Mit einem Dienstrad zur Arbeit radeln - solch ein Angebot finden immer mehr Arbeitnehmer attraktiv. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein E-Bike oder hochwertiges Fahrrad als Dienstrad an. Über 250.000 Arbeitnehmer sind bereits mit einem geleasten Fahrrad unterwegs - Tendenz steigend.
Was ist Dienstrad-Leasing?
Die Grundidee des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung ist, dass Arbeitgeber Fahrräder leasen, um es ihren Beschäftigten zur Nutzung zu überlassen. Dieses Modell ist also Arbeitnehmern vorbehalten. Auch Selbstständige können zwar ein Dienstrad leasen, dabei aber nicht das Modell der Gehaltsumwandlung nutzen.
Es funktioniert ähnlich wie ein Mietkauf mit monatlicher Abzahlungsrate und wird über hierauf spezialisierte Leasinggesellschaften online abgewickelt. Wie beim Autoleasing wird auch hier die monatliche Rate durch eine Gehaltsumwandlung vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen.
Soll das Fahrrad als Dienstrad geleast werden, muss der Arbeitgeber zunächst mit einer Leasinggesellschaft einen LeasingRahmenvertrag abschließen. Beamte und Angestellte des Landes und der Kommunen in Niedersachsen können seit dem 22. Februar 2023 vom Dienstradleasing Gebrauch machen.
Voraussetzungen für das Dienstrad-Leasing
Eine weitere Voraussetzung ergibt sich aus der Leasinglaufzeit, die in der Regel 36 Monate beträgt. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich in weniger als drei Jahren endet - z.B. weil sie in Kürze in Rente gehen, noch in der Ausbildung oder befristet beschäftigt sind - kommt das Dienstrad-Leasing darum unter Umständen nicht in Frage. Ähnliches gilt für Beschäftigte auf Minijob-, Midijob- oder Zeitarbeit-Basis, Beschäftigte, die zum Mindestlohn vergütet werden und Angestellte, die noch in der Probezeit sind.
Vorteile des Dienstrad-Leasings
Bis zu 40 Prozent Ersparnis - für Arbeitnehmer ist das eines der wesentlichen Pro-Argumente beim Dienstrad-Leasing. Bei Unternehmen liegt der Fokus dagegen meist eher auf der Möglichkeit, sich mit einem sinnvollen, nachhaltigen und gesundheitsfördernden Benefit als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Was das Bikeleasing-Angebot für KMU so attraktiv macht? Es bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Beschäftigten ohne zusätzliche Kosten und mit minimalem Aufwand eine attraktive Art der Wertschätzung zukommen zu lassen.
Ein Weg dahin, ist das Leasing per Gehaltsumwandlung, bei dem die Leasingraten aus dem Bruttolohn der Arbeitnehmer bedient werden und so die Nettobelastung für die Anschaffung eines Fahrrads deutlich geringer ist als beim Direktkauf. Diese Ersparnis entsteht unter anderem, weil durch die Reduzierung des Bruttogehalts während der Leasinglaufzeit die Berechnungsgrundlage für Einkommenssteuer und Sozialabgaben gesenkt wird.
- Gesundheit: Wer viel Fahrrad fährt, tut etwas für seine Gesundheit. Die Rücken- und Nackenmuskulatur wird gestärkt und Schmerzen wird vorgebeugt.
- Motivation: Sportliche Aktivitäten bauen Stress ab. Das fördert das geistige und emotionale Wohlbefinden und sorgt somit für mehr Motivation und gesteigerte Leistungsfähigkeit bei den Mitarbeitern im Unternehmen.
- Anreiz für Mitarbeiter: Wer seinen Mitarbeitern die Möglichkeit zum Fahrrad-Leasing anbietet, setzt sich von anderen Arbeitgebern ab.
- Umweltfreundlichkeit: Wer das Auto stehen lässt und mit dem Rad zur Arbeit kommt, tut etwas für die Umwelt.
Nachteile und Bedenken beim Dienstrad-Leasing
Trotzdem finden wir, dass auch die Frage nach möglichen Nachteilen berechtigt ist. Immer wieder gibt es allerdings auch Vorbehalte, die eher Mythos als Fakt sind. Doch es gibt auch Contra-Argumente, die diesen Vorteilen gegenüberstehen.
Auswirkungen auf die Rente
Als Nachteil des Dienstrad-Leasings wird oft der mögliche Einfluss auf spätere Rentenansprüche genannt. Als Gehaltsumwandlung zahlen Sie weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge - und damit auch weniger Beiträge in die Rentenversicherung. Dadurch werden unter anderem auch weniger Rentenbeiträge fällig.
Allerdings sind die Einbußen für die spätere Rente minimal und in der Regel geringer als die Ersparnis durch das Dienstrad-Leasing. Das zeigt ein Rechenbeispiel: Wird ein Dienstrad im Wert von 2.500 € geleast, reduziert sich der Rentenbeitrag um weniger als 7 € monatlich, jeweils für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.
Was passiert bei Diebstahl oder Beschädigung?
Dank Dienstrad-Leasing werden auch hochpreisige Fahrräder für mehr Menschen erschwinglich. Doch was, wenn das geleaste E-Bike gestohlen wird oder das Mountainbike bei einem Sturz zu Bruch geht? Müssen die Raten dann weitergezahlt werden, obwohl das Dienstrad nicht genutzt werden kann? Und wer übernimmt die Reparaturkosten?
Versicherungsschutz
Bei einem Dienstrad-Leasing ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig - am besten inklusive Vollkasko. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie sich im Vorfeld genau über die genauen Leistungen und Ausschlüsse informieren müssen - zum Beispiel, ob ein E-Bike mit einem speziellen Schloss vor Diebstahl gesichert werden muss.
Ein wichtiger Vorteil beim Dienstrad-Leasing ist, dass Du beim Bikeleasing-Service automatisch umfassenden Versicherungsschutz genießt, denn die Absicherung, wenn Du während der Leasinglaufzeit zum Beispiel wegen Krankheit oder Kündigung ausfällst oder Dein Dienstrad gestohlen oder beschädigt wird, ist bei uns immer Teil des Leasings.
Heißt konkret: Bis zum letzten Tag des Leasings gibt es bei Diebstahl oder Totalschaden ein neues Rad - dank unserer garantierten Neurad-Abdeckung. Wird das Rad geklaut, melden Sie den Diebstahl zunächst bei der Polizei und dann beim BusinessBike Fachhändler. Dieser kümmert sich um die Abwicklung mit der Versicherung. Sie erhalten ein neues Rad, das zu unveränderten Konditionen in den bestehenden Vertrag aufgenommen wird.
Was passiert bei Jobwechsel?
Wenn ich ein Dienstrad lease, kann ich meinen Arbeitgeber nicht wechseln. Die Leasinglaufzeit beim Dienstrad-Leasing beträgt in der Regel drei Jahre. Doch das ist längst nicht immer der Fall. Wenn Dienstrad-Nutzer ihren Arbeitgeber wechseln, gibt es verschiedene Möglichkeiten - von der Übernahme des Dienstrads über die Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber bis hin zur Regulierung über die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung.
Bei einem Arbeitgeber-Wechsel kann der bestehende Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser mit BusinessBike zusammenarbeitet. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es verschiedene Optionen: Auf Wunsch lösen wir den Vertrag vorzeitig auf und nehmen das BusinessBike kostenlos zurück - ab dem ersten Monat des Leasings. Außerdem ist ein vorzeitiger Kauf oder eine Übertragung an einen anderen Nutzer im Unternehmen möglich.
Übernahme am Ende der Leasinglaufzeit
Das dicke Ende kommt zum Schluss: Die monatlichen Raten sind klein, aber wer das Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit behalten möchte, muss nochmal tief in die Tasche greifen. Gegen Ende der 36-monatigen Leasinglaufzeit erhalten Dienstradnutzer üblicherweise ein Übernahmeangebot von uns. Auch, wenn ein verbindliches Angebot aus steuerrechtlichen Gründen erst kurz vor Ablauf der Laufzeit erfolgen darf, kann man mit einem Übernahmepreis von 18 % der UVP rechnen.
Zwar dürfen wir aus steuerrechtlichen Gründen kein Kaufangebot zusichern, dennoch haben Sie in der Regel die Option, das BusinessBike am Ende der Leasingzeit zu attraktiven Konditionen zu kaufen. Der Übernahmepreis liegt aktuell bei 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung. Die anfallende Versteuerung übernehmen wir.
Zustand des Fahrrads bei Rückgabe
Wer sein Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen möchte, kann es selbstverständlich zurückgeben. Bei der Rückgabe muss es sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Das heißt aber nicht, dass das Dienstrad nach 36 Monaten Nutzung aussehen muss wie neu. Schließlich handelt es sich um einen Gebrauchsgegenstand, der im Idealfall regelmäßig genutzt wird. Allerdings sollten alle mitgeleasten Teile vorhanden und intakt sein.
Ein BusinessBike ist ein Gebrauchsgegenstand - deshalb sind normale Gebrauchsspuren wie Kratzer bei der Rückgabe kein Problem.
Mythen und Fakten
- Dienstrad-Leasing lohnt sich nur für große Unternehmen. Ganz im Gegenteil! Dienstrad-Leasing ist als Mitarbeiter-Benefit ideal auch für kleine und mittlere Unternehmen.
- Mein Arbeitgeber bestimmt, welches Dienstrad ich fahre. Ob Mountainbike, Cityrad oder Cargobike - darüber entscheiden allein die Arbeitnehmer als Nutzer der Diensträder.
- Für ein Dienstrad verdiene ich nicht genug. Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, Radfahren als nachhaltige Form der Mobilität für möglichst viele Menschen attraktiv und auch hochwertige Fahrräder erschwinglich zu machen.
Alternativen zum Dienstrad-Leasing
Am Anfang steht wie so oft auch beim Fahrradkauf die Frage nach dem Geld: Ein gutes Fahrrad oder E-Bike mit hochwertiger Ausstattung hat seinen Preis. Beim Sofortkauf wird dieser direkt und in voller Höhe fällig. Eine Alternative dazu ist die Ratenzahlung, bei der die Anschaffungskosten für Dein Traumfahrrad in einem festgelegten Zeitraum über monatliche Raten beglichen werden.
Du möchtest lieber regelmäßig kleine Raten zahlen, um Dein neues Fahrrad zu finanzieren? Dann solltest Du im nächsten Schritt entscheiden, ob eine Finanzierung oder ein Leasing besser zu Dir passt: Bei der Finanzierung handelt es sich um einen Kredit, den Du mit Deinen Raten Schritt für Schritt abbezahlst.
Wenn ein neues Fahrrad zu teuer ist und Leasing nicht in Frage kommt, ergeben sich folgende Alternativen einer Finanzierung (Kreditbetrag: 2460 € entspricht o. g. Kaufpreis abzüglich Restwert von 18 %, Finanzierungsdauer: 36 Monate):
- zinsfreies Privatdarlehen: ca. 70 €
- Kleinkredit (5 % Zinsen): ca. 80 €
Zum Vergleich muss allerdings noch eine Versicherung mit ca.
Rechenbeispiel
Als Berechnungsbeispiel werden folgende Grunddaten angenommen:
- Bruttomonatsgehalt: 4000 €
- Kaufpreis Fahrrad: 3500 €
- Restwert: 630 € (18 %)
Hieraus ergeben sich zunächst folgende BruttoKosten pro Monat:
- Leasingrate: ca. 100 €
- Versicherung: ca. 10 €
- Geldwerter Vorteil: ca. 8 €
In Summe resultieren brutto somit ca. 118 € Kosten pro Monat. In Abhängigkeit der jeweiligen Steuerklasse und sonstiger Freibeträge ergeben sich hieraus folgende monatliche Nettobelastungen:
- Steuerklasse I, keine Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 65 €
- Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 75 €
- Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AN: ca. 85 €
Genaue Werte müssen durch das jeweilige Lohnbüro berechnet werden. Über den vereinbarten Leasingzeitraum von 36 Monaten ergeben sich bei einer Übernahme des Fahrrades somit Gesamtkosten von 2970 € bis 3690 €.
Hinweis: Die Rechnung dient lediglich als Beispiel und hat keine rechtlich bindende Wirkung. Individuelle Faktoren wie die Steuerklasse, der Krankenversicherungsbeitragssatz oder der Wohnort können die Auswirkungen auf die Rente beeinflussen.
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