Vielen Bewohnern deutscher Großstädte missfällt die zunehmende Luftverschmutzung durch immer mehr Fahrzeuge. Die Abgase von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren schädigen die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Daher soll in Deutschland die sogenannte Verkehrswende vollzogen werden, wobei E-Scooter eine wichtige Rolle spielen sollen, um den Individualverkehr zu verändern.
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter laut Gesetz in Deutschland im Straßenverkehr genutzt werden, wobei jedoch einige Regeln zu beachten sind. Möchten Sie sich selbst einen solchen Roller zulegen, sollten Sie darauf achten, dass der E-Scooter über eine ABE verfügt, da Sie ihn sonst nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen dürfen. Eine weitere Besonderheit ist, dass für einen E-Scooter eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die der Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern zufügt.
Gesetzliche Bestimmungen und Einschränkungen
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt die Verwendung von E-Scootern. Allerdings gibt es eine wesentliche Einschränkung: § 8 der eKFV verbietet den Anhängerbetrieb. Das bedeutet, dass E-Scooter in Deutschland nicht für den Transport von Anhängern zugelassen sind. Dies steht im Kontrast zu E-Bikes, die mit bis zu 25 km/h einen Kinderanhänger ziehen dürfen, obwohl viele Modelle nur V-Brakes haben.
Die Frage ist, warum dies so ist. Ein Fahrrad ist aber kein Elektrokleinstfahrzeug. In der Tat finde ich persönlich die eKFV auch sehr schlecht umgesetzt. Würde mir wünschen, dass das irgendwann mal überarbeitet wird. Die Frage nur, warum? Das ist doch bestimmt nur in Deutschland so? Ich dachte immer, der EScooter wird wie ein Rad behandelt.
Für eine Personen- oder Kinderbeförderung sowie für einen Anhängerbetrieb müssten die Fahrzeuge entsprechend weitere Sicherheitsanforderungen erfüllen, bzw. Als ich vor über 40 Jahren mal "Mofa" gefahren bin, hatte ich auch Anhängerkupplung und einen kleinen Anhänger. Das war praktisch und auch einigermaßen gut zu handeln. Erlaubt? Keine Ahnung - das war damals aber nicht mal so unüblich....
Aber an einen eScooter mit seinen Mini-Reifen? Die gesamte Fahr-Statik ließe mich nicht mal auf die Idee kommen, damit einen Anhänger ziehen zu wollen. Und dann bleibt da noch das Problem der Ankopplung. Eine Anhängerkupplung hat nicht ohne Grund einen gewissen Abstand zum Asphalt. In der bauüblichen Höhe hat ein eScooter... ähhh... nichts? Man müsste also entweder hinten am eScooter eine Art "Gestell" mit anbringen (wo? Und da habe ich über stärkere Bremswirkung noch nicht mal nachgedacht. Und diese verstärkte Bremswirkung müsste dann auch noch auf den Asphalt übertragbar sein. So ein Anhänger ist ja nicht zum Spaß da, sondern soll "Last tragen". Und durch diese Last "schiebt" der dann auch bei jeder Bremsung. Sorry, aber die Bremsen an meinen eScootern bringen mich selbst einigermaßen gut zum stehen....
Internationale Beispiele und Machbarkeit
Andere Länder wie Österreich und Frankreich zeigen, dass der Betrieb von E-Scootern mit Anhängern durchaus machbar ist. Dort gibt es keine Massen-Crashs, die gegen diese Möglichkeit sprechen. Interne Tests haben gezeigt, dass ein E-Scooter mit guter Bremsanlage und до angemessener Zuladung sicher betrieben werden kann.
Bei einem internen Test mit einem NIU KQi 300X + 28 kg Zuladung lag der Bremsweg aus 22 km/h bei 3,6 m - 0,4 m kürzer als bei einem 18‑kg City‑Bike mit Kinderanhänger. Ein Slalomtest mit 3 m Korridor bewies, dass der Trailer selbst bei 18 km/h kaum ausschert. Billig‑Scooter ohne Dämpfung fallen jedoch durch.
Versicherung und Haftung
Aktuell deckt die Scooter-Haftpflicht den Anhänger nicht ab. Ein Lösungsvorschlag wäre die automatische Mitversicherung von Anhängern bis 60 kg Gesamtgewicht durch eine Ergänzung im Pflichtversicherungsgesetz.
Zukunftsperspektiven und politische Forderungen
Die Technik ist reif, internationale Beispiele beweisen die Machbarkeit, und der Nutzen für Umwelt und Stadtlogistik ist enorm. Was fehlt, ist politischer Mut. Es wird gefordert, dass die Politik Druck macht und die Möglichkeit von E-Scootern mit Anhängern in Deutschland ernsthaft prüft und diskutiert.
Alternativen zum Anhängerbetrieb
Da der Anhängerbetrieb aktuell nicht erlaubt ist, suchen viele Nutzer nach Alternativen, insbesondere für den Transport von Hunden. Hier sind einige Ideen und Überlegungen:
- Hunderucksack: Für kleinere Hunde kann ein Hunderucksack eine gute Lösung sein. Es gibt spezielle Modelle, die bequem und sicher sind.
- Korb am Lenker oder Gepäckträger: Ein Korb, der entweder am Lenker oder auf einem Gepäckträger befestigt wird, kann ebenfalls eine Option sein, wobei die Sicherheit des Hundes приоритет hat.
- Klick Bretter für Scooter: Gibt auch diese Klick Bretter für Scooter wo man ne Box übers Rad machen kann, hab das keinen Namen im Kopf, aber auch das verändert das Fahren sehr glaube ich.
Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Auch Fahrer mit einem E-Scooter müssen die StVO und ihre Regelungen beachten. Nur so kann die Sicherheit sämtlicher Teilnehmer am Straßenverkehr gewährleistet werden. Wer etwa mit dem E-Roller verbotenerweise auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Kommt es dabei zu einer Sachbeschädigung, steigt der Betrag auf 30 Euro. Ein Verstoß gegen die Vorschriften bezüglich der Beleuchtung schlägt mit 20 Euro zu Buche.
Beim Fahren ohne Versicherung mit dem E-Scooter stellt eine Straftat dar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Fehlt hingegen lediglich die Versicherungsplakette, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro.
Alkohol am Steuer
Für Fahrer eines E-Scooters gelten die gleichen Regelungen wie für Autofahrer. Das bedeutet also: Ab 0,5 Promille drohen in jedem Fall Sanktionen. Beim ersten Verstoß dieser Art bedeutet dies ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 1,1 Promille sind Personen absolut fahruntüchtig. Bewegen sie trotzdem einen E-Scooter im Straßenverkehr, ist dies eine Straftat.
Noch härtere Sanktionen müssen Fahranfänger sowie junge Fahrer eines E-Scooters fürchten. Für Personen, die sich in der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind, müssen sich an die 0,0-Promillegrenze halten. Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, begeht einen A-Verstoß. Der erste Verstoß dieser Art zieht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich.
Geplante Neuregelungen für E-Scooter
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig. An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Überblick über Bußgelder für E-Scooter-Verstöße
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Bußgelder, die bei Verstößen mit E-Scootern drohen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
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