Das Motorrad ist für viele Fahrer mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Es symbolisiert Freiheit, Unabhängigkeit und Individualität. Um das Zweirad hat sich eine lebendige Bastler- und Tuning-Szene entwickelt, die das Fahrzeug den eigenen Wünschen anpassen möchte. Doch was ist beim Motorrad in Sachen Beleuchtung überhaupt erlaubt? Welchen Spielraum lässt die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) zu? Wie lauten die beim Motorrad und dessen Beleuchtung einzuhaltenden Vorschriften?
Grundlegendes zur Motorradbeleuchtung
Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, ein Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte. Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind.
Rechtliche Grundlagen
Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreiradfahrzeugen. Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.
In den §§ 32-62 StVZO wird detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz, da es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt. Hilfreich bei der Bewertung ist stets, ob ein Fahrzeug nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Bei neueren Vehikeln ist meist das letztere der Fall. Zu beachten ist, dass die Regeln nicht vermischt werden dürfen.
Vorschriften und ihre Bedeutung
Wenn Sie beim Motorrad die Beleuchtung verändern wollen, müssen Sie einige Grundregeln befolgen bzw. Leuchtstoffe und rückstrahlende Elemente gehören zur lichttechnischen Einrichtung. Entscheidend ist das Signalbild. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden.
Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Entscheidend ist aber auch das Signalbild. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer durch z. B. Blendung gefährdet werden.
Farben und Anbringung
Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben.
Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können. So sind beispielsweise zusätzliche gelbe Rückstrahlern an den Seiten vom Motorrad zulässig, wenn dadurch die Fahrzeugseite besser sichtbar wird.
Spezifische Leuchten
- Begrenzungsleuchten: Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben.
- Bremslicht: Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Das Anbringen von zusätzlichen Bremsleuchten ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Blinker: Blinker sind für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, um beim Abbiegen die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein - dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig.
- Kennzeichenbeleuchtung: Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein.
- Nebelscheinwerfer: Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein.
Reflektoren
Die gesetzlichen Regelungen schreiben nicht nur eine aktive Motoradbeleuchtung vor, sondern auch eine passive mittels Reflektoren. So muss jedes Kraftrad über einen roten Rückstrahler verfügen. Mit Beiwagen müssen es zwei sein.
Blinker-Rücklicht-Bremslicht-Kombinationen (3 in 1)
Grundlegendes
Wer an seinem Motorrad formschöne 3 in 1 Blinker mit Rücklicht und Bremslicht montieren möchte kann dies Legal machen, muss aber dennoch einige Sachen beim Umbau von Serienblinker auf Motorrad Rücklicht mit Blinker beachten.
Zulässigkeit
Die von uns, im Shop für hochwertiges Motorrad Zubehör, angebotenen LED Blinker mit integriertem Rück- und Bremslicht entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und verfügen über eine gültige E Nummer für den Blinker und das Rücklicht mit Bremslicht. Wenn diese benötigten Kennzeichnungen vollständig am Blinker vorhanden sind, ist keine Eintragung beim TÜV oder das mitführen einer Allgemeinen Betiebserlaubnis (ABE) notwendig.
Wichtige Hinweise
Wenn der Umbau auf Blinker mit integriertem Rücklicht und Bremslicht erfolgt, dürfen maximal 2 Rücklichter am Fahrzeug montiert sein. Somit darf das Original-Rücklicht nicht als drittes Rücklicht weiter verwendet werden, da am Motorrad maximal zwei Schlusslichter und Bremslichter montiert sein dürfen.
Montage und Anschluss
Grundsätzliches zu Blinker-/Rücklicht/-Kombinationen (3 in 1 Motorrad Blinker):
- Die Rücklicht-/Blinker-Einheit ist nur zur Montage am Heck des Fahrzeugs geeignet!
- Der Anbau muss nach den allgemeinen Anbaubestimmungen nach ECE montiert werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zur gewährleisten.
- Die Einheit darf nur paarweise montiert werden.
- Das Original-Rücklicht muss abgedeckt bzw. entfernt werden, da nur 2 Rücklichter am Fahrzeug erlaubt sind.
Anschlusshinweise
- ANSCHLUSS LED Blinker mit 2 KABEL:
- Gelbes Kabel / Graues Kabel = Blinker (+)
- Schwarzes Kabel = Blinker = Masse
- ANSCHLUSS LED Blinker mit Rücklicht 5 KABEL:
- Rotes Kabel = Bremslicht (+)
- Gelbes Kabel = Fahrlicht (+)
- Schwarzes Kabel = Masse (-)
- Blaues Kabel = Blinker (+)
- Weißes Kabel = Masse (-)
- ANSCHLUSS LED Blinker mit Rücklicht mit 4 KABEL:
- Rotes Kabel = Bremslicht (+)
- Gelbes Kabel = Fahrlicht (+)
- Schwarzes Kabel = Masse (-) & Blinker = Masse
- Blaues Kabel = Blinker (+)
Sollte die Blinkerfrequenz zu hoch sein, müssen entweder parallel Widerstände zwischen Blinker und Kabelbaum angeschlossen oder ein lastunabhängiges Blinkrelais im Bordnetz eingebaut werden.
Sicherheitsvorkehrungen
- Bitte unbedingt vor jeder Fahrt die Lichtanlage (Scheinwerfer, Blinker und Rücklicht) überprüfen.
- Eventuell freiwerdende Leitungen sorgfältig isolieren.
- Alte Steckverbindungen unbedingt erst reinigen.
- Die Kabel müssen sorgfältig verlegt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht beim Hantieren mit Tank, Sitzbank, Seitendeckel etc. beschädigt werden können. KURZSCHLUSSGEFAHR!!! (Kabelbrand)
Prüfzeichen und ABE
Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.
LED-Technik
Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.
Verwandte Beiträge:
- Blinker für Moped: Montage, Vorschriften & Kaufberatung
- Blinkerhalter Motorrad: Auswahl, Montage & Tipps
- Schwarze Motorrad Blinker: Design & Sicherheit im Fokus
- Blinkerpflicht Motorrad: Regeln & Bußgelder in Deutschland
- Harley-Davidson Kontrollleuchten erklärt: Bedeutung & schnelle Fehlerbehebung
- Weiche Leiste Radfahren: Tipps & Tricks für mehr Komfort
Kommentar schreiben