Die Sichtbarkeit ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit von Motorradfahrern. Daher gibt es bestimmte Vorschriften bezüglich der Beleuchtung von Motorrädern. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten.
Grundlegendes zur Motorradblinker-Anschaffung
In fast allen Fällen sind die auf dem Markt erhältlichen Motorradblinker für fast jedes Motorrad /Quad / ATV wie auch Roller verwendbar. Bei 90 % der Angebote handelt es sich um universale Blinker. Nicht universal passend sind in den meisten Fällen die Verkleidungsblinker oder auch originale Motorradblinker vom jeweiligen Hersteller. Der Rest ist mehr oder weniger Geschmackssache oder eine Frage der Qualität bzw. der Marke, die man unbedingt möchte.
Angaben, die man beachten sollte:- universelle Montage
- E-Zulassung!
- verwendbar für vorn / hinten
- Lieferung erfolgt paarweise oder ggf. Stückpreis
Motorrad Miniblinker Zulassung
LED Miniblinker wie auch Halogen Motorrad Miniblinker müssen in Deutschland über eine E-Zulassung verfügen. Dabei gilt es auch die Kennziffern zu beachten, wie z. B. 11 /12. Diese Ziffern geben an, ob der Motorradblinker für vorn oder hinten oder ggf. für beides zugelassen ist. Die E-Nr. im Kreis gibt an, in welchen EU Land die Zulassung erteilt wurde.
Blinker-/Rücklicht/-Kombinationen (3 in 1 Motorrad Blinker)
Die Rücklicht-/Blinker-Einheit ist nur zur Montage am Heck des Fahrzeugs geeignet! Der Anbau muss nach den allgemeinen Anbaubestimmungen nach ECE montiert werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zur gewährleisten. Die Einheit darf nur paarweise montiert werden. Das Original-Rücklicht muss abgedeckt bzw. entfernt werden, da nur 2 Rücklichter am Fahrzeug erlaubt sind. Wir empfehlen vor der festen Installation einen Funktionstest durchzuführen.
Anschluss von Motorrad Led Miniblinker oder LED Blinker-/Rücklicht-Kombinationen
ANSCHLUSS LED Blinker mit 2 KABEL:(nur 12V DC)
- Gelbes Kabel / Graues Kabel = Blinker (+)
- Schwarzes Kabel = Blinker = Masse
(Je nach Hersteller können die Farben der Anschlusskabel auch abweichen.)
(nur 12V DC)
- Rotes Kabel = Bremslicht (+)
- Gelbes Kabel = Fahrlicht (+)
- Schwarzes Kabel = Masse (-)
(nur an 12V DC)
- Blaues Kabel = Blinker (+)
- Weißes Kabel = Masse (-)
(nur 12V DC)
- Rotes Kabel = Bremslicht (+)
- Gelbes Kabel = Fahrlicht (+)
- Schwarzes Kabel = Masse (-) & Blinker = Masse
(nur an 12V DC)
- Blaues Kabel = Blinker (+)
Sollte die Blinkerfrequenz zu hoch sein, müssen entweder parallel Widerstände zwischen Blinker und Kabelbaum angeschlossen oder ein lastunabhängiges Blinkrelais im Bordnetz eingebaut werden.
BITTE NICHT VERGESSEN: Bitte unbedingt vor jeder Fahrt die Lichtanlage (Scheinwerfer, Blinker und Rücklicht) überprüfen. Eventuell freiwerdende Leitungen sorgfältig isolieren. Alte Steckverbindungen unbedingt erst reinigen.
Die Kabel müssen sorgfältig verlegt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht beim Hantieren mit Tank, Sitzbank, Seitendeckel etc. beschädigt werden können. KURZSCHLUSSGEFAHR!!! (Kabelbrand)
Bei technischen Veränderungen der Leitungen und/oder der Steckverbindungen erlöschen jegliche Garantieansprüche. Dies gilt auch für daraus entstehende Folgeschäden.
Die Leuchten sind für eine Spannung von 12V bis max. 13.5V ausgelegt. Bei Überspannung im Bordnetz (durch defekte Lichtmaschinen, Regler oder Kabelkurzschluss) erlischt ebenfalls jeglicher Garantieanspruch.
Gelbe Begrenzungsleuchten: Eine legale Option
Seit dem 1. Juli sind nach der europäischen Richtlinie 2013/60/EG für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern statt der weißen Begrenzungsleuchten alternativ auch gelbe zugelassen. Sie können in den jeweiligen Blinker integriert sein und als solche Kombination eine Bauartgenehmigung haben.
Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung: sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger wie auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls darf ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden.
Dabei haben die neuen gelben Begrenzungsleuchten den zusätzlichen Vorteil, dass sie den Motorradfahrer auch als solchen identifizierbar machen.
Wichtige Hinweise
- Blinker dürfen jetzt auch Dauer-Gelb während der Fahrt leuchten.
- Die Zulassung einer Leuchte fürs Blinklicht impliziert nicht, dass sie dann auch als Begrenzungslicht eingesetzt werden darf.
- Fehlt also die betreffende Zulassung, darf die Leuchte nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
- Mit einem passenden Relais dürfte man also auf der sicheren Seite sein, würde aber mal zum TÜV gehen und es erfragen. Übrigens, die beantworten solche Fragen durchaus kostenfrei.
- Zugelassene Bauteile mit E-Zeichen müssen nicht eingetragen werden, sofern man die ursprüngliche Anbaulage beibehält beziehungsweise die Anbauvorschriften (EU- bzw. StVO-Zulassung) erfüllt.
Tabelle: Übersicht der Beleuchtungselemente am Motorrad
| Beleuchtungselement | Farbe | Pflicht |
|---|---|---|
| Standlicht vorne | Weiß | Ja |
| Begrenzungsleuchten vorne | Gelb | Optional |
| Abblend-/Fernlicht | Weiß | Ja |
| Blinker | Gelb | Ja |
| Bremslicht | Rot | Ja |
| Schlussleuchte | Rot | Ja |
| Kennzeichenleuchte | Weiß | Ja |
Umbau und Nachrüstung
Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen.
Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam. Nur mittels Teile- bzw. So kann zwar bei Ebay und Co. LED-Technik fürs Motorrad zur Beleuchtung erworben werden.
Schraubertipp zum Thema Beleuchtung:Der An- oder Umbau von Lampen und Leuchten erfordert zumindest rudimentäre Elektrik-Grundkenntnisse. Im Rahmen von Umbauten (zum Beispiel wenn die serienmäßig montierten Stecker nicht passen) keinesfalls den Kabelbaum zerschneiden, sondern besser Adapter besorgen beziehungsweise selber machen und verbauen.
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