil befestigt sein muss. Endet also der seitliche Nummernschildträger weiter hinten als Fender, muss bei Erstzulassung vor dem 01.10.1994 das Rücklicht sogar seitlich angebracht werden, aber so hat sich das die Obrigkeit garantiert nicht vorgestellt. Worum allerdings keiner rumkommt, das ist der allseits so beliebte hintere Reflektor.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Nachfolgend findet sich eine Übersicht zur am Motorrad vorgeschriebenen Beleuchtung. Neben den Vorgaben welche Leuchten montiert sein müssen, schreibt die StVZO auch vor, in welcher Farbe diese vorhanden sein sollen. Fahrer sollten auch wissen, dass jegliche zusätzliche Motorradbeleuchtung nur dann gestattet ist, wenn sie die Sicherheit erhöht (z. B. Rückstrahler an den Seiten oder Reflektionsstreifen).

Grundsätzlich müssen jegliche Lampen und Beleuchtungseinrichtungen einsatzbereit und immer korrekt angebracht sein. Zudem spielt hier die gleiche Ausrichtung ebenfalls eine Rolle. Scheinwerfer, die zur vorderen Motorradbeleuchtung gehören, dürfen nur weiß strahlen, alle nach hinten gerichteten Leuchten sowie die Bremslichter sollen in rot strahlen. Sind seitliche Rückstrahler angebracht, dürfen diese gelb sein. Alle verwendeten Leuchten, ob ab Werk eingebaut oder nachträglich verändert bzw. ersetzt, müssen eine Prüfnummer aufweisen. Das sind üblicherweise die EG- oder ECE-Nummern, welche die Montage ohne eine Abnahme ermöglichen.

Vorgeschriebene Beleuchtung am Motorrad:

  • Scheinwerfer (weiß)
  • Schlussleuchte (rot)
  • Bremsleuchte (rot)
  • Blinker (gelb)
  • Kennzeichenbeleuchtung
  • Rückstrahler (rot)

Zusätzlich zulässige Beleuchtung:

  • Nebelscheinwerfer (weiß oder hellgelb)
  • Seitliche Rückstrahler (gelb)
  • Warnblinkanlage
  • Suchscheinwerfer

LED-Technik

LED-Leuchten haben sich in den letzten Jahren in vielen alltäglichen Bereichen durchgesetzt. Sie ist energiesparender und langlebiger. Auch der Einsatzort Auto oder Motorrad blieb hier nicht außen vor. Doch darf ein LED-Licht für ein Motorrad verwendet werden? Die Verwendung von LED ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings müssen auch diese Leuchten in Bezug auf Farbe und Leuchtkraft den gesetzlichen Vorgaben der StVZO entsprechen. Auch bei diesen Teilen der Motorradbeleuchtung ist es wichtig, dass ein Prüfsiegel vorhanden ist.

LEDs in anderer Funktion als die vorgeschriebene Motorradbeleuchtung zu verwenden, ist in der Regel nicht zulässig. Wer also eine Unterbodenbeleuchtung in Erwägung zieht, sollte wissen, dass diese sehr teuer werden kann.

Prüfzeichen und Zulässigkeit

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam. Nur mittels Teile- bzw.

Konsequenzen bei Verstößen

Ist keine vorschriftsmäßige Beleuchtung vorhanden, muss mit Bußgeldern bis 50 Euro gerechnet werden.

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