Die Beleuchtung am E-Bike ist ein wesentlicher Faktor für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr und stellt sicher, dass Sie in der Dunkelheit sehen, wohin Sie fahren. Ebenso wie ein herkömmliches Fahrrad ist ein E-Bike - je nach Modell und Typ - mit einem Frontscheinwerfer und einem Rückstrahler ausgestattet.
Die StVZO (§ 67) schreibt vor, dass jedes Fahrrad mit einer funktionierenden Beleuchtung ausgestattet sein muss, sobald es bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen genutzt wird. In Deutschland muss jede Fahrradbeleuchtung StVZO-konform sein. Dies wird durch die sogenannte K-Nummer auf dem Gehäuse bestätigt. Sämtliche Fahrradlichter, die Sie in unserem Online-Shop kaufen können, sind selbstverständlich gesetzeskonform.
Welche Beleuchtungsarten gibt es?
Unterscheidet man die Fahrradbeleuchtungen anhand ihrer Energieversorgung, gibt es 3 Arten:
- Akku: Diese Fahrradleuchten sind kompakt und können mit wenigen Handgriffen am Fahrrad montiert oder demontiert werden. Dadurch können sie auch abseits des Fahrrads als Taschenlampe verwendet werden. Jedoch sollte man sie immer abnehmen, wenn man sein Fahrrad abstellt, um zu verhindern, dass sie gestohlen werden. Sie sind wiederaufladbar, wodurch Müll vermieden wird. Ist der Akku jedoch entladen, dauert es ein bisschen, bis er wieder voll aufgeladen und einsatzbereit ist.
- Batterie: Sie sind ebenso wie Akku-Lampen handlich und leicht zu montieren. Der einzige Unterschied ist, dass die Batterie schnell gewechselt werden kann und das Licht anschließend sofort wieder einsatzbereit ist. Jedoch ist diese Variante nicht umweltfreundlich.
- Dynamo: Um die Lampen zu betreiben, wandelt der fest montierte Dynamo die Bewegungsenergie des Fahrrads in elektrischen Strom um, somit wird keine zusätzliche Energiequelle benötigt. Das ist die umweltfreundlichste und, da die Bauteile fest montiert sind, auch eine diebstahlsichere Variante. Jedoch sind die Bauteile im Vergleich zu den anderen Varianten etwas schwerer und können nicht mit wenigen Handgriffen montiert oder demontiert werden.
Unterscheidet man nach Leuchtmitteln, gibt es 2 verschiedenen Ausführungen:
- LED: Eine Leuchtdiode kann sehr energiesparend betrieben werden und ist somit äußerst effizient. Zudem besitzt sie eine lange Lebensdauer, deshalb sind LED-Beleuchtungen inzwischen der Standard.
- Halogen: Vereinzelt findet man noch Fahrrad-Lichter mit einer Halogenbirne. Der Vorteil dieser Bauart ist, dass die Birne in der Regel einzeln gewechselt werden kann. Jedoch sind sie nicht so effizient und langlebig wie LED-Scheinwerfer, daher liegt die Vermutung nahe, dass sie in absehbarer Zeit komplett verschwinden werden.
Naben- und Seitendynamo
Es gibt zwei Arten von Dynamos:
Nabendynamo
Dieser Dynamotyp ist fest in der Nabe des Vorderrads verbaut. Im Vergleich zu Seitendynamos sind diese etwas schwerer, jedoch werden sie von schlechten Witterungsbedingungen nicht beeinflusst und erzeugen nahezu widerstandslos Energie. Das funktioniert genauso wie bei einem Wechselstromgenerator. Die mechanische Drehbewegung wird genutzt, um ein Magnetfeld zu erzeugen, das die Energie in elektrischen Strom umwandelt.
Seitendynamo
Ein Seiten-Dynamo kann auch als Felgendynamo bezeichnet werden. Wie sich von dem Namen bereits ableiten lässt, werden sie seitlich am Fahrrad montiert. Der Name Felgendynamo ist jedoch irreführend, da diese eben nicht auf die Felge drücken, um Energie zu erzeugen, sondern auf den Reifen. Hierzu dient eine Mechanik, die mit einem Hebel oder einem Knopf bedient werden kann. Um die Beleuchtung einzuschalten, klappt man den Dynamo auf den Reifen. Durch die Reibung dreht sich ein Rädchen, das die Bewegungsenergie in elektrischen Strom umwandelt. Dieser wird nun verwendet, um die Fahrbahn zu erleuchten. Im Vergleich zu einem Nabendynamo sind sie sehr leicht, jedoch erhöht die zusätzliche Reibung auch den Widerstand und wenn der Reifen nass ist, wird die Energieausbeute verringert.
Was ist die StVZO?
Diese Abkürzung steht für Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie regelt, womit ein Gefährt ausgestattet sein muss, wenn man es in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegen möchte.
Welche Sicherheitseinrichtungen sind für ein Fahrrad gesetzlich vorgeschrieben?
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Eine Klingel
- Gesetzlich zugelassene weiße Beleuchtung in Fahrtrichtung
- Gesetzlich zugelassene rote Beleuchtung nach hinten
- Ein weißer Reflektor in Fahrtrichtung und ein roter nach hinten
- An beiden Pedalen jeweils ein oranger Reflektor in Fahrtrichtung und einer nach hinten
- Min. 2 orange Reflektoren pro Laufrad
Sowohl das Vorder- als auch das Rücklicht müssen mit einer konstanten Helligkeit leuchten. Blinkende Beleuchtung ist nicht gestattet. Ob das Licht mit Batterien, einem Dynamo oder Akku betrieben wird, ist nicht relevant.
Einige Front- und Rücklichter vereinen die Funktion von Beleuchtung und Reflektor. Ersatzweise können auch weiße Speichenreflektoren an jeder Speiche oder Reifen, die mit einem weißen Reflexstreifen ausgestattet sind, verwendet werden.
Für den Fahrer gelten keine gesetzlichen Vorschriften. Daher ist es erlaubt, zusätzlich eine Leuchte am Helm oder am Rucksack zu befestigen. Jedoch gelten diese nicht als Ersatz für das Licht, welches am Fahrrad vorhanden sein muss.
IP-Schutzklassen
Die Abkürzung IP steht für „International Protection“, wird aber auch oftmals als „Ingress Protection“ ausgeschrieben. Mithilfe der IP-Kennzahlen lässt sich die Staub- und Wasserdichtigkeit von Taschen, Schutzhüllen, Kleidung, Gehäusen und vielen weiteren Gegenständen klassifizieren. Sie sind genormt, um dem Kunden den Vergleich zu erleichtern. Die erste Kennzahl gibt an, wie gut der Inhalt gegen Staub geschützt ist, und die zweite, wie gut er gegen das Eindringen von Wasser geschützt ist - Bsp: IP67.
| Kennzahl I | Definition | Kennzahl II | Definition |
|---|---|---|---|
| 1 | Schutz vor Fremdkörpern > 50 mm | 1 | Schutz vor senkrecht fallenden Tropfen |
| 2 | Schutz vor Fremdkörpern > 12,5 mm | 2 | Schutz vor leicht schräg fallenden Tropfen |
| 3 | Schutz vor Fremdkörpern > 2,5 mm | 3 | Schutz vor Regen und Sprühwasser |
| 4 | Schutz vor Fremdkörpern > 1 mm | 4 | Schutz vor Spritzwasser aus allen Richtungen |
| 4K | Schutz vor Spritzwasser mit erhöhtem Druck aus allen Richtungen | 5 / 5K | Schutz gegen vor Staub in schädlichen Mengen |
| 5 | Schutz vor Strahlwasser aus allen Richtungen | 6 / 6K | Komplette Staubdichtigkeit |
| 6K | Schutz vor Strahlwasser mit erhöhtem Druck aus allen Richtungen | 6 | Schutz vor Strahlwasser mit erhöhtem Druck aus allen Richtungen |
| 7 | Wasserdicht bis zu einer Tiefe von 1 m für bis zu 30 min. | 8 | Wasserdicht beim Untertauchen für unbestimmte Zeit |
| X | Keine Angabe zum Staubschutz (Bsp.: IPX6) | Keine exakte Definition! |
Warum ist eine Fahrradbeleuchtung wichtig?
Da sich der Mensch im Gegensatz zu Fledermäusen und Co. eher schwertut, im Dunkeln die Orientierung zu behalten, liegt der Nutzen einer Fahrradbeleuchtung quasi auf der Hand. Zum einen sieht man als Radfahrer ohne Licht keine Hindernisse und zum anderen bleibt man ohne Beleuchtung auch für andere Verkehrsteilnehmer quasi unsichtbar. Daher sollte eine Fahrrad Vorderlampe und ein Fahrrad Rücklicht standard sein. Diese gibt es oft als Beleuchtungssets zu kaufen.
Natürlich verlangt aus diesem Grund nicht nur der eigene Menschenverstand nach Beleuchtung, sondern auch der Gesetzgeber. Durch eine Änderung der StVZO Anfang Juni 2017 ist der Rahmen zulässiger Leuchten mittlerweile sehr groß, so dass jedes Fahrrad einfach ausgestattet werden kann. Ausreden gibt es daher keine mehr. Es ist nämlich nicht mehr nötig, fest installierte Lichtanlagen mitzuführen, die Tag wie Nacht jederzeit einsatzbereit sind. Stattdessen sind mittlerweile auch akku- bzw. batteriebetriebene Lampen erlaubt. Auch zusätzliche Funktionen wie Tagfahr-, Fern- und Bremslicht sind gestattet, welche diese Modelle zur idealen E-Bike Beleuchtung auszeichen.
Nabendynamo oder Akkubeleuchtung?
Auch wenn es noch weitere Systeme gibt, sind Nabendynamo- und Akkubeleuchtungen am weitesten verbreitet. Beide Systeme haben dabei ihre eigenen Vor- und Nachteile. Beim Nabendynamo wird der Strom durch die eigene Tretleistung erzeugt, indem die Bewegungsenergie mittels eines Dynamos in elektrische Energie umgewandelt wird. Durch die richtige Hardware (bspw. Supernova The Plug oder Busch & Müller E-Werk) kann diese Energie nicht nur für die Beleuchtung, sondern auch zum Laden von elektrischen Geräten wie Smartphones oder GPS-Geräte genutzt werden.
Auch Akku-Lichter können häufig dank USB-Anschluss als Notstromaggregat für Smartphones verwendet werden. Hier stammt der Strom, wie leicht zu erraten, aus einem Akku, dem es prinzipiell egal ist, welches Gerät er versorgt. Zudem funktionieren die Lampen natürlich auch abseits des Fahrrads, beispielsweise als Taschenlampe.
Was ist wichtiger - Lux oder Lumen?
Beim Kauf einer Fahrradbeleuchtung LED stolpert man über zwei Begriffe:
- Lumen (lm): Misst, wie viel Licht die Lampe insgesamt erzeugt.
- Lux (lx): Misst, wie viel Licht tatsächlich auf einen fokussierten Bereich trifft.
Ein Fahrrad Licht Set mit vielen Lumen kann viel Licht abgeben, aber ohne Fokussierung bleibt es ineffektiv. Ein guter Fahrrad-Scheinwerfer für Nabendynamo oder Akkubeleuchtung sollte das Licht auf die Fahrbahn lenken, nicht in den Gegenverkehr. Achte auf die richtige Lux-Zahl, eine StVZO-Zulassung und eine sinnvolle Lichtverteilung.
Die Einheit Lumen entspricht der Strahlungsleistung, gemessen in Watt unter Berücksichtigung, der variierenden Empfindlichkeit des menschlichen Auges für Licht unterschiedlicher Wellenlänge. Mit anderen Worten: Wie hell ist die Lampe. Etwas mehr Auskunft über die gerichtete Leuchtleistung gibt die Maßeinheit Lux. Sie ist definiert als die fotometrische Beleuchtung, die ein Lichtstrom von 1 Lumen (lm) erzeugt, wenn er sich gleichmäßig über eine Fläche von 1 Quadratmeter (m2) verteilt.
Zusätzliche Hinweise
Zunächst ist zwischen der aktiven und passiven Beleuchtung zu unterscheiden. Der vordere Scheinwerfer muss mindestens 10 Lux (Beleuchtungsstärke) in 10 m Entfernung ausstrahlen, zudem muss es eine klare Grenze zwischen hell und dunkel geben, sodass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Das Rücklicht sollte einen Abstrahlwinkel von mindestens 220° besitzen und in einer Höhe von 250 mm bis 1200 mm am e-Bike angebracht sein.
Zusätzlich zur Beleuchtung müssen Pedelecs auch über Reflektoren, also eine passive Beleuchtung verfügen. An der e-Bike Front ist ein weißer Reflektor vorgeschrieben, am Heck ein roter Reflektor. Die Pflicht zu einem zweiten Heckreflektor wurde aufgehoben. An den Pedalen müssen nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren montiert sein (also zwei Reflektoren pro Pedal). Mit den Seitenreflektoren ist die Beleuchtungsausstattung komplett.
Je mehr Licht am e-Bike desto besser - sollte man meinen. Der Staat hat das aber lange Zeit nicht so gesehen und neue Lichtsysteme, die durch die Akkuspeisung am Elektrofahrrad erst praktikabel wurden, lange Zeit nicht erlaubt. Dies hat sich nun geändert! Tagfahrlicht, Fernlicht sowie Akkuleuchten sind neuerdings gestattet, und dürfen ab sofort genutzt und verbaut werden. Auch das in vielen e-Bikes bereits verbaute Bremslicht ist nun per Gesetz erlaubt. Das gleiche gilt für Fahrtrichtungsanzeiger - also Blinker. Diese sind allerdings nur bei mehrspurigen e-Bikes erlaubt oder wenn das Handzeichen eingeschränkt sichtbar ist.
Vergleichbare blinkende Lichter sind weiterhin von der Nutzung im Straßenverkehr ausgeschlossen. Auch in unserem Sortiment lassen sich einige e-Bikes und Pedelecs finden, die mit Bremslichtern ausgestattet sind.
Die Richtlinien für die Lichtsysteme von e-Bike Anhängern haben sich ebenfalls geändert. Wie auch für das e Bike gilt, dass alle Lichtsysteme frei erkennbar sein müssen und diese auch miteinander kombiniert werden dürfen (außer die Fahrtrichtungsanzeiger). Ist der Anhänger breiter als 1000 mm, muss vorne links eine weiße Leuchte am e-Bike Anhänger angebracht werden. Bei schmaleren Anhängern ist diese Leuchte freiwillig.
Wie beim Pedelec gelten auch für das S-Pedelec die gleichen Vorschriften für die Beleuchtungssysteme, jedoch kommen beim S-Pedelec noch weitere Vorschriften zur grundsätzlichen Benutzung hinzu (zum Beispiel: Spiegel- und Dauerlichtpflicht, Hupe (neu ab 2017), Rahmen, Bremsen, Räder, Reflektoren, Seitenständer etc).
Ab sofort ist die Speisung der Beleuchtung über Akkus, Batterien, Dynamos und e-Bike-Systeme gleichberechtigt. Aber was geschieht, wenn der e-Bike Akku leer ist - funktioniert die Pedelec-Beleuchtung in diesem Fall auch nicht mehr? Diese Frage hat sich auch der Gesetzgeber gestellt und eine Regelung geschaffen. E-Bikes, die ab dem 01. Januar 2019 verkauft werden, müssen eine Nutzung der Lichtanlage bis zu zwei Stunden nach Motor-Aus gewährleisten müssen.
Vor dem Kauf sollte man sich auch bewusst machen in welchen Maß die Lichtanlage genutzt werden soll, denn auch hier variieren die Prioritäten. Für einen e-Bike Fahrer in einer Großstadt sollte ein eher schwächeres System (z.B. der Scheinwerfer EYRO von Busch+Müller ) ausreichen, da er oftmals beleuchtete Straßen befährt. Im Gegensatz dazu steht jemand, der sein e-Bike als Autoersatz nutzt und oft auf unbeleuchteten Landstraßen unterwegs ist.
Wenn Du im Straßenverkehr unterwegs bist, solltest Du auf jeden Fall darauf achten, Dich auch entsprechend der StVZO zu verhalten und nur zugelassene Lampen fahren. Entsprechend der Gesetzesänderung von 2017 ist das aber in Deutschland ziemlich einfach, da Lampen ohne diese entsprechende Kennzeichnung überhaupt nicht erst verkauft werden dürfen.
Nur weil die StVZO das Licht am Bike genau regelt, heißt das nicht, dass Du damit auf weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Sichtbarkeit verzichten musst. Im Gegenteil: Was Du am Körper tragen darfst und was nicht, wird nämlich nicht festgelegt. Ein zusätzliches am Rucksack angebrachtes Licht oder eine Helmlampe sind z.B. gute Optionen. Doch aufgepasst: Diese können Autofahrer sehr leicht blenden und eine Helmlampe ersetzt nicht die STVZO-konforme Beleuchtung am Fahrrad!
Dein Rücklicht sollte gut sichtbar unterm Sattel an der Sattelstütze befestigt werden.
Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
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