Immer mehr Arbeitnehmer haben die Chance, ein Dienstfahrrad vom Chef zu erhalten. Statt dir ein Bike komplett selbst zu finanzieren, kannst du es auch über deinen Arbeitgeber anschaffen. Der Arbeitgeber least das Firmenrad (oft ein E-Bike), das der Mitarbeiter auch privat nutzen darf. Nach Ende der Leasinglaufzeit ist dann der Kauf des Dienstrads möglich. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist.
Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?
Meist wird das Fahrrad über 3 Jahre geleast und dein Arbeitgeber zahlt Leasingraten, Versicherung und Wartung für das Rad. Dir steht das Dienstfahrrad zur freien Verfügung. Ein Teil des Lohns gewährt der Arbeitgeber als Sachzuwendung statt als Geld.
Steuerliche Behandlung der Privatnutzung
Bekommst du über deinen Arbeitgeber ein Fahrrad, nutzt du das in der Regel nicht nur für den Weg zum Büro, sondern auch privat. Für die private Nutzung musst du einen geldwerten Vorteil versteuern. Das erledigt der Arbeitgeber über die monatliche Lohnabrechnung. Die Steuern werden von deinem Arbeitgeber berechnet und an das Finanzamt weitergegeben. Das passiert automatisch.
Wird dir das Dienstfahrrad als Gehaltsextra zur Verfügung gestellt, bleibt die Privatnutzung steuerfrei. Diese Regel gilt seit 2019. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Jobrad steuerfrei. Möchte Ihnen Ihr:e Chef:in eine Freude machen, hat aber kein Geld für eine monatliche Lohnerhöhung, kann ein Gehaltsextra helfen. Ein in der Praxis äußerst beliebtes und steuerlich interessantes Gehaltsextra ist die Gewährung eines Dienstrads.
Handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, fallen für die Privatnutzung Steuern an. Dafür gibt es eine pauschale Berechnung: Der Bruttolistenpreis (unverbindliche Preisempfehlung) wird geviertelt und dann auf volle 100 Euro abgerundet. 1 Prozent davon wird als geldwerter Vorteil angesetzt. Zu versteuern ist jeden Monat 1 Prozent des auf 100 Euro abgerundeten geviertelten Bruttolistenpreises, unterm Strich sind das 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil.
Beispiel:
Ein E-Bike kostet 2.500 Euro (unverbindliche Preisempfehlung). Ein Viertel davon sind 625 Euro. Abgerundet ergibt dies 600 Euro. Zu versteuern ist jeden Monat 1 Prozent des auf 100 Euro abgerundeten geviertelten Bruttolistenpreises, unterm Strich sind das 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil.
Um eine Entscheidung für oder gegen ein Dienstfahrrad zu treffen, solltest du ermitteln, wie viel du jeden Monat selbst zahlen musst. Viele Anbieter haben für diesen Zweck auf ihrer Homepage einen Dienstfahrradrechner integriert. Effektiv zahlst du in diesem Beispiel für die Dienstradnutzung jeden Monat 42,62 € aus eigener Tasche. Dein Arbeitgeber spart etwas Sozialabgaben.
Keine Eintragung in der Steuererklärung notwendig
Du musst die Privatnutzung deines Zweirads nicht in die Steuererklärung eintragen. Das liegt daran, dass dein Arbeitgeber die Versteuerung bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt hat. Der geldwerte Vorteil und die Steuern sind in deiner Lohnsteuerbescheinigung bereits enthalten. In WISO Steuer wird deine Lohnsteuerbescheinigung sogar automatisch übernommen.
Kauf des Dienstrads nach Leasingende
Ein typischer Leasing-Vertrag läuft 36 Monate. Anbieter von Diensträdern werben damit, dass du nach Ablauf der Leasing-Laufzeit das Firmenrad zu günstigen Konditionen erwerben kannst. Oft sogar für nur circa 15 Prozent des Neupreises. In der Regel ist es aber deutlich mehr wert.
Die Finanzverwaltung hat aus Vereinfachungsgründen folgende Regel festgesetzt: Das Dienstfahrrad hat beim Kauf noch einen Restwert von 40 Prozent des Neukaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer). Hast du weniger als 40 Prozent des Neukaufpreises bezahlt, musst du den Differenzbetrag versteuern - und zwar als zusätzlichen Arbeitslohn. In vielen Fällen übernimmt der Leasinganbieter die 30 Prozent Pauschalsteuer. Wenn das so erfolgt, kannst du das Rad ohne weitere Steuerzahlung privat übernehmen.
Steuerfreie Extras
Komplett steuerfrei ist das Dienstfahrrad, wenn du es zusätzlich zum Arbeitslohn erhältst. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf fest am Rad verbaute Zubehörteile wie zum Beispiel Fahrradständer, Gepäckträger, Klingel, Schutzbleche, Schlösser, Rückspiegel und festverbaute Navigationsgeräte (Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main vom 2. Kein „fahrradtypisches Zubehör“ ist hingegen ein mobiles Navigationsgerät oder ein Helm.
Der Verwaltungserlass der OFD stellt zudem fest, dass der Arbeitnehmer für seinen Ehepartner oder sein Kind sogar ein zweites Dienstfahrrad bekommen darf.
Pendlerpauschale
Du nutzt das Rad für den Weg zur Arbeit? Auch mit dem E-Bike steht dir die sogenannte Pendlerpauschale zu. Damit wird dir für die einfache Strecke zur Arbeit 0,30 Euro pro Kilometer in der Steuererklärung angerechnet. Ab dem 21. Kilometer deines Arbeitswegs gibt es sogar 0,38 Euro. Für die Fahrten zur Arbeit kannst du aber die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke als Werbungskosten absetzen. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig.
S-Pedelecs
Ein S-Pedelec kann bis zu 45 Stundenkilometer erreichen, ist versicherungspflichtig und gilt daher als Kraftfahrzeug. Es wird steuerlich wie ein Elektro-Dienstwagen behandelt. Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Für die Fahrten zum Arbeitsplatz sind zusätzlich 0,03 Prozent pro Kilometer der einfachen Arbeitswegstrecke zu versteuern.
Zusammenfassung der steuerlichen Aspekte
- Gehaltsumwandlung: Für die private Nutzung eines Dienstrads ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn du es per Gehaltsumwandlung finanzierst. Dieser beträgt monatlich 0,25 Prozent des Neukaufpreises.
- Restwert: Nach 3 Jahren endet typischerweise ein Leasingvertrag. Oft ist es möglich, das Rad für circa 15 Prozent des Bruttolistenpreises zu kaufen. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der Restwert bei 40 Prozent liegt. Hast du weniger bezahlt, stellt die Differenz einen geldwerten Vorteil dar, den in der Regel der Leasinganbieter pauschal mit 30 Prozent versteuert.
- Entfernungspauschale: Ja. Wenn du mit dem Dienstrad zur Arbeit fährst, kannst du 30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke als Entfernungspauschale absetzen. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent.
- Gehaltsextra: Wenn du das Dienstrad als Gehaltsextra zusätzlich zum Lohn bekommst, musst du keinen geldwerten Vorteil versteuern.
- Sonderfall S-Pedelec: Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Für die Fahrten zum Arbeitsplatz sind zusätzlich 0,03 Prozent pro Kilometer der einfachen Arbeitswegstrecke zu versteuern.
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