Motorradfahren mit Autoführerschein: Welche Möglichkeiten gibt es in Deutschland?

Motorradfahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.

Viele Menschen träumen davon, ein Motorrad zu fahren, doch oft fehlen Zeit oder Geld für einen zusätzlichen Motorradführerschein. Seit Anfang 2020 gibt es jedoch eine interessante Möglichkeit: Die Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder mit dem Autoführerschein zu fahren.

Welche Führerscheinklassen berechtigen zum Motorradfahren?

Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

  • Mofa-Prüfbescheinigung: Sie sind mit der Prüfbescheinigung dazu berechtigt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren. Das Mindestalter, um ein Mofa zu fahren liegt bei 15 Jahren.
  • Klasse AM (Rollerführerschein): Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren.
  • Klasse A1: Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren.
  • Klasse A2: Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Das Mindestalter für den A2-Führerschein beträgt 18 Jahre.
  • Klasse A: Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst. Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein.

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln.
  • Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Die Erweiterung B196: 125er fahren mit dem Autoführerschein

Seit Anfang des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Nach der Ausbildung ist keine Fahrprüfung erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen.

Kosten der B196-Erweiterung

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Versicherung einer 125er

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

B196 im Ausland gültig?

Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Bereits 2020, also im Jahr des Inkrafttretens der neuen Verordnung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekordsteigerung bei der Zulassung von Krafträdern bis 125 cm³ Hubraum.

Kritik und Zustimmung zur B196-Regelung

Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung. Unter anderem warnten Fahrschulen, Ärzte und Verkehrsexperten vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrenden ausgehen würden, und prognostizierten steigende Unfallzahlen. Zustimmung kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM).

Führerscheinklassen und ihre Berechtigungen im Überblick

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die verschiedenen Führerscheinklassen und ihre Berechtigungen bezüglich des Fahrens von Krafträdern:

Führerscheinklasse Fahrzeugtyp Hubraum Leistung Mindestalter
Mofa-Prüfbescheinigung Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor Bis 50 ccm - 15 Jahre
AM Kleinkrafträder, Kleinkraftroller, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Bis 50 ccm Max. 4 kW 15 Jahre
A1 Krafträder Bis 125 ccm Max. 11 kW 16 Jahre
A2 Motorräder Keine Begrenzung Bis 35 kW 18 Jahre
A Motorräder, dreirädrige Kraftfahrzeuge Keine Begrenzung Keine Begrenzung 24 Jahre
B (mit B196) Leichtkrafträder Bis 125 ccm Max. 11 kW 25 Jahre (und 5 Jahre Klasse B)

Weitere Informationen

Wenn Sie sich für das Motorradfahren interessieren, sollten Sie sich auch mit der passenden Motorradbekleidung auseinandersetzen. Achten Sie auf einen gut sitzenden Helm, eine schützende Jacke und Hose sowie geeignete Schuhe.

Benötigte Ausrüstung

  • Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden!
  • Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können.
  • Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.

Zulassung und Versicherung von 125ccm-Motorrädern

Im Gegensatz zu Mofas und Mopeds benötigen 125ccm-Motorräder eine ordentliche Kfz-Zulassung bei der Zulassungsbehörde. Die Kfz-Steuer für Krafträder beträgt 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum.

Für die Zulassung ist der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Versicherungsprämien für 125ccm-Motorräder sind in der Regel günstiger als für leistungsstärkere Modelle.

Fazit

Das Motorradfahren mit Autoführerschein ist dank der B196-Erweiterung in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Regelung bietet eine interessante Option für Autofahrer, die flexibel und kostengünstig in die Welt des Motorradfahrens einsteigen möchten. Allerdings sollte man sich der Risiken bewusst sein und sich durch eine Fahrerschulung ausreichend vorbereiten.

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