Die Unterkategorie „Beleuchtung“ ist ein zentraler Bestandteil der Hauptkategorie Verhalten im Straßenverkehr. Eine ordnungsgemäße Beleuchtung gewährleistet nicht nur die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs, sondern trägt auch dazu bei, andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Die richtige Nutzung der Beleuchtung ist von den jeweiligen Bedingungen abhängig.
Grundlagen der Fahrzeugbeleuchtung
Fahrzeuge sind mit verschiedenen Beleuchtungssystemen ausgestattet, die jeweils spezifischen Zwecken dienen. Bei Tageslicht und klaren Verhältnissen genügt in der Regel das Tagfahrlicht. Sobald die Sichtverhältnisse schlechter werden, wie bei Regen oder Dämmerung, ist das Abblendlicht einzuschalten. Bei starkem Nebel oder Schneefall können die Nebelscheinwerfer aktiviert werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass diese nur in Situationen genutzt werden, in denen die Sichtweite erheblich eingeschränkt ist.
Regelmäßige Überprüfung und Wartung
Eine regelmäßige Überprüfung der Beleuchtung ist unerlässlich. Defekte Lampen oder falsch eingestellte Scheinwerfer können die eigene Sicht beeinträchtigen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Ihre korrekte Nutzung und regelmäßige Wartung tragen dazu bei, die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Motorradbeleuchtung im Detail
Motorräder müssen zwar auch am Tag mit Abblendlicht fahren und kommen inzwischen immer häufiger mit serienmäßigem Tagfahrlicht auf den Markt. Dennoch bleibt ihre Silhouette recht schmal. Um die Sichtbarkeit im Sinne der Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, gibt es mittlerweile auch Blinker, die auf Dauerlicht geschaltet sind, wenn nicht geblinkt wird. Dadurch wird das Motorrad optisch breiter und besser wahrnehmbar.
Zulässigkeit von Positionsleuchten
Bei Verkehrskontrollen moniert das die Polizei aber immer wieder und behauptet, das sei nicht erlaubt. Vorreiter für diese Technik war Honda. Dass auch ein Hersteller wie BMW mittlerweile nachgezogen hat, spricht für die Gesetzeskonformität. Schon 2013 hat Honda in einem Schreiben an seine Händler auf die damals neue Möglichkeit hingewiesen.
„Bezüglich der Positionsleuchten bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen (Anm. der Redaktion: separaten oder in den Hauptscheinwerfer integrierten) Positionsleuchten eingesetzt werden.“ Auch das Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) bestätigt diese EU-weit geltende Regelung.
UNECE-Regel 53.01
Die von einigen Kritikern bemängelte Verwechslungsgefahr mit einem aktivierten Fahrtrichtungsanzeiger schließt sich allein schon dadurch aus, dass ja beide Blinker gleichzeitig dauerhaft leuchten. Zudem ist das Positionslicht weniger hell als das Blinklicht. Das IfZ verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit der Nachrüstung mit Produkten aus dem Zubehörhandel hin.
Dann ist der Anbau unter Einhaltung der Vorgaben (Montagehöhe, Abstrahlwinkel, Abstände zwischen den Blinkergläsern und zum Scheinwerfer) genehmigungsfrei möglich.“ In dem damaligen Schreiben hat Honda seine Händler auch darauf hingewiesen, dass Motorradkäufer die Regelung möglicherweise anzweifeln: Da es sich hierbei um eine neue Ausstattung für Europa handelt und die Kunden nicht immer über die neuesten Vorschriften im Fahrzeugbau informiert sind, besteht die Möglichkeit, dass die Rechtmäßigkeit dieser Anlage in Frage gestellt wird. Verweisen Sie in diesem Fall auf die Änderungen in den UNECE Vorschriften 53.01. Das sollten Motorradfahrer dann wohl auch im Zweifelsfall gegenüber der Polizei.
Spezifische Beleuchtungsvorschriften für Motorräder
- Anzahl Scheinwerfer: 1, nach EG auch 2
- Abstand Doppel-Scheinwerfer: max. 200 mm
- Abstand Scheinwerfer zum Fernlicht: nach StVZO max. 200 mm
- Höhe Abblendlicht über Boden: 500 bis 1200 mm; nach StVZO max. 1000 mm bei EZ vor dem 1.1.1988
- Anzahl Standlichter: 1, nach EG auch 2
- Höhe Standlicht: nach EG-Recht 350 - 1200 mm, nach StVZO max.
Xenon nachrüsten
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch besser Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht. Im Klartext heißt das, dass die komplette Scheinwerfereinheit als Xenonscheinwerfer geprüft worden sein muss. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch. Achtung! Nicht zulässig ist die Nachrüstung mit „Xenon-Kits“.
Weitere Beleuchtungsarten und ihre Funktionen
- Abblendlicht: Sorgt für eine ideale Fahrbahnausleuchtung, ohne den Gegenverkehr zu blenden und stellt die eigene Sichtbarkeit sicher.
- Tagfahrlicht: Macht Pkw oder Lkw am Tag sichtbarer.
- Schlussleuchten: Erkennen durch die Schlussleuchten ein Fahrzeug bei schlechten Sichtbedingungen besser.
- Bremsleuchte: Informiert über den Bremsvorgang und warnt den nachfolgenden Verkehr.
- Hintere Rückstrahler: Reflektoren, die das Kfz für den nachfolgenden Verkehr erkennbar machen.
Entscheidende Punkte für eine sichere Beleuchtungseinrichtung
Um eine sichere und effektive Beleuchtungseinrichtung für Ihr Fahrzeug zu gewährleisten sind folgende Punkte entscheidend:
- Sicherheit: Die Beleuchtungseinrichtung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
- Funktionstüchtigkeit: Alle Lichter, einschließlich Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Kennzeichenbeleuchtung, müssen ordnungsgemäß funktionieren.
- Einstellung der Scheinwerfer: Die Scheinwerfer müssen korrekt eingestellt sein, um eine angemessene Ausleuchtung der Fahrbahn zu gewährleisten, ohne andere Verkehrsteilnehmende zu blenden.
- Wartung: Regelmäßige Wartung und Reinigung der Beleuchtungseinrichtung sind wichtig, um eine optimale Leistung sicherzustellen.
- Umweltaspekte: Moderne Fahrzeuge verwenden zunehmend energieeffiziente LED-Lichter, die nicht nur die Sicht verbessern, sondern auch den Energieverbrauch reduzieren.
- Stil und Design: Bei der Auswahl von Zusatzbeleuchtung sollten Sie darauf achten, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und keine anderen Verkehrsteilnehmende blendet.
Blinker: Wann und wie?
Ein eingeschalteter Blinker zeigt einen Fahrtrichtungswechsel an. Es handelt sich dabei um in regelmäßigen Abständen kurz aufleuchtendes Licht rechts oder links am Fahrzeug. Der Blinker muss rechtzeitig gesetzt werden, wenn Sie abbiegen, überholen, den Fahrstreifen wechseln, einen Kreisverkehr verlassen, ein Hindernis umfahren oder vom Straßenrand bzw. von einem Grundstück auf die Straße fahren. Der Warnblinker muss gesetzt werden, wenn ein Fahrzeug liegengeblieben ist, abgeschleppt wird oder zur Warnung vor Gefahr (Unfall oder Stau).
Viele Autofahrer verzichten gerne darauf, den Blinker zu setzen - vor allem, wenn nur wenig Verkehr herrscht. Dabei ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau festgelegt, wann der Fahrtrichtungsanzeiger benutzt werden muss. Laut § 9 Abs. 1 S. Möchten Sie also abbiegen, müssen Sie zuvor den Blinker betätigen. Dabei ist es völlig egal, ob Sie ganz alleine auf der Straße oder im hektischen Großstadtverkehr unterwegs sind. Des Weiteren müssen Sie blinken, wenn Sie wenden oder beim Rückwärtsfahren abbiegen. Was viele Kfz-Fahrer vernachlässigen: Auch bei einer abknickenden Vorfahrt ist der Blinker zu setzen. Beim Einfahren in einen Kreisverkehr dürfen Sie nicht blinken.
Warnblinklicht
Anders als der Blinker, welcher einen Fahrtrichtungswechsel anzeigt, ist das Warnblinklicht - wie der Name schon sagt - als Warneinrichtung zu verstehen. Wenn Ihr Fahrzeug liegengeblieben ist: Sie müssen das Warnblinklicht einschalten und ein Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen (siehe § 15 StVO). Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, müssen beide Fahrzeuge das Warnblinklicht einschalten (siehe § 15a Abs. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr Fahrzeug gefährdet oder möchten Sie vor Gefahr warnen, dürfen Sie das Blinklicht anstellen (siehe § 16 Abs. Hat ein Bus beim Halten an einer Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein. Sie dürfen zwar am Bus vorbeifahren, dabei muss jedoch Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden.
Beschaffenheit der Blinker
So gibt § 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, wie Blinker beschaffen sein müssen. Fahrtrichtungsanzeiger, die nach hinten wirken, dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteile angebracht werden. Der Fahrer muss auch dann erkennen können, ob sein Blinker funktioniert, wenn er im Auto sitzt. Autos und Lkw, also mehrspurige Kfz, müssen sowohl vorne als auch hinten über Blinker verfügen. Dabei gilt, dass bei Fahrzeugen, bei denen der der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den Längsseiten angebracht werden müssen.
Rote Blinker
Wie bereits im vorherigen Abschnitt erwähnt wurde, gibt die deutsche StVZO vor, dass ein Fahrtrichtungsanzeiger gelb leuchten muss. Viele Tuner mögen den Look von einem roten Blinker, erlaubt ist er jedoch nicht. Diese Farbe ist für Blinker nicht zugelassen. In der Regel ist damit zu rechnen, dass dieser Verstoß das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach sich zieht. Das hat ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zur Folge. Eine Ausnahme gilt im Übrigen für Import-Fahrzeuge, die vor 1970 zugelassen wurden. Dort sind rote Blinker hinten am Kfz erlaubt, wenn diese original sind. Unter Umständen können Fahrzeughalter außerdem für rote Blinker eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO beantragen.
Dachblinker
Grundsätzlich ist dies erlaubt, wenn die Blinkleuchte fürs Auto den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ältere Fahrzeuge verfügen in der Regel über Halogen-Blinkleuchten. In modernen Autos hingegen werden LED-Leuchten verbaut.
LED-Blinker
Diese haben besondere Vorteile. Sie verbrauchen weniger Strom, sind effizienter und so gut wie wartungsfrei - in der Regel halten sie ein ganzes Autoleben lang. Die LEDs sind besonders flach und klein. Ein solcher Fahrtrichtungsanzeiger verfügt über einen Wischeffekt. Verschiedene LED-Blöcke werden nacheinander geschaltet, die Anzeige ist damit dynamisch.
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