Sicherheit ist im Straßenverkehr von großer Bedeutung. Um das Verletzungsrisiko bei Unfällen zu reduzieren, schreibt der Gesetzgeber für Motorradfahrer das Tragen von Schutzhelmen vor.
Gibt es eine Helmpflicht für Motorradfahrer?
Ja, in der Regel ist das Tragen eines Helms bei Krafträdern vorgeschrieben. Allerdings gibt es auch vereinzelte Ausnahmen, in denen ein Motorrad ohne Helmpflicht auskommt.
Rechtliche Grundlagen der Helmpflicht
Die gesetzlichen Vorgaben zur Helmpflicht beim Motorrad definiert die StVO. Unter § 21a Abs. Wie dieser Auszug zeigt, beschränken sich die gesetzlichen Vorgaben nicht nur auf die Helmpflicht beim Motorrad, sondern gelten für alle Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Darüber hinaus können die Vorschriften auch für Trikes und Quads gelten, wenn diese offen sind und nicht über Sicherheitsgurte verfügen.
Einführung der Helmpflicht
Eingeführt wurde die Helmpflicht fürs Motorrad in der BRD im Jahre 1976. Sanktionen mussten Helmmuffel allerdings zuerst nicht befürchten, denn für das Motorradfahren ohne Helm war ein Bußgeld erst seit 1. August 1980 vorgesehen. Die Geldsanktion betrug damals 30 DM.
Welche Helme sind in Deutschland erlaubt?
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Konkrete Informationen welche Merkmale dafür notwendig sind, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
Als besonders sicher gelten Helme, die den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen und auch Experten raten grundsätzlich zu entsprechenden Modellen.
Ausnahmen von der Helmpflicht
Wie so oft im deutschen Verkehrsrecht sieht der Gesetzgeber auch für die Helmpflicht beim Motorrad Ausnahmen vor. Sind Motorräder oder andere Krafträder zum Beispiel mit Sicherheitsgurten ausgestattet, kann dies dazu führen, dass die Helmpflicht nicht mehr besteht. Ein Beispiel wäre der C1 von BMW. Darüber hinaus können Fahrzeugführer gemäß § 46 StVO auch die Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad beantragen.
Diese Option besteht allerdings meist nur, wenn das Tragen des Schutzhelms wegen gesundheitlicher Gründe nicht möglich ist. Die medizinische Begründung ist dabei mithilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Sie sollten grundsätzlich auch bedenken: Wird die Ausnahmegenehmigung erteilt, geht diese unter Umständen mit Gebühren einher. Informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Behörde.
Strafen und Konsequenzen bei Verstößen
Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, drohen Sanktionen. Allerdings müssen Personen, die die Helmpflicht beim Motorrad missachten, keine Strafe befürchten, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld bezahlen. Allerdings beschränken sich die Konsequenzen nicht nur auf den Fahrzeugführer.
Verstößt der Sozius gegen die Helmpflicht beim Motorrad, ist ein Bußgeld in gleicher Höhe fällig. Anders gestaltet sich die Angelegenheit, wenn minderjährige Kinder auf dem Kraftrad befördert werden und keinen geeigneten Schutzhelm tragen. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Wichtig! Sind Motorradfahrer an einem Unfall beteiligt, kann ein Verstoß gegen die geltende Helmpflicht weitreichende Konsequenzen haben. Denn auch wenn der Biker grundsätzlich keine Schuld an der Kollision trägt, kann die Versicherung den Verzicht auf einen geeigneten Schutzhelm als fahrlässiges Verhalten bewerten. Dadurch trägt dieser eine Mitschuld und die Gegenseite kann Schadenssumme reduzieren oder ggf.
Bußgelder im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die Bußgelder bei Verstößen gegen die Helmpflicht zusammen:
| Verstoß | Bußgeld | Weitere Konsequenzen |
|---|---|---|
| Fahren ohne Helm | 15 Euro | - |
| Mitnahme von Kindern ohne Helm | 60 Euro | 1 Punkt in Flensburg |
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.
Helmpflicht weltweit
In Europa ist das Tragen eines Helms auf motorisierten Zweirädern seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben. Deutschland führte die Helmpflicht für Motorradfahrer 1976 ein, für Mopedfahrer folgte sie 1978.
Verwandte Beiträge:
- Polo Motorradbekleidung: Test, Kollektion & Kaufberatung
- Motorrad Kostüm für Erwachsene: Die besten Outfits für Biker
- Angststreifen Motorrad entfernen: Tipps & Tricks
- Thermo-Unterwäsche Motorrad Herren: Test, Kaufberatung & Modelle - Perfekter Komfort beim Motorradfahren
- Ultimativer Puky Laufrad LR 1L BR Test: Alles, was Sie vor dem Kauf wissen müssen!
- Shimano Deore M6100, M5100 & M4100 im Test – Die ultimative Deore-Familie für 2021 entdecken!
Kommentar schreiben