Der Fahrtrichtungsanzeiger (in Österreich und Deutschland) bzw. der Richtungsanzeiger (in der Schweiz) ist eine lichttechnische Einrichtung an Kraftfahrzeugen und dient Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr zur Information über eine Änderung der Fahrtrichtung oder die Ankündigung hierzu. In der Regel ist dieser als Blinklicht umgesetzt. Er wird umgangssprachlich als Blinker bezeichnet und ist ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung" - so sieht es das Nachschlagewerk Wikipedia.
Jedoch sind Blinker mehr - sie sind Teil jedes Customprojekts und richtig platziert, werten sie jedes Bike auf. Es gibt sie aus Metall, Kunststoff, mit Lang Arm oder Kurz Arm, in Carbon, Rund, Oval, eckig oder Sternförmig. Mit dem eigentlich öden Teil befassen sich heute mehr und mehr Designer, Elektroniker als auch Techniker in Windkanälen. Wir haben uns für euch schlau gemacht um mehr über Technik bzw. deren Geschichte zusammengetragen.
Historische Entwicklung der Blinker
Ursprünglich waren es keine elektrischen Lichter, sondern sogenannte Winker, die zuerst manuell, später mit einem Elektromagneten ausgefahren wurden. Erfunden wurde dieses Ding von einer Frau.
Florence Lawrence, ein Kanadische Stummfilmstar zeigte eine große Leidenschaft für das damals neuartige Automobil. 1914 tüftelte Sie an ihrer bahnbrechenden Erfindung, dem auto signaling arm. Durch einen einfachen Knopfdruck hob und senkte sich eine Flagge an der hinteren Stoßstange des Automobils, um andere Fahrer darüber zu informieren, wohin das Auto als nächstes fuhr das waren die ersten Blinker. Lawrence schaffte es jedoch nicht ihre Erfindung an den Mann zu bringen bzw. zu patentieren und starb verarmt.
Erst im Jahr 1922 wurden die ersten Fahrtrichtungsanzeiger als Armwinker in einem Gehäuse eingebaut. Anfangs wurden sie noch über Bowdenzüge bewegt. Es gab auch verschiedene Versuche mit Fahrtrichtungsanzeigern aus bemaltem Blech, die von Hand aus dem Fahrzeug geschoben wurden. Erst 1924 bekamen die beiden Deutschen Eugen Zipperle und August Nagel einen Gebrauchsmusterschutz für den Armwinker mit Gehäuse.
Im Jahr 1925 baute Robert Bosch den ersten elektrischen ausklappbaren und zusätzlich beleuchteten Fahrtrichtungsanzeiger, der aber nicht pendelte. In den USA wurden ab ca. 1938 Blinkleuchten als Fahrtrichtungsanzeiger verwendet. 1939 begann Buick mit der Installation von Blinkern als Standardfunktion.
Bosch baute ab den 1950er Jahren elektrische Blinker-Anlagen bzw. -Leuchten als Alternative zu den bis dahin üblichen Winkern. In der Straßenverkehrsordnung war es bis 1956 vorgeschrieben, dass ein Fahrtrichtungsanzeiger die Kontur des Fahrzeugs verändern musste. Ab 1956 wurden für neue PKW und LKW, Blinker vorgeschrieben.
Blinkerpflicht für Motorräder
Die Einführung von Fahrtrichtungsanzeiger in Motorrädern war seinerzeit nicht unumstritten. Am 1. Januar 1962 führte der Gesetzgeber jedoch die Blinkerpflicht offiziell ein. Bis 1970 hatte man noch die Wahl zwischen rotem und gelbem Licht, seitdem ist nur noch letzteres zulässig.
Bei modernen Motorrädern wäre das undenkbar und ist heute auch gar nicht mehr gestattet, oder anders herum: Da sind Blinker Pflicht. Hände vom Lenker zu nehmen (was bei selbst rückstellendem Gasgriff auch nicht wirklich Freude macht). Schon das alte Gespann von 1988 hatte Blinker, und das neue sollte sie erst recht bekommen.
Gesetzliche Vorschriften in Deutschland
§54 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 2.an Krafträdern - paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Die seit über 30 Jahren gültige StVZO wurde durch die aktuell geltende Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), kurz ECE Richtlinien ersetzt. Diese ECE Regelung kann auch an älteren, nach StVZO zugelassenen Fahrzeuge angewendet werden. Demnach dürfen auch solche älteren Fahrzeuge mit, nach ECE Recht zugelassenen Blinkern, ausgestattet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die gesamte Lichtanlage europäischem Recht entspricht.
Gegenüberstellend verlangen beide Vorschriften im Wesentlichen das Gleiche. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen in festgelegter Frequenz gelb blinken. Hinten müssen sie an einem festen Teil montiert sein und vorne dürfen sie an einem beweglichen Teil mitschwingen. Eine E-Prüfnummer ist Pflicht, wobei jedem Land seine eigene Nummer zugeordnet ist, z. B. E1 für Deutschland. Die zwei vorderen Fahrtrichtungsanzeiger benötigen Kategorie 1 gemäß UN-ECE Regelung 6 oder Kategorie 11 gemäß der UN-ECE Regelung 50.
Wichtig ist - und das kann Leben retten - Fahrtrichtungsanzeiger müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann, § 54 Abs. 1 S.
In diesem Zusammenhang sei gewarnt, dass eine Zuwiderhandlung gegen die jeweiligen Vorschriften, die Blinker betreffend, mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet wird. Das klingt nicht dramatisch, aber auch hier gilt wieder: Wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, erlischt die Betriebserlaubnis.
Abstandsmaße und Einsehbarkeitswinkel
Es müssen bestimmte Abstandsmaße und Einsehbarkeitswinkel bei der Montage eingehalten werden:
- Hinterer Blinker: Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss zur verlaufenden senkrechten Ebene (Reifenmitte) mindestens nach EG ECE R 53 - 90mm (120 mm) betragen.
- Vorderer Blinker: Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten zur verlaufenden senkrechten Ebene mindestens nach EG / ECE R 53: 120 mm bzw.
- Bei Ochsenaugen blinkern muss der Abstand zueinander mindestens 560mm betragen.
- Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss zwischen 350 und 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Blinkfrequenz und Blinkerkontrolle
Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach § 54 StVZO, in der Schweiz nach Art. 79 Abs. 2 VTS auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Lichterscheinungen pro Minute ± 30). Die Blinker müssen in der Schweiz spätestens nach einer Sekunde bzw. in Deutschland nach 1,5 Sekunden nach Betätigen des Fahrtrichtungsschalters aufleuchten. In Deutschland muss der Blinkgeber so takten, dass die relative Hellzeit der Blinkleuchten 30 % bis 80 % beträgt.
Für die Blinkerkontrolle gilt: Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden. Leuchten zur Blinkerkontrolle sind nicht nötig, wenn man anhand der Schalterstellung das Einschalten erkennen kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Fahrzeug nach EG zugelassen wurde. Bei Ausfall eines Blinkers leuchtet die Kontrollleuchte in einer deutlich schnelleren Frequenz. (gilt jedoch nicht bei lastunabhängigen Blinkerrelais).
Regelungen in anderen Ländern
In der Schweiz ist das Anbringen von Richtungsblinkern detailliert in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge VTS (SR 741.41) geregelt. In Österreich regelt dies das KFG - § 135 KFG Kraftfahrgesetz. Dieses Bundesgesetz trat mit 1. Jänner 1968 in Kraft. Die ausschließliche Zulässigkeit von gelbrotem Blinklicht für Fahrtrichtungsanzeiger (§ 19 Abs. 2) wurde mit 1. Jänner 1973 angewiesen.
Farbe der Blinker
Generell ist gelbes Licht für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben, wobei in einigen Ländern, beispielsweise in der Schweiz, in den USA oder in Kanada am Heck rot leuchtendes Licht ebenfalls zugelassen ist. Es können umgeschaltete Bremslichter sein. Damit ist es möglich, dieselbe Lampe als Blink-, Brems- und Schlusslicht zu verwenden. Rote Blinklichter sieht man meistens bei Direktimporten aus den USA. In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. (bis Erstzulassung 1. Januar 1970) Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmals zugelassen wurde. In der Schweiz sind sowohl gelbe als auch rote Blinker erlaubt.
Ochsenaugenblinker
Die Vorschrift von 1962 ließ dem Hersteller offen, ob die Blinkleuchten paarweise vorn und hinten oder nur mit einem am Lenkerende angebrachten Paar (Mindestabstand von 560 mm zueinander) montiert wurden.
Während japanische Hersteller wie Honda, Kawasaki, Suzuki und Yamaha, amerikanische Produzenten wie Harley-Davidson oder britische und italienische Hersteller bei ihren Modellen stets zwei Paar Fahrtrichtungsanzeiger vorn und hinten verwendeten, hat insbesondere BMW serienmäßig nur Ochsenaugen am Lenkerende angebracht.
Durch die 1984 erfolgte Einfügung von Absatz 1a in § 54 der StVZO[6] durften hintere lichttechnische Einrichtungen nicht mehr an beweglichen Teilen (Lenker) angebracht sein, während die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein dürfen. Zu den im Zubehörhandel im Zuge der Nostalgiewelle angebotenen Ochsenaugen sind damit zusätzlich hinten zwei fest angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger anzubringen.
Vor Erstzulassung 1. Januar 1987 sind weiterhin nur zwei Ochsenaugen am Lenker als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger am Motorrad zulässig. Wenn man auf hintere Blinker verzichten möchte, muss der Lenker mindestens 560mm breit sein und das Motorrad muss Baujahr 1986 oder älter sein. Als Blinker kommen dann nur Modelle mit Wellenlinie als Prüfzeichen infrage.
Probleme beim Anschluss abweichender Blinker
Was muss ich beachten, wenn ich Blinker mit stark abweichender Leistungsaufnahme anschließen möchte? Die einfachste Lösung des Problems wäre ein Austausch des originalen Blinkrelais gegen ein lastunabhängiges Teil. Dies ist leider bei Fahrzeugen mit integrierten Blinkrelais nicht immer möglich. Fahrzeuge mit integriertem Blinkrelais können mit Canbus ausgerüstet sein aber auch viele ohne Canbus, wie Yamaha XVS1300 oder Harleys mit TSSM.
Da der Austausch des Blinkrelais hier nicht funktioniert, muss eine andere Lösung her. Häufig lässt sich das Problem mit eigenen Leistungswiderständen, die man parallel schaltet, lösen. Serienblinker hat z.B. Um eine korrekte Blinkfrequenz zu gewährleisten ist ein Widerstand parallel zum LED Blinker einzusetzen, Die 8,5 Watt Differenz werden daher mit einem Leistungswiderstand von 16,94 Ohm (rechnerisch nach Ohmschen Gesetz R = U² / P ) ausgeglichen. Da dieser Widerstandswert üblicherweise nicht angeboten wird, nimmt man den Standardwert der am nächsten liegt.
Immer öfter sind aber aufwendigere Lösungen notwendig, die zum Beispiel die Fa. Kellermann in Form von Produkten wie I.Sed V6, Ised V12 und I.Bos CL1, I.BOS EL1 etc anbietet. Insbesondere wenn das Fahrzeug original schon mit LED Blinkern ausgestattet ist, hilft es oft nur, auf eine für das Modell passende Lösung aus dem Fachhandel zurückzugreifen.
Das Problem dabei ist, dass häufig eine andere Betriebsspannung an die Zubehörblinker gesendet wird. Seit gut einem Jahrzehnt verwenden immer mehr Fahrzeughersteller CAN BUS - Systeme(Controller Area Network). Der Sinn dieser Systeme liegt in der Vernetzung sämtlicher Steuergeräte zur Erstellung umfassender Diagnosen . Weiters spart ein Canbus System Kosten und Gewicht, da nur eine Leitung für die Kommunikation notwendig ist). Computer überwachen, regeln und steuern sämtliche Komponenten.
Eine Besonderheit gibt es bei Harleys mit HD Lan, Hier sind die Armaturen Teil des Canbusses, von dort wird dann der Blinker gesteuert, der aber selber wieder hart verdrahtet ist. Schmelzsicherungen werden überflüssig, denn sobald ein unüblicher Stromwert erreicht wird, wird die Leitung unterbrochen. Sprich - sobald eine Fehlfunktion vorliegt, schaltet das System automatisch ab. Was grundsätzlich als gute Innovation klingt zeigt spätestens beim Umbau von Blinkern seine Tücken.
Werden dann nämlich die vorhandenen Blinker mit 21 Watt Glühlampen z.B. gegen 1,5 Watt LED Blinker ausgetauscht, registriert das CAN BUS System einen Fehler, denn die Stromaufnahme ist plötzlich eine viel geringere. Bei neueren Modellen der Marke Triumph erfolgt die Anpassung nach Blinkertausch durch den Fahrer bzw. Umbauer mittels Tastenkombination. Bei BMW und Harley muss ein Techniker mit Laptop ran. Hier gilt es die Parameter des Fahrzeugs umzustellen.
Bei KTM gibt es Modelle bei denen die Blinker direkt von der Tachoeinheit angesteuert werden. Hier sind schon kluge Köpfe gescheitert. Bei Suzuki Bandit wurden 7 polige Blinkerrelais verwendet. Bei vielen neuen Modellen der Marke Moto Guzzi wiederum ist es egal ob 6W, 10W oder 21W Glühlampen verwendet werden. Indian bietet um knapp 170€ ein komplettes Umbaukit für LED Blinker an. usw.
Wann muss ich blinken?
Beim Anfahren und beim Abbiegen ist das Licht rechtzeitig und deutlich zu betätigen (mindestens 3 Mal).
Anbau, Vorschriften und elektrische Anschlüsse
Wir beschreiben hier Anbau, Vorschriften, die elektrischen Anschlüsse und alles, was sonst zum Thema noch interessant sein könnte.
Wie alle außen am Kraftfahrzeug angebrachten Leuchten brauchen auch die Blinker ein Prüfzeichen.
Die zulässige Blinkfrequenz ist recht variabel. Sie soll um die 90 Signale je Minute liegen (± 30), also zwischen 1 und 2 Hz. Konventionelle Blinker sollten mit Glühlampen 18 bis 21 Watt bestückt sein.
tun es etwa 560 Ω als Vorwiderstand (Rv). Blinkerpiepser (siehe nächster Abschnitt) werden meist auch so angeschlossen wie die Kontrollampe beim ersten Schaltplan.
LED-Technik
Durch moderne LED-Technik sind die Blinker extrem geschrumpft und am Motorrad längst kein störende Element mehr.
Der aktuelle Stand der Technik sind immer noch LEDs, also Leuchtdioden. Damit ist eine so hohe Helligkeit möglich, dass eine einzige LED pro Blinker ausreicht, um den staatlichen Auflagen Genüge zu tun. Auch das Versteckspiel mittels schwarzer oder weißer Gläser ist ohne Weiteres mit Behördensegen möglich. Ein fast schon theoretischer Nachteil bei der wesentlich höheren Lebenserwartung ist, dass man eine LED nicht wie eine Birne einfach austauschen kann.
LED-Licht am Motorrad? Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.
Angaben die man beachten sollte:
- universelle Montage
- E-Zulassung!
- verwendbar für vorn / hinten
- Lieferung erfolgt paarweise oder ggf. Stückpreis
Anschlusshilfe
WARNUNGEN: Vor der Installation muss die Zündung ausgeschaltet sein. Niemals direkt in die LED Blinker schauen, solange diese leuchten. Dies kann Augenschäden zur Folge haben!
Anschluss von Motorrad Led Miniblinker oder LED Blinker-/Rücklicht-Kombinationen
- ANSCHLUSS LED Blinker mit 2 KABEL:
- Anschluss des Blinkers wie folgt: (nur 12V DC)
- Gelbes Kabel / Graues Kabel = Blinker (+)
- Schwarzes Kabel = Blinker = Masse
- ANSCHLUSS LED Blinker mit Rücklicht 5 KABEL: (Je nach Hersteller können die Farben der Anschlusskabel auch abweichen.)
- Anschluss des Rücklichts wie folgt: (nur 12V DC)
- Rotes Kabel = Bremslicht (+)
- Gelbes Kabel = Fahrlicht (+)
- Schwarzes Kabel = Masse (-)
- Anschluss des Blinkers wie folgt: (nur an 12V DC)
- Blaues Kabel = Blinker (+)
- Weißes Kabel = Masse (-)
- ANSCHLUSS LED Blinker mit Rücklicht mit 4 KABEL:
- Anschluss des Rücklichts wie folgt: (nur 12V DC)
- Rotes Kabel = Bremslicht (+)
- Gelbes Kabel = Fahrlicht (+)
- Schwarzes Kabel = Masse (-) & Blinker = Masse
- Anschluss des Blinkers wie folgt: (nur an 12V DC)
- Blaues Kabel = Blinker (+)
Sollte die Blinkerfrequenz zu hoch sein, müssen entweder parallel Widerstände zwischen Blinker und Kabelbaum angeschlossen oder ein lastunabhängiges Blinkrelais im Bordnetz eingebaut werden.
BITTE NICHT VERGESSEN: Bitte unbedingt vor jeder Fahrt die Lichtanlage (Scheinwerfer, Blinker und Rücklicht) überprüfen. Eventuell freiwerdende Leitungen sorgfältig isolieren. Alte Steckverbindungen unbedingt erst reinigen. Die Kabel müssen sorgfältig verlegt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht beim Hantieren mit Tank, Sitzbank, Seitendeckel etc. beschädigt werden können. KURZSCHLUSSGEFAHR!!! (Kabelbrand)
Bei technischen Veränderungen der Leitungen und/oder der Steckverbindungen erlöschen jegliche Garantieansprüche. Dies gilt auch für daraus entstehende Folgeschäden. Die Leuchten sind für eine Spannung von 12V bis max. 13.5V ausgelegt. Bei Überspannung im Bordnetz (durch defekte Lichtmaschinen, Regler oder Kabelkurzschluss) erlischt ebenfalls jeglicher Garantieanspruch.
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