Blinkerpflicht und Nachrüstung für Oldtimer-Motorräder in Deutschland

Oldtimer sind beeindruckende Fahrzeuge, die die Geschichte der Automobilindustrie lebendig machen. Möchten Sie mit einem Klassiker am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie allerdings einige Dinge nachrüsten und reparieren. Sie erhöhen durch manche Nachrüstungen auch die Sicherheit Ihres Oldtimers. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Thema Oldtimerreparatur und -nachrüstung.

Das H-Kennzeichen und seine Vorteile

Ein H-Kennzeichen bringt Oldtimerfahrern viele Vorteile. Sie müssen weniger Steuern und Versicherung bezahlen. Außerdem dürfen Sie mit Ihrem Oldtimer mit H-Kennzeichen ohne Katalysator und ohne eine Plakette in Umweltzonen fahren. Deshalb möchten viele Oldtimerfans ihr Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen zulassen.

Wichtig für das H-Kennzeichen ist: Der Oldtimer muss so weit als möglich im Originalzustand bleiben und gut erhalten sein. Das H-Kennzeichen zeigt, dass das Fahrzeug ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ ist. Das heißt, dass das Fahrzeug ein Teil der Automobilgeschichte ist. Somit ist es erhaltenswert. Sie bekommen ein H-Kennzeichen, wenn Ihr Oldtimer älter als 30 Jahre ist.

Das H-Kennzeichen unterscheidet sich kaum von einem normalen Kennzeichen. Es sieht genauso aus. Am Ende der Buchstaben und Zahlen steht nur noch ein „H“.

Umbauten und Reparaturen am Oldtimer

Machen Sie alle Umbauten und Reparaturen am Oldtimer am besten so wie zu Zeiten der Erstzulassung. Stören Sie nicht den Gesamteindruck des Fahrzeugs. Alle Änderungen, die 10 Jahre nach der Erstzulassung am Auto vorgenommen wurden, beeinflussen die Zulassung für das H-Kennzeichen nicht.

Wurde jedoch z. B. 20 Jahre nach der Erstzulassung ein neuer Motor eingebaut, der nicht aus der Bauzeit des Oldtimers stammt, müssen Sie ab diesem Zeitpunkt wieder 30 Jahre warten. Erst dann ist das Fahrzeug wieder ein Oldtimer.

Möchten Sie Nachrüstungen an Ihrem Oldtimer vornehmen oder ihn reparieren, verwenden Sie Bauteile aus der Bauzeit. Auch Verschleißteile wie Bremsklötze und Reifen müssen zu dieser Zeit passen. Kleinere Roststellen sind bei der Zulassung zum H-Kennzeichen zulässig. Lassen Sie größere Rostflecke von einem Fachmann entfernen. Achten Sie darauf, dass das Blech eingepasst wird. So bleibt der Originalzustand erhalten.

Der Rahmen Ihres Fahrzeuges darf nicht zu stark verbeult oder verzogen sein. Tauschen Sie ihn ansonsten mit Originalteilen aus.

Sicherheitsausstattung und Nachrüstpflichten

Aufgrund ihres hohen Alters entsprechen viele Oldtimer nicht den heutigen Sicherheitsstandards. Trotzdem dürfen Sie mit Ihrem Oldtimer mit einem H-Kennzeichen auch mit teilweise fehlender Sicherheitsausstattung auf der Straße fahren. Einige Nachrüstungen an Ihrem Oldtimer sind jedoch Pflicht. Das hängt vom Jahr der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges ab. Es muss die Vorschriften erfüllen, die im Jahr der Erstzulassung gültig waren.

Seit 1962 müssen alle Fahrzeuge eine Diebstahlsicherung haben. Diese Vorschrift gilt auch rückwirkend für alle älteren Fahrzeuge. Rüsten Sie Ihren Oldtimer daher immer mit einer Diebstahlsicherung nach. Auch bei der Beleuchtung gibt es für Oldtimerfans einiges zu beachten. Sie müssen je nach Baujahr die ein oder andere Beleuchtung nachrüsten. Verbauen Sie außerdem eine Warnblinkanlage. Diese muss in allen Oldtimern vorhanden sein.

Für alle Nachrüstungen gilt: Sind die vorgeschriebenen Nachrüstungen technisch nicht umsetzbar, können Sie eine Ausnahmeregelung beantragen. Wenden Sie sich dafür an die zuständige Zulassungsstelle. Auch Oldtimer aus dem Ausland müssen nach den deutschen Regelungen des Erstzulassungsjahres nachgerüstet werden.

Informieren Sie sich vor dem Kauf genau. Schätzen Sie ab, welche Nachrüstungen nötig sind. Lassen Sie sich im Einzelfall von Sachkundigen gut beraten. So können Sie den Kostenaufwand besser abschätzen. Bei Fahrzeugen aus dem europäischen Ausland sind die Nachrüstungsmaßnahmen i. d. R. gering.

Durch den Linksverkehr in England müssen einige Dinge am Oldtimer umgebaut werden, damit er in Deutschland fahren darf. In den USA gibt es nach wie vor andere Zulassungsvorschriften wie in Deutschland. Dokumente prüfen: Sind Auskünfte über Abgasverhalten, Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit, Geräuschpegel, usw. Lassen Sie sich im Einzelfall von einem Experten beraten. Durch eine Bestätigung der „In-Etwa-Wirkung“ können Sie viel Geld sparen. Dies gilt vor allem für die Beleuchtung, die Sicherheitsgurte und die Verglasung.

Gibt es keine Angaben zu den Abgas- und Lärmvorschriften, müssen diese im Einzelfall ermittelt werden.

Freiwillige Umbauten zur Erhöhung der Sicherheit

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Nachrüstungen für Oldtimer gibt es auch einiges, was Sie freiwillig umbauen dürfen. Achten Sie dabei darauf, dass das Auto weiterhin zeitgenössisch erscheint. Im Allgemeinen finden es Prüfer besser, wenn ein Oldtimer sicherer und umweltfreundlicher nachgerüstet wird. Dies kostet Sie nicht das H-Kennzeichen.

Ein Sicherheitsgurt im Oldtimer ist nicht für alle Modelle Pflicht. Sie müssen keinen Sicherheitsgurt einbauen, wenn Ihr Oldtimer vor 1974 erstmals zugelassen wurde. Sicherheitsgurte erhöhen allerdings die Sicherheit im Oldtimer. Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht ohne Sicherheitsgurt im Oldtimer mitfahren. Rüsten Sie einen Sicherheitsgurt nach, wenn Sie ein Kleinkind mitnehmen möchten.

Eine Servolenkung macht einen Oldtimer ebenfalls sicherer, auch wenn sie nicht Bestandteil des originalen Fahrzeuges war. Sie können damit das Fahrzeug leichter und sicherer lenken. So können Sie auch im Winter und bei schwierigen Situationen das Fahrzeug besser steuern. Vorteile: Erleichtert das Fahren und verbraucht weniger Energie.

Der Einbau eines Bordnetzes erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr. Unter dem Begriff „Bordnetz“ wird die gesamte Elektronik im Auto zusammengefasst. Hierzu gehören dann z. B. Lichtanlage, Scheibenwischer, Radio, Klimaanlage, Einparkhilfe usw. Diese werden über die Autobatterie versorgt. Holen Sie sich eine leistungsfähigere Batterie, um das Auto mit mehr Strom zu versorgen.

Wollen Sie Ihren Oldtimer mit moderner Elektronik wie Einparkhilfe, Digitalradio, Sitzheizung oder Lautsprecherboxen ausstatten, dann dürfen diese nicht sichtbar sein. Verstecken Sie solche Umbauten hinter Blenden, sind sie zulässig.

In einer heiklen Situation müssen Sie sich auf Ihre Bremsen verlassen können. Bis in die 1970er war die Trommelbremse der Standard in allen Fahrzeugen. Diese sind jedoch weniger sicher als z. B. Scheibenbremsen. Gerade nach einer langen Fahrt wird die Reibungswärme nur schlecht abgeführt. Dadurch sinkt die Bremskraft.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Beachten Sie die Nachrüstungsvorschriften, wenn Sie Ihren Oldtimer straßentauglich machen möchten. Generell gilt: Die Zulassungsvorschriften aus dem Jahr der Erstzulassung Ihres Oldtimers gelten auch heute noch für die Zulassung.

Rüsten Sie in jedem Fall eine Diebstahlsicherung und eine Warnblinkanlage nach. Weitere Nachrüstungen erhöhen Ihre eigene Sicherheit beim Fahren.

Blinker und die gesetzlichen Regelungen

Die Einführung von Fahrtrichtungsanzeiger in Motorrädern war seinerzeit nicht unumstritten. §54 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 2.an Krafträdern - paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.

Die seit über 30 Jahren gültige StVZO wurde durch die aktuell geltende Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), kurz ECE Richtlinien ersetzt. Diese ECE Regelung kann auch an älteren, nach StVZO zugelassenen Fahrzeuge angewendet werden. Demnach dürfen auch solche älteren Fahrzeuge mit, nach ECE Recht zugelassenen Blinkern, ausgestattet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die gesamte Lichtanlage europäischem Recht entspricht.

Fans von Classic Bikes sind stark in Vorteil, denn bei einer Erstzulassung vor 01.01.1962 werden keine Blinker am Motorrad verlangt sprich an Oldtimern sind keinen Blinker nötig. Motorräder müssen paarweise mit Blinkern ausgestattet sein.

Blinker mit einer E-Zulassungsnummer (Prüfzeichen) können ohne weiteres verbaut werden und bedürfen keine TÜV Abnahme. Sie müssen jedoch ein (E) mit nachfolgender Zahl für den Ländercode tragen. (z.B.: (E1) = Deutschland oder (E11) = Großbritannien etc.) Die Bezeichnung (50R) sagt aus dass die Blinker für Motorräder geprüft wurden. Diese geprüften Blinker müssen nicht in die Papiere eingetragen werden. Es müssen bestimmte Abstandsmaße und Einsehbarkeitswinkel bei der Montage eingehalten werden.

Hinterer Blinker: Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss zur verlaufenden senkrechten Ebene (Reifenmitte) mindestens nach EG ECE R 53 - 90mm (120 mm) betragen. Vorderer Blinker: Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten zur verlaufenden senkrechten Ebene mindestens nach EG / ECE R 53: 120 mm bzw. Bei Ochsenaugen blinkern muss der Abstand zueinander mindestens 560mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss zwischen 350 und 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach § 54 StVZO, in der Schweiz nach Art. 79 Abs. 2 VTS auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Lichterscheinungen pro Minute ± 30). Die Blinker müssen in der Schweiz spätestens nach einer Sekunde bzw. in Deutschland nach 1,5 Sekunden nach Betätigen des Fahrtrichtungsschalters aufleuchten. In Deutschland muss der Blinkgeber so takten, dass die relative Hellzeit der Blinkleuchten 30 % bis 80 % beträgt.

Für die Blinkerkontrolle gilt: Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden. Leuchten zur Blinkerkontrolle sind nicht nötig, wenn man anhand der Schalterstellung das Einschalten erkennen kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Fahrzeug nach EG zugelassen wurde. Bei Ausfall eines Blinkers leuchtet die Kontrollleuchte in einer deutlich schnelleren Frequenz. (gilt jedoch nicht bei lastunabhängigen Blinkerrelais).

In der Schweiz ist das Anbringen von Richtungsblinkern detailliert in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge VTS (SR 741.41) geregelt. In Österreich regelt dies das KFG - § 135 KFG Kraftfahrgesetz. Dieses Bundesgesetz trat mit 1. Jänner 1968 in Kraft. Die ausschließliche Zulässigkeit von gelbrotem Blinklicht für Fahrtrichtungsanzeiger (§ 19 Abs. 2) wurde mit 1. Jänner 1973 angewiesen.

Generell ist gelbes Licht für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben, wobei in einigen Ländern, beispielsweise in der Schweiz, in den USA oder in Kanada am Heck rot leuchtendes Licht ebenfalls zugelassen ist. Es können umgeschaltete Bremslichter sein. Damit ist es möglich, dieselbe Lampe als Blink-, Brems- und Schlusslicht zu verwenden. Rote Blinklichter sieht man meistens bei Direktimporten aus den USA. In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. (bis Erstzulassung 1. Januar 1970) Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmals zugelassen wurde. In der Schweiz sind sowohl gelbe als auch rote Blinker erlaubt.

Die Vorschrift von 1962 ließ dem Hersteller offen, ob die Blinkleuchten paarweise vorn und hinten oder nur mit einem am Lenkerende angebrachten Paar (Mindestabstand von 560 mm zueinander) montiert wurden. Während japanische Hersteller wie Honda, Kawasaki, Suzuki und Yamaha, amerikanische Produzenten wie Harley-Davidson oder britische und italienische Hersteller bei ihren Modellen stets zwei Paar Fahrtrichtungsanzeiger vorn und hinten verwendeten, hat insbesondere BMW serienmäßig nur Ochsenaugen am Lenkerende angebracht.

Durch die 1984 erfolgte Einfügung von Absatz 1a in § 54 der StVZO[6] durften hintere lichttechnische Einrichtungen nicht mehr an beweglichen Teilen (Lenker) angebracht sein, während die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein dürfen. Zu den im Zubehörhandel im Zuge der Nostalgiewelle angebotenen Ochsenaugen sind damit zusätzlich hinten zwei fest angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger anzubringen.

Vor Erstzulassung 1. Januar 1987 sind weiterhin nur zwei Ochsenaugen am Lenker als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger am Motorrad zulässig. Wenn man auf hintere Blinker verzichten möchte, muss der Lenker mindestens 560mm breit sein und das Motorrad muss Baujahr 1986 oder älter sein. Als Blinker kommen dann nur Modelle mit Wellenlinie als Prüfzeichen infrage.

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