Die Bedeutung von Schildern für benutzungspflichtige Radwege in Deutschland

Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer.

Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg?

Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.

Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu.

Radweg (Zeichen 237)

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet einen Radweg mit Benutzungspflicht. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer, außer Elektrokleinstfahrzeugfahrer, ist dieser Weg ohne gesonderte Freigabe tabu.

Dieses Schild kennzeichnet den Weg als reinen Radweg mit Benutzungspflicht. Das heißt Radfahrende müssen diesen Weg benutzen und dürfen nicht auf einer parallel verlaufenden Straße fahren. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h und E-Scooter.

Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)

Ein Weg für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger, der verpflichtend genutzt werden muss. Hier ist besondere Rücksicht zu nehmen, da keine bauliche Trennung oder Markierung zwischen den beiden Nutzungsgruppen besteht. Für Radfahrer gilt: Geschwindigkeit reduzieren und Fußgänger mit ausreichendem Abstand passieren. Wer seine Geschwindigkeit nicht anpasst, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro.

Dieses Schild gibt an, dass es sich um einen benutzungspflichtigen Sonderweg für Fußverkehr und Radfahrende handelt. Im Gegensatz zu dem getrennten Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 241) wird dieser Weg von Fuß- und Radverkehr gemeinsam genutzt. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h und E-Scooter.

Getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241)

Auch dieses Schild verpflichtet zur Nutzung des Radweges. Hier verlaufen Rad- und Gehwege nebeneinander und sind durch eine Markierung voneinander getrennt. Radfahrer dürfen den Gehweg nicht befahren, auch nicht zum Überholen. Vorsicht: Fußgänger könnten unerwartet kreuzen oder auf den Radweg treten, deshalb sollte auch hier vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden.

Dieses Schild gibt an, dass es sich um einen benutzungspflichtigen Sonderweg für Fußverkehr und Radfahrende handelt. Die weiße Linie auf dem Schild weist darauf hin, welche Wegseite für den Radverkehr und welche für die Fußverkehr bestimmt ist. Die Trennung erfolgt durch eine durchgezogene Linie oder der Radweg ist farblich oder mit anderem Oberflächenbelag abgesetzt. Radfahrende dürfen weder auf der Fahrbahn noch auf der Fußverkehrsseite fahren. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h und E-Scooter.

Radwegebenutzungspflicht: Welche Ausnahmen gibt es?

Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az.

Ausnahmen von dieser Benutzungsflicht gibt es, wenn ein Weg objektiv unbenutzbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Weg vereist, von Pflanzen überwuchert, von Baumwurzeln beschädigt oder von falsch parkenden Fahrzeugen blockiert ist.

  • Der Radweg muss nicht benutzt werden,wenn am Radweg das blaue Symbol nicht auf einem Schild steht, sondern nur auf dem Boden gemalt ist.
  • Der Radweg muss nicht benutzt werden,wenn die Benutzung des Radwegs unzumutbar ist, z. B. wenn ein Auto darauf parkt, er zugewuchert ist, er eine Buckelpiste ist, Glasscherben darauf liegen, im Winter nicht geräumt ist, usw.
  • Der Radweg muss nicht benutzt werden,wenn das Fahrrad mehrspurig ist, zum Beispiel ein Dreirad oder ein Fahrrad mit Anhänger, und der Radweg nicht breit genug dafür ist.
  • Der Radweg muss nicht benutzt werden,z. B. wenn Radfahrende sich oder andere durch die Benutzung des Radwegs in Gefahr bringen.

Welche Radwege müssen nicht benutzt werden?

Praktisch alle anderen Radwege - also solche, die nicht mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind - haben keine Benutzungspflicht. Auf diesen Strecken kannst du selbst entscheiden, ob du lieber auf dem Radweg oder auf der Straße fährst.

Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen.

Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angezeigt ist.

Was gilt bei Radfahrstreifen und Schutzstreifen?

Immer weiter verbreitet besonders in Städten: Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrende direkt auf der Fahrbahn. Damit soll der Radverkehr ins Sichtfeld von Autofahrern geholt werden.

Radfahrstreifen (Zeichen 237 und Zeichen 295)

Radfahrstreifen sind auf der Fahrbahn markierte Sonderwege, die ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten sind und an den durchgezogenen Linien zu erkennen sind. Sie sind benutzungspflichtig und werden dementsprechend durch Verkehrszeichen gekennzeichnet. Kraftfahrzeuge dürfen den Radfahrstreifen weder befahren, auf ihm halten oder parken.

Diese Streifen sind durch eine durchgezogene weiße Linie und dem runden, blauen Radweg-Schild (Zeichen 237) gekennzeichnet. Das Schild sagt es schon: Hier gilt Benutzungspflicht.

Schutzstreifen

Schutzstreifen sind ein Teil der Fahrbahn, der durch eine unterbrochene Trennlinie und durch ein Fahrrad-Piktogramm auf der Fahrbahn gekennzeichnet ist. Parken und Halten auf Schutzstreifen ist für Kraftfahrzeuge verboten. Überfahren des Schutzstreifens ist bei Bedarf jedoch zulässig, aber nur in Ausnahmefällen, um z. B. dem Gegenverkehr auszuweichen oder Hindernisse auf der Fahrbahn zu umfahren. Radfahrer dürfen dabei nicht gefährdet werden.

Diese Streifen sind durch eine gestrichelte weiße Linie gekennzeichnet. Hier gilt ebenfalls eine Benutzungspflicht, die sich in diesem Fall nicht durch ein Schild, sondern durch das Rechtsfahrgebot ergibt.

Was gilt in Fahrradstraßen?

In immer mehr Städten gibt es zudem sogenannte Fahrradstraßen. Diese sind ganz allein Radfahrenden vorbehalten, wobei sie bei entsprechender Beschilderung auch für den Autoverkehr freigegeben sein können. Das Gute ist dann allerdings, dass auf einer Fahrradstraße immer der Radverkehr Vorrang hat. Autofahrer müssen sich hier so verhalten, dass sie den Radverkehr nicht beeinträchtigen.

Fahrradstraßen sind Verkehrsflächen, die ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten sind. Sie dürfen vom Kfz-Verkehr nur nach gesonderter Freigabe genutzt werden und sind entsprechend ausgeschildert. Solche Ausnahmen betreffen beispielsweise Anwohner oder den Lieferverkehr. Dabei darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden. Außerdem gilt für alle Fahrzeuge Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr sein Tempo weiter drosseln und auf den Radverkehr Rücksicht nehmen. Wird der Radverkehr durch andere behindert und werden Radfahrer gefährdet, ist mit Bußgeldern zu rechnen.

Was gilt auf Gehwegen?

Zu guter Letzt stellt sich bei vielen Radfahrerinnen und Radfahrern auch die Frage nach der Benutzung eines Gehwegs. Schließlich erscheint dieser oftmals als deutlich sicherer als ein schlecht gepflegter Radweg. Hier gilt allerdings, dass Gehwege generell nur von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt werden dürfen. Die Ausnahme bilden hier Kinder: Unter acht Jahren müssen diese auf dem Gehweg fahren, bis zehn Jahre dürfen sie einen Gehweg mitbenutzen.

Müssen Kinder immer auf dem Radweg fahren?

Für sie gelten in Bezug auf Radwege und Gehwege spezielle Regelungen, die sowohl ihre Sicherheit als auch die der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleisten sollen. Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren und dürfen nicht den Radweg oder die Fahrbahn benutzen - auch dann nicht, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Kinder zwischen acht und zehn Jahren haben die Wahl: Sie dürfen entweder auf dem Gehweg oder auf dem Radweg fahren.

Bußgelder bei Missachtung der Radwegebenutzungspflicht
Verstoß Bußgeld
Nichtbenutzung eines benutzungspflichtigen Radwegs 20 €
... mit Behinderung Anderer 25 €
... mit Gefährdung Anderer 30 €
... mit Unfallfolge 35 €

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