Dienstrad-Leasing: Inspektionspflicht und alles, was Sie wissen müssen

E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und bieten eine bequeme Möglichkeit, zur Arbeit oder zum Einkaufen zu fahren, sich fit zu halten und auch längere Radtouren ohne große Anstrengung zu genießen. Kein Wunder, dass diese elektronischen Fahrräder so begehrt sind.

Inspektionspflicht: Ja oder Nein?

„Nein, eine Pflicht besteht nicht“, sagt Stephan Behrendt, Technik-Experte des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs in NRW. „Die gibt es ja beim eigenen Auto auch nicht. Aber eine jährliche Inspektion ist sinnvoll!“ Allein schon für die eigene Sicherheit. Komponenten wie hydraulische Felgenbremsen oder Scheibenbremsen müssen einwandfrei funktionieren, damit es nicht zu gefährlichen Unfällen kommt. Schließlich ist ein Pedelec schwerer und man ist mit höherer Geschwindigkeit unterwegs. Außerdem habe man weniger Probleme bei Gewährleistungsfällen, weiß der Experte.

Beim Leasing ist eine Inspektion einmal im Jahr vorgeschrieben, sonst drohen Strafzahlungen. In manchen Fällen trägt sogar der Arbeitgeber die Kosten für diese Aufwendungen.

Warum eine Inspektion sinnvoll ist

  • Eigene Sicherheit gewährleisten
  • Vermeidung von Unfällen durch einwandfreie Funktion der Bremsen
  • Weniger Probleme bei Gewährleistungsfällen

„Zudem haben E-Bikes einen höheren Verschleiß als normale Fahrräder, weil sie in der Regel mehr Kilometer fahren und ein höheres Gewicht haben“, erklärt Behrendt. Übrigens: Wie bei Autos gibt es auch für E-Bikes ein Scheckheft. Wer das nicht hat, sollte die Quittungen der Inspektionen aufbewahren.

Was gehört zu einer Inspektion?

Die Werkstätten lesen über den Diagnosestecker zunächst Fehlercodes aus. Überprüft werden sollten neben dem Antriebssystem auf jeden Fall die Festigkeit von Vorbau und Lenker, Funktion und Verschleiß der Bremsen. Achtung: Nicht jede Werkstatt händigt ihren Kunden das Protokoll eines Software-Updates aus, so die Erfahrung des Experten. Will man die Dokumentation haben, sollte man das vor der Inspektion klären.

Dabei kümmert sich der Partnerhändler um:

  • Allgemeine Überprüfung von Rahmen, Schaltung, Kette, Riemen, Lenker, Bremsen, Sattel, Federung, Zubehör, Lichtanlage, Tretlager, Rädern, Laufrädern, Akku und Motor
  • Serviceupdates bei E-Bikes

Wichtige Aspekte bei der Abholung nach der Inspektion

Bei der Abholung nach der Inspektion sollte man prüfen, ob die Bremsen auch wirklich gut verzögern. In einer guten Werkstatt erläutern Mitarbeiter, welche Mängel bei der Inspektion sonst noch aufgefallen sind. Auf eines macht der ADFC-Experte aufmerksam: „Man kann man diese Tests nicht selbst durchführen.“ Der Gang in die Werkstatt ist also unumgänglich.

„Mit etwa 80 Euro inklusive Software-Update muss man rechnen. Da sind aber noch nicht das Material und die Arbeitszeit für einen eventuell nötigen Teiletausch drin.“ Dennoch sollte einem die eigene Sicherheit das schon wert sein. Außerdem dient ein regelmäßiger Check der Langlebigkeit des E-Bikes und erhöht den Wiederverkaufswert.

Wartung in Eigenregie

Das gesamte Rad inklusive Rahmen, aber auch Akku und Elektronik, sollten in regelmäßigen Abständen sanft gereinigt werden. Die Fahrradkette eines E-Bikes sollte regelmäßig geölt werden. Dafür erst altes Öl und Dreck mit Bürste und Lappen aus den Ritzeln entfernen, dann das neue Öl auf die Kette bringen.

Tipps für Herbst und Winter

„Es gilt wie beim normalen Bike: Feuchtes Salz ist tödlich. Also nach der Tour das Rad möglichst abwaschen und abtrocknen. Den Akku nicht im kalten Keller oder der kalten Garage lassen, sondern mit in die Wohnung nehmen“, sagt Behrendt.

E-Bike Leasing für Arbeitnehmer

Mit unserem Angebot rund um günstiges E-Bike Leasing machen wir es Ihnen einfach, auf diesen Zug Richtung Zukunft aufzuspringen. Ihr BusinessBike wartet auf Sie!

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Kosteneffizienz: Beim Leasing zahlen Sie nur die Nutzung, nicht den Wertverlust, was zu niedrigeren Raten als bei Mietgebühren oder Ratenkäufen führt.
  • Steuerliche Vorteile: Einsparungen von bis zu 40 Prozent im Vergleich zu Barkäufen oder anderen Finanzierungsmethoden.
  • Umfassender Versicherungsschutz: Vollkaskoversicherung einschließlich Akkuwechsel bei Defekten und Neuraddeckung bei Diebstahl und Totalschaden.
  • Freie Händlerwahl: Zugang zu über 6000 Fachhändlern, die mit BusinessBike kooperieren.
  • Private Nutzung: Möglichkeit zur privaten Nutzung des E-Bikes.
  • Modellaktualität: Nach drei Jahren Leasing erhalten Sie ein neues E-Bike, sodass Sie immer das neueste Modell fahren.

Abrechnungsmodelle

  • E-Bike als Gehaltsplus: Die Leasingraten werden komplett vom Arbeitgeber übernommen.
  • E-Bike per Gehaltsumwandlung: Ein kleiner Teil des Bruttogehalts wird zur Leasingrate umfunktioniert.

Vorteile für Unternehmen

  • Erhöhte Mobilität: Staus, Verkehrsverzögerungen und Parkplatzsuche entfallen.
  • Gesundheitsfördernd: Regelmäßiges Radfahren stärkt Herz und Kreislauf.
  • Kosteneffizienz: Geringere Ausgaben für Benzin, Wartung und Reparaturen.
  • Einfaches Anmeldeverfahren: Schnelle Registrierung auf dem Onlineportal.
  • Mitarbeiter-Benefit: Attraktiveres und moderneres Unternehmen.
  • Verbesserung des Firmenimages: Förderung eines umweltfreundlichen Images.

Versicherung

Als geleastes Betriebseigentum ist das E-Bike nicht durch die Hausratsversicherung Ihrer Mitarbeitenden abgedeckt. Unsere Kooperation mit einer Fahrradversicherung gewährleistet, dass Ihr E-Bike als Dienstrad immer voll versichert ist. Sollten Probleme mit dem Akku auftreten, egal ob ein kompletter Ausfall oder ein Defekt einzelner Zellen, erhalten Sie einen Ersatzakku.

Für alle Arbeitnehmer mit Dienstrad greift automatisch unsere Bikeleasing-Komfort-Versicherung: Sie ist bei jedem Leasing mit dabei und leistet bei Diebstahl, Sturz, Unfallschäden und vielem mehr.

Die Komfort-Versicherung leistet bei Schäden am Rad (inkl. Immer bei Diebstahl, Unfall und co. und optional sogar gegen Verschleißschäden abgesichert.

  • Erstattung der Gesamtleasingraten bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall des Arbeitnehmers
  • Vorzeitige Rücknahme der Räder
    • im Kündigungsfall durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
    • im Fall eines Aufhebungsvertrages
    • im Fall der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers
    • im Todesfall des Arbeitnehmers
    • Bei Elternzeit

Zur Bikeleasing-Komfort Versicherung gehört auch eine Mobilitätsgarantie, damit Dienstradnutzer auch dann mobil bleiben, wenn Ihr Dienstrad es zum Beispiel wegen einer Panne oder eines Unfalls mal nicht ist. Einen Unterschied gibt es nur bei selbstorganisierten, privaten Transporten: Hier werden im Rahmen der Mobilitätsgarantie je nach Kilometer maximal 50 Euro statt 150 Euro erstattet.

Was tun im Schadensfall?

Die Daten, die wir dafür von Ihnen benötigen, stehen auf Ihrer Bikeleasing-Versicherungs-Card:Name des Dienstrad-Nutzers, Rahmennummer des Fahrrads, Vertragsnummer und Bikeleasing-Nutzer-ID.

Weitere Angaben, die wir im Schadensfall benötigen:Schadenstag, Schadensort, Schilderung des Schadenshergangs und Schadensbilder. Bei einem Schadensfall über 250 € senden Sie uns bitte auch einen Kostenvoranschlag des Händlers zu. Achtung: Bei (Teil-)Diebstahl oder Vandalismus wird zwingend eine Kopie des Polizeiberichts benötigt.

Häufige Fragen und Antworten

Dürfen auch Freunde oder Angehörige mein elektronisches Dienstrad nutzen?
Der Gesetzgebung und auch unserem Versicherer ist es einerlei, wer sich in den Sattel schwingt. Sie dürfen Ihr E-Bike in der Freizeit also gerne weiterreichen. Ganz egal, wer gerade in die Pedale Ihres Traumfahrrads tritt, er oder sie ist rechtlich abgesichert und gleichzeitig vollkaskoversichert.

Kann ich zusätzlich zu meinem E-Bike auch noch weitere Fahrräder über meinen Arbeitgeber leasen?
Wenn der Arbeitgeber diese Option ermöglicht, können bei BusinessBike auch mehrere Leasingverträge abgeschlossen werden. Zum Beispiel einen für das Fahrrad zum gemütlichen Radeln im Sommer und einen für das E-Bike, wenn Sie im Winter einfach nur schnell ankommen möchten.

Leasing oder Kauf eines E-Bikes ist besonders relevant, wenn Sie ein neues Fahrrad erwerben möchten. E-Bikes haben sich als eine hervorragende Transportalternative erwiesen, vor allem für Pendler. Sie ermöglichen eine schnelle Fortbewegung, ohne dass man dabei ins Schwitzen gerät, und bieten zusätzlich die Vorteile regelmäßiger körperlicher Bewegung. Ein weiterer Pluspunkt: Das zeitaufwändige Suchen nach einem Parkplatz entfällt!

Service-Pakete

Wir bieten verschiedene Wartungs-Pakete an. Sie können wählen zwischen 3 Paketen: Paket „Inspektion/UVV“, „Wartung/Reparatur“ und „Full-Service“. Die genauen Details hierzu finden Sie auf unserer Service-Seite. Die Auswahl über das Service-Paket obliegt dem Arbeitgeber.

Drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit von je mindestens 90 € inkl. Wichtig: Buche diesen Service direkt bei Beauftragung deines Fahrrads. Danach geht das nicht mehr.

Fachhändler

mein-dienstrad.de verfügt über ein flächendeckendes Händlernetz mit über 4.800 Fachhändlern inkl. Online-Shops. Welcher freundliche und kompetente Fachhändler gleich in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie in unserer Fachhändler-Suche. Ist Ihr Wunsch-Händler nicht dabei? Kein Problem - wir können kurzfristig mit jedem Fachhändler eine Kooperation starten!

Leasingdauer und Vertragsende

Die Leasingdauer beträgt fix 36 Monate. Eine Veränderung ist auf Grund der Vorgaben des Leasingerlasses nicht möglich. Verlässt ein Mitarbeiter innerhalb des Leasingzeitraums das Unternehmen, bieten wir verschiedene Lösungen an.

Ihr Vertrag läuft regulär nach 36 Monaten aus, das genaue Datum können Sie in Ihrem Portal auf www.mein-dienstrad.de einsehen. Nach Ablauf des Leasing-Vertrags gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Sie suchen sich ein neues Wunschrad für 36 Monate aus.
  • mein-dienstrad.de nimmt das Fahrrad, Pedelec oder E-Bike zurück.
  • Sie nehmen eine nicht garantierte Andienungsmöglichkeit in Anspruch. Derzeit haben wir eine nicht garantierte Andienungsmöglichkeit von 15 % des Bruttolistenpreises nach 36 Monaten Laufzeit.

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