Toleranzabzug bei Blitzern: Was Sie Wissen Müssen

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung kommen unterschiedlichste Messgeräte zum Einsatz. Am häufigsten dienen diese der Kontrolle der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Ob nun aber mobile Lasergeschwindigkeitsmessung oder stationäre Radargeräte: Sowohl eingesetzte Technik als auch der Faktor Mensch können Messungenauigkeiten bedingen, sodass die Messungen nicht zu hundert Prozent exakt sind.

Um potentielle geringfügige Messungenauigkeiten zu berücksichtigen und zu kompensieren, wird dem betroffenen Verkehrssünder stets ein gewisser Toleranzabzug gewährt, d. h. von dem erhaltenen Messergebnis wird ein gewisser Wert in Abzug gebracht. Erst das hiernach erhaltene Ergebnis wird bei der Ahndung entsprechender Verstöße herangezogen. Entweder die Messsysteme selbst ziehen diesen Toleranzwert automatisch von dem Messergebnis ab oder aber es erfolgte eine manuelle Aufrechnung bei der Auswertung.

Wozu dient der Toleranzabzug beim Blitzen?

Eine Toleranz wird bei Messungen durch Blitzer abgezogen, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen.

Wie hoch ist der gewährte Toleranzabzug?

Wie viel km/h die Polizei abzieht, richtet sich nach der gemessenen (bzw. gefahrenen) Geschwindigkeit. Bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h beträgt der Toleranzabzug in aller Regel 3 km/h. Bei Geschwindigkeiten darüber liegt er bei 3 %.

Die Höhe des Abzugs richtet sich dabei im Wesentlichen nach der gefahrenen Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs. Dabei spielt es grundsätzlich auch keine Rolle, wo im Einzelfall gemessen wurde. In aller Regel ist es unerheblich, welches Messgerät im Einzelfall genutzt wurde, der bei Blitzer & Co. bestimmte Toleranzabzug folgt hier stets denselben Vorgaben.

Einen Überblick zu den Toleranzwerten und möglichen Ausnahmen bietet diese Grafik.

Toleranzabzug beim Blitzer: Innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch bei Geschwindigkeitsverstößen ein Tempo von mehr als 100 km/h eher selten, sodass der Toleranzabzug innerorts, ob in 30er- oder 50er-Zone wohl zumeist bei 3 km/h liegt.

Angenommen Sie wurden in einer 50er-Zone geblitzt und das Messgerät hat eine gefahrene Geschwindigkeit von 73 km/h festgestellt: In diesem Fall werden von dem Messwert noch einmal 3 km/h abgezogen. Ihnen kann mithin eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h zur Last gelegt werden. Der Toleranzabzug verhinderte hier im Einzelfall sogar die Verhängung eines Punktes, der ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts drohen würde. Stattdessen ist in der Regel bis 20 km/h eine Geldbuße von maximal 70 Euro vorgesehen.

Toleranzabzug beim Blitzer: Außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften sind in der Regel ebenso feste Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgegeben. Auf Landstraße, Kraftfahrstraße und Bundesstraße liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig bei maximal 100 km/h.

Generell gestattet die Straßenverkehrsordnung außerhalb geschlossener Ortschaften nur Geschwindigkeiten bis 100 km/h. Eine Ausnahme gilt hier zumeist nur vereinzelt für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Dies jedoch regelmäßig nur auf Autobahnen oder ähnlich gut ausgebauten Verkehrswegen mit getrennten Fahrbahnen.

Angenommen nun auf einer Landstraße ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h vorgegeben. Erwischt Sie ein Blitzer und misst eine Geschwindigkeit von beispielsweise 100 km/h, wird vom Blitzer-Ergebnis ein Toleranzabzug von ebenfalls 3 km/h gewährt.

Auf der Autobahn fahren vor allem Pkw- und Fahrer anderer kleinerer Kfz häufig weit schneller als 100 km/h und das in der Regel auch erlaubtermaßen. Nicht selten werden hier Geschwindigkeiten bis 130 km/h gestattet, auf einem überwiegenden Teil des Autobahnnetzes gibt es für sie sogar keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Angenommen also Sie waren in einem Abschnitt, in dem Tempo 100 maximal zulässig war, mit 130 km/h unterwegs und wurden geblitzt. In diesem Fall werden von dem Messwert, den der Blitzer erfasste, als Toleranzabzug 3 % heruntergerechnet.

Sonderfall: Videonachfahrsysteme

Abweichend von den obigen allgemeinen Regelungen wird ein größerer Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gewährt. Bei einzelnen Nachfahrsystemen wird sogar regelmäßig ein Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5 % gewährt.

Messmethode Geschwindigkeit Toleranzabzug
Blitzer (allgemein) Bis 100 km/h 3 km/h
Blitzer (allgemein) Über 100 km/h 3 %
Videonachfahrsysteme Bis 100 km/h 5 km/h
Videonachfahrsysteme Über 100 km/h 5 %

Weitere Ausnahmen und Sonderfälle

Auch bei Abstandsverstößen können vereinzelt Toleranzwerte von dem Messergebnis in Abzug gebracht werden. Ein solcher Sicherheitsabschlag ist jedoch nicht bei allen Messgeräten vorgesehen. Das VAMA-Brückenabstandsmessverfahren gilt als besonders zuverlässig. Ein Abzug ist hier regelmäßig nicht vorgesehen (Ausnahmen können bei Geschwindigkeiten ab 155 km/h gelten).

Anders hingegen bewerteten Gerichte die Zuverlässigkeit der Messungen des Police-Pilot-Systems.

Im Übrigen kann im Einzelfall auch bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ein Toleranzabzug erfolgen. Dies gilt insbesondere bei der Messung per Hand mit einer geeichten Stoppuhr. Der Sicherheitsabschlag kann hier bis zu 0,5 Sekunden betragen. Bei Ampelblitzern hingegen kann eine Toleranz von bis zu 0,4 Sekunden abgezogen werden. Dies gilt jedoch hauptsächlich für ältere Modelle, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor 2004 zugelassen wurden.

Wie erkenne ich, ob der Toleranzabzug berücksichtigt wurde?

Ob bei einer Geschwindigkeitsmessung der Toleranzabzug erfolgt ist, können Sie in der Regel direkt dem Bußgeldbescheid entnehmen. In der Aufstellung des Tatbestands findet sich in der Regel die Aussage „festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug“ ggf. neben dem eigentlichen Messwert.

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