Der E-Scooter ist längst fester Bestandteil vieler deutscher Städte und immer mehr Menschen nutzen elektrische Scooter im Alltag. Sie sind praktisch, umweltfreundlich und ideal für kurze Strecken. Trotzdem herrscht häufig Unsicherheit, wenn es um die Frage geht, ob man eine Fahrerlaubnis benötigt. Wenn Du Dich vor dem Kauf Deines neuen E-Scooters ideal auf die Rechtslage vorbereiten möchtest, bist du hier genau richtig.
Aktuelle Rechtslage für E-Scooter
Die Erlaubnis zum Führen eines E-Scooters ist bereits jetzt an einige Bedingungen geknüpft. So müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Gehwege sind derweil tabu - genauso, wie Elektroscooter, die die maximal zulässige Geschwindigkeit von 20 km/h zu überschreiten vermögen. Dagegen stellt eine Fahrerlaubnis keine Voraussetzung dar.
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h benötigen derzeit keinen Führerschein. Solche Modelle dürfen schon ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.
Solange der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fährt, eine gültige Betriebserlaubnis besitzt und versichert ist, darf er ohne Führerschein gefahren werden.
Keine Änderungen geplant
Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa verlauten ließ, seien keine Änderungen bezüglich eines Führerscheins für E-Scooter geplant.
Voraussetzungen für das Fahren eines E-Scooters
Wer einen E-Roller fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Für leistungsstärkere Modelle können andere Altersvorgaben gelten.
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
Empfehlung zum Tragen eines Helms
Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht besteht in Deutschland für Scooter derzeit nicht. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, insbesondere bei Fahrten im dichten Straßenverkehr. Ein Helm kann das Verletzungsrisiko deutlich senken und bietet zusätzlichen Schutz.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Hierbei erinnern wir gerne, dass Elektroscooter nach StVO ausschließlich auf dem Radweg benutzt werden darf. Nur, wenn es keinen Radweg gibt, darf auf der Straße gefahren werden.
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Alkohol am Steuer
Für das Fahren eines E-Scooters gelten dieselben Grenzen wie für Kraftfahrzeuge. Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit dürfen keinen Alkohol im Blut haben. Wer alkoholisiert auf dem Scooter unterwegs ist, muss mit hohen Strafen rechnen.
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Versicherungspflicht
Jeder E-Scooter mit Straßenzulassung muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Sie wird durch ein sichtbares Versicherungskennzeichen dokumentiert, meist in Form eines Aufklebers. Hier ist nämlich eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Wer diese nicht rechtzeitig abschließt und mit einer veralteten Plakette die Straßen befährt, dem droht laut Bußgeldkatalog nicht nur eine höhere Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von ebenfalls bis zu einem Jahr.
Jung-WolffE-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Strafrechtliche Folgen bei Verstößen
Wer einen Elektroroller fährt, für den ein Führerschein erforderlich ist, und keine Fahrerlaubnis besitzt, begeht eine Straftat. Auch das Fahren mit einem Elektroscooter ohne Straßenzulassung oder unversichert kann strafrechtliche Folgen haben.
Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen, macht sich strafbar. Die Folge kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein. E-Scooter sind von dieser Regelung ausgenommen.
E-Scooter ohne Befugnis dürfen ausschließlich auf privatem Gelände verwendet werden.
Geplante Neuregelungen für 2025
Im Jahr 2025 könnten neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten. Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.
Für neu zugelassene Roller mit höherer Leistung oder Geschwindigkeit wird eine Fahrerlaubnis diskutiert. Bei E-Scootern, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, könnte der Führerschein der Klasse AM oder Mofa erforderlich werden.
Im Jahr 2025 wird der E-Scooter weiterhin ein beliebtes Fortbewegungsmittel bleiben. Dennoch ist es wichtig, über mögliche Gesetzesänderungen informiert zu sein. Besonders bei neu zugelassenen Modellen kann eine Fahrerlaubnis erforderlich werden.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Kernpunkte der geplanten Änderungen
- Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
- Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.
- Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
- E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist.
- An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
- Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Bußgelder bei Verstößen
Verstoßen Sie gegen diese Regeln für die Nutzung von einem E-Scooter auch ohne Führerschein, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Überfahren Sie beispielsweise eine rote Ampel, zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.
Regelmissachtungen mit dem E-Scooter können Auswirkungen auf den Führerschein haben, sofern der jeweilige Fahrer in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Hat der Betroffene schon einige davon angesammelt, kann ihn eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter den Führerschein kosten, sofern ein Punktestand von acht erreicht wird.
Werden Sie mit einem Wert zwischen 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, ist der Führerschein erstmal für einen Monat weg. Neben dem Fahrverbot müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro bezahlen.
Bußgelder im Überblick
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Worauf Käufer achten sollten
Für Käufer bedeutet das, dass beim Erwerb besonders auf Straßenzulassung, maximale Geschwindigkeit und allgemeine Lizenz geachtet werden sollte.
Nur E-Roller mit einer allgemeinen Lizenz dürfen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Diese bescheinigt, dass der E-Scooter alle sicherheitsrelevanten und technischen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung erfüllt.
Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.
Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.
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