Bike-Leasing bei Kündigung: Was passiert mit dem Dienstrad?

Das Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber ist sehr praktisch. Sie nutzen ein Fahrrad-Leasing durch Ihren Arbeitgeber, doch dann reichen Sie die Kündigung ein. Doch was passiert, wenn man sich dazu entscheidet, das Unternehmen zu verlassen und den Arbeitgeber zu wechseln? Dieser Beitrag gibt Tipps und Hinweise rund um die Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei laufenden Dienstrad-Leasingverträgen.

Optionen bei Kündigung während des Dienstrad-Leasings

Manchmal ist das Timing einfach nicht gut. Der Dienstrad-Leasingvertrag läuft noch, doch die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter reicht die Kündigung ein. Leasingverträge stellen selbstverständlich keinen Grund dar, nicht zu kündigen. Doch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber stellt sich die Frage: Was wird nun aus dem Dienstrad-Leasing?

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, den der Arbeitgeber dem Angestellten gewährt. Dabei wird die Leasingrate für das gewünschte Fahrrad monatlich vom Bruttoentgelt bezahlt, wodurch sich für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter steuerliche Vorteile ergeben. Der Vertrag besteht zwischen dem Unternehmen und dem Leasinganbieter.Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Kündigung einreicht, gibt es diese Optionen:

  • Option 1: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer übernimmt das Dienstrad.
  • Option 2: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer lässt das Dienstrad auf den neuen Arbeitgeber umschreiben.
  • Option 3: Das Dienstrad wird an den Dienstleister zurückgegeben.

Eine solche Rückgabe ist auch dann möglich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat oder wenn ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde. Selbst dann, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Elternzeit länger ausfällt, kann man das Dienstrad bei seinem Anbieter zurückgeben.

Wie funktioniert die Rückgabe des Dienstrads bei Kündigung?

Wer sich für die dritte Lösung entscheidet und das Firmenrad-Leasing weder auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen möchte noch das Dienstrad selber übernehmen will, der kann das Fahrrad in folgenden Schritten an den Leasinganbieter zurückgeben:

  1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall: Der Arbeitgeber meldet beim Leasinganbieter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und schickt ihm die nötigen Unterlagen. Meist reicht die Kündigung bzw. die Kündigungsbestätigung. Es gilt eine Frist von 14 Tagen.
  2. Rücknahmebestätigung: Der Leasinganbieter bestätigt die Rücknahme des Dienstfahrrads. Sowohl die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als auch der Partnerhändler erhält die schriftliche Bestätigung. Der Arbeitgeber wird darüber informiert.
  3. Terminvereinbarung: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss einen Termin vereinbaren, um sein Jobrad zurückzugeben.
  4. Rückgabe des Dienstrads: Zum festgelegten Termin hat die Arbeitnehmerin ihr Fahrrad oder der Arbeitnehmer sein Fahrrad in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand abzugeben. Das bedeutet, dass eventuell mitgeleastes Zubehör ebenfalls abgegeben wird.
  5. Bestätigung durch den Leasinggeber: Der Partnerhändler übermittelt die unterschriebene Rücknahmebestätigung an den Leasinganbieter.
  6. Regulierung durch den Versicherer: Der Leasinggeber veranlasst die Regulierung durch den Versicherer. Der Arbeitgeber erhält die Information nach erfolgter Regulierung, und das Leasingverhältnis ist offiziell beendet.

Wichtige Hinweise zur Kündigung während eines Dienstrad-Leasings

Wer während der Leasingzeit bei seinem Arbeitgeber kündigt, der muss sich entscheiden, wie fortgefahren werden soll. Damit eine vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses möglich ist, muss diese Option durch den Leasinggeber überhaupt erst eingeräumt werden. Es ist daher wichtig, sich bereits bei Vertragsschluss über die Konditionen zu informieren.

Erfahrene Anbieter machen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern bei einer eventuellen Kündigung leicht. Der Prozess ist einfach gestaltet, und die Wahlmöglichkeiten sind umfangreich. Ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Dienstrad behalten möchte oder nicht, entscheidet er oder sie selbst.

Nur weil das Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber endet, bedeutet das nicht zwangsläufig das Leasingende. Oftmals gibt es die Option, den Leasingvertrag selbst zu übernehmen. Dann ist nicht mehr das Unternehmen, sondern die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer der Leasingnehmer bzw. Leasingnehmerin.

Manche Arbeitgeber erklären sich zudem dazu bereit, bestehende Leasingverträge neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen. In solchen Fällen kann der Angestellte sein Jobrad weiterhin wie gewohnt nutzen.

Zusätzlich zu den genannten Optionen gibt es auch die Möglichkeit, dass das Unternehmen das Dienstrad einem anderen Mitarbeiter für die restliche Leasing-Laufzeit anbietet. Der Mitarbeiter oder das Unternehmen hat die Möglichkeit, das Leasingobjekt unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Leasingvertrag herauszukaufen.

Ausfallmanagement bei JobRad®

Bei JobRad® profitieren Sie von maximaler Sicherheit, wenn sich die persönliche oder berufliche Situation Ihrer Beschäftigten ändert. Ob Elternzeit, Kündigung oder längere Krankheit: JobRad® bietet pragmatische Lösungen.

  • Ratenerstattung: Bei temporärem Ausfall eines Beschäftigten, der die Gehaltsumwandlung unmöglich macht, greift der Versicherungsschutz zur Erstattung der Leasingraten.
  • Dienstrad weitergeben: Der bestehende Einzelleasingvertrag kann angepasst werden, wenn ein anderer Mitarbeiter das Rad übernehmen möchte.
  • Kauf: Ein vorzeitiges Vertragsende ist unausweichlich und der Mitarbeiter möchte das Rad kaufen? Ein Kaufangebot kann beantragt werden.
  • Rückgabe: Das Dienstrad kann weder übernommen noch übertragen werden? In diesem Fall kann das Rad zurückgegeben und bequem abgeholt werden.
  • Mitnahme im Konzern: Bei einem Wechsel innerhalb eines Konzerns kann der Einzelleasingvertrag unter bestimmten Voraussetzungen „mitgenommen“ werden.

Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung

Wenn Mitarbeiter, die ein Dienstrad nutzen, das Unternehmen verlassen, kommt schnell die Frage auf: Was passiert eigentlich mit dem Dienstrad? Für Arbeitgeber besteht dadurch für den Fall der Fälle kein finanzielles Risiko. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall: Wenn Mitarbeiter, die das Dienstrad-Angebot nutzen, das Unternehmen während der Leasinglaufzeit verlassen, greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung.

Dienstrad-Leasing: Was tun, wenn die letzte Rate gezahlt ist?

In Deutschland ist die übliche Laufzeit beim Dienstrad-Leasing 36 Monate, also drei Jahre. Danach läuft der Leasingvertrag automatisch aus. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Zum einen die Übernahme des Dienstrads, wenn Sie unser Angebot annehmen. Zum anderen die Rückgabe, wenn Sie das Fahrrad nicht weiter nutzen möchten.

Übernahme des Dienstrads: Klicken Sie auf der Startseite den auslaufenden Vertrag an und wählen Sie unter „Optionen“ die „Radübernahmeentscheidung Leasingende“. Haben Sie diese Schritte erledigt, können Sie Ihr Dienstrad nach der Leasinglaufzeit einfach weiter nutzen. Der Übernahmepreis (inkl. USt.) wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Restwert und Übernahmepreis sind beim Dienstrad-Leasing nicht dasselbe. Die Differenz zwischen diesem Restwert und dem tatsächlichen Übernahmepreis gilt als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.

Rückgabe des Dienstrads: Klicken Sie auf der Startseite den auslaufenden Vertrag an und wählen Sie unter „Optionen“ die „Radübernahmeentscheidung Leasingende“. Diensträder aus dem Onlinehandel werden von einem Logistikpartner bei Ihnen abgeholt. Das Rad inkl. Das Dienstrad muss sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Vorhandene Mängel oder Schäden melden Sie bitte bis zum Ende der Leasinglaufzeit über unser Portal an den Bikeleasing-Service.

In der Regel geben Sie Ihr Dienstrad bei dem Bikeleasing-Partnerhändler ab, bei dem Sie es am Anfang des Leasings abgeholt haben. Gebrauchsspuren sind ok. Ein Versandlabel für die Abholung erhalten Sie von uns, für einen geeigneten Versandkarton müssen Sie sorgen. Wir freuen uns, wenn Ihr Dienstrad regelmäßig genutzt wird. Darum muss es nach 36 Monaten Leasinglaufzeit nicht aussehen wie neu - Kratzer im Lack und übliche Gebrauchsspuren sind bei der Rückgabe kein Problem. Hat es allerdings größere Schäden, ist das Kriterium “ordnungsgemäßer und betriebssicherer Zustand” nicht erfüllt.

Das Dienstrad-Leasing ist auf eine Leasingdauer von drei Jahren ausgelegt. Eine vorzeitige Beendigung des Leasings ist generell nicht vorgesehen. Doch auch wir wissen, dass nicht immer alles läuft wie geplant. Darum ist unsere Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bei jedem Leasing automatisch dabei. Sie greift unter anderem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bis zum Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit bestehen bleibt.

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Dienstrad nach 3 Jahren Leasinglaufzeit übernehmen oder sich für die Rückgabe entscheiden - mit dem Bikeleasing-Service ist es ganz einfach ins nächste Leasing einzusteigen.

Störfallmanagement

Kündigung, Elternzeit, längere Krankheit: wenn sich das Leben ändert, stehen wir Ihnen mit einer Lösung zur Seite. Oder holen das BusinessBike einfach wieder ab - das ist unser Versprechen für sorgenfreies Dienstrad-Leasing. Als Arbeitgeber:in können Sie hier Störfälle melden. Egal, was kommt. Die Lösung wartet schon.

Kostenlose Rücknahme: Unser umfassendes Rücknahmeversprechen: Im Fall von Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Kündigung, Tod oder Verbeamtung holen wir das Leasing-Bike kostenlos wieder ab. Gilt für Verträge nach Februar 2023 ab dem ersten Monat!

Arbeitgeber-Ratenschutz: Bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit, Elternzeit, Mutterschutz oder Freistellung zur Pflege von Angehörigen kann die Erstattung der Leasingraten inkl. Nebenkosten beantragt werden.

Vorzeitige Auflösung & Kauf: Aus wichtigem Grund und mit Zustimmung der Leasinggesellschaft kann ein Einzelabruf vorzeitig aufgelöst werden. Arbeitgeber:innen erhalten dann ein Angebot über die Restleasingraten zzgl. Restwert mit Kaufoption.

Arbeitgeberwechsel: Ein Einzelabruf kann auf ein neues Unternehmen übertragen werden, wenn dieses mit uns und der Leasinggesellschaft zusammenarbeitet. Der Vertrag über das bestehende Rad wird auf das neue Unternehmen übertragen.

Nutzerwechsel: Das Nutzungsverhältnis für ein bestehendes BusinessBike kann mittels einer neuen Nutzungsüberlassung auf eine:n andere:n Nutzer:in mit Anstellung im Unternehmen übertragen werden.

BusinessBike Garantie: Bei Gewährleistungs- und Garantiefällen können sich Nutzer:innen an unsere BusinessBike Fachhandelspartner wenden, die Mängel am Leasingrad für Sie kostenlos abwickeln.

Störfälle können nur von Unternehmen gemeldet werden. Mitarbeitende können sich bitte an ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber wenden.

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